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Japan: Geld und beim Zoll

Währungsinformationen und Geld

Währungsinformationen

Japanischer Yen. Währungskürzel: ¥, JPY (ISO-Code). Banknoten sind in den Werten von 10.000, 5000, 2000 und 1000 ¥ im Umlauf. Münzen in den Werten von 500, 100, 50, 10, 5 und 1 ¥.

Kreditkarten

Visa, Diners Club, American Express, Mastercard oder Prepaid Mastercard und andere größere Kreditkarten werden in größeren Städten von Hotels und Kaufhäusern angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte.

Am Geldautomat

Girocard

Geldautomaten sind weit verbreitet, akzeptieren jedoch meist keine ausländische Karten. Mit der Girocard, die ein Maestro-Zeichen trägt, ist es möglich, Geld an Automaten der SevenEleven- und Family-Mart-Supermärkte abzuheben. Geldautomaten stehen in den Postämtern während der Öffnungszeiten (in der Regel Mo-Fr von 07.00-23.00 Uhr und Sa-So von 09.00-19.00 Uhr) zur Verfügung. 

Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.


Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich.

Reiseschecks können in Japan in den Großstädten in wenigen Wechselstuben umgetauscht werden. Um zusätzliche Umtauschgebühren zu vermeiden, sollten Reiseschecks in japanischen Yen oder US-Dollar ausgestellt sein.

Öffnungszeiten der Banken

Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Keine Beschränkungen für die Ein- oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen. Beträge ab einem Gegenwert von 1 Mio ¥ müssen deklariert werden.

Geldwechsel

Geld muss bei autorisierten Banken oder Wechselstuben umgetauscht werden. Am problemlosesten ist der Umtausch von US-Dollar.

Japan Einfuhrbestimmungen

Überblick

Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Japan eingeführt werden (Personen ab 20 J.):

 

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 10 einzelne Packungen Tabak, der erhitzt aber nicht verbrannt wird, oder  250 g Tabak/ oder 250 g gemischte Tabakprodukte. (Achtung: Die Gesamtmenge darf bei einer Mischung der angegebenen Tabaksorten nie 250 g übersteigen)

 

3 Flaschen (jeweils ca. 0,76 l) Spirituosen;

 

56 ml Parfüm;

 

Zulässiger Gesamtwert aller mitgeführten Waren aus Übersee außer der oben genannten: Unter 200.000 ¥. Gegenstände, die einen Wert von unter 10.000 ¥ haben, sind steuerfrei und werden nicht berechnet.

Gegenstände für den persönlichen Gebrauch wie Kleidung, Hygieneartikel und ggf. eine tragbare professionelle Ausrüstung.

 

Anmerkung: Die angegebenen Mengen für Tabakwaren gelten für Personen, die ihren dauerhaften Wohnsitz nicht in Japan haben.

Verbotene Importe

Artikel, die Patent- oder Copyright-Rechte verletzen, Falschgeld, Waffen, Munition, Drogen aller Art und Betäubungsmittel, spezielle Arzneimittel (u. a. Allergiemittel, bestimmte Schmerzmittel), Aufputschmittel (d. h. auch Nasensprays und Inhalationssprays bei Erkältungen), obszöne bzw. pornographische Medien, Pflanzen mit Erde, die meisten frischen Obst-, Pflanzen- und Gemüsesorten. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.

Einfuhrbeschränkungen

Arzneimittel im Rahmen einer Reiseapotheke: innerliche Anwendung: 2-Monats-Vorrat; äußerliche Anwendung: 24 Stück; Kosmetikartikel: 24 Stück.

Die Einfuhr von Wurst- und Fleischwaren unterliegt strengen Regelungen.

Edelmetalle über 1 kg sind meldepflichtig.

Ausfuhrbeschränkungen

Edelmetalle über 1 kg sind meldepflichtig. 

Hinweise

Weitere Informationen sind vom japanischen Zoll erhältlich.