Pakistan: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 Pakistanische Rupie = 100 Paise (nicht im Umlauf). Währungskürzel: PR, PKR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 5.000, 1.000, 500, 100, 50, 20, 10 und 5 PR. Münzen gibt es im Wert von 5, 2 und 1 PR.
Kreditkarten
Internationale Kreditkarten wie American Express, Visa und Mastercard werden nur in Großstädten in Hotels und in wenigen Supermärkten und Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der Karte.
Am Geldautomat
Reiseschecks
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Pakistan in Großstädten bei wenigen Banken (z.B. Summit Bank) und Wechselstuben (z.B. Riaz Exchange Company) eingelöst werden.
Öffnungszeiten der Banken
Im Allgemeinen Mo-Do und Sa 09.00-13.30 Uhr, Fr 09.00-12.30 Uhr.
Devisenbestimmungen
Die Ausfuhr der Landeswährung ist auf 3.000 PR beschränkt, bei Ausreise nach Indien ist sie auf 500 PR beschränkt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen. Ausfuhr von Fremdwährungen bis zum maximalen Gegenwert von 10.000 US$.
Geldwechsel
Die Mitnahme von US-Dollar ist empfohlen. Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden. Beim Umtausch ist meist der Pass zu zeigen. Banken und Wechselstuben in großen Städten tauschen ebenfalls Euro in die Landeswährung. Ein Rücktausch ist nur bis zu 500 Rupien gestattet.
Pakistan Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Artikel können zollfrei nach Pakistan eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 500 g Tabak;
Sonstige Waren/Geschenke bis zu einem Gegenwert von 100 US$.
Persönliche Gegenstände: Profi-Werkzeug, das insgesamt nicht mehr als 500 US$ wert ist; persönliche Kleidung und Accessoires; Toilettenartikel und gebrauchte elektrische Rasierer, Medaillen, Trophäen und Preise, die auf den Reisenden ausgeschrieben sind, ein Bügeleisen und ein Fön; ein Desktop-Rechner oder ein Tablet; ein Mobiltelefon; eine Armbanduhr, eine Kamera und eine Videokamera, ein Buggy, Spielzeug und persönliche Gegenstände, die von mitreisenden Kindern genutzt werden.
Verbotene Importe
Waffen und Munition, Drogen, psychotrope Substanzen, alkoholische Getränke, Fälschungen aller Art, Streichhölzer, Pflanzen, Obst und Gemüse, Feuerwerk, anstößiges und pornografisches Material, antiislamische oder anderweitige religiöse Schriften, Übersetzungen des Koran ohne arabischen Text; geschmuggelte Waren; Waren, die gegen das intellektuelle Eigentumsrecht verstoßen.
Ausfuhverbot
Antiquitäten, bestimmte Chemikalien, Fälschungen aller Art.
Hinweise
Weitere Informationen sind vom Federal Board of Revenue erhältlich.