'.$imageAlt.'

FOLGE UNS

Der Derreiseführer > Guides > Nordamerika > Mexiko

Mexiko: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Deutschland Ja Ja 1
Österreich Ja Ja 1
Schweiz Ja Ja 1
Andere EU-Länder Ja Ja 1
Türkei Ja Ja Ja 2/3

Reisepässe

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise mindestens noch 6 Monate gültig sein. Bei visumpflichtigen Aufenthalten muss der Reisepass bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens eine freie Seite verfügen.

 

Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.

Hinweis zum Reisepass

Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Reisende sollten sich bei ihrer Fluggesellschaft erkundigen, ob die Daten vorab oder beim Check-in erfasst werden.

Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

Visa

Ein Visum ist für touristische und geschäftliche Aufenthalte in Mexiko allgemein erforderlich. Für Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie unter bestimmten Voraussetzungen aus der Türkei gelten vereinfachte Einreisebestimmungen.

Einreisebestimmungen für Deutschland, Österreich & die Schweiz:

Staatsangehörige von Deutschland, Österreich und der Schweiz (sowie aller anderen EU-Länder) benötigen für reine touristische oder geschäftliche Aufenthalte von bis zu 180 Tagen kein Visum. Voraussetzung sind ein bei der Einreise gültiger Reisepass sowie Nachweise über die Weiter- oder Rückreise.

  • Einreise über den Luftweg: Bei der direkten Flugeinreise werden Touristenkarten (FMM) nicht mehr benötigt. Grenzbeamte stempeln die zulässige Aufenthaltsdauer direkt in den Pass. Ein Anspruch auf die maximalen 180 Tage besteht nicht. Falls der Stempel unleserlich ist, muss unverzüglich das Instituto Nacional de Migración (INM) kontaktiert werden.
  • Einreise auf dem Landweg: Bei der Einreise auf dem Landweg muss vorab online eine Touristenkarte (FMM – Forma Migratoria Múltiple) beantragt werden. Diese ist während des gesamten Aufenthalts mitzuführen und bei der Ausreise vorzulegen.

Einreisebestimmungen für Staatsangehörige der Türkei:

  • Mit Visum/Aufenthaltstitel für Schengen-Staaten, USA, Kanada, GB oder Japan: Türkische Staatsbürger, die über einen gültigen, unbefristeten Aufenthaltstitel oder ein Visum für einen Schengen-Staat (z. B. Deutschland oder Österreich), Kanada, Großbritannien, Japan oder die USA verfügen und deren Pass noch mindestens 6 Monate gültig ist, können visumfrei einreisen. Eine elektronische Genehmigung (SAE) ist in diesem Fall nicht erforderlich.
  • Ohne entsprechendes Visum (Einreise mit SAE): Türkische Staatsangehörige ohne Visum oder Aufenthaltstitel der genannten Staaten können für touristische oder geschäftliche Aufenthalte von bis zu 30 Tagen (verlängerbar auf max. 180 Tage) per Flugzeug mit einer kostenlosen online beantragten Elektronischen Genehmigung (Sistema de Autorización Electrónica – SAE) einreisen. Bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg ist zwingend ein reguläres Visum erforderlich.

Wichtiger Hinweis: Für längerfristige Aufenthalte sowie für Aufenthalte, die nicht touristischer oder geschäftlicher Natur sind (z. B. Arbeitsaufnahme oder Studium), muss vorab bei einer mexikanischen Auslandsvertretung ein Visum beantragt werden.

Kosten

Visagebühren & Kosten:

Die Visagebühren variieren je nach Nationalität und beantragter Visakategorie. Da die Gebühren wechselkursgebunden sind und monatlich angepasst werden können, empfiehlt es sich, den aktuellen Stand rechtzeitig vor der Beantragung bei der zuständigen mexikanischen Auslandsvertretung zu erfragen.

Kosten für Touristenkarten & Einreiseerlaubnis:

  • Touristenkarte (FMM – Forma Migratoria Múltiple): Die Gebühr für die Touristenkarte (erforderlich bei Einreise auf dem Landweg) beträgt derzeit ca. 640 MXN (ca. 35 US$). Die Bezahlung erfolgt online, in bar an der Grenze oder über eine mexikanische Bankfiliale. Bei Flugeinreisen ist die Einreisegebühr in der Regel bereits im Flugticket enthalten.
  • Elektronische Genehmigung (SAE): Das elektronische Genehmigungsverfahren (Sistema de Autorización Electrónica) für berechtigte Staatsangehörige (u. a. aus der Türkei bei Flugeinreise) ist kostenlos.

Gültigkeit

Gültigkeitsdauer & Aufenthaltsdauer:

  • Touristische Aufenthalte (FMM & Passstempel):
    Die maximal zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Grenzbeamten festgelegt und im Pass bzw. auf der Touristenkarte (FMM) vermerkt. Eine Verlängerung auf bis zu maximal 180 Tage ist vor Ort bei den Dienststellen der Migrationsbehörde (Instituto Nacional de Migración – INM) möglich. Die Touristenkarte gilt grundsätzlich für eine einmalige Einreise.
  • Geschäftsreise- & Technikervisa:
    Formelle Geschäftsreise- und Technikervisa werden je nach Kategorie für eine Gültigkeit von bis zu 1 Jahr mit der Möglichkeit mehrfacher Einreisen ausgestellt. Genaue Einzelheiten und aktuelle Bestimmungen sollten vorab bei den mexikanischen Konsularvertretungen erfragt werden.

Transit

Reisende, die in Mexiko zwischenlanden und den internationalen Transitbereich des Flughafens nicht verlassen, benötigen in der Regel kein Transitvisum, sofern der Weiterflug innerhalb von 24 Stunden mit einem anschließenden Anschlussflug erfolgt und gültige Weiterreisetickets sowie Dokumente für das Zielland vorliegen.

Wichtiger Hinweis: Transitreisende, die den Transitbereich verlassen müssen (z. B. für ein erneutes Einchecken von Gepäck, einen Terminalwechsel oder die Passkontrolle), unterliegen den regulären Einreisebestimmungen Mexikos. Je nach Nationalität ist in diesen Fällen ein Visum oder eine elektronische Genehmigung (SAE) erforderlich.

Antragstellung an

Visum-Beantragung & Verfahren:

Reisende, die für die Einreise nach Mexiko ein Visum benötigen, müssen dieses vorab bei einer zuständigen mexikanischen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) beantragen.

Verfahrensablauf & Erforderliche Unterlagen:

  • Terminvereinbarung: Zunächst muss bei der zuständigen diplomatischen Vertretung online ein Termin vereinbart werden. Am Generalkonsulat in Frankfurt am Main erfolgt die Antragstellung selbstständig auf dem Postweg; nach Prüfung der Unterlagen vergibt das Konsulat einen Termin für das persönliche Gespräch und die Abholung.
  • Benötigte Nachweise: Neben einem gültigen Reisepass müssen in der Regel Nachweise über die Unterkunft (z. B. Hotelbuchung), ein Reisereiseplan/Flugticket, Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel sowie Passfotos vorgelegt werden.
  • Persönliche Abholung: Die Erfassung biometrischer Daten sowie die Abholung des eingetragenen Visums erfolgt in der Regel persönlich in den Räumlichkeiten des zuständigen Konsulats.

Antragsunterlagen

Touristenvisum
(a) 1 Antragsformular mit Fingerabdrücken.
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe mit weißem Hintergrund (kein biometrisches Passfoto).
(c) Reisepass (und eine Kopie des Reisepasses), der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist, sowie Kopien aller Seiten, die Einträge enthalten. Muss noch mindestens eine freie Seite enthalten. Der Pass muss nach Abschluss des Visumantrags persönlich vom Antragsteller bei der konsularischen Vertretung in Frankfurt abgeholt werden.
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel (Lohn/Gehalt von mindestens 745 € monatlich).
(e) Ggf. Heiratsurkunde.
(f) Gebühr (Überweisung mit Beleg oder in bar, je nach Konsulat).
(g) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag (DIN A4).

Für Geschäfts- und Technikervisa sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).

Hinweis zu Arbeitsvisa: Antragsteller von Arbeitsvisa müssen persönlich vorsprechen, wenn sie über eine den Antragsunterlagen beiliegende Genehmigungsnummer verfügen. Das mexikanische Konsulat in Frankfurt/M. empfängt zur Antragsannahme jedoch nur Personen mit einem vorab vereinbarten Termin.

Touristenkarte
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Rück-/Weiterreisetickets.
(c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.

Aufenthaltsgenehmigung

Informationen sind von der Botschaft erhältlich.

Bearbeitungsdauer

  • Standardbearbeitung: Bis zu 10 Arbeitstage. In den Sommermonaten sowie vor Feiertagen kann sich die Bearbeitungszeit auf bis zu 3 Wochen verlängern.
  • Sondergenehmigungen: Ist eine vorherige Einreisegenehmigung durch die mexikanische Migrationsbehörde (Instituto Nacional de Migración – INM) erforderlich, kann die Bearbeitung bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen.

Es wird dringend empfohlen, Visaanträge möglichst frühzeitig vor dem geplanten Reisedatum bei den zuständigen Konsularvertretungen einzureichen.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreise mit Kindern

  • Deutsche: Eigener Reisepass (elektronischer Reisepass / ePass). Kinderausweise bzw. vorläufige/alte Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt bzw. akzeptiert.
  • Österreicher: Eigener Reisepass.
  • Schweizer: Eigener Reisepass.
  • Türken: Eigener Reisepass (Gültigkeit mindestens 6 Monate bei Einreise).

Anmerkung: Für Kinder gelten grundsätzlich die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Bei der Einreise auf dem Landweg benötigen auch Minderjährige eine eigene Touristenkarte (FMM) und müssen in den Reisedokumenten der Begleitpersonen aufgeführt sein.

Besondere Ausreisebestimmungen für Minderjährige aus Mexiko:

Für alleinreisende Minderjährige oder Minderjährige, die nur mit einem Elternteil bzw. Dritten reisen, gelten strenge Bestimmungen. Dies betrifft mexikanische Staatsangehörige sowie ausländische Minderjährige mit einem temporären oder dauerhaften Wohnsitz in Mexiko (z. B. Schüler, Studierende oder Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft):

  • Einverständniserklärung: Bei Ausreise ohne sorgeberechtigte Begleitung ist eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich.
  • Form & Beglaubigung: Das Dokument muss bei einem Notar unterzeichnet, mit einer Apostille versehen und inklusive einer offiziellen spanischen Übersetzung vorgelegt werden.
  • Mitzuführende Unterlagen: Zudem sind Kopien der Pässe beider Sorgeberechtigter mitzuführen.

Hinweis: Detaillierte Auskünfte zu den aktuellen Formalitäten erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen sowie das Instituto Nacional de Migración (INM). Für minderjährige Touristen wird das Mitführen einer beglaubigten Reisevollmacht der Eltern auf Spanisch ebenfalls dringend empfohlen.

Einreise mit Haustieren

Für alle Tiere wird bei der Einreise ein Gesundheitszeugnis verlangt, das max. 3 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Zusätzlich ist für Katzen und Hunde, die älter als 3 Monate sind, ein vom mexikanischen Konsulat beglaubigtes Impfzertifikat gegen Tollwut erforderlich, aus dem hervorgeht, dass die Impfung mindestens 15 Tage, aber nicht mehr als 12 Monate for Abreise erfolgt ist. Auskunft erteilen die Botschaften und SENASICA.
Für Vögel und alle anderen Tiere wird eine Einfuhrgenehmigung des Landwirtschaftsministeriums benötigt. Die Mitnahme von bis zu 3 Tieren (Katzen, Hunde, Kanarienvögel, Hamster, Meerschweinchen, Schildkröten etc.) ist steuerfrei.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Mexikanische Botschaft

Konsulate in Binningen (bei Basel), Genf, Lugano und Zürich.


Telefon: +41 (0)31 357 47 47.
Website: http://embamex.sre.gob.mx/suiza/index.php
Adresse: Weltpoststrasse 20, 3015 Bern
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.

Mexikanische Botschaft

Honorarkonsulat in Wattens. 


Telefon: +43 (0)1 310 73 83.
Website: http://embamex.sre.gob.mx/austria
Adresse: Renngasse 5, 1. OG, Tür 5 + 6, 1010 Wien
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-13.00 und 15.00-18.00 Uhr. Konsularabteilung: 09.00-13.00 Uhr. 

Mexikanische Botschaft

Konsulat in Frankfurt/M. Honorarkonsulate in Bremen, Düsseldorf, Hannover und Leipzig.


Telefon: +49 (0)30 269 32 30.
Website: https://embamex.sre.gob.mx/alemania/index.php/de/
Adresse: Klingelhöferstraße 3, 10785 Berlin
Geschäftszeiten:

Bürozeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Publikumsverkehr: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.