Lettland: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Kreditkarten
Mastercard, Visa, American Express, JCB und Diners Club werden von vielen Hotels und Tankstellen der größeren Städte angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. An den zahlreich vorhandenen Geldautomaten in allen kleineren und größeren Städten kann häufig auch mit der Kreditkarte und PIN-Nummer Geld abgehoben werden.
Am Geldautomat
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr; manche Banken auch Sa 09.00-12.00 Uhr.
Devisenbestimmungen
Lettland Einfuhrbestimmungen
Überblick
Freimengen für die Ein- und Ausfuhr:
1. Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU):
Reisende ab 18 Jahren können Waren für den persönlichen Bedarf (kein Weiterverkauf) zollfrei zwischen Lettland und anderen EU-Ländern transportieren, sofern die Steuern im Kaufland entrichtet wurden. Überschreiten die Mengen folgende Richtwerte, kann eine gewerbliche Nutzung unterstellt werden:
- 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak
- 90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein)
- 110 Liter Bier
- 10 Liter Spirituosen (> 22 % vol.) oder 20 Liter alkoholhaltige Getränke bis 22 % vol.
2. Einreise aus Nicht-EU-Ländern (Drittstaaten, z. B. Russland oder Belarus):
Personen ab 18 Jahren dürfen folgende Waren steuer- und zollfrei einführen:
- Tabakwaren (je nach Verkehrsmittel):
- Bei Flug- und Seereisen: 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 g Tabak.
- Bei Einreise über Land (z. B. Auto, Bus) oder Bahn: 40 Zigaretten, 20 Zigarillos, 10 Zigarren oder 50 g Tabak.
- Alkohol & Alkoholika: 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22 % oder 2 Liter alkoholhaltige Getränke bis maximal 22 % bzw. Schaumwein; dazu 4 Liter Tafelwein und 16 Liter Bier.
- Medikamente: Ausschließlich für den persönlichen Reisebedarf.
- Sonstige Waren & Geschenke: Bis zu einem Gesamtwert von 430 € bei Flug- und Seereisen bzw. 300 € bei Reisen über Land (Pkw, Bus, Bahn). Für Kinder unter 15 Jahren gilt in Lettland ein Freibetrag von 285 €.
Besondere Bestimmungen:
- Wertvolle persönliche Gegenstände (z. B. teurer Schmuck) sollten bei der Einreise aus Drittländern deklariert werden.
- Für die Ausfuhr von Kunstgegenständen, die älter als 50 Jahre sind, ist eine offizielle Genehmigung der lettischen Behörden erforderlich.
Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.
Einfuhrbestimmungen
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Verbotene Importe
Betäubungsmittel, Schusswaffen und Munition (Einfuhrgenehmigung erforderlich), unverarbeitete Milch und rohes Fleisch (siehe Einfuhrbestimmungen). Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
Import/Export EU
Binnenmarktregeln der Europäischen Union (EU):
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für den privaten Bedarf grundsätzlich frei und unbeschränkt. Ein Nachweis über den Eigenbedarf kann verlangt werden, wenn außergewöhnlich große Mengen mitgeführt werden (z. B. Nachweis einer geplanten Feierlichkeit). Die Erhebung von Verbrauchsteuern ist vorbehalten, falls eine gewerbliche Nutzung vermutet wird.
Richtmengen für den Eigenbedarf (Einreise aus EU-Ländern):
- Tabakwaren (Mindestalter in Lettland: 20 Jahre): 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak.
- Alkoholische Getränke (Mindestalter: 18 Jahre): 10 Liter Spirituosen (> 22 % vol.), 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z. B. Portwein, Sherry), 90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) und 110 Liter Bier.
- Kaffee & Nicht-alkoholische Getränke: Bis zu 10 kg Kaffee und 110 Liter alkoholfreie Getränke gelten richtwertmäßig als Eigenbedarf.
- Parfüm & Kosmetika: Keine mengenmäßige Beschränkung für den persönlichen Gebrauch.
- Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reisedauer entsprechende Menge.
Besondere Ausnahmen & Bestimmungen:
- Kraftstoff: Steuerfrei ist der Kraftstoff im Hauptbehälter des Fahrzeugs sowie zusätzlich bis zu 10 Liter in einem mitgeführten Reservekanister.
- Edelmetalle & Fahrzeuge: Goldlegierungen/-plattierungen als Rohstoff sowie der Kauf von Neufahrzeugen unterliegen Sonderregelungen und sind vom freien Warenverkehr für den Endverbrauch ausgenommen.
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Hinweise
Detaillierte und stets aktuelle Auskünfte zu Zollbestimmungen, Steuerfreibeträgen sowie Einfuhrverboten erhalten Sie direkt beim lettischen Zoll (Valsts ieņēmumu dienests – VID).