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St. Kitts und Nevis: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Türkei Ja Ja Nein
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Visa

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte bis zu 3 Monaten pro Halbjahr:

(a) EU-Länder;

(b) Schweiz;

(c) Türkei.

Kosten

Bei der Visumbeantragung über evisa.stkittsnevisonline.com/ng-kn-evisa/, werden die Visumgebühren bei der Ankunft in St. Kitts und Nevis bezahlt. 

 

Visaarten und kosten

Einreisevisum.

Gültigkeit

3 Monate.

Antragstellung an

Ein Visumantragsformular muss online unter unter evisa.stkittsnevisonline.com/ng-kn-evisa/ ausgefüllt werden. Weitere Informationen von der High Commission in London (s. Kontaktadressen).

Antragsunterlagen

(a) 1 online ausgefülltes Antragsformular.
(b) 1 aktuelles Passfoto (4,5 x 3,5 cm) in Farbe.
(c) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Bestätigung des Reisebüros über gebuchte Hin- und Rückreise.
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel (Bankbescheinigung)
(f) Nachweis über Zweck der Reise (Bescheinigung des Reisebüros bei Pauschalreise, Einladungsschreiben der Verwandten oder Freunde bei Privatbesuch).
(g) Gebühr (Nachweis über online erfolgte Bezahlung).
(h) Ggf. Aufenthaltstitel für Deutschland/Österreich/Schweiz, der noch mindestens zwei Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist.
(i) Arbeitsnachweis, Immatrikulationsbescheinung etc.
(j) Ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag.

Weitere Unterlagen sind möglicherweise erforderlich.

Aufenthaltsgenehmigung

Weitere Informationen über die offizielle Website von St. Kitts & Nevis. Anfragen an das Innenministerium, Basseterre, St. Kitts.

Bearbeitungsdauer

Ab dem persönlichen Termin der Visumbeantragung i.d.R. 2 Wochen; bis zu 3 Wochen bei zusätzlichem Interview oder nachzureichenden Unterlagen. Langzeitvisa i.d.R. bis zu 12 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreisedokumente

(a) Rück- oder Weiterreiseticket
(b) Ggf. Visa für Drittländer.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden). Achtung: bei An-/Abreise über die USA: visumfreie Durchreise nur mit eigenem EU-Reisepass. Minderjährige mit Kinderreisepass benötigen ein Visum für die Durchreise. 

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer:
Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mitführen.

 


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Konsulat von St. Kitts & Nevis

Generalkonsulat (ohne Visaerteilung) in Zürich.


Telefon: +41 (0)22 722 06 36 oder 752 67 00.
Adresse: Chemin du Petray 22, 1222 Vésenaz

High Commission for St. Kitts & Nevis

(Auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig.)


Telefon: +44 (0)20 79 37 97 18.
Website: http://www.stkittsnevishcuk.gov.kn
Adresse: Kensington Court 10, W8 5DL London
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.30-17.30 Uhr; Konsularabt.: 09.00-13.00 Uhr.