Mexiko: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 Mexikanischer Nuevo Peso = 100 Centavos. Währungskürzel: Mex$, MXN (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 200, 100, 50, 20 und 10 (selten) Mex$, Münzen sind in den Werten von 20, 10, 5, 2 und 1 Mex$ sowie 50 und (selten) 20 Centavos im Umlauf.
Kreditkarten
Vor allem Mastercard, Visa (weniger verbreitet), American Express und Diners Club werden angenommen. (Vereinzelte Zahlungsschwierigkeiten müssen einkalkuliert werden.) Geldabhebungen sind in Banken oder an Geldautomaten möglich, es wird empfohlen, Geldautomaten in Gebäuden oder gesicherten Bereichen zu benutzen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Am Geldautomat
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Mexiko in den Großstädten von Banken und Wechselstuben akzeptiert.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr (manchmal bis 17.00 Uhr), kleinere Filialen haben kürzere Öffnungszeiten. Teils Sa 09.00-13.00 Uhr.
Devisenbestimmungen
Keine Beschränkungen. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung, sowie die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist ab einem Betrag im Gegenwert von 10.000 US$ deklarationspflichtig. Die Einfuhrerklärung für Geldmittel kann online abgeben werden.
Mexiko Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Artikel können zollfrei nach Mexiko eingeführt werden:
Einfuhrbestimmungen
Psychopharmaka nur mit ärztlicher Bescheinigung auf Englisch und Kopie des Rezeptes.
Verbotene Importe
Drogen, Lebensmittel, die nicht in Dosen konserviert sind, in Dosen konserviertes Schweinefleisch, Früchte, Pflanzen, Schnittblumen und elektrische Zigaretten, flüssiges Nikotin, Verdampfer und alle Arten von Tabakerhitzer, lebende Raubfische, gebrauchte Kleidung, die nicht zum eigenen Gepäck gehört, Fotografien von Kindern, die diese in einer kompromittierenden Art und Weise darstellen.
Anmerkung: Für die Einfuhr von Waffen und Munition wird eine Sondergenehmigung vom Secretaria de la Defensa (Estado Mayor 6a. Sección, Lomas de Soleto, México) benötigt.
Ausfuhverbot
Es ist verboten, Gold (außer Goldschmuck), Antiquitäten, archäologische Fundstücke, Kakteen, Korallen und andere geschützte Tiere auszuführen.
Hinweise
Weitere Informationen sind vom mexikanischen Zoll erhältlich.