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Irland (Republik): Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Türkei Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Nein Nein Nein
Schweiz Nein Nein Nein
Österreich Nein Nein Nein
Deutschland Nein Nein Nein

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufentalts gültig sein.

Personalausweise/Identitätskarten

U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen (der für den Aufenthalt gültige Reisepass wird jedoch empfohlen):

EU-Länder und Schweiz.

Visa

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:

 EU-Länder und Schweiz.

Kosten

Deutschland, Österreich
Die angegebenen Gebühren gelten für türkische Staatsbürger, die eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder Österreich besitzen:
Touristen- und Geschäftsvisum: 60 € (einmalige Einreise); 100 € (mehrmalige Einreise). Transitvisum: 25 €.

Hinzu kommen 5 € Portogebühren bei postalischer Antragstellung.

Visumpflichtige Ehepartner und Familienmitglieder von EEA-Bürgern erhalten ihr Visum kostenlos.


Schweiz
Die angegebenen Gebühren gelten für türkische Staatsbürger, die eine Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz besitzen:
Touristen- und Geschäftsvisum: 70 CHF (einmalige Einreise); 117 CHF (mehrmalige Einreise).
Transitvisum: 30 CHF.

Hinzu kommen 7 CHF Portogebühren bei postalischer Antragstellung.

Visumpflichtige Ehepartner und Familienmitglieder von EEA-Bürgern erhalten ihr Visum kostenlos.

Visaarten und kosten

Besuchs-, Geschäfts-, Transitvisum und andere Kategorien. Nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung an

Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen). Der Antrag selbst kann nur online ausgefüllt werden.

Antragsunterlagen

(a) 1 Online-Antragsformular.
(b) 2 aktuelle Passfotos in Farbe.
(c) Kopie aller Seiten des Reisepasses, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr (per Verrechnungsscheck oder Überweisung).
(e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(f) Kopie des Mietvertrages oder Eigentumsnachweis oder Meldebestätigung (nicht bei Geschäftsreisen).
(g) Arbeitsbescheinigung/ Arbeitslosenbescheinigung/ Studienbescheinigung/ Schülerbescheinigung (kein Schülerausweis) sowie für Schüler/Studenten Nachweis einer Krankenversicherung.
(h) Nachweis ausreichender Geldmittel (Kontoauszug der letzten sechs Monate. Achtung: einmalige, hohe Einzahlungsbeträge kurz vor Visumbeantragung werden nicht berücksichtigt)
(i) Einkommensnachweis (Nachweis der letzten drei Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen; bei Selbständigkeit letzter Steuerbescheid o. Ä.).

(j) Einladungsschreiben von Freunden / Familie.

Touristischer Aufenthalt:
(a) - (i) und
(j) Hotelreservierung.

Geschäftsvisum:
(a) - (i) und
(k) Einladungsschreiben der irischen Firma sowie ausführliches Entsendungsschreiben der deutschen Firma mit Bestätigung der Kostenübernahme.

Frankierter Einschreiben-Rückumschlag bei postalischer Beantragung.
 

Bearbeitungsdauer

2-3 Wochen, in einigen Fällen jedoch bis zu 8 Wochen, da die meisten Anträge in Dublin bearbeitet werden.

Einreisedokumente

Alle Reisenden (ausgenommen sind u. a. EU-Bürger und der Schweizer) müssen Rück- oder Weiterreisetickets, eine gültige Auslandskrankenversicherung und ausreichende Geldmittel vorweisen können.

Aufenthaltsverlängerung

EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als drei Monate in Irland aufhalten möchten, müssen entweder über ein Einkommen verfügen oder über ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit oder studieren sowie eine gültige Krankenversicherung vorweisen können. Außerdem müssen sie eine Immigrationserlaubnis beantragen und sich nach Erteilung von dieser registrieren lassen. Informationen über die Beantragung einer Aufenthaltsverlängerung und die Registrierung sind vom Department of Justice and Equality erhältlich. 

Personen, die von außerhalb der EU oder der Schweiz kommen und ihren Aufenthalt in Irland verlängern wollen, müssen über ein gültiges Visum verfügen und eine Immigrationserlaubnis beantragen und sich nach Erteilung von dieser registrieren lassen. Die erfolgte Registrierung wird durch die Irish Residence Permit (IRP)-Karte nachgewiesen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden) oder Personalausweis.

Österreicher: Eigener Reisepass oder Personalausweis.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Minderjährige, die allein bzw. nur in Begleitung eines Elternteils oder einer dritten Person reisen oder eines Erziehungsberechtigten, der einen anderen Nachnamen als der Minderjährige führt, sollten eine schriftliche Genehmigung des/der nicht mitreisenden Eltern / Sorgeberechtigten mit sich führen. Die Erziehungsberechtigung / das Verwandtschaftsverhältnis sollte durch Dokumente (Geburtsurkunde, Ehebescheinigung, Adoptionsnachweis) nachgewiesen werden können. Verschiedene Fluggesellschaften befördern jedoch allein reisende Minderjährige unter 14 Jahren auch dann nicht, wenn diese Genehmigung vorliegt.

Einreise mit Haustieren

Für Vögel aus allen Ländern wird eine Genehmigung vom Department of Agriculture and Fisheries benötigt. Für Papageien wird zusätzlich eine Genehmigung vom Gesundheitsamt verlangt.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
Die transportierende Flug- bzw. Fährgesellschaft muss die Ankunft der Tiere mindestens 24 Stunden vorher beim Department of Agriculture anmelden.

Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Außerdem wird ein Dokument benötigt, das eine Einfuhrgenehmigung des Departments of Agriculture nachweist. Die Tiere dürfen nur über die Flughäfen in Cork, Shannon oder Dublin eingeflogen werden. Eine 6-monatige Quarantäne ist Pflicht. Während dieser Zeit wird das Tier zweimal gegen Tollwut geimpft.

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Botschaft der Republik Irland

Konsulat in Zürich.


Telefon: +41 (31) 352 14 42.
Website: http://www.dfa.ie/irish-embassy/switzerland
Adresse: Kirchenfeldstrasse 68, 3005 Bern
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.15-12.30 und 14.00-17.00 Uhr.

Botschaft der Republik Irland


Telefon: +43 (1) 715 42 46 10. Konsularabteilung: +43 (1) 715 42 46.
Website: http://www.dfa.ie/irish-embassy/austria
Adresse: Rotenturmstraße 16-18, 5. Stock, 1010 Wien
Geschäftszeiten:

Parteienverkehr Konsularabteilung: Mo-Fr 09.30-12.30 Uhr.

Botschaft der Republik Irland

Honorargeneralkonsulate in Bergisch-Gladbach und München. Honorarkonsulate in Hamburg und Stuttgart.


Telefon: +49 (30) 22 07 20.
Website: http://www.dfa.ie/irish-embassy/germany
Adresse: Jägerstraße 51, 10117 Berlin
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.30-12.30 und 14.30-16.45 Uhr. Visaabteilung: Mo-Fr 10.00-12.00 Uhr.