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Jordanien: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Türkei Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Ja/1
Österreich Ja Ja Ja/1
Schweiz Ja Ja Ja/1
Andere EU-Länder Ja Ja Ja/1

Reisepässe

Reisedokumente:
Für die Einreise nach Jordanien ist allgemein ein Reisepass erforderlich, der zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Zudem muss das Dokument noch über ausreichend freie Seiten für Visa- und Einreisestempel verfügen.

Wichtige Hinweise für deutsche / europäische Staatsangehörige:

  • Vorläufiger Reisepass: Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist möglich, sofern dieser zum Zeitpunkt der Einreise ebenfalls noch mindestens 6 Monate gültig ist.
  • Personalausweis: Der Personalausweis (auch vorläufig) reicht für die Einreise nach Jordanien nicht aus.
  • Kinderreisepass / Dokumente für Kinder: Jedes Kind benötigt ein eigenes Reisedokument mit Passfoto (Reisepass). Eintragungen im Pass der Eltern werden nicht anerkannt.

Hinweis zum Visum: Neben dem Reisepass wird für die Einreise ein Visum benötigt (erhältlich z. B. als Visa on Arrival an den meisten Grenzübergängen, vorab online als E-Visum oder inkludiert im Jordan Pass).

Hinweis zum Reisepass

Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

Visa

Visumbestimmungen:
Für die Einreise nach Jordanien benötigen die meisten ausländischen Staatsangehörigen (u. a. aus EU- und EFTA-Ländern) ein Visum. Ausgenommen von der Visumpflicht sind beispielsweise Staatsangehörige der Türkei, die sich für touristische oder geschäftliche Zwecke bis zu 3 Monate innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten visumfrei in Jordanien aufhalten dürfen.

Visum bei der Einreise (Visa on Arrival) & E-Visum:
Für Staatsbürger der EU- und EFTA-Staaten stehen folgende einfache Möglichkeiten zur Verfügung:

  • E-Visum vorab online: Über das offizielle E-Services-Portal des jordanischen Innenministeriums (eservices.moi.gov.jo) oder die offizielle MOI-App kann das Visum bequem vor Antritt der Reise beantragt und bezahlt werden. Dies spart Wartezeiten bei der Ankunft.
  • Visa on Arrival (Flughäfen & ausgewählte Landgrenzen): Ein Visum zur einmaligen Einreise (Single Entry, gültig für bis zu 30 Tage) wird direkt bei der Ankunft an den internationalen Flughäfen (Queen Alia Airport in Amman und King Hussein Airport in Aqaba) sowie an den meisten offiziellen Landgrenzübergängen (z. B. Sheikh-Hussein-Brücke / Jordan River Border Terminal und Aqaba / Yitzhak-Rabin-Grenzübergang) ausgestellt. Die Visagebühr für ein Single-Entry-Visum beträgt **40 JOD** (ca. 52 EUR / 56 USD).
  • Mehrfache Einreise (Multiple Entry): Visa für die mehrfache Einreise werden in der Regel nicht spontan am Flughafen-Schalter ausgestellt. Sie müssen vorab online als E-Visum oder bei einer jordanischen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) beantragt werden.

Spar-Tipp: Der Jordan Pass:
Für Touristen, die mindestens 3 Nächte (4 Tage) im Land bleiben und Sehenswürdigkeiten wie Petra besuchen möchten, empfiehlt sich vorab der Kauf des Jordan Pass. Bei Kauf vor der Einreise entfällt die Visagebühr von 40 JOD vollkommen, und der freie Eintritt zu über 40 Attraktionen ist enthalten.

Wichtiger Hinweis zu Landgrenzen: An einzelnen Grenzübergängen (wie der Allenby-/King-Hussein-Brücke) werden vor Ort teilweise keine Visa bei der Einreise ausgestellt. Reisen über Land sollten daher im Voraus geplant und Visa gegebenenfalls vorab als E-Visum besorgt werden. Nähere Auskünfte erteilen die jordanischen Auslandsvertretungen sowie das jordanische Ministerium für Inneres.

Kosten

Visum bei der Einreise (Visa on Arrival) & E-Visum:

Das Visum zur einmaligen Einreise (Single Entry) für touristische Zwecke kostet 40 JOD (ca. 52 EUR / 56 USD). Die Einreisegebühr kann an den gängigen Einreisepunkten in bar (nur in jordanischen Dinar) oder per Kreditkarte bezahlt werden. Das reguläre Visa on Arrival berechtigt bei der Einreise zunächst zu einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen (kann bei Bedarf vor Ort bei einer Polizeistation auf bis zu 3 Monate verlängert werden).

Alternativen:

  • Jordan Pass: Wer mindestens 3 Nächte (4 Tage) im Land bleibt und Sehenswürdigkeiten wie Petra besucht, spart mit dem vorab gekauften Jordan Pass die Visagebühr von 40 JOD komplett.
  • E-Visum: Das Visum kann vor der Reise auch bequem online über die offizielle Plattform des jordanischen Innenministeriums (eservices.moi.gov.jo) beantragt werden.

Visaarten und kosten

Transit-, Touristen-, Mehrfach- und Geschäftsvisum.

Gültigkeit

Gültigkeit & Verlängerung:
Das Einreisevisum (sowohl als Visa on Arrival als auch als E-Visum für eine einmalige Einreise) berechtigt zu einem Aufenthalt von 1 Monat (30 Tage) ab dem Einreisedatum.

Eine Verlängerung des Aufenthalts vor Ort ist möglich: Bei Bedarf kann das Visum vor Ablauf der ersten 30 Tage bei einer lokalen Polizeidienststelle (Department of Residence and Borders) in Jordanien auf bis zu 3 Monate verlängert werden.

Transit

Transitbestimmungen:

Reisende, die am Flughafen Amman (Queen Alia International Airport) umsteigen und den Transitbereich nicht verlassen, benötigen unter folgenden Bedingungen kein Transitvisum:

  • Transit unter 6 Stunden: Wer innerhalb von 6 Stunden weiterfliegt, den internationalen Transitbereich nicht verlässt und über gültige Reisedokumente sowie eine bestätigte Sitzplatzreservierung für den Weiterflug verfügt, reist visumfrei transit.
  • Transit zwischen 6 und 24 Stunden: Bei einem Transitaufenthalt von 6 bis 24 Stunden organisiert die Fluggesellschaft (z. B. bei längeren Zwischenstopps von Royal Jordanian) in der Regel die Unterbringung in einem Transit-Hotel nahe dem Flughafen. Bei Verlassen des Transitbereichs bzw. Flughafenareals wird der Reisepass für die Dauer des Aufenthalts von den Einreisebehörden einbehalten und beim Wiederbetreten des Flughafens zur Weiterreise wieder ausgehändigt.

Wichtiger Hinweis: Dauert der Zwischenstopp länger als 24 Stunden, gilt der Aufenthalt nicht mehr als Transit, und es muss ein reguläres Einreisevisum (z. B. Visa on Arrival, E-Visum oder Jordan Pass) beantragt werden.

Antragstellung an

Die jordanischen Botschaften stellen keine Touristen-Visa mehr aus, Antragsteller müssen ein e-Visum beantragen. U. a. Staatsangehörige aus einem EU-Land, der Schweiz und der Türkei sind berechtigt, ein e-Visum zu beantragen.

Visa bei der Einreise können an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba beantragt werden.

Antragsunterlagen

Erforderliche Unterlagen für ein E-Visum (vorab online):

  • Gültiger Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist;
  • Digitales Passfoto (im Online-Portal hochzuladen);
  • Nachweis über die Buchung der Hin- und Rückreise (Flugtickets);
  • Ggf. Nachweis einer Unterkunfts- oder Hotelbuchung in Jordanien;
  • Zahlungsmittel (Kreditkarte) zur Entrichtung der Visagebühr im E-Portal;
  • Bei Geschäftsreisen zusätzlich: Entsendungsschreiben des Arbeitgebers mit Angabe von Anlass, Dauer, Kostenübernahme sowie Einladung des jordanischen Geschäftspartners.

Erforderliche Unterlagen für ein Visum bei der Einreise (Visa on Arrival):

  • Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und über freie Seiten für Stempel verfügt;
  • Nachweis verfügbarer Rück- oder Weiterreisetickets;
  • Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts;
  • Visagebühr in Höhe von 40 JOD (zahlbar vor Ort in bar in jordanischen Dinar oder per Kreditkarte).

Hinweis zur postalischen Beantragung: Da jordanische Botschaften Touristenvisa in der Regel nicht mehr auf dem Postweg oder per physischem Passkleber ausstellen, ist ein postalisch eingereichter Antrag mit Rückumschlag veraltet. Antragsteller werden auf das E-Visum-Portal (eservices.moi.gov.jo), den Kauf des Jordan Pass oder das Visa on Arrival verwiesen.

Aufenthaltsgenehmigung

Informationen von der Botschaft.

Anmeldepflicht

Registrierungspflicht bei längeren Aufenthalten:
Reisende, die sich länger als 14 Tage im Land aufhalten möchten, müssen ihren Aufenthalt vor Ablauf dieser Frist bei einer lokalen Polizeidienststelle (Department of Residence and Borders) registrieren oder dort ihr Visum verlängern lassen. Wer die zulässige Aufenthaltsdauer ohne entsprechende Verlängerung bzw. Registrierung überschreitet, muss bei der Ausreise mit Geldstrafen (pro Tag des unberechtigten Aufenthalts) rechnen.

Hinweis für Hotelgäste: Bei einem regulären Hotelaufenthalt wird die Meldung an die Behörden in der Regel automatisch beim Check-in durch die Unterkunft erledigt. Bei privaten Unterkünften oder Längzeitaufenthalten liegt die Verantwortung zur Registrierung bei den Reisenden selbst.

Aufenthaltsverlängerung

Eine Visumverlängerung muss bei der zuständigen Polizeidienststelle beantragt werden. Eine Visumverlängerung kostet 40 JOD.

Einreise mit Kindern

Reisedokumente für Kinder und Minderjährige:

Reisepasspflicht:
Kinder aller Nationalitäten (u. a. aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und der Türkei) benötigen für die Einreise nach Jordanien ein eigenes Reisedokument mit Lichtbild (regulärer bzw. elektronischer Reisepass). Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Kindereinträge im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt.
Hinweis für deutsche Staatsangehörige: Seit der Abschaffung des alten Kinderreisepasses benötigen auch Säuglinge und Kleinkinder einen regulären elektronischen Reisepass (ePass).

Visumbestimmungen für Kinder:
Für Minderjährige gelten grundsätzlich die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Reisen Eltern mit dem Jordan Pass oder einem E-Visum ein, muss für mitreisende Kinder je nach Alter und Tarif ebenfalls die entsprechende Vorab-Option gewählt werden.

Einreisebestimmungen für allein oder mit nur einem Elternteil reisende Minderjährige:
Minderjährige sollten vorzugsweise in Begleitung von Sorgeberechtigten reisen. Wenn Minderjährige alleine, nur mit einem Elternteil oder in Begleitung drittpersonen (z. B. Großeltern, Tour-Guides) reisen, wird dringend empfohlen, folgende Unterlagen mitzuführen:

  • Schriftliche, von allen Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung/Reiseerlaubnis (vorzugsweise in englischer Sprache);
  • Kopien der Reisepässe der nicht mitreisenden sorgeberechtigten Personen;
  • Ggf. Kopie der Geburtsurkunde des Kindes zur Nachweisung des Verwandtschaftsverhältnisses.

Einreise mit Haustieren

Einreisebestimmungen für Tiere:

Hunde und Katzen:
Für die Einfuhr von Hunden und Katzen nach Jordanien sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland (Ausstellungsdatum kurz vor der Abreise);
  • Ein gültiges Tollwutimpfzertifikat (die Impfung muss mindestens 30 Tage und darf maximal 12 Monate vor der Einreise erfolgt sein);
  • Ein Kennzeichnungsmikrochip (ISO-Standard 11784/11785) wird für die eindeutige Zuordnung des Tieres dringend empfohlen.

 

Vögel:
Für die Einfuhr sowie für den Transit von Vögeln ist neben einem amtstierärztlichen Gesundheitszeugnis zwingend eine Vorab-Genehmigung des jordanischen Landwirtschaftsministeriums (Ministry of Agriculture) erforderlich.

Wichtiger Hinweis: Aufgrund strenger artenschutzrechtlicher und veterinärmedizinischer Auflagen (u. a. zum Schutz vor der Geflügelpest) kann die Einfuhr bestimmter Vogelarten zeitweise verboten oder an Quarantänebestimmungen gebunden sein. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor der Reise bei der zuständigen jordanischen Auslandsvertretung zu informieren.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Botschaft des Königreichs Jordanien


Telefon: +41 (31) 384 04 04.
Adresse: Thorackerstrasse 3, 3074 Muri b. Bern
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.

Botschaft des Königreichs Jordanien

Honorarkonsulate in Dornbirn, Asten bei Linz und Innsbruck/Wilten.


Telefon: +43 (1) 405 10 25. Konsularabt.: +43 (1) 405 10 26.
Website: http://www.jordanembassy.at
Adresse: Rennweg 17/4, 1030 Wien
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr, Konsularabteilung: Mo-Fr 09.30-12.30 Uhr.

Botschaft des Königreichs Jordanien

Honorarkonsulate in Düsseldorf und Wiesbaden.


Telefon: +49 (30) 369 96 00. Visaabt.: Tel. +49 (30) 36 99 60 43.
Website: http://www.jordanembassy.de
Adresse: Heerstraße 201, 13595 Berlin
Geschäftszeiten:

Mo-Do 09.00-15.00 Uhr, Fr 09.00-14.00; Einreichen von Visaanträgen und Dokumenten 09.00-12.00 Uhr, Dokumentenausgabe 14.00-15.00 Uhr.