www.derreisefuehrer.com
'.$imageAlt.'

FOLGE UNS

Der Derreiseführer > Guides > Asien > Japan

Japan: Länderinfos

Überblick

Japan ist ein Land voller Kontraste: Großstädte locken mit greller Beleuchtung und den neuesten Hightech-Gerätschaften, während man auf dem Lande Jahrhunderte alte japanische Kultur – Geishas, Zen-Steingärten, Tempel und Schreine – noch heute erleben kann.

Die unkonventionelle japanische Pop-Kultur übt auf begeisterungswillige Touristen eine große Anziehungskraft aus. Zukunftsweisende technische Neuerungen und den letzten Schrei in Mode- und Designartikeln kann man hier viel eher als anderswo auf der Welt erwerben.

Aber unter dieser unverblümten Modernität schlägt ein uraltes Herz. Japan ist noch immer das Reich der exquisiten Geisha-Tradition, der Sumo-Ringer, ein Land, in dem historische Festivals zelebriert werden und das Essen zu einer Kunstform erhoben worden ist.
Japan ist aber auch landschaftlich wunderschön und unvergesslich. Besondere Höhepunkte sind der Fujijama, der vulkanischen Ursprungs ist, und die Kiefernwälder der Koya-Berge.

Wichtige Fakten

Fläche:

377.915 qkm.

Offizieller Name:

Japan

Bevölkerung:

126.476.461 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte:

337 pro qkm.

Hauptstadt:

Tokio.

Staatsform:

Parlamentarische Demokratie seit 1947. Verfassung von 1947. Zweikammerparlament: Wahlen zum Unterhaus (Shugi-in; 475 Mitglieder) alle 4 Jahre, zum Oberhaus (Sangi-in; 242 Mitglieder) alle 6 Jahre. Kaiserreich seit mindestens 660 v. Chr.

Staatsoberhaupt:

Kaiser Naruhito, seit Mai 2019.

Regierungschef:

Fumio Kishida, seit Oktober 2021.

Elektrizität:

100 V, 60 Hz im Westen (Osaka). 100 V, 50 Hz im Osten (Tokio). Zweipolige Flachstecker. Adapter sind erforderlich.

Japan: Reise- und Sicherheitsinformationen

Stand - Wed, 13 Mar 2024 11:15:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Wed, 13 Mar 2024 11:24:11 +0100)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Aufenthalten in von der japanischen Regierung ausgewiesenen evakuierten Gebieten um das Kernkraftwerk Fukushima Daiichi I im Nordosten der Insel Honshu wird gewarnt.

Kernkraftwerk Fukushima

Nach dem Unglück im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi 2011 gibt es weiterhin Gebiete, für die Evakuierungsanordnungen gelten. Bei den evakuierten Gebieten in Fukushima handelt es sich um Teile der Ortschaften Futaba, Iitate, Katsurao, Minamisōma, Namie, Okuma und Tomioka, siehe Karte des Wirtschaftsministeriums (Ministry of Economy, Trade and Industry).

  • Reisen Sie nicht in die von der japanischen Regierung ausgewiesenen evakuierten Gebiete (siehe Karte).
  • Unternehmen Sie notwendige Reisen in die evakuierten Gebiete erst nach Kontakt mit den zuständigen regionalen Behörden und beschränken Sie sie auf ein Minimum.
  • Bei Fragen zu Reaktorsicherheit und Strahlenschutz informiert das Bundesamt für Strahlenschutz.
  • Reisen in andere Landesteile sind aus radiologischer Sicht unbedenklich.

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die Lage in Japan gilt als stabil und ruhig. Demonstrationen und gewaltsame Auseinandersetzungen sind entsprechend selten.

  • Meiden Sie Demonstrationen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen in größeren Städten und an touristischen Orten vor. Gewalttätige Übergriffe sind selten.
Betrügereien, Raub und sexuelle Übergriffe, oft in Verbindung mit dem Einsatz von Betäubungsmitteln oder Drogen, kommen allerdings in von Touristen frequentierten Ausgehvierteln von Tokyo (z.B. Roppongi, Kabuki-cho, Shibuya und Ikebukuro) und anderen Großstädten durchaus vor.

  • Lassen Sie aufgrund von Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen die übliche Vorsicht walten.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Lassen Sie Getränke und Speisen insbesondere abends und nachts nie unbeaufsichtigt.
  • Seien Sie vorsichtig, Getränke oder Speisen (auch Zigaretten oder Kaugummis) von Fremden oder neuen Bekannten anzunehmen.
  • Vermeiden Sie „Kundenfänger", die versuchen, Sie in Veranstaltungsorte zu locken.
  • Behalten Sie den Überblick darüber, was Sie in Bars und Restaurants bestellen, und vergewissern Sie sich über den Eintrittspreis für Clubs beim Betreten.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Erdbeben

Japan ist das erdbebenreichste Land der Erde und besitzt zahlreiche aktive Vulkane. Im Jahresdurchschnitt werden rund 1.500 Beben seismisch registriert, von denen mehrere auch in Tokyo deutlich wahrgenommen werden können.

Vulkane

Von den 110 als aktiv geltenden Vulkanen werden derzeit 47 permanent überwacht. Für die Vulkane Sakurajima, Kuchinoerabu, Iojima, Mont Aso und Suwanosejima in der Region Kyushu sowie den Vulkan Kusatsu-Shirane in der Präfektur Gunma nordöstlich von Tokyo gelten erhöhte Warnstufen und z.T. Sperrzonen. Zuletzt warfen die Vulkane Aso und Sakurajima Aschewolken aus. Vulkanausbrüche fordern immer wieder auch Todesopfer.

Tropen- und Schneestürme

In Hokkaido herrscht gemäßigtes Klima, in Honshu, Shikoku, Kyushu gemäßigtes bis subtropisches Klima mit milden Wintern und feucht-heißen Sommern, und in Okinawa im Süden ist das Klima subtropisch mit warm-feuchten Wintern und feucht-heißen Sommern.

Süd- und Westjapan werden im Spätsommer häufig von Taifunen heimgesucht. Starke Winde, Überschwemmungen und Erdrutsche können in der Folge zu erheblichen Schäden und Behinderungen im Reiseverkehr führen.

Schneestürme können in West-Honshu und Hokkaido von Dezember bis März auftreten. Lawinenabgänge und Erdrutsche sind insbesondere in Gebirgen möglich.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Öffentliche Verkehrsverbindungen sind sehr gut: Es gibt zahlreiche Inlandsflüge und ein dichtes Eisenbahnnetz einschließlich Hochgeschwindigkeitszüge. In den Städten existieren Busverbindungen und zahlreiche Taxis, in den Großstädten auch U-Bahnen, die zu Stoßzeiten allerdings häufig überfüllt sind.

In Japan herrscht Linksverkehr. Es gilt striktes Alkoholverbot.
Der Verkehr ist meist stockend. Auch Reisende sollten sich einer defensiven Fahrweise anpassen. Die Höchstgeschwindigkeit ist meist niedriger als in Deutschland, auf Autobahnen max. 80 bzw. 100 km/h.
Autobahnen sind ausnahmslos mautpflichtig. Für ausländische Reisende wird ein vergünstigter Japan Express Pass angeboten, der für eine bzw. zwei Wochen mit Ausnahme von Hokkaido, Tokyo und Osaka unbegrenzte Autobahnfahrten ermöglicht. Reisende sollten sich ansonsten bei Anmietung eines Fahrzeugs über Verkehrsregeln und Optionen für Mautgebühren erkundigen.
Hilfreiche Informationen für Reisende bietet in englischer Sprache die Japan National Tourism Organization.

Führerschein

Um in Japan ein Fahrzeug fahren zu dürfen, benötigen Inhaber eines nationalen deutschen Führerscheins eine japanische Übersetzung. Der deutsche internationale Führerschein wird in Japan nicht anerkannt.

Übersetzungen können in Japan direkt an einem der zahlreichen International Service Counter der Japan Automobile Federation (JAF) angefertigt werden (gegen Gebühr). Originalführerschein und Übersetzung sind stets zusammen mitzuführen.

Das Japanische Fremdenverkehrsamt in Frankfurt listet zudem einige Anbieter in Deutschland auf, die bei der Beschaffung von Führerscheinübersetzungen aus Japan behilflich sein können.
Es werden auch Übersetzungen anerkannt, die vom ADAC Südbayern e.V. gefertigt wurden.

LGBTIQ

In Japan sind gleichgeschlechtliche sexuelle Aktivitäten legal; gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften sind hingegen gesetzlich nicht möglich. In einigen Landesteilen werden dennoch inzwischen Ersatzbescheinigungen für gleichgeschlechtliche Paare ausgestellt. Die Tokyo-Rainbow-Pride-Parade wird seit mehreren Jahren ohne Zwischenfälle durchgeführt.

Rechtliche Besonderheiten

Das japanische Strafrecht sieht selbst für Bagatelldelikte harte Strafen vor. Ausländer müssen selbst bei kleineren Straftaten wie Ladendiebstahl, Sachbeschädigung, Schlägereien und bei der Verwicklung in Verkehrsunfälle mit bis zu 23 Tagen Haft rechnen, da grundsätzlich von einer Flucht- bzw. Verdunklungsgefahr ausgegangen wird.

Drogendelikte, insbesondere die illegale Einfuhr von Drogen und Aufputschmitteln, wie z.B. „Ecstasy" und MDMA werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Es kommt häufig zu Festnahmen und anschließenden Verurteilungen zu Haftstrafen von sieben bis zu zehn Jahren. Ebenso wenig sieht das japanische Recht ein Absehen von Strafe beim Besitz geringer Mengen illegaler Drogen vor. Die Haftbedingungen in japanischen Gefängnissen werden von Nichtjapanern als sehr hart empfunden.

Bei Festnahme oder Verkehrsunfällen mit Personenschaden sollten sich Reisende schnellstmöglich mit den deutschen Vertretungen in Japan in Verbindung setzen.

Bei Kindesentziehungen nach Japan kann mit einer Rückführung der entzogenen Kinder nur gerechnet werden, wenn der entziehende Elternteil zustimmt. In Japan ist zwar das Haager Kindesentziehungsübereinkommen (HKÜ) anwendbar, es wird jedoch von Japan nur unzureichend umgesetzt. Selbst rechtskräftige Rückführungsentscheidungen japanischer Gerichte werden nicht gegen den Willen des entziehenden Elternteils vollstreckt.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Yen (JPY). Die Geldautomaten der meisten japanischen Banken akzeptieren noch keine ausländischen Karten. Die Akzeptanz wird jedoch kontinuierlich ausgebaut.

Einige europäische Bank- (auch EC-/Girokarten genannt) und Kreditkarten können in Japan jedoch derzeit zur Abhebung von Bargeld an den Geldautomaten der SevenEleven- und Family Mart-Supermärkte sowie für Bargeldabhebungen an Geldautomaten der Filialen der japanischen Post (während der Öffnungszeiten) verwendet werden.

  • Erkundigen Sie sich vor der Reise beim deutschen Geldinstitut über die Bedingungen zur Bargeldabhebung im außereuropäischen Ausland.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Japans wie dem japanischen Außenministerium und dem japanischen Gesundheitsministerium sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Die Anmeldung über Visit Japan Web (vor dem Check-in) ist weiterhin notwendig. Fluggesellschaften haben ggf. abweichende Beförderungsbedingungen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts gültig sein.

Reisen Sie nicht mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Pass nach Japan. Es besteht auch nach mehreren Monaten oder Jahren keine Garantie, dass die Meldung des Wiederauffindens den japanischen Grenzkontrollstellen vorliegt. Dies führt zu mehrstündigen Verfahren bis hin zur Verweigerung der Einreise.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Manche Fluggesellschaften verweigern die Beförderung, wenn kein Rück- oder Weiterflugticket innerhalb von 90 Tagen oder ein Visum nachgewiesen werden kann. Dies entspricht nicht der Rechtslage.

  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.

Visum

Längerfristiger Aufenthalt und Arbeitsaufnahme

Die Aneinanderreihung mehrerer visumfreier Kurzaufenthalte zur Umgehung der Regelungen für längere Aufenthalte ist nicht zulässig. Wer nach einem visafreien Aufenthalt ausreist und kurz darauf erneut ohne Visum einzureisen versucht, muss mit Einreiseverbot und Festsetzung bis zur Zurückschiebung in sein Heimatland auf eigene Kosten rechnen.

Deutsche, die in Japan einer Erwerbstätigkeit, einem Studium oder einer Berufsausbildung nachgehen oder sich sonst länger als 180 Tage aufhalten wollen, sowie ihre Familienangehörigen benötigen vor der Einreise ein Visum, das bei der zuständigen japanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Working-Holiday-Visum

Einen Sonderfall des längeren und Arbeitsaufenthaltes bildet der Ferienarbeitsaufenthalt für junge Deutsche (einjähriger Ferienaufenthalt in Japan mit der Möglichkeit des Hinzuverdienstes durch Arbeit). Die vorherige Erteilung eines sogenannten Working-Holiday-Visums durch die japanische Auslandsvertretung ist erforderlich. Weitere Informationen hierzu erteilen die japanischen Vertretungen in Deutschland.

Erfassung biometrischer Daten

Bei der Einreise werden von Ausländern ab 16 Jahren biometrische Daten (Gesichtsfotos und Fingerabdrücke) erfasst.

Ausweispflicht

In Japan besteht Passzwang für Ausländer. Ausländer, die sich vorübergehend in Japan aufhalten, müssen jederzeit ihren Reisepass mit sich führen. Ausländer, die in Japan leben, müssen ihre Residence Card mit sich führen. Ausländer, die ohne Ausweis angetroffen werden, können verhaftet und mehrere Tage festgehalten werden. Es droht zudem eine höhere Geldstrafe.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Bitte informieren Sie sich vor Einreise bei den japanischen Stellen über aktuelle Anmeldepflichten und Freigrenzen.

Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld und Wertpapieren im Wert von mehr als einer Million JPY und Edelmetallen (Gold von einem Reinheitsgrad über 90%) von über 1 kg unterliegt einer Meldepflicht.

Verboten ist die Einfuhr von Waffen und Munition, von Drogen und Aufputschmitteln etc., ge- oder verfälschten Zahlungsmitteln, Gegenständen, die die öffentliche Sicherheit oder Moral verletzten (Pornographie), und Gegenständen, die Rechte des geistigen Eigentums (Patente, Markenzeichen, Copyrights etc.) verletzen.

Die Einfuhr von Wurst- und Fleischwaren unterliegt strengen Regelungen, die zunehmend schärfer kontrolliert werden, siehe MAFF.go.jp. Weitere Informationen erteilt der japanische Zoll.

Heimtiere

Bei Hunden und Katzen stellt Japan strenge Anforderungen an den Nachweis der Immunität gegen Tollwut. Anerkannt werden nur Impfungen, die durchgeführt wurden, nachdem dem Tier ein Mikrochip implantiert wurde. Nach Verabreichung von zwei Impfungen im Mindestabstand von 30 Tagen muss der Bluttest eines zertifizierten Labors eingeholt werden. Mit dem Tag der Blutabnahme beginnt eine Wartefrist von 180 Tagen. Erst danach ist die Einfuhr des Tieres möglich. Die Einfuhr des Tieres muss mindestens 40 Tage vor dem beabsichtigten Einfuhrdatum angemeldet worden sein.

Bei der Einfuhr von Tieren, insbesondere von Hunden und Katzen, ist das Zeugnis des Tierarztes (amtsärztlich beglaubigt und von einer japanischen Auslandsvertretung legalisiert) vorzulegen, in dem bescheinigt ist, dass das Tier von allen Krankheiten frei ist. Bei Hunden, Katzen und Frettchen und evtl. weiteren Tierarten, bei denen eine Tollwutgefahr besteht, muss darüber hinaus die Immunität gegen Tollwut attestiert werden.

Zur heißen Sommerzeit können die Fluggesellschaften sich gegen eine Mitnahme von Tieren entscheiden. In den meisten städtischen Verkehrsmitteln in Japan dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.

  • Informieren Sie sich ausreichend vor der Abreise beim Ministry for Agriculture, Forestry and Fisheries, um eine sechsmonatige Quarantänezeit auszuschließen.
  • Beachten Sie auch die Regelungen zur Mitnahme von Haustieren bei den einzelnen Fluggesellschaften.

Gesundheit

Impfschutz

Für die Einreise nach Japan sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition (ländliche Gebiete) ein Impfschutz gegen Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Infektionskrankheiten

Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)

Diese durch Kontakt oder Tröpfcheninfektion übertragene Entero- bzw. Coxsackievirusinfektion ist in Japan endemisch und führte in den vergangenen Jahren immer wieder zu Ausbrüchen. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene!) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.

Japanische Enzephalitis

Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren. Weitere Informationen siehe Japanische Enzephalitis.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.

Luftverschmutzung

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa zu vergleichen und technisch, apparativ und hygienisch unproblematisch. Obwohl in den großen Städten eine Reihe von englisch- und deutschsprachigen Ärzten zur Verfügung stehen, die bei den deutschen Vertretungen in Japan erfragt werden können, kann die Kommunikation mit anderen Ärzten ausgesprochen schwierig sein. Viele Krankenhäuser behandeln ausländische Patienten nur gegen Vorkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise