Mexiko: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Deutschland | Ja | Ja | 1 |
Österreich | Ja | Ja | 1 |
Schweiz | Ja | Ja | 1 |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | 1 |
Türkei | Ja | Ja | Ja 2/3 |
Reisepässe
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise nach Mexiko noch mindestens 6 Monate gültig und in gutem Zustand sein.
Hinweis zum Reisepass
Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Reisende sollten sich bei ihrer Fluggesellschaft erkundigen, ob die Daten vorab oder beim Check-in erfasst werden.
Visa
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Personen, die im Besitz einer Touristenkarte oder eines anderen Dokumentes sind, das ein Visum ersetzt. Staatsangehörige vieler Länder benötigen zusätzlich zum Visum eine Touristenkarte. Eine vollständige Liste ist bei den Botschaften und Konsulaten erhältlich.
Touristenkarte (FMM - Forma Migratoria Múltiple):
Wird nur Touristen und Geschäftsreisenden erteilt, aber nicht Reisenden ausgestellt, die in Mexiko eine Arbeit suchen und aufnehmen oder anderweitig, auch unentgeltlich, tätig werden wollen. Die Touristenkarte ("FMM") wird oft nur für 30 oder 90 Tage ausgestellt, kann jedoch grundsätzlich für bis zu 180 Tage ausgestellt werden. Nur wer auf dem Landweg einreist, muss eine Touristenkarte beantragen. Die Touristenkarte FMM ist nicht mehr an allen Grenzübergängen erhältlich, sie muss bei der Einreise abgestempelt werden. Die Einwanderungsbehörden behalten sich das Recht vor, Nachweise darüber zu verlangen, dass der Aufenthalt nur touristischen Zwecken dient oder im Rahmen einer Geschäftsreise liegt und dass ausreichende Geldmittel vorhanden sind.
Achtung: Die Touristenkarte muss während des gesamten Aufenthalts aufbewahrt, immer mitgeführt und bei der Ausreise vorgelegt werden.
Touristenkarten erhalten bei der Einreise auf dem Landweg u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
[1] EU-Länder und Schweiz (für touristische und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 180 Tagen).
[2] Staatsangehörige der Türkei, die über einen gültigen, unbefristeten Aufenthaltstitel / Visum für ein Schengen-Land verfügen und bei der Einreise einen mind. 6 Monate gültigen Reisepass besitzen.
Elektronische Genehmigung (Sistema de Autorización Electrónica (SAE))
[3] Türkische Staatsangehörige ohne Aufenthaltstitel / ohne Visum für ein Schengen-Land, die eine elektronische Genehmigung (Sistema de Autorización Electrónica (SAE)) haben und einen bei der Einreise mindestens 6 Monate gültigen Reisepass besitzen, können für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen (verlängerbar auf max. 180 Tage) einreisen.
Achtung: Für längerfristige Aufenthalte muss ein Visum beantragt werden. Ebenso muss ein Visum beantragt werden, wenn der Aufenthalt weder touristisch noch geschäftlich ist.
Besondere Aufenthaltsgenehmigungen sind für humanitäre Helfer und Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen erforderlich. Auskunft erteilen die Botschaften und das Instituto Nacional de Migración.
Passagiere von Kreuzfahrtschiffen aller Nationalitäten (Ausnahme: Staatsbürger des Kosovo) können ohne Visum in Mexiko einreisen, wenn sie sich innerhalb der zwischen dem Reiseveranstalter und der Regierung von Mexiko vereinbarten Grenzen aufhalten.
Kosten
Je nach Nationalität unterschiedlich; Gebühren ändern sich monatlich, da wechselkursgebunden. Man sollte sich rechtzeitig nach dem aktuellen Stand erkundigen.
Touristenkarte: 640 MXN (schon im Flugticket enthalten), (bei Einreise auf dem Landweg: Bezahlung in bar in MXN oder über eine Bankfiliale.
Gültigkeit
Touristenkarten: Die Aufenthaltsdauer ist auf jeder Karte angegeben (Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu 180 Tage bei der Migrationsbehörde des Innenministeriums in Mexiko). Die Karte ist nur für die einmalige Einreise gültig.
Geschäftsreise- und Technikervisum: Bis zu 1 Jahr mit mehrfacher Einreise. Weitere Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschlussflug weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Weiterreisetickets verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Antragstellung an
Zunächst muss bei der zuständigen diplomatischen Vertretung ein Termin vereinbart werden. Beantragung (in Frankfurt selbständig mit der Post, ein Termin für ein persönliches Gespräch wird vom Konsulat in Frankfurt vergeben) und Abholung der Unterlagen (in Frankfurt persönlich) beim zuständigen Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Antragsunterlagen
Touristenvisum
(a) 1 Antragsformular mit Fingerabdrücken.
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe mit weißem Hintergrund (kein biometrisches Passfoto).
(c) Reisepass (und eine Kopie des Reisepasses), der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist, sowie Kopien aller Seiten, die Einträge enthalten. Muss noch mindestens eine freie Seite enthalten. Der Pass muss nach Abschluss des Visumantrags persönlich vom Antragsteller bei der konsularischen Vertretung in Frankfurt abgeholt werden.
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel (Lohn/Gehalt von mindestens 745 € monatlich).
(e) Ggf. Heiratsurkunde.
(f) Gebühr (Überweisung mit Beleg oder in bar, je nach Konsulat).
(g) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag (DIN A4).
Für Geschäfts- und Technikervisa sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).
Hinweis zu Arbeitsvisa: Antragsteller von Arbeitsvisa müssen persönlich vorsprechen, wenn sie über eine den Antragsunterlagen beiliegende Genehmigungsnummer verfügen. Das mexikanische Konsulat in Frankfurt/M. empfängt zur Antragsannahme jedoch nur Personen mit einem vorab vereinbarten Termin.
Touristenkarte
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Rück-/Weiterreisetickets.
(c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.
Aufenthaltsgenehmigung
Informationen sind von der Botschaft erhältlich.
Bearbeitungsdauer
Visa: Bis zu 10 Tagen, im Sommer z. T. bis zu 3 Wochen. Ist eine Einreisegenehmigung des mexikanischen Innenministeriums notwendig, bis zu 6 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. So benötigen Kinder und Jugendliche eine eigene Touristenkarte und müssen zusätzlich in der Touristenkarte der begleitenden Mutter oder des Vaters erwähnt sein.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Ausreise aus Mexiko
Die folgende Bestimmung trifft auf mexikanische Minderjähre zu und auf ausländische Minderjährige, die permanent oder zeitweilig in Mexiko einen Wohnsitz haben z.B. als Schüler oder als Studierende (keine Touristen) oder eine doppelte Staatsbürgerschaft (darunter die mexikanische) haben: Alleinreisenden Minderjährige, die nicht von einem Sorgeberechtigten begleitet werden, benötigen für die Ausreise aus Mexiko Kopien der elterlichen Pässe sowie eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten. Diese kann nur bei einem Notar unterzeichnet werden und muss mit Apostille und offizieller Übersetzung versehen werden. Nähere, detaillierte Auskünfte hierzu erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen und das Instituto Nacional de Migración (Anschrift s.o.).
Einreise mit Haustieren
Für alle Tiere wird bei der Einreise ein Gesundheitszeugnis verlangt, das max. 3 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Zusätzlich ist für Katzen und Hunde, die älter als 3 Monate sind, ein vom mexikanischen Konsulat beglaubigtes Impfzertifikat gegen Tollwut erforderlich, aus dem hervorgeht, dass die Impfung mindestens 15 Tage, aber nicht mehr als 12 Monate for Abreise erfolgt ist. Auskunft erteilen die Botschaften und SENASICA.
Für Vögel und alle anderen Tiere wird eine Einfuhrgenehmigung des Landwirtschaftsministeriums benötigt. Die Mitnahme von bis zu 3 Tieren (Katzen, Hunde, Kanarienvögel, Hamster, Meerschweinchen, Schildkröten etc.) ist steuerfrei.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Mexikanische Botschaft
Konsulate in Binningen (bei Basel), Genf, Lugano und Zürich.
Telefon: +41 (0)31 357 47 47.
Website: http://embamex.sre.gob.mx/suiza/index.php
Adresse: Weltpoststrasse 20, 3015 Bern
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.
Mexikanische Botschaft
Honorarkonsulat in Wattens.
Telefon: +43 (0)1 310 73 83.
Website: http://embamex.sre.gob.mx/austria
Adresse: Renngasse 5, 1. OG, Tür 5 + 6, 1010 Wien
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-13.00 und 15.00-18.00 Uhr. Konsularabteilung: 09.00-13.00 Uhr.
Mexikanische Botschaft
Konsulat in Frankfurt/M. Honorarkonsulate in Bremen, Düsseldorf, Hannover und Leipzig.
Telefon: +49 (0)30 269 32 30.
Website: https://embamex.sre.gob.mx/alemania/index.php/de/
Adresse: Klingelhöferstraße 3, 10785 Berlin
Geschäftszeiten:
Bürozeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Publikumsverkehr: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.