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Thailand: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Türkei Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Andere EU-Länder Ja Ja 1

Reisepässe

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich. Der Reisepass muss in gutem Zustand sein und bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich. Ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, wenn ein bestätigtes Rück- bzw. Weiterflugticket und ausreichende Geldmittel vorgewiesen werden können:

(a) EU-Länder (außer siehe [1]), Schweiz und Türkei für touristische Aufenthalte mit einmaliger Einreise von max. 30 Tagen (die erlaubte Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise festgelegt und kann um max. 30 Tage verlängert werden.) 

[1] Ausnahmen: Staatsangehörige von Kroatien sind visumpflichtig, sie müssen vor der Reise ein Visum beantragen. Staatsangehörige von Bulgarien, Malta, Rumänien und Zypern sind ebenfalls visumpflichtig, sie können ein Visum bei der Einreise beantragen.

e-Visum:

Für touristische Aufenthalte von mehr als 30 Tagen sowie für geschäftliche Aufenthaltszwecke müssen Staatsangehörige u.a. der folgenden Länder entweder ein Visum bei der zuständigen diplomatischen Vertretung Thailands oder ein e-Visum beantragen:

(a) Deutschland, Österreich, Schweiz.

(b) Türkei.
 

Touristenvisum bei der Einreise
U.a. Staatsangehörige der folgenden Länder, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sowie bestätigter Weiter- bzw. Rückreisetickets sind, über finazielle Mittel von mindestens 10.000 BHT pro Person oder mindestens 20.000 BHT pro Familie verfügen, können ein Touristenvisum bei der Einreise über die Flughäfen Bangkok, Chiang Mai, Chiang Rai, Krabi, Phuket, Hat Yai, Samui International, Sukhothai International, Surat Tani und Utapao für max. 15 Tage erhalten. (Wegen einer Verlängerung des Aufenthalts siehe: Aufenthaltsverlängerung):

[1] Bulgarien, Malta, Rumänien und Zypern.
(Reisepass muss noch mindestens 30 Tage gültig sein, Visagebühren in Höhe von ca. 2000 BHT, 2 aktuelle Passfotos, bestätigte Weiterreisetickets, eine Adresse, unter der man in Thailand erreichbar ist, und der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthaltes [ca. 20.000 BHT pro Person, ca. 40.000 BHT pro Familie] sind hierfür erforderlich.)

Visa on arrival sind an den folgenden Grenzübergängen erhältlich:

Flughäfen

Suvarnabhumi Airport 

Don Muang International Airport, Bangkok 

Chiangmai International Airport, Chiangmai 
Phuket International Airport, Phuket 
Hatyai International Airport , Songkhla 
U Tapao Airport , Rayong 
Samui Airport , Surat Thani 
Sukhothai International Airport, 
Trang Airport, Trang
Prachup Khiri Khan Checkpoint at Hua Hin Airport, Prachup Khiri Khan
Chiangrai Airport Immigration Checkpoint, Chiangrai 
Surat Thani Airport Immigration Checkpoint , Surat Thani
 
Grenzübergänge
Mae Sai Immigration Checkpoint , Chiengrai 
Chieng Saen Immigration Checkpoint , Chiengrai 
Chieng Khong Immigration Checkpoint , Chiengrai 
Betong Immigration Checkpoint , Yala 
Sadoa Immigration Checkpoint , Songkhla 
Tak Immigration Checkpoint 
Bangkok Harbour Immigration Checkpoint, Bangkok 
Sri Racha Immigration Checkpoint , Chonburi 
Mabtaput Immigration Checkpoint , Rayong 
Nong Khai Immigration Checkpoint, Nong Khai 
Samui Immigration Checkpoint , Surat Thani 
Phuket Immigration Checkpoint , Phuket 
Satun Immigration Checkpoint , Satun 
Krabi Immigration Checkpoint , Krabi 
Songkhla Harbour Immigraion Checkpoint , Songkhla 
Sattahip Habour Immigration Checkpoint, Chonburi
Khlong Yai Immigration Checkpoint, Trat
Pong Nam Ron Immigration Checkpoint, Chanthaburi 
Aranyaprathet Immigration Checkpoint, Sakaeo 
Mukdahan Immigration Checkpoint, Mukdahan 
Padang Besar Immigration Checkpoint, Songkhla 
Su-ngai Kolok Immigration Checkpoint, Narathiwat 
Nong Khai Immigration Checkpoint, Nong Khai 
Bueng Kan Immigration Checkpoint, Bueng Kan 
Phibun Mangsahan Immigration Checkpoint, Ubon Ratchathani 
Tha Li Immigration Checkpoint, Loei 
Nakhon Phanom Immigration Checkpoint, Nakhon Phanom 
Nan Immigration Checkpoint, Nan 
Ban Prakob Immigration Checkpoint, Songkhla 
Khuan Don Immigration Checkpoint, Satun 
Tak Bai Immigration Checkpoint, Narathiwat 
Bukit Tal Immigration Checkpoint, Narathiwat 
Samut Prakan Checkpoint, Samut Prakan
Kanchanaburi Land Border Checkpoint, Kanchanaburi
Phusing Land Border Checkpoint, Sisaket
Satun Checkpoint at Koh Lipe Marine Port, Satun
 

Hinweis: Generell wird allen visumpflichtigen Staatsbürgern empfohlen, ein Visum vor der Einreise zu beantragen. Reisende, die einen Aufenthalt von mehr als 45 Tagen planen, müssen vor ihrer Ankunft ein Visum beantragen.

Kosten

Deutschland und Österreich
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich. Eine Ausnahme besteht u.a. für Staatsangehörige von Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und Zypern, für die das Visum für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen kostenlos ist.

Touristenvisum:
35 € (bis zu 60 Tage Aufenthalt; einmalige Einreise), 
175 € (jeweils bis zu 60 Tage Aufenthalt; mehrfache Einreise, 6 Monate gültig).

Transitvisum: 
30 € (einmalig), 
60 € (zweimalig), 
90 € (dreimalig).

Non-Immigrant Visum:
175 € (bis zu 60 Tagen pro Aufenthalt, mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig).

Visa on Arrival: 2.000 THB


Schweiz
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.

Touristenvisum:
40 CHF (bis zu 60 Tage Aufenthalt; einmalige Einreise);
185 CHF (bis zu 60 Tage Aufenthalt; mehrmalige Einreise);

Spezielles Touristenvisum mit einmaliger Einreise: 80 CHF (90 Tage gültig)

Transitvisum:

60 CHF (einmalige Einreise)

90 CHF (zweimalige Einreise)

120 CHF (dreimalige Einreise)

Non-Immigrant Visum: 80 CHF pro Einreise (bis zu 90 Tage Aufenthalt; einmalige Einreise).

Visa on Arrival: 2.000 THB

Visaarten und kosten

U.a. Touristen-, Transit- und Non-Immigrant Visa (für Geschäftsreisen)

Gültigkeit

Wer nicht rechtzeitig vor Ablauf seines Visums/seiner Aufenthaltserlaubnis ausreist, muss mit Geld- und Haftstrafen und Abschiebung rechnen. "Overstay" ist in Thailand kein Kavaliersdelikt.

Touristenvisum:
Einmalige Einreise: 90 Tage ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen.
Zwei-/dreimalige Einreise: 180 Tage ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen pro Einreise.

Special Tourist Visa:

einmalige Einreise: 90 Tage Aufenthalt, bis zu zweimalige Verlängerung von jeweils 90 Tagen kann bei der Immigrationsbehörde beantragt werden.

Non-Immigrant Visa:
Einmalige Einreise: 90 Tage ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.
Mehrmalige Einreise: 1 Jahr ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Einreise.

Hinweis zu Non-Immigrant-Visa der Kategorie B: Die Konsulate in Frankfurt/M. und München erteilen diese Visa derzeit nur für eine einmalige Einreise mit Gültigkeitsdauer von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum. Eine Verlängerung kann vor Ort beantragt werden, ebenso wie eine Arbeitserlaubnis.

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen, über gültige Papiere für die Weiterreise sowie bestätigte Flugtickets verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Transit ist nur am Suvarnabhumi International Airport möglich.

Antragstellung an

Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen), wenn ein Visum für einen Aufenthalt für medizinische Zwecke beantragt wird. Das ACMECS Single Visum kann nur persönlich beantragt werden. Vorherige Terminvereinbarung (E-Mail: visatermin@thaiembassy.de) erforderlich.

U.a. deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige müssen für touristische Aufenthalte, die länger als 30 Tage dauern, sowie für alle anderen Besuchszwecke ein E-Visum für Thailand beantragen. Die thailändische Regierung stellt zur Beantragung des E-Visums einen Leitfaden zur Verfügung: https://thaievisa.go.th/static/English-Manual.pdf

 

Antragsunterlagen

Touristenvisum (einmalige Einreise)

(a) Antragsformular (einige Nationalitäten benötigen 4 Antragsformulare), downloadbar auf den Webseiten der zuständigen diplomatischen Vertretungen.
(b) 2 aktuelle (nicht älter als 6 Monate), biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm).
(c) Reisepass im Original, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (und Kopie der ersten Seite des Reisepasses).
(d) Visumgebühr (Bei Antragstellung in bar jedoch nicht postalisch, in München auch per Verrechnungsscheck).
(e) Bestätigtes Weiterreise- bzw. Rückflugticket (Kopie), bei mehrfacher Einreise werden die entsprechenden Tickets benötigt.
(f) Hotelbuchung oder Einladungsschreiben (nötig für alle Nationalitäten außer Deutsche).
(g) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthaltes, Bankauszüge der letzten 3 Monate mindestens 10.000 THB pro Person / 20.000 THB (pro Familie) Haben auf dem Konto am Ende eines jeden Monats.
(h) Nicht-EU-Bürger: gültige Meldebescheinigung und Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

(i) Kinder unter 15 Jahren: Kopie der Geburtsurkunde und Kopie der Reisepässe der Eltern.

(j) Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 100.000 US Dollar für Covid-Behandlungen.

(k) Nachweis über gebuchten Hin- und Rück-/Weiterflug.

(l) Gesundheitszeugnis und Flugtauglichkeitsbescheinigung.

(m) Certificate of Entry (COE) / Thailand Pass.

(n) selbstadressierter und frankierter (6,30 CHF) Briefumschlag.

Geschäftsvisum/Non-Immigrant Visa zusätzlich:

(a)-(h), (j-l): Reisepass mit mindestens 2 leeren Seiten.
(m) Von der Firma in Deutschland: Kostenübernahmeerklärung der Firma mit Angabe des Aufenthaltszeitraums.
(n) Von der Firma in Thailand: Einladungsschreiben mit Angabe und Zeitraum der Tätigkeit, Gewerberegister, Namensliste der Gesellschafter, aktuelle Handelsbilanz.
(l) Foreign Insurance Certificate

Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.

Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
S. Touristenvisum bei der Einreise, aber Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Bearbeitungsdauer

Vertretungen in Deutschland und Österreich: In der Regel 3-7 Werktage, u.U. bis zu 4 Wochen. Postalische Beantragung: Bis zu 4 Wochen. Kein Visa-Express-Service in Berlin.

Vertretungen in der Schweiz: 5-7 Werktage bei persönlicher Beantragung; postalische Beantragung wird nicht akzeptiert.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer über 12 Jahre müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen (20.000 Baht pro Person /40.000 Baht pro Familie für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen, wird jedoch in der Praxis bei Einreise aus Europa nicht oder nur selten kontrolliert.).

Anmeldepflicht

Während des Fluges nach Thailand muss eine Einreisekarte (TM6-Karte) in Druckbuchstaben ausgefüllt werden.

Einreisedokumente

(a) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(b) Ausreichende Geldmittel, zurzeit 20.000 Baht (ca. 565 €) als Einzelperson in bar, mindestens 40.000 Baht als Familie.

(c) Einreisekarte (TM6-Karte), sollte schon im Flugzeug ausgefüllt werden.

(d) Ggf. Impfbescheinigung gegen Gelbfieber, wenn innerhalb der letzten drei Monate ein von der WHO ausgewiesenen Gelbfieberinfektionsgebiet besucht wurde.

Aufenthaltsverlängerung


Touristen- und Non-Immigrant Visa werden um bis zu 30 Tage verlängert. Anträge sollten nur beim Immigration Office bzw. an den Grenzübergängen gestellt werden, nicht über Visum-Vermittlerfirmen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige, die unter 20 Jahre alt sind) müssen eine offizielle Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten in englischer Sprache, der bei der Reise nicht dabei ist, mit sich führen sowie die Ausweiskopien der Eltern/ Sorgeberechtigten. Begleitende Elternteile/Sorgeberechtigte müssen das Verwandtschaftsverhältnis /die Sorgeberechtigung mit dem / für das Kind nachweisen.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für Hunde und Katzen wird zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat verlangt.
Vor der Verbringung oder dem Transit durch Thailand müssen der Quarantänestation am Flughafen Bangkok (als Handgepäck Tel: 25 35 14 25 oder als Frachtgut Tel: 25 35 15 46) folgende Angaben gemacht werden: Flugstrecke, Ankunftszeit, Angaben zu den Tieren (z.B. Rasse, Geschlecht, Anzahl).
Der Export von Tieren ist nur mit einer Exportgenehmigung und einem amtlichen Gesundheitszeugnis erlaubt, das beim Amtstierarzt am Flughafen Bangkok erhältlich ist.
Anmerkung: Die Einfuhr von Pitbull Terriern, Rottweilern und amerikanischen Staffordshire Terriern ist verboten.

Ausreisegenehmigung

Bei der Einreise erhält jeder Passagier eine Einreise-Karte (TM6-Karte), die bis zur Ausreise im Reisepass aufbewahrt werden muss.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Königlich Thailändische Botschaft

Honorargeneralkonsulat in Basel. Honorarkonsulat in Genf.


Telefon: +41 (31) 970 30 30 34. Konsularabteilung: +41 (31) 970 34 14/15.
Website: https://www.thaiembassy.ch/
Adresse: Kirchstrasse 56, 3097 Liebefeld/Bern
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.

Königlich Thailändische Botschaft

Generalkonsulat in Frankfurt/M und München. Honorarkonsulate in Essen, Hamburg und Stuttgart.


Telefon: +49 (0)30 79 48 11 17.
Website: http://www.thaiembassy.de
Adresse: Lepsiusstraße 64/66, 12163 Berlin
Geschäftszeiten:

Konsularabteilung: Mo-Fr 08.30-13.00 Uhr, Telefonauskunft: Mo-Fr 14.30-17.00 Uhr.

Königlich Thailändische Botschaft

Honorarkonsulate mit Visumerteilung in Dornbirn/Bregenz und Salzburg.


Telefon: +43 1 478 33 35. Konsularabteilung: +43 1 478 3335 19 / 21.
Website: https://www.thaiembassy.at/en
Adresse: Cottagegasse 48, 1180 Wien
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-12.30 Uhr und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr, Telefonauskunft: Mo-Fr 14.00-17.00 Uhr.