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USA: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Schweiz Ja Ja Nein
Andere EU-Länder Ja Ja 1
Österreich Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Nein

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 6 Monate nach der Ausreise gültig sein.

Die Reisepässe von Teilnehmern am Visa Waiver-Programm (nur als Touristen/Geschäftsreisende oder zum Transit) müssen während des Aufenthalts bzw. bis zum Ausreisetag gültig sein.

Achtung: Seit dem 1. April 2016 benötigen Teilnehmer am Programm für die visafreie Einreise einen elektronischen Pass (e-Pass).

Hinweis: Fluggesellschaften haben zum Teil abweichende Bestimmungen und verlangen teilweise eine Mindestgültigkeit des Reisepasses von 6 Monaten.

Auch US-Bürger benötigen für die Wiedereinreise einen Reisepass.

Ausländer sollten während ihres Aufenthalts in den USA jederzeit ihren Reisepass bei sich tragen. In einigen Staaten wie in Louisiana ist es Pflicht, den Reisepass ständig bei sich zu tragen.

Achtung: Die visafreie Einreise für Teilnehmer am Visa Waiver-Programm ist nur dann mit dem maschinenlesbaren und bordeauxfarbenen Europapass möglich, wenn sie elektronische Reisepässe (e-Reisepässe) sind, die über biometrische Daten in Chipform verfügen, um für Reisen im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program - VWP) benutzt werden zu können. 





 

Visa

Ein Visum ist für die Einreise allgemein erforderlich. Ein Visa Waiver Program (VWP) besteht u.a. für die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder. Diese können als Touristen, Transitreisende oder als Geschäftsleute für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen visumfrei in die USA einreisen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen (s. Anmerkung - Einreisebestimmungen). Achtung: Seit dem 1. April 2016 benötigen Teilnehmer am Programm für die visafreie Einreise einen elektronischen Pass (e-Pass).:

Schweiz und EU-Länder ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Rumänien und Zypern);

Anmerkung:
Reisenden, die der Visumpflicht unterliegen, erteilen die US-Konsulate in Berlin und Frankfurt Einreisevisa mit biometrischen Daten. Pro Antragsteller werden ein Foto und zwei Fingerabdrücke elektronisch gescannt (US-Visit-Programm).

Einreisebestimmungen
Als Faustregel gilt: Staatsangehörige der Länder, die am Visa Waiver-Programm (VWP) (Programm zur Aufhebung der Visapflicht) der USA teilnehmen, können i.d.R. für bis zu 90 Tage als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit in die USA einreisen, wenn sie:

- im Besitz eines während des Aufenthalts gültigen e-Reisepasses sind;

- mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen;

- über ein Rück- oder Weiterflugticket verfügen (welches - außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden darf) und

- im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis ESTA (Electronic System for Travel Authorization, s. Meldepflicht/Compulsory Registration) sind.

- Alle Reisende, die sich am 01.03.2011 oder danach im Irak, Iran, Jemen, Libyen, Nordkorea, Somalia, Syrien oder Sudan aufgehalten haben bzw. als Doppelstaater die Staatsangehörigkeit des Iraks, Irans, Nordkorea, Syrien oder des Sudans besitzen, sind von der Teilnahme am Visa Waiver Programm ausgeschlossen und benötigen deshalb für Reisen in die USA ein Visum, außer sie sind u.a. Diplomaten, Geschäftsreisende, Journalisten oder Angehörige des Militärs.

Achtung: Fluggesellschaften sind verpflichtet, Reisende ohne gültige ESTA-Genehmigung bereits beim Check-in zurückzuweisen.

Studenten und Teilnehmer an Austauschprogrammen: Das Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS) erfasst online die Daten von Studenten und Austauschschülern. Die SEVIS-Gebühr beträgt 350 US$ für F-/M-Visa und 220 US$ für J-1 Visa-Inhaber und betrifft die meisten Studenten und Austauschbesucher, die in SEVIS registriert sind. Für F-/M-Visa (Studenten) und J-Visa (Austauschprogramme) müssen zusätzlich das Antragsformular DS-160 und I-20 von allen Antragsstellern eingereicht werden.

Visum für Sprachschüler: Für Sprachreisen brauchen die Teilnehmer ein spezielles Studentenvisum. Wegen der Bearbeitungszeiten der Anträge, die sehr unterschiedlich sein können, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung der Reise. 

Arbeiten in den USA: Reisende, die bezahlte oder unbezahlte Arbeit in den USA aufnehmen möchten (dazu gehört auch die Tätigkeit als Au-Pair oder Praktikant), einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen oder an einem Schul-/Universitätsaustauschprogramm teilnehmen möchten, benötigen ein Visum, auch wenn sie Staatsbürger eines der dem Visa Waiver Program angeschlossenen Länder sind. Weitere Informationen sind von den konsularischen Vertretungen erhältlich.

Achtung: Reisende, die sich in der Vergangenheit in Kuba (am 12. Januar 2021 oder später), in Syrien, Nordkorea oder im Iran aufgehalten haben, können nicht am Visa Waiver Programm teilnehmen und müssen ein Visum beantragen. Zusätzlich müssen Reisende, die sich am 12. Januar 2021 oder später in Kuba aufgehalten haben, ihre Reiserouten in Kuba dokumentieren und fünf Jahre rückwirkend aufbewahren.
 

Visa Note

Aufgrund der sich häufig ändernden Einreisebestimmungen ist es ratsam, sich rechtzeitig vor Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu erkundigen (s. Kontaktadressen).

Kosten

Deutsche, Österreicher und Türken:
Die folgenden Visum-Antragsgebühren gelten u. a. für Deutsche und Österreicher:

160 € (160 US$) (Touristen, Studenten/Austausch, Geschäfts- und Durchreisen. Visum-Kategorien B, C, D, F, I, J, M) Achtung: Nur Antragsteller von F-, J- oder M-Visa zahlen zusätzlich die SEVIS Gebühr.
190 € (190 US$) (Vorübergehend Beschäftigte. Visum-Kategorien: H, L, O, P, Q, R).

Bezahlung der Bearbeitungsgebühr online.


Schweizer und Türken:
Die folgende Visumantragsgebühr gilt u.a. für Schweizer und Türken.

160 CHF (Touristen, Studenten/Austausch, Geschäfts- und Durchreisen. Visum-Kategorien B , C, C1/D, D, F, I, J, M. Achtung: Nur Antragsteller von F-, J- oder M-Visa zahlen zusätzlich die SEVIS Gebühr.
190 CHF (Vorübergehend Beschäftigte. Visum-Kategorien: H, L, O, P, Q, R)

Bezahlung nur per Bankkarte, Online-Banktransfer oder in bar bei der Bank. Weitere Informationen auf www.ustraveldocs.com/ch/ch-niv-paymentinfo.asp.

Visaarten und kosten

NIV (Non-Immigrant Visa) für Urlaubs- und Geschäftsreisen; F-/M-Visum (Studentenvisum), J-Visum (Teilnahme an Austauschprogrammen); Journalisten-, Zeitarbeits- und Transitvisum.
 

Gültigkeit

Abhängig von Nationalität und Art des Visums. Weitere Informationen erteilen die amerikanischen Botschaften und Konsulate.
 

Transit

Nur für Teilnehmer des Visa Waiver Program (s. Visum) gilt der visumfreie Transit durch die USA, wenn sie außerdem folgende Bedingungen erfüllen:

- Seit dem 1. April 2016 benötigen Teilnehmer am Programm für die visafreie Einreise einen elektronischen Pass (e-Pass).
- bestätigtes Weiterreiseticket und gültige Einreisepapiere für das Drittland,
- der Transitraum wird nicht verlassen,
- nur die vorgeschriebenen Ankunftsflughäfen werden genutzt (Auskunft erteilen die Fluggesellschaften),
- nicht im Besitz von Reisepapieren, die ein für ungültig erklärtes U.S.-Visum enthalten.

- Alle Reisende, die sich am 01.03.2011 oder danach im Irak, Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Syrien oder Sudan aufgehalten haben bzw. als Doppelstaater die Staatsangehörigkeit des Iraks, Irans, Syriens oder des Sudans besitzen, sind von der Teilnahme am Visa Waiver Programm ausgeschlossen und benötigen deshalb für Reisen in die USA ein Visum. Auch bereits erteilte ESTA-Reisegenehmigungen für diesen Personenkreis verlieren ihre Gültigkeit. 

- Teilnahme am Secure Flight Programm.

Alle anderen Reisenden benötigen ein vorab besorgtes Transitvisum.

Antragstellung an

In Deutschland und in Österreich: Eine persönliche Antragstellung im Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen) ist erforderlich. Der Termin für das persönliche Interview sollte möglichst 6 bis 8 Wochen vor dem geplanten Reisebeginn liegen. Weitere Informationen über die Terminvereinbarung sind von den amerikanischen Botschaften oder vom Visa-Dienstleister erhältlich. Alle Anträge auf Nichteinwanderungsvisa für die Vereinigten Staaten bei der US-Botschaft in Berlin und in Wien sowie den US-Konsulaten in Frankfurt und München müssen zunächst mit einem elektronischen Antragsformular (Electronic Visa Application Form – EVAF) online oder als DS-160-Formular eingereicht werden.

Alle Antragsteller für J, F, und M-Visa (Austauschprogrammteilnehmer und Studenten) sowie alle Antragsteller für H, L, O, P, Q, R, E und A, G, und I Visa (alle temporären Arbeitsvisumkategorien, Handelstreibende, Investoren und Journalisten) müssen ebenfalls das elektronische Visumantragsformular (DS-160) verwenden, das auch auf der Internetseite der Amerikanischen Botschaft erhältlich ist. Das EVAF steht auch in einigen anderen Sprachen zur Verfügung.

 

Berlin bearbeitet alle Anträge für Nicht-Einwanderungs-Visa, außer K (Verlobten-), E-1 (Handels-) und E-2 (Investoren-) Visa.
Frankfurt bearbeitet alle Anträge außer A, G, und NATO Visa.
München bearbeitet alle Anträge für Nicht-Einwanderungs-Visa, außer K (Verlobten-), E-1 (Handels), E-2 (Investoren) Visa, A, G, und NATO Visa.
 

In der Schweiz: Alle Visumsantragsteller einschließlich Studenten, Austauschbesucher, Arbeitsvisum- Antragsteller, Kapitalanleger, müssen für den Visumsantrag persönlich in die Botschaft kommen. Ein Interview-Termin muss online vereinbart werden. Auch die Visa-Bearbeitungsgebühr kann online über ustraveldocs bezahlt werden oder mittels Geldüberweisung von einer größeren schweizer Bank.

Antragsunterlagen

(a) Reisepass, der von Deutschen, Österreichern, Schweizern und von Staatsangehörigen der meisten europäischen Länder mindestens während des geplanten Aufenthalts gültig sein (ansonsten sechs Monate über den Aufenthalt hinaus) und noch mindestens zwei freie Seiten enthalten muss.
(b) 1 aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate) für jeden Antragssteller, egal welchen Alters. Mit Brille ist nur zulässig, wenn eine medizinische Bescheinigung vorliegt, dass die Brille nicht abgenommen werden darf. Eine Beschreibung der aktuellen, strengen Fotobestimmungen listet die U.S. Customs and Border Protection. Weitere Informationen sind von den amerikanischen Botschaften erhältlich.
(c) 1 elektronisches Antragsformular (Form DS-160).
(d) Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten auf Englisch für allein reisende Minderjährige.
(e) Gebühr (kann online über das “Sofort”-System oder online mit Bankkarte oder per elektronischer Überweisung oder per Überweisung bezahlt werden) (abgestempeltes Original des Überweisungsbelegs, ist beim Interview vorzulegen).
(f) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel für die Aufenthaltsdauer.
(g) Ggf. Nachweis des festen Wohnsitzes.
(h) Ggf. gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

(i) Adressierter und frankierter Einschreiben-Rückumschlag.

Achtung: Eventuell müssen weitere bzw. ausführlichere Dokumente vorgelegt werden, die Grund und Einzelheiten der Reise bestätigen, sowie ein Nachweis, dass man beabsichtigt, wieder ins Heimatland zurückzukehren.

Bearbeitungsdauer

Wegen der erhöhten Sicherheitsvorkehrungen in den amerikanischen Botschaften in Europa und den Registrierungsmaßnahmen kann sich das Visaantragsverfahren auch bei EU-Staatsbürgern länger als in vorherigen Jahren hinziehen.
 

Wartezeit für ein Interview: Zurzeit mindestens 3 Monate. 

Ab dem Interviewtermin in der Regel 5-7 Werktage. Im Sommer und zu Weihnachten bis zu 14 Tagen.

Der Antrag sollte möglichst 8-12 Wochen vor der geplanten Abreise online eingereicht werden und man sollte sich so früh wie möglich um einen Interviewtermin bemühen.

Je nach Nationalität und Art der Visaantragsstellung beträgt die Bearbeitungszeit bis zu 8 Wochen. In der Hauptreisesaison, besonders über Weihnachten und in den Sommerferien kann sich die Bearbeitungszeit noch weiter verlängern. Weitere Informationen sind bei den amerikanischen Botschaften erhältlich.
 

Anmeldepflicht

Achtung: Ein ESTA ist bei Voraufenthalt in Kuba (am 12. Januar 2021 oder später), in Nordkorea, Iran und Syrien nicht erhältlich.

Ein ESTA ist erforderlich bei Einreise mit dem Flugzeug und dem Schiff und seit dem 1. Oktober 2022 auch bei Einreisen über Land. Auch Minderjährige benötigen eine gültige ESTA-Genehmigung.

Geschäftsreisende und Touristen (auch minderjährige Touristen), die im Rahmen des Visa Waiver-Programms visumfrei einreisen dürfen, müssen sich spätestens 3 Tage vor Abreise mit dem Electronic System for Travel Authorization (ESTA) online registrieren. Die Registrierung kann jetzt auch über die ESTA Mobile App erfolgen, die im App Store erhältlich ist. Dies ist auch in deutscher Sprache möglich. Geforderte Angaben sind u.a. Name, eventuelle Pseudonyme, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Personalausweisnummer, Geburtsort, Adresse, Kontaktpersonen.

Die ESTA-Anmeldung gilt zwei Jahre lang für sämtliche Reisen in die USA oder bis der Reisepass des Antragstellers ungültig wird oder sich persönliche Daten ändern (Name, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Wechsel des Reisepasses oder wenn sich die Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten, mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat).

Weitere Informationen zur ESTA-Anmeldung unter esta.cbp.dhs.gov/esta/.

ESTA ist gebührenpflichtig (21 US$). Die Bezahlung kann nur online mit Kreditkarte erfolgen. Es empfiehlt sich, die ESTA-Genehmigung auszudrucken und während einer USA-Reise mit sich zu führen. Die Anträge der Mitglieder einer Reisegruppe können zusammen in einem Schritt bearbeitet und bezahlt werden.

Wenn ein fehlerhafter ESTA-Antrag abgeschickt wurde, rät das Department of Homeland Security, einen zweiten Antrag mit den korrekten Informationen abzuschicken. Normalerweise wird der erste Antrag dann überschrieben. Falls nicht, kann eine erläuternde E-Mail an cbp.esta@dhs.gov geschickt werden. Danach wird das Problem manuell behoben und der neue Antrag kann abgesendet werden.

Fehlerhaft ausgefüllte Formulare werden mit der neuen Funktion, bei der die maschinenlesbaren Seiten des Reisepasses über die Kamera des Computers oder über das Smartphone hochgeladen werden, am leichtesten vermieden. 

Achtung: Bei der Angabe der Passnummer im ESTA-Antrag darf die Ziffer "0" (Null) nicht mit dem Buchstaben "O" verwechselt werden, da dies zu Problemen bei der Einreise führen kann.

Reisende sollten zur ESTA-Registrierung nur die offizielle Webadresse des US-Heimatschutzministeriums nutzen, keine anderen, eventuell durch Internet-Suchmaschinen angebotenen Internetseiten, die zu Unrecht oft erheblich höhere Gebühren verlangen.


Secure Flight Programm
Fluggesellschaften müssen spätestens 72 Stunden vor dem planmäßigen Abflug - am besten aber schon bei der Buchung - Namen, Vor- und Mittelnamen, Geburtsdaten, Geschlecht und, sofern vorhanden, Redress-Nummern aller Reisenden an die US-amerikanische Transportsicherheitsbehörde TSA übermitteln. Reisende sollten sich bei ihrer Fluggesellschaft oder ihrem Reisebüro vergewissern, ob dies erfolgt ist. Das Secure Flight Programm gilt auch, wenn man gar nicht auf US-amerikanischem Boden landet, sondern nur das US-amerikanische Hoheitsgebiet überfliegt.

Einreisedokumente

Visa Waiver Programm: ESTA-Genehmigung.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Kinder und Babys benötigen ihre eigenen elektronischen Reisepässe (e-Reisepässe), um visumfrei in die USA einreisen zu können. Der Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 durch einen elektronischen Reisepass für Personen unter 24 Jahren ersetzt) kann nur in Verbindung mit einem Visum genutzt werden. Minderjährige benötigen ebenfalls eine gültige ESTA-Genehmigung. 

Österreicher: Kinder und Babys benötigen einen eigenen elektronischen Reisepass, um ohne Visum in die USA unter dem Visa Waiver Program einreisen zu können. Reisepässe für Kinder sind für Kinder unter 2 Jahren zwei Jahre lang gültig, für Kinder unter 12 Jahren fünf Jahre gültig und ab dem vollendeten 12. Lebensjahr zehn Jahre lang gültig. Minderjährige benötigen ebenfalls eine gültige ESTA-Genehmigung.

Schweizer: Nur e-Reisepässe, Kinder und Babys benötigen einen eigenen elektronischen Reisepass für die visumfreie Einreise. Minderjährige benötigen ebenfalls eine gültige ESTA-Genehmigung.

Türken: Eigener maschinenlesbarer Reisepass mit biometrischen Daten in Verbindung mit einem Visum. Minderjährige benötigen ebenfalls eine gültige ESTA-Genehmigung.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Allein reisende Minderjährige sowie Minderjährige, die nur von einem Elternteil begleitet werden, sollten bei der Ausreise aus den USA über eine notariell beglaubigte Reiseerlaubnis auf Englisch des abwesenden Elternteils bzw. der abwesenden Elternteile verfügen.

Einreisebeschränkungen

Achtung: Es besteht ein Einreiseverbot für die Staatsangehörigen von Tschad, Iran, Syrien, Libyen, Somalia und Jemen. Demnach können die genannten Nationalitäten nicht in die USA einreisen, wenn sie nicht über enge Verbindungen ("bona fide relationship") in die USA verfügen (z.B. Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Neffen, Nichten, Tanten, Onkel, Schwager, Schwägerin oder Verlobte in den USA hat). Ausgenommen von dem Einreiseverbot sind Doppelstaatler, die mit ihrem deutschen Reisepass reisen. Nähere Informationen sind von Travel.State.Gov erhältlich.

Inhabern griechischer Reisepässe, die vor dem 1. Januar 2006 ausgestellt wurden, wird die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika verweigert.

Lettische Staatsbürger können nur einreisen, wenn ihr Reisepass nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt worden ist.

Inhaber spanischer Reisepässe, die vor 2006 ausgestellt wurden, sollten sich beim zuständigen Konsulat erkundigen, ob diese den Anforderungen für eine visumfreie Einreise erfüllen.

Direkte Einreisen von den USA aus nach Kuba sind nach US-amerikanischem Recht für touristische Aufenthalte in Kuba verboten. Reisenden, die gegen dieses Gesetz verstoßen, kann bei darauffolgenden USA-Reisen die Einreise verweigert werden.

Einreise mit Haustieren

Bis zu 2 Vögel pro Besitzer dürfen in die USA verbracht werden. Für jeden Vogel muss eine Einfuhrgenehmigung und ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands vorgelegt werden, das maximal 30 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Die Vögel müssen maximal für 30 Tage in einer Isolierstation des US Department of Agriculture (USDA,  4700 River Road, Unit 39, Riverdale, MD-20737) in Quarantäne. USDA-Isolierstationen gibt es nur an den Flughäfen Los Angeles, Miami, und New York JFK. Plätze müssen im Voraus reserviert werden. Nähere Informationen sollten bei einem amerikanischen Konsulat oder bei Veterinay Services (VS) - APHIS (Tel: (301) 734 83 64) eingeholt werden.

Für Hunde im Alter von über 12 Wochen muss in einem Impfzertifikat eine Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden, die mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor der Einreise durchgeführt wurde. Das Impfzertifikat muss von einem behördlich berechtigten Tierarzt ausgestellt sein und es muss den Hund genau identifizieren.

Katzen benötigen in der Regel keinen Impfnachweis, jedoch verlangen viele Fluggesellschaften ein tierärztliches Gesundheitszeugnis. Achtung: Einige US-Staaten haben strengere Bestimmungen wie z.B. Hawaii und schreiben Quarantäne und Tollwutimpfungen für Katzen vor.

Achtung: Bei der Einreise nach Hawaii müssen Katzen und Hunde für 120 Tage in Quarantäne.

Es ist ratsam, sich über die aktuellen Einfuhrbestimmungen im Einzelfall zu informieren. Weitere Informationen zu Einfuhrbestimmungen von Tieren erteilt auf Englisch die U.S. Customs and Border Protection.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Botschaft der USA


Telefon: +43 (1) 31 33 90.
Website: http://at.usembassy.gov/de
Adresse: Boltzmanngasse 16, 1090 Wien
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 08.30-17.00 Uhr.

Visit USA Committee Germany e. V.


Website: http://www.vusa.travel
Adresse: Klingenstraße 168, 42651 Solingen

Konsularabteilung (Visa-Informationsdienst) der Botschaft

- Generalkonsulat mit Erteilung von Einwanderungsvisa in Frankfurt/M. (Tel. +49 (69) 753 50) und mit Visumerteilung in München (Tel. +49 (89) 288 80).
- Generalkonsulate ohne Visumerteilung in Düsseldorf, Hamburg und Leipzig.
- Außenstelle der Botschaft in Bonn (Tel. +49 (228) 329 274).


Telefon: +49 (322) 21 09 32 43 (Visa-Informationen und Terminvereinbarung).
Website: http://de.usembassy.gov/de/visa
Adresse: Clayallee 170, 14191 Berlin

U. S. Travel Association


Telefon: +1 (202) 408 84 22.
Website: http://www.ustravel.org
Adresse: 1100 New York Avenue, Suite 450, 20005 Washington DC

Konsularabteilung der Botschaft

Konsulate in Zürich und Chambésy (Genf).


Telefon: +41 (31) 357 70 11.
Website: http://ch.usembassy.gov/visas
Adresse: Sulgeneckstrasse 19, 3007 Bern

Botschaft der USA

Generalkonsulate in Düsseldorf, Frankfurt/M., Hamburg, Leipzig und München. 


Telefon: +49 (30) 830 50.
Website: http://de.usembassy.gov/de
Adresse: Pariser Platz 2, 10117 Berlin
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 08.30-17.30 Uhr.

Botschaft der USA


Telefon: +41 (31) 357 70 11.
Website: http://ch.usembassy.gov/de/sitemap-de/
Adresse: Sulgeneckstrasse 19, 3007 Bern
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 08.30-12.30 und 13.30-17.30 Uhr.

Konsularabteilung der Botschaft


Telefon: +43 (1) 31 33 90.
Website: http://at.usembassy.gov/visas
Adresse: Parkring 12 a, 1010 Wien
Geschäftszeiten:

Publikumsverkehr: 01.09.-31.05.: Mo, Di, Do, Fr 08.30-10.00 Uhr; 01.06.-31.08.: Mo-Fr 08.30-10.00.

Brand USA

Lieb Management vertritt Brand USA in Deutschland, Österreich und der Schweiz. 

 


Telefon: +49 (89) 68 90 63 80.
Website: http://www.thebrandusa.com
Adresse: Bavariaring 38, 80336 München

Visa Service Provider CGI Stanley

(Callcenter) 


Telefon: +49 (322) 21 09 32 43.
Website: http://www.ustraveldocs.com/de/
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 08.00-20.00 Uhr, ausschließlich telefonischer Kontakt in Deutsch oder Englisch möglich.