Norwegen: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 Norwegische Krone = 100 Øre. Währungskürzel: NKr, NOK (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten von 1000, 500, 200, 100 und 50 NKr, Münzen in den Nennbeträgen 20, 10, 5 und 1 NKr.
Kreditkarten
Der Gebrauch von Kreditkarten wird in Norwegen überall akzeptiert. Bargeldloses Bezahlen hat sich in Norwegen zur Norm entwickelt. Visa, American Express und Diners Club sind am gebräuchlichsten. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Am Geldautomat
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Reiseschecks werden in Norwegen nicht mehr akzeptiert.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Mi und Fr 08.15/09.00-15.30 Uhr (im Sommer bis 15.00 Uhr), Do 08.15/09.00-17.00 Uhr.
Devisenbestimmungen
Die Einfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen ist unbeschränkt und ab einem Betrag im Gegenwert von 25.000 NKr deklarationspflichtig. Unbeschränkte Ausfuhr der Landeswährung. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe der mitgeführten bzw. bei der Einreise deklarierten Beträge.
Norwegen Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Artikel können zollfrei nach Norwegen eingeführt werden:
Ausländische Reisende sowie Reisende, die ihren Wohnsitz in Norwegen haben und sich 24 Std. oder länger außerhalb Norwegens aufgehalten haben. Die Freimengen pro Person für alkoholische Getränke hängen davon ab, ob auch Tabakwaren eingeführt werden oder nicht:
Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.
Verbotene Importe
Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 60 %.
Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
Ausfuhrbeschränkungen
Angeltouristen ist die Ausfuhr von selbst gefangenem Fisch aus Norwegen nur dann gestattet, wenn der Fisch im Rahmen einer Angeltour gefangen wurde, die von einem registrierten Fischereibetrieb organisiert ist. Pro Person darf in diesem Rahmen zweimal jährlich maximal seit 2026: 15 kg Fisch, ab 2027: 10 kg) aus Norwegen ausgeführt werden. Ein Nachweis über die Herkunft des Fisches vom registrierten Fischereibetrieb ist bei der Ausfuhr erforderlich. Die ausführende Person muss mindestens 12 Jahre alt und persönlich anwesend sein, um die Ausfuhrquote nutzen zu können.
Hinweise
Weitere Hinweise sind vom norwegischen Zoll erhältlich.