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Indien: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Schweiz Ja Nein Ja/1
Andere EU-Länder Ja Nein Ja/1
Türkei Ja Nein Ja
Österreich Ja Nein Ja/1
Deutschland Ja Nein Ja/1

Reisepässe

Für die Einreise nach Indien ist ein Reisepass erforderlich. Er muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein, sich in einwandfreiem Zustand befinden und mindestens zwei freie Seiten für Ein- und Ausreisestempel enthalten.

Da sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können, empfiehlt es sich, vor Reiseantritt die aktuellen Pass- und Einreisevorschriften bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu überprüfen.

Hinweis zum Reisepass

Für Reisen in einige Regionen Indiens sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich. Dazu zählen insbesondere sogenannte Protected Areas (PAP) und Restricted Areas (RAP), deren Regelungen sich kurzfristig ändern können. Aktuelle Beschränkungen oder Genehmigungspflichten können unter anderem Teile von Arunachal Pradesh, Sikkim, Ladakh, Nagaland, Manipur, Mizoram sowie die Inselgruppen der Andamanen und Lakkadiven betreffen. Informationen zu den aktuellen Bestimmungen erteilen die indischen Auslandsvertretungen und zuständigen Behörden.

Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass der Reisepass mit einem gültigen Einreisestempel versehen wird. Fehlende oder fehlerhafte Einreisestempel können insbesondere bei der Ausreise zu erheblichen Problemen führen.

Einreise-, Pass- und Visabestimmungen können sich jederzeit ändern. Reisende sollten sich daher vor der Abreise über die aktuellen Vorschriften informieren, insbesondere bei Reisen über Drittländer oder bei der Einreise in besondere Verwaltungs- und Grenzregionen.

Visa

Für die Einreise nach Indien ist grundsätzlich ein Visum erforderlich. Dies gilt unter anderem für Staatsangehörige von Deutschland, Österreich, der Schweiz und der Türkei sowie aller EU-Mitgliedstaaten.

e-Tourist Visa und e-Business Visa

Staatsangehörige von Deutschland, Österreich, der Schweiz, der Türkei und allen EU-Ländern können ein elektronisches Visum (e-Visum) für Indien online beantragen. Der Antrag kann frühestens 120 Tage vor der geplanten Einreise gestellt werden und muss rechtzeitig vor Reisebeginn über das offizielle Online-Portal der indischen Regierung eingereicht werden.

Das e-Tourist Visa ist für touristische Reisen, Besuchsreisen und ähnliche Aufenthaltszwecke erhältlich. Je nach gewählter Variante sind Aufenthalte von unterschiedlicher Dauer sowie einfache oder mehrfache Einreisen möglich. Für Geschäftsreisen steht das e-Business Visa zur Verfügung; dieses erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen mehrfache Einreisen und Aufenthalte von bis zu 180 Tagen.

Die Beantragung erfolgt ausschließlich online über das offizielle Portal: indianvisaonline.gov.in/evisa. Nach erfolgreicher Genehmigung muss die elektronische Visumbestätigung bei der Einreise zusammen mit dem Reisepass vorgelegt werden. Die Erteilung eines e-Visums bedeutet keine automatische Einreisegarantie; die endgültige Entscheidung treffen die indischen Grenzbehörden.

Visa Note

Hinweis: Ausländische Reisende nach Indien müssen vor der Einreise die e-Arrival Card online ausfüllen. Die elektronische Ankunftskarte kann innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft eingereicht werden und ist für ausländische Reisende mit verschiedenen Reisezwecken wie Tourismus, Geschäftsreisen oder medizinischen Aufenthalten erforderlich. Die e-Arrival Card ersetzt nicht das erforderliche Visum, sondern dient der Erfassung der Einreisedaten. :contentReference[oaicite:1]{index=1}

Achtung: Reisende sollten darauf achten, dass ihre tatsächlichen Aktivitäten in Indien mit dem beantragten Visum und dessen Zweck übereinstimmen. Tätigkeiten, die nicht vom Touristenvisum abgedeckt sind, können zu Problemen bei den indischen Behörden führen. Für Konferenzen, geschäftliche Tätigkeiten, Beschäftigung oder Freiwilligenarbeit sind gegebenenfalls spezielle Visa erforderlich.

Kosten

Visagebühren (Richtwerte)

Die folgenden Gebühren gelten als ungefähre Richtwerte für Staatsangehörige von Deutschland, Österreich, der Schweiz und der Türkei. Die tatsächlichen Kosten können je nach Visumart, Aufenthaltsdauer, Wechselkurs sowie zusätzlichen Bearbeitungs- oder Servicegebühren abweichen. Die aktuellen Gebühren sollten vor Antragstellung über das offizielle indische Visa-Portal geprüft werden.

Touristenvisum:
ca. 90–100 € Konsulargebühr (je nach Gültigkeitsdauer und Einreiseart).

Geschäftsvisum:
ca. 110 € Konsulargebühr für ein Visum mit einjähriger Gültigkeit; längere Gültigkeiten können höhere Gebühren verursachen.

Studentenvisum:
ca. 70–75 € Konsulargebühr (je nach Gültigkeitsdauer).

Transitvisum:
ca. 20 € Konsulargebühr.

e-Tourist Visa:
Die Gebühren hängen von der Staatsangehörigkeit und der gewählten Variante ab. Für Reisende aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und der Türkei liegen sie in der Regel ungefähr im Bereich von 10–25 US$ für kurzfristige Visa sowie etwa 40 US$ für länger gültige Varianten.

e-Business Visa:
ca. 80 US$.

Zusätzlich können Bearbeitungsgebühren von Visa Application Centres sowie Zahlungsgebühren anfallen. Für Reisen in bestimmte Protected Areas oder Restricted Areas können weitere Genehmigungen und Gebühren erforderlich sein.

Visaarten und kosten

Indien bietet verschiedene Visumkategorien an, darunter Transitvisa, Touristenvisa, Geschäftsvisa, Arbeitsvisa, Studentenvisa, Konferenzvisa, Einreisevisa (Entry Visa) und Journalistenvisa. Für berechtigte Reisende, darunter Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und der Türkei, stehen außerdem elektronische Visa wie das e-Tourist Visa, e-Business Visa und e-Medical Visa zur Verfügung.

Achtung: Die Wahl der richtigen Visumkategorie richtet sich ausschließlich nach dem tatsächlichen Reisezweck.

Geschäftsvisa: Diese sind unter anderem für Geschäftsreisende vorgesehen, die von ihrem Unternehmen ins Ausland entsandt werden und geschäftliche Aktivitäten in Indien ausüben.

Arbeitsvisa: Diese werden benötigt, wenn eine Beschäftigung in Indien ausgeübt wird, beispielsweise bei einem indischen Arbeitsvertrag sowie in bestimmten Fällen für Monteure, Techniker oder Fachkräfte, die in Indien arbeiten.

Die Visabestimmungen für Monteure und Techniker können sich ändern und hängen vom konkreten Einsatz, der Tätigkeit und der Vertragsgestaltung ab. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung über die erforderliche Visumkategorie zu informieren.

Die korrekte Visumkategorie ist nicht nur für die Beantragung wichtig, sondern auch für die Einreise und den gesamten Aufenthalt in Indien. Wer mit einem nicht passenden Visum einreist oder Tätigkeiten ausübt, die nicht vom Visum gedeckt sind, kann mit Problemen bei den indischen Behörden rechnen.

Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer eines Visums richtet sich nach der jeweiligen Visumkategorie und dem auf dem Visum angegebenen Zeitraum. Die Gültigkeit beginnt mit dem Ausstellungsdatum. Je nach Visumart können Visa von wenigen Tagen bis zu mehreren Jahren gültig sein.

Transitvisum:
Gültigkeit in der Regel bis zu 15 Tage ab Ausstellung; erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 72 Stunden je Einreise.

e-Tourist Visa:
Das e-Tourist Visa kann frühestens 120 Tage vor der geplanten Einreise beantragt werden. Je nach Variante sind unterschiedliche Aufenthaltsdauern und Einreisehäufigkeiten möglich. Das 30-Tage-e-Tourist Visa berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen und erlaubt in der Regel eine mehrfache Einreise.

1-Jahres-e-Tourist Visa:
Gültig für ein Jahr ab Erteilung, mit mehrfacher Einreise. Die zulässige Aufenthaltsdauer pro Einreise richtet sich nach den aktuellen Bestimmungen.

e-Business Visa:
Gültig bis zu 365 Tage ab Ausstellung, mit mehrfacher Einreise. Aufenthalte von bis zu 180 Tagen pro Kalenderjahr sind möglich.

e-Medical Visa:
Ermöglicht in der Regel bis zu drei Einreisen für medizinische Behandlungen in Indien.

Hinweis: Eine Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer („Overstay") stellt einen Verstoß gegen die indischen Einreisebestimmungen dar und kann zu Geldstrafen, rechtlichen Konsequenzen sowie Problemen bei zukünftigen Einreisen führen.

Transit

Reisende, die für die Durchreise durch Indien grundsätzlich ein Visum benötigen, können unter bestimmten Voraussetzungen ohne Transitvisum weiterreisen. Dies gilt, wenn der Weiterflug innerhalb von 24 Stunden erfolgt, der internationale Transitbereich des Flughafens nicht verlassen wird und gültige Reisedokumente sowie gegebenenfalls Visa für das Zielland vorhanden sind.

Ein Transitvisum ist erforderlich, wenn der Transitbereich verlassen wird oder die Weiterreise nicht innerhalb der zulässigen Frist erfolgt. Transitvisa sind in der Regel bis zu 15 Tage ab Ausstellung gültig und erlauben einen Aufenthalt von bis zu 72 Stunden je Einreise.

Da die Bestimmungen vom Abflughafen, der Fluggesellschaft, der Staatsangehörigkeit und den individuellen Reiseumständen abhängen können, wird empfohlen, die Transitregelungen vor Reiseantritt mit der Fluggesellschaft oder der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu klären.

Antragstellung an

Deutschland: Zuerst muss online ein Termin vereinbart werden. Persönlich oder postalisch in Berlin (folgende Visaarten können in Berlin nur persönlich beantragt werden: Projekt, Entry, Arbeit mit / ohne Arbeitsvertrag aus dem Zielland. Einreichung der Unterlagen in München frühestens 8 Wochen vor dem Reisetermin.

Das E-Visum für touristische Aufenthalte ist nur online beantragbar. 
Österreich: Der Visumantrag muss bei der zuständigen diplomatischen Vertretung eingereicht werden (s. Kontaktadressen).

Das E-Visum für touristische Aufenthalte ist nur online beantragbar. 

Schweiz: Persönlich, online oder postalisch bei der zuständigen diplomatischen Vertretung oder beim Visa Application Center - VFS Global in Bern (s. Kontaktadressen).

Das E-Visum für touristische Aufenthalte ist nur online beantragbar. 

Hinweis: Nach Ablauf der Gültigkeit eines Touristenvisums muss eine zeitliche Frist bis zu einer Neubeantragung eingehalten werden. Diese Frist beträgt in Frankfurt und Hamburg 1 Monat.

Achtung: Derzeit kommt es zu Ablehnungen von Visumanträgen wegen Unvollständigkeit und sogar bis zu dreimonatigen Sperren für eine Neubeantragung. Ein lückenloses und detailliertes Ausfüllen des Online-Antrags ist deshalb unerlässlich. Eine Kontaktaufnahme mit der konsularischen Vertretung ist empfohlen.

e-Tourist Visa

Online-Bewerbung mindestens 4 Tage vor der Abreise auf indianvisaonline.gov.in/visa/tvoa.html. Ein aktuelles Passbild und die relevanten Seiten des Reisepasses müssen bei der Online-Beantragung hochgeladen werden und die Visumgebühren müssen online bezahlt werden. Das ETA wird dem Antragsteller via E-Mail zugesandt. Bei der Einreise muss das ETA vorgelegt werden.

Antragsunterlagen

(a) 1 Online-Antragsformular ( https://indianvisaonline.gov.in/visa/).
(b) 2 aktuelle Passbilder in Farbe (5,1x 5,1 cm). Der Bildhintergrund muss weiß sein, nur ein heller Bildhintergrund reicht nicht aus.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate (bei Geschäftsreisen: 12 Monate) gültig ist und zwei freie Seiten enthält.
(d) Visumgebühr (Postanweisung, Barzahlung nur am Schalter oder Banküberweisung) und die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3 €.
(e) Bei postalischer Antragstellung: Mit 5,50 € frankierter und adressierter Rückumschlag (Einschreiben).
(f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die belegt, dass der Antragsteller seit mindestens 24 Monaten im jeweiligen Land wohnhaft ist bzw. ggf. ausgefülltes Zusatzformular.

Touristenvisum:
(a) - (f) und
 (g) Buchungsbestätigung für ein Rück- oder Weiterreiseticket (Schweizer Staatsangehörige benötigen zusätzlich eine Kopie der Buchungsbestätigung für den Hinflug).

Geschäftsvisum:
(a) - (f) und
(h) Entsendungsschreiben der Firma mit Reiseanlass und -zweck sowie Angabe aller zu besuchenden Orte und Bestätigung der Kostenübernahme.
(i) Einladungsschreiben des indischen Unternehmens mit vollständigen Angaben über Name des Reisenden, Zweck und Dauer des Aufenthalts sowie mit CIN (Corporate Identity Number). Entsendungs- und Einladungsschreiben müssen inhaltlich übereinstimmen.

(j) Handelsregisterauszug des einladenden Unternehmens.

(k) Zeugnisse und Qualifikationen.

Achtung: Für ein Arbeitsvisum (employment visa) sind zusätzliche Unterlagen (u.a. ein Lebenslauf und eine Verpflichtungserklärung (letter of undertaking)) notwendig. Außerdem müssen alle Unterlagen ins Englische übersetzt sein und die genaue Adresse des Einsatzortes muss in der offiziellen Einladung enthalten sein. Vor allem für Techniker und Monteure hat sich die Visumkategorie in letzter Zeit mehrfach kurzfristig geändert. Wer eine Geschäftsreise plant, sollte sich unbedingt nach der korrekten Visumkategorie und den einzureichenden Unterlagen erkundigen.

Studentenvisum:
(a) - (f) und
(j) Einschreibungsbestätigung der Schule bzw. Universität in Indien.
(k) Nachweis über ausreichende Geldmittel.

e-Tourist Visa

(a) ETA, das nach der Online-Beantragung via E-Mail zugestellt wird.

(b) digitales, aktuelles, quadratisches, randloses Foto mit hellem oder weißem Hintergrund (Minimum 10 KB, Maximum 1 MB),(Brillenträger müssen für das Foto die Brille abnehmen).

(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.

(d) Scan der Seiten des Reisepasses mit Personendaten und Passfoto im pdf-Format

(e) Rückflugticket bzw. Weiterflugticket.

(f) ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt. 

(g) Bezahlung der Visumgebühr bei Online-Antragstellung.

Eine Sondererlaubnis wird für Sperrgebiete benötigt (s. Anmerkung).

Hinweis: Bei Visumbeantragung im indischen Generalkonsulat München sind derzeit alle bisher erteilten Visa für Indien im Original oder als Kopie vorzuweisen. Sollten die Reisepässe, die diese alten Visa enthalten, vernichtet worden sein, muss der Antragsteller dies schriftlich erklären. In Einzelfällen wurde eine Bestätigung der örtlichen Meldebehörde über den Einzug und die Vernichtung des Reisepasses verlangt.

Hinweis zur Antragstellung: Es gelten strenge Vorschriften, wie der Antrag formell einzureichen ist. Er darf nicht geknickt worden sein, muss in einem Umschlag oder einer Klarsichthülle stecken und die einzelnen Seiten dürfen nicht zusammengeklammert sein. Passfotos, deren einzig akzeptables Format 5 x 5 cm ist, dürfen nur mit einer Büroklammer am Antrag befestigt sein. Die Unterschrift des Antragstellers unter dem Passfoto muss genau in das dafür vorgesehene Textfeld passen. Bei Anträgen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, muss mit einer Ablehnung gerechnet werden.

Hinweis zu ausländischen Antragstellern: Türkische (und andere nicht-deutsche) Antragsteller müssen auf ihrem Visumantrag folgende Erklärung handschriftlich hinzufügen: „Mir ist bekannt, dass die Bearbeitung meines Visumantrages im Konsulat aufgrund meiner nicht-deutschen Staatsbürgerschaft länger dauert.“ Diese Erklärung, ohne die der Visumantrag nicht bearbeitet wird, ist zu unterschreiben.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für ein Visum hängt vom Antragsort, der Visumkategorie, der Staatsangehörigkeit und dem jeweiligen Prüfverfahren ab. Die folgenden Angaben dienen daher nur als Richtwerte und können nicht garantiert werden.

Visumanträge über die zuständigen Visa Application Centres:

Persönliche Antragstellung:
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage. Express- oder Sonderbearbeitungen sind je nach Standort und aktueller Verfügbarkeit möglich oder eingeschränkt.

Postalische Antragstellung:
Zusätzlich zur eigentlichen Bearbeitungszeit muss der Postweg berücksichtigt werden. Die Dauer kann je nach Antragstelle und Visumart variieren.

Für Geschäftsvisa, Arbeitsvisa und Visa für längere Aufenthalte kann die Bearbeitung deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen. In einzelnen Fällen sind mehrere Wochen oder eine längere Bearbeitungsdauer möglich.

Bei bestimmten Antragstellern können zusätzliche Prüfungen erforderlich sein, wodurch sich die Bearbeitungszeit verlängern kann. Dies kann insbesondere bei Personen mit bestimmten familiären, persönlichen oder nationalen Bezügen der Fall sein.

e-Visum:
Das elektronische Visum kann frühestens 120 Tage vor der geplanten Einreise beantragt werden. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel schneller als bei regulären Visumanträgen, sollte jedoch ebenfalls rechtzeitig vor der Reise beantragt werden. Eine Genehmigung innerhalb einer bestimmten Frist kann nicht garantiert werden.

Anmeldepflicht

Alle ausländischen Staatsbürger, die beabsichtigen sich länger als 6 Monate in Indien aufzuhalten oder bei entsprechender Auflage unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, müssen sich beim zuständigen District Foreigners Registration Officer / Foreigners Regional Registration Officer (FRRO) innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Einreise in Indien registrieren.

Aufenthaltsverlängerung

Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u. ä.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren mit mindestens zwei freien Seiten.

Österreicher: Eigener Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten.

Schweizer: Eigener Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten.

Türken: Eigener Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten.

Anmerkung: Es ist dringend empfohlen, sich bezüglich der Vorschriften zur Anerkennung von Ausweisdokumenten von Kindern bei der zuständigen konsularischen Vertretung rückzuversichern. Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Alleinreisende Minderjährige unter 18 Jahren müssen über eine Einverständniserklärung sowie über eine Passkopie beider Elternteile verfügen. Minderjährige, die mit nur einem Elternteil reisen, benötigen die Einverständniserklärung sowie die Passkopie des anderen Elternteils.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere (max. 2 Tiere pro Passagier) wird ein Gesundheitszeugnis (Ausstellungsdatum max. 1 Woche vor Abreise) und Tollwutimpfzertifikat aus dem Herkunftsland benötigt. Für Haustiere ist außerdem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ("No Objection Certificate") des Animal Quarantine and Certification Services spätestens 2 Wochen vor Abreise einzuholen. Haustiere werden bei der Ankunft, die vorher anzumelden ist, tierärztlich untersucht.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Botschaft der Republik Indien

Generalkonsulat in Genf.


Telefon: +41 (31) 350 11 30, für Notfälle + 41 767 76 36 88.
Website: http://www.indembassybern.gov.in
Adresse: Kirchenfeldstrasse 28, 3005 Bern
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-13.00 und 13.30-17.30 Uhr, Konsularabt. Mo-Fr 09.30-12.30 Uhr.

Botschaft der Republik Indien

Konsularabteilung: Opernring 1, Stiege E, 4. Stock, 1010 Wien (ohne Visaerteilung)


Telefon: +43 (1) 505 86 66. Konsularabteilung +43 (1) 585 07 930.
Website: http://www.eoivienna.gov.in
Adresse: Kärntner Ring 2, 2. Etage, 1010 Wien
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 08.30-13.00 und 13.30-17.00 Uhr (Publikumsverkehr), Konsularabteilung: (Opernring 1): Mo-Fr 09.30-11.30 Uhr (Antragstellung) und 16.00-17.00 Uhr (Abholung von Dokumenten), telefonische Anfragen allgemein 10.00-13.00 und 14.00-17.30 Uhr, konsularisch 14.00-16.00 Uhr.

Botschaft der Republik Indien

Generalkonsulate in Frankfurt/M., Hamburg und München; Honorarkonsulat in Stuttgart.


Telefon: +49 (30) 25 79 50.
Website: https://indianembassyberlin.gov.in/
Adresse: Tiergartenstr. 17, 10785 Berlin
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.30-12.30 Uhr.

India Visa Application Centre Schweiz

Für die französischsprachige Schweiz: 70 Rue de Lausanne, 1202 Genève.


Telefon: 0900 00 00 18 (gebührenpflichtige Hotline).
Website: https://visa.vfsglobal.com/che/en/ind/
Adresse: Weststrasse 2, 3005 Bern
Geschäftszeiten:

Antragsabgabe Mo-Fr 08.30-14.00 Uhr, Passabholung Mo-Fr 16.00-17.30 Uhr (ausgenommen indische Feiertage), Hotline erreichbar Mo-Fr 09.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr.