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Moldau: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Deutschland Nein Ja Nein
Österreich Nein Ja Nein
Schweiz Nein Ja Nein
Andere EU-Länder Nein Ja Nein
Türkei Nein Ja Nein

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Während des Aufenthalts in Moldau sollte man den Reisepass immer bei sich tragen.

Personalausweise/Identitätskarten

Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
 
EU-Länder und Schweiz.

Deutsche Staatsbürger dürfen mit einem biometrischen Personalausweis einreisen. Eine Einreise ist für Deutsche auch mit dem bis Ende Oktober 2010 ausgegebenen, nicht biometrischen Personalausweis möglich. In Einzelfällen Schwierigkeiten nicht völlig ausgeschlossen. Es wird empfohlen, zusätzlich einen Reisepass, soweit vorhanden, mitzuführen.

Hinweis zum Reisepass

Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

Visa

Visumfreie Einreise: Für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen benötigen Staatsbürger der folgenden Länder kein Visum für die Einreise nach Moldau:

  • Deutschland, Österreich und alle weiteren EU- / EWR-Staaten
  • Schweiz
  • Türkei
  • Sowie unter anderem Bürger aus dem Vereinigten Königreich, den USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan und Südkorea.

Reisedokumente & Gültigkeit: Die Einreise kann mit einem Reisepass erfolgen, der zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein muss. Für Staatsbürger der EU-Staaten sowie der Schweiz ist alternativ auch die Einreise mit einem gültigen Personalausweis (Identitätskarte) gestattet.

Visumpflichtige Staatsangehörige: Staatsbürger von Ländern, die nicht von der Visumpflicht befreit sind, müssen vor der Reise ein Visum beantragen. Dies ist je nach Nationalität online über das offizielle E-Visa-Portal der Republik Moldau oder bei einer moldauischen Auslandsvertretung (Botschaft) möglich.

Visa Note

Einreise aus der Ukraine:
Bei einer Einreise auf dem Landweg aus der Ukraine sollten Reisende ausschließlich die international anerkannten Grenzübergänge im Norden und Süden Moldaus nutzen und die separatistische Region Transnistrien meiden. Da sich die Lage an den Grenzpunkten kurzfristig ändern kann, wird dringend empfohlen, sich vor der Reise bei der moldauischen Grenzpolizei (Poliția de Frontieră) über die aktuellen Betriebszeiten und Bedingungen zu informieren.

Ein- und Ausreise nach Transnistrien:
Zwischen dem von der moldauischen Regierung kontrollierten Territorium und der abspaltischen Region Transnistrien gibt es keine völkerrechtlich anerkannte Staatsgrenze. Die de-facto-Behörden Transnistriens betreiben jedoch eigene Kontrollpunkte, an denen Pässe überprüft (aber nicht gestempelt) werden. Bei der Einreise müssen Besucher zwei Exemplare einer Migrationskarte ausfüllen; eine Kopie verbleibt bei den Einreisebehörden, die zweite muss während des Aufenthalts aufbewahrt und bei der Ausreise wieder vorgelegt werden. Reisende müssen sich auf Fragen zu Zweck, Dauer und Unterkunft einstellen. Die Verweigerung der Einreise liegt im freien Ermessen der örtlichen de-facto-Behörden.

Kosten

Visumbestimmungen für Deutschland, Österreich und die Schweiz:
Deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger benötigen für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) kein Visum für Moldau. Die nachfolgenden Gebühren gelten ausschließlich für visumpflichtige Drittstaatsangehörige (z. B. Personen mit Wohnsitz oder gültiger Aufenthaltsberechtigung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz), die ein Visum beantragen müssen.

Visumgebühren (für visumpflichtige Nationalitäten):

  • Kurzzeitvisum (Typ C – Tourismus, Besuch, Geschäfte): 60 € (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen)
  • Langzeitvisum (Typ D – u. a. Arbeit, Studium, Familiennachzug): 80 € (für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen)
  • Transitvisum (Typ B): 40 €
  • Flughafentransitvisum (Typ A): 20 €

Zusätzliche Gebühren & Befreiungen:

  • Konsularische Bearbeitungsgebühr: Zuzüglich 10 € Aufschlag pro Visumantrag (bzw. 20 € bei Langzeitvisa über 90 Tage). Bei Online-Beantragung über das E-Visa-Portal können systembedingte Servicegebühren anfallen.
  • Kinder und Jugendliche: Visa für Minderjährige bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von den Visumgebühren befreit.

Visaarten und kosten

Geschäfts-, Touristen- und Transitvisum.

Gültigkeit

Unterschiedlich, s. Visagebühren.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 4 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung an

Ggf. persönlich bei der Konsularabteilung der zuständigen Botschaft.

Antragsunterlagen

Erforderliche Unterlagen für den Visumantrag:
Visumpflichtige Antragsteller (oder Personen, die ein Langzeitvisum benötigen) müssen in der Regel folgende Dokumente über das offizielle E-Visa-Portal der Republik Moldau oder bei einer moldauischen Auslandsvertretung einreichen:

  • Antragsformular: Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (online ausfüllbar).
  • Passfoto: Ein aktuelles, biometrisches Passfoto im Format 3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund.
  • Reisepass: Gültiges Reisedokument, das noch mindestens 3 Monate über die geplante Ausreise hinaus gültig ist, mindestens zwei freie Seiten enthält und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde.
  • Reisekrankenversicherung: Nachweis einer für Moldau gültigen Auslandskrankenversicherung inkl. Rücktransportgarantie mit einer Mindestdeckung von 30.000 €.
  • Finanzielle Mittel: Nachweis ausreichender Geldmittel für die Aufenthaltsdauer (mindestens 30 € pro Tag, jedoch mindestens 300 € bei Aufenthalten unter 10 Tagen; z. B. durch Kontoauszüge der letzten 3 Monate).
  • Unterkunftsnachweis: Hotelreservierung, Mietvertrag oder offizielle Bestätigung der Unterkunft für den gesamten Aufenthalt.
  • Reisenachweis & Route: Hin- und Rückflugticket, Buchungsbestätigung der Reise oder bei Einreise mit dem KFZ Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung) und Grüne Versicherungskarte.
  • Aufenthaltstitel: Ggf. nachweislich gültige Aufenthaltsberechtigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz (für visumpflichtige Drittstaatsangehörige).
  • Einladung / Zweck des Aufenthalts: Bei Visumpflichtigen ggf. eine behördlich genehmigte Einladung (von der Generalinspektion für Migration / IGM). EU-Bürger, Schweizer und türkische Staatsangehörige benötigen eine Einladung in der Regel nur bei Visa mit einer Gültigkeit von mehr als 90 Tagen.

Zusätzlich bei Geschäftsvisa (Typ C/V oder Typ D):

  • Entsendeschreiben des Arbeitgebers sowie offizielles Einladungsschreiben des moldauischen Geschäftspartners bzw. des einladenden Unternehmens.

Hinweis: Bei Beantragung über das E-Visa-Portal erfolgt die Bezahlung der Visumgebühren per Kreditkarte. Die moldauischen Auslandsvertretungen behalten sich vor, im Einzelfall zusätzliche Dokumente nachzufordern oder eine persönliche Vorsprache zu verlangen.

Aufenthaltsgenehmigung

Anträge an das Außenministerium.

Bearbeitungsdauer

  • Standardbearbeitung (E-Visa / Konsulat): ca. 5 bis 10 Werktage nach vollständigem Eingang der Unterlagen. Bei postalischer Antragstellung über eine Botschaft kann sich die Gesamtdauer inklusive Postlaufzeiten auf bis zu 12 Werktage verlängern.
  • Expressbearbeitung: Bei persönlicher Antragstellung in den Auslandsvertretungen oder über bevorzugte E-Visa-Expressoptionen ist in dringenden Fällen eine Ausstellung innerhalb von 2 bis 3 Werktagen möglich.
  • Empfehlung: Es wird dringend geraten, Visumanträge mindestens 14 bis 20 Tage vor der geplanten Abreise einzureichen, um Verzögerungen im Prüfungsverfahren zu vermeiden.

    Ausreichende Geldmittel

    Nachweis ausreichender Geldmittel:
    Visumpflichtige Drittstaatsangehörige müssen nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts in Moldau verfügen. Gefordert wird ein Betrag von mindestens 30 € pro Tag, mindestens jedoch 300 € bei Aufenthalten von weniger als 10 Tagen.

    Als Nachweis werden von den Behörden in der Regel folgende Dokumente anerkannt:

    • Kontoauszüge (mit Ausstellungsdatum innerhalb der letzten 10 Tage vor Antragstellung) oder Nachweise über den Besitz einer internationalen Kredit- bzw. Bankkarte,
    • Bargeld (in moldauischen Lei oder frei konvertierbarer Fremdwährung wie EUR/USD),
    • aktuelle Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers,
    • eine offizielle, vom Büro für Migration genehmigte Verpflichtungserklärung der einladenden Person oder Organisation in Moldau.

    Anmeldepflicht

    Polizeiliche Registrierung & Automatisches Verfahren:
    In der Regel erfolgt die Registrierung ausländischer Besucher automatisch bei der Einreise an den offiziellen Grenzübergängen sowie am Flughafen Chișinău. Bei Aufenthalten in Hotels oder offiziellen Unterkünften übernimmt die Hotelleitung die formelle Registrierung.

    Aufenthalte über 90 Tage & Erwerbstätigkeit:
    Für visumfreie Staatsbürger (u. a. aus EU-Staaten, der Schweiz und der Türkei) entfällt die Meldepflicht bei rein touristischen oder geschäftlichen Aufenthalten von bis zu 90 Tagen (innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums), sofern keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Wer beabsichtigt, länger als 90 Tage im Land zu bleiben oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben, muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Zuständig dafür ist die Generalinspektion für Migration (Inspectoratul General pentru Migrație – IGM; ehemals Büro für Migration und Asyl) in Chișinău (bd. Ștefan cel Mare și Sfânt 124).

    Besondere Registrierungspflicht bei Einreise über Transnistrien:
    Reisende, die auf dem Landweg aus der Ukraine über die abspaltische Region Transnistrien einreisen und dabei einen Grenzpunkt passieren, der nicht von den moldauischen Behörden kontrolliert wird, werden an dieser internen Demarkationslinie nicht automatisch im moldauischen Einreisesystem erfasst. Sie müssen sich innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise freiwillig registrieren lassen. Die Registrierung kann bei den Dienststellen der Generalinspektion für Migration (IGM) oder den zuständigen Bürgerbüros (Centrul Multifuncțional / Agenția Servicii Publice) unter Vorlage des Reisedokuments durchgeführt werden.

    Einreisedokumente

    Nicht-EU-Bürger: Ausreichende Geldmittel sowie Rück- bzw. Weiterreiseticket.

    Aufenthaltsverlängerung

    Aufenthaltserlaubnis für Langzeitaufenthalte:
    Staatsbürger der EU-Staaten, Österreichs, Deutschlands und der Schweiz, die sich länger als 90 Tage im Land aufhalten oder in der Republik Moldau eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten, benötigen eine befristete Aufenthaltserlaubnis (Permis de ședere). Der Antrag sollte umgehend nach der Einreise, spätestens jedoch 30 Tage vor Ablauf der visumfreien 90-Tage-Frist, bei der Generalinspektion für Migration (Inspectoratul General pentru Migrație – IGM) in Chișinău gestellt werden.

    Einreise mit Kindern

    Deutsche: Biometrischer Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

     

    .

    Österreicher: Eigener Reisepass.

    Schweizer: Eigener Reisepass.

    Türken: Eigener Reisepass

    Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Reist ein Minderjähriger mit nur einem Elternteil, muss eine legalisierte und übersetzte Einverständniserklärung des anderen Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts in legalisierter und übersetzter Form sowie eine Geburtsurkunde mitgeführt werden. 


    Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
    Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

    Botschaften und Konsulate

    Botschaft der Republik Moldau


    Telefon: +41 (0)22 733 91 03.
    Website: http://www.geneva.mfa.md/embassy-rm-eng
    Adresse: Avenue de France 23, 1202 Genf

    Botschaft der Republik Moldau

    Honorarkonsulat in Innsbruck und St. Pölten.


    Telefon: +43 (0)1 961 10 30. Konsularabteilung: +43 (0)1 961 10 30 27.
    Website: http://austria.mfa.gov.md/en
    Adresse: Löwengasse 47/10, 1030 Wien
    Geschäftszeiten:

    Mo-Fr 08.00-17.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.

    Botschaft der Republik Moldau

    Generalkonsulat in Frankfurt/M. Honorarkonsulate in Hamburg, München und Stuttgart.


    Telefon: +49 (0)30 44 65 29 70.
    Website: http://germania.mfa.gov.md/en
    Adresse: Gotlandstraße 16, 10439 Berlin
    Geschäftszeiten:

    Mo-Fr 08.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr.