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Somalia: Länderinfos

Überblick

Somalia, eine ungewöhnliche Reisedestination, ist nur etwas für Besucher mit viel Glück und einer kugelsicheren Weste. Lediglich in der selbst ernannten Republik Somaliland ist das Reisen möglich, aber selbst die Mutigsten sollten den Rest des Landes meiden.

Das Chaos, in dem Somalia steckt, verhindert, dass die Welt seine vielgestaltige Landschaft aus Bergen, Wüsten, tropischen Wäldern, unentdeckten Stränden und Korallenriffen entlang dem Golf von Aden kennen lernen kann. Ein Großteil der Natur ist zudem der illegalen Rodung, verschiedenen Dürreperioden und dem Bürgerkrieg zum Opfer gefallen.

Das moderne Somalia entstand am 1. Juli 1960 aus den britischen und italienischen Somaliländern. Alte Stammesfehden und Gebietskonflikte bestimmen seitdem die Geschichte des Landes. Jahrelange Kämpfe zwischen rivalisierenden Rebellenführern und das Unvermögen, Hungersnot und Krankheiten zu bekämpfen, haben zum Tod von einer Million Menschen geführt. Somalia ist nach wie vor ein unberechenbarer Ort, an dem Überfälle an der Tagesordnung sind, vor allem in der Hauptstadt Mogadischu.

Wichtige Fakten

Fläche:

637.657 qkm.

Offizieller Name:

Bundesrepublik Somalia.

Bevölkerung:

15.893.222 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte:

16,4 pro qkm.

Hauptstadt:

Mogadischu.

Staatsform:

Bundesrepublik seit 2012. Republik von 1979 bis 2012. Alte Verfassung von 1979, letzte Änderung 1990, sie war seit Ausbruch des Bürgerkriegs 1991 außer Kraft. Neue Verfassung von 2012. Seit 2000 Übergangsparlament mit 275 ernannten Mitgliedern. Unabhängig und vereint seit 1960 (ehemals Britisch- und Italienisch-Somaliland). Ausrufung der international nicht anerkannten unabhängigen Republik Somaliland 1991.

Staatsoberhaupt:

Präsident Mohamed Abdullahi Mohamed, seit Februar 2017.

Regierungschef:

Premierminister Hamza Abdi Barre, seit Juni 2022.

Elektrizität:

220 V, 50 Hz; nur in Hotels.

Somalia: Reise- und Sicherheitsinformationen

Stand - Fri, 01 Mar 2024 12:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Fri, 01 Mar 2024 12:16:50 +0100)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

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- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit - Reisewarnung

Vor Reisen nach Somalia sowie in die Gewässer vor Somalia wird gewarnt.

Terrorismus

In Somalia werden immer wieder schwere Anschläge verübt und es kommt zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit mutmaßlichen al-Shabaab-Kämpfern – zum Teil auch in Puntland und in geringem Maße in „Somaliland". Diese fordern oftmals zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Ziel dieser Angriffe sind Sicherheitskräfte, Regierungseinrichtungen und deren unmittelbare Umgebung, der abgesicherte Flughafenbereich, in dem sich u.a. verschiedene Botschaften und VN-Einrichtungen befinden, Hotels, Märkte und andere öffentliche Einrichtungen. 2017 war auch der Mogadishu International Airport Ziel von Terrorangriffen, im Mai 2022 schlugen Raketen auf dem Rollfeld des Flughafens ein.

Seit August 2022 führen somalische Sicherheitskräfte/Milizen unterstützt durch Truppen der Afrikanischen Union (ATMIS) eine groß angelegte militärische Operation gegen al-Shabaab im Zentrum des Landes durch. Die Kämpfe konzentrieren sich hauptsächlich auf die föderalen Gliedstaaten HirShabelle und Galumdug. Militärische Auseinandersetzungen finden in geringerem Maßstab auch in den südlicheren föderalen Gliedstaaten South West State und Jubaland statt. Die militärischen Operationen der somalischen Streitkräfte sollen intensiviert werden. Im Gegenzug verübte al-Shabaab in Regionalhauptstädten und in Mogadischu vermehrt verheerende Anschläge. Beim bisher schwersten Anschlag seit 2017 wurden im Oktober 2022 in der Nähe des Bildungsministeriums in Mogadischu über 100 Personen durch die aufeinanderfolgende Explosion zweier Sprengsätze getötet, über 300 Personen erlitten Verletzungen.

Im November 2022 forderte ein Anschlag auf das Hotel „Villa Rose" 10 Todesopfer und zahlreiche Verletzte.

Am 1. Februar 2023 wurde der abgesicherte Bereich des internationalen Flughafens mit Mörsern beschossen, mehrere Soldaten der Afrikanischen Union (ATMIS) wurden zum Teil schwer verletzt.

Weitere Anschläge in vergleichbaren Dimensionen als Reaktion auf die aktuelle militärische Offensive der Regierung gegen al-Shabaab können nicht ausgeschlossen werden. 

In „Somaliland" kommt es insbesondere in der Region Sool und Sanaag um die Stadt Las Anod seit Februar 2023 zu militärischen Auseinandersetzungen, die immer wieder aufflammen und bereits zu zahlreichen Toten und über hunderttausenden Vertriebenen geführt haben.

Terroristisch motivierte Entführungen, auch in den Gewässern vor Somalia, kommen immer wieder vor.

Illegale Checkpoints werden durch Militär, Milizen und Terroristen an allen Überlandstraßen immer wieder errichtet.

  • Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte nach Somalia reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Deutschen Staatsangehörigen, die sich aktuell trotz der bestehenden Reisewarnung in Somalia aufhalten, wird zu einer raschen Ausreise geraten, sofern sie nicht einem belastbaren Evakuierungsregime, z.B. im Rahmen einer VN-Mission, unterliegen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen stets aufmerksam und vorsichtig.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Es kommt in Somalia und der Hauptstadt Mogadischu neben Anschlägen immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Neben der hohen Gefahr, Opfer von Terrorismus zu werden, besteht eine erhebliche Gefährdung durch Kampfhandlungen sowie kriminell motivierte Gewaltakte.

Im Fall einer Notlage (gesundheitlich, kriminalitäts- oder kriegsbedingt) fehlen weitgehend funktionierende staatliche Stellen, die Hilfe leisten könnten. Eine konsularische Hilfe kann vor Ort nicht gewährt werden.

Der Aufenthalt in Somalia ist grundsätzlich sehr gefährlich, insbesondere aber in der Hauptstadtregion Banadir und den Gliedstaaten Jubbaland, Südwest, Hirshabelle und Galmudug sowie in Teilen Puntlands und dem Osten „Somalilands".

Hinweisen zufolge laufen insbesondere ausländische Fachkräfte und Reisende Gefahr, Opfer von Attentaten, Überfällen, Entführungen und anderen terroristisch motivierten Gewaltverbrechen zu werden. Milizen und andere Sicherheitskräfte, die nicht der somalischen Bundesregierung unterstehen, folgen oft nicht vorhersehbaren Loyalitäten und können für ausländische Reisende in der Regel keine Sicherheit garantieren.

Demonstrationen finden häufiger statt und können jederzeit zu gewaltsamen Auseinandersetzungen führen. Es kann dabei auch zu Straßenblockaden kommen.

Im gesamten Land besteht das Risiko von Landminen.

  • Wenn Sie trotz Reisewarnung nach Somalia für beruflich unvermeidbare Aufenthalte reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Deutschen Staatsangehörigen, die sich aktuell trotz der bestehenden Reisewarnung in Somalia aufhalten, wird zu einer raschen Ausreise geraten, sofern sie nicht einem belastbaren Evakuierungsregime, z.B. im Rahmen einer VN-Mission unterliegen.
  • Übernachten Sie landesweit nur in von der Sicherheitsabteilung der Vereinten Nationen freigegebenen Unterkünften.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.

Gliedstaaten Jubbaland, Hir-Shabelle und Galmudug sowie die Hauptstadtregion Banadir

In Teilen Süd- und Zentralsomalias finden Kampfhandlungen zwischen somalischen Sicherheitskräften/Milizen und der militant islamistischen Gruppe al-Shabaab statt, in die auch Kräfte der Afrikanischen Union (ATMIS) involviert sind. Ferner kommt es immer wieder auch zu Auseinandersetzungen somalischer Milizen untereinander. Die somalische Regierung und ATMIS können keinen Schutz vor allgemeiner oder terroristischer Kriminalität im Land garantieren.

Vor allem in der Hauptstadt Mogadischu kommt es immer wieder auch zu Auseinandersetzungen der somalischen Sicherheitskräfte untereinander, bei denen nicht selten auch Unbeteiligte zu Schaden kommen.

  • Führen Sie keine Überlandfahrten in Süd- und Zentralsomalia durch.

In der Region Mudug (Grenze zwischen Puntland und der Übergangsverwaltung des Gliedstaats Galmudug), in den zwischen Puntland und „Somaliland" umstrittenen Gebieten (Regionen Sool und Sanaag sowie im östlichen Teil der Region Togdheer) sowie in Teilen der Region Bari (Bossaso, Galghala-Gebirge), in Gedo (Jubaland), Hiran (Galmudug) sowie um Guri Ceel (Glamudug) muss neben Anschlägen mit Kampfhandlungen gerechnet werden.

Die Sicherheitskräfte in „Somaliland" können außerhalb der Region Sool und Sanaag in einem vergleichsweise befriedeten Umfeld zwar ein deutlich höheres Maß an Sicherheit im Hinblick auf terroristische Aktivitäten und allgemeine Kriminalität herstellen als in anderen Landesteilen. Dies gilt insbesondere für die westlichen Gebiete (Regionen Awdal und Wooqoyi Galbeed mit den Städten Hargeisa und Berbera). Gefahren, die aus der allgemeinen Terrorgefahr in Somalia resultieren, können jedoch auch für „Somaliland" nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Überlandfahrten in Puntland und „Somaliland" müssen aufgrund behördlicher Vorgaben von Sondereinheiten der jeweiligen Sicherheitskräfte begleitet werden. Eine vorherige Abstimmung mit den Sicherheitsbeauftragten von Vereinten Nationen bzw. Europäischer Union ist unabdingbar.

  • Stimmen Sie Überlandfahrten in Puntland und „Somaliland" mit den Sicherheitsbeauftragten von Vereinten Nationen bzw. Europäischer Union ab und führen Sie diese nur im Konvoi und mit Begleitung der Sondereinheiten der jeweiligen Sicherheitskräfte durch.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Es besteht landesweit ein erhebliches Risiko von Entführungen, in geringem Maße auch in „Somaliland". Mehrere westliche Ausländer wurden in der Vergangenheit entführt.

Gewaltakte durch bewaffnete Gruppen und Banden und Armutskriminalität sind im gesamten Land weit verbreitet. Bewaffnete Überfälle, Autoraub („Carjacking"), sexueller Missbrauch und auch Morde kommen häufig vor.

  • Wenn Sie trotz Reisewarnung nach Somalia für beruflich unvermeidbare Aufenthalte reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.

Piraterie auf hoher See

Vor den Küsten besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind Schiffe vor Somalia gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie kann es immer wieder zu Piratenangriffen kommen; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden.

Die von der Europäischen Union durchgeführte Marineoperation ATALANTA ist in einem weiten Einsatzgebiet vor den Küsten Somalias und der Nachbarländer außerhalb der somalischen Hoheitsgewässer tätig. Ziel ist die Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen.

Langsame Schiffe mit niedriger Bordwand sind für Piratenangriffe generell stärker gefährdet als schnelle Schiffe mit hoher Bordwand. Auch die Registrierung beim Maritime Security Centre und die Anwesenheit von Kriegsschiffen bietet keine Garantie dafür, dass Schiffe nicht von Piraten angegriffen, beschossen oder gekapert werden.

  • Sollte Ihre Reise trotz Reisewarnung unbedingt erforderlich sein, informieren Sie sich zur aktuellen Piraterielage beim IMB Piracy Reporting Centre.
  • Seien Sie als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern besonders vorsichtig nehmen Sie unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Centre vor.

Natur und Klima

Das Klima ist tropisch semi-arid und damit normalerweise sehr heiß und trocken.

In der Regenzeit im Südwesten von Mai bis Anfang November und im Nordosten von Dezember bis Februar können starke Regenfälle und vereinzelt auch vom Indischen Ozean heranziehende Taifune zu Überschwemmungen und Erdrutschen führen. Straßen und Brücken können unpassierbar werden.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

In Somalia gibt es derzeit keine deutsche Auslandsvertretung. Zuständig für Somalia ist die deutsche Botschaft in Nairobi/Kenia.

Infrastruktur/Verkehr

Die Sicherheitskontrollen (Personen, Gepäck, Fracht) des Internationalen Flughafens Mogadischu bei Abflug und Ankunft von kommerziellen Fluggesellschaften entsprechen überwiegend nicht internationalen Standards. Dies birgt ein Sicherheitsrisiko für dort abreisende bzw. ankommende Passagiere dieser Fluglinien. Dies gilt auch für die meisten anderen Flughäfen innerhalb Somalias.

Reisen im Land sind äußerst gefährlich. Neben der Gefahr durch Terrorismus, Kriminalität und Auseinandersetzungen besteht eine hohe Unfallgefahr durch schlechte Straßen, unbeleuchtete und schlecht gewartete Fahrzeuge und unkontrolliertes Fahrverhalten. Mit oft spontan errichteten Checkpoints der islamistischen al-Shabaab-Miliz oder durch Clanmilizen ist in ländlichen Gebieten in der gesamten Südhälfte des Landes, aber auch in Teilen des Nordens, jederzeit zu rechnen. Überlandfahrten können daher lebensgefährlich sein.
Der Zustand der Straßen ist außerhalb geschlossener Ortschaften oft schlecht, es gibt viele, auch größere Schlaglöcher. Es gibt derzeit keine ausreichende Infrastruktur im Land.

Die Landgrenzen nach Kenia und auch Äthiopien sind meist geschlossen und der Übertritt unterliegt besonderen Genehmigungsverfahren.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Die Anerkennung ist nicht landesweit gewährleistet.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Militärische Einrichtungen wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw., Regierungsgebäude, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten sollten nicht fotografiert werden. Bevor Personen fotografiert werden, sollte unbedingt um Erlaubnis gebeten werden.

Der islamische Glaube ist Teil der somalischen Kultur und Gesetze. Dies sollte bei der Kleidung und dem Verhalten berücksichtigt und religiösen und sozialen Traditionen mit Respekt begegnet werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind verboten und werden streng bis hin zur Todesstrafe geahndet.

Rechtliche Besonderheiten

Die Rechtsordnung in Somalia richtet sich nach einer Mischung des von 1962 stammenden nationalen Strafgesetzbuches sowie traditionellem („Xeer") und islamischem Gewohnheitsrecht (Sharia). Eine landesweite Implementierung und einheitliche Anwendung der von der somalischen Bundesregierung vorgegebenen Bestimmungen ist nicht gesichert. Al-Shabaab und andere Gruppen wenden eine zum Teil extreme Sichtweise und Auslegung der Sharia an.

In Somalia wird die Todesstrafe sowohl verhängt als auch vollstreckt.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Somalia-Shilling (SOS), das gängige de facto Zahlungsmittel ist jedoch der USD. Kreditkarten werden in aller Regel nicht akzeptiert, das Abheben von Geldautomaten ist allenfalls vereinzelt in Mogadischu (Decale-Hotel), Garowe und Hargeisa möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Somalias sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Nein

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente sollten im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das grundsätzlich vor der Einreise bei einer somalischen Auslandsvertretung wie der Botschaft von Somalia in Berlin beantragt werden muss. Die Ausstellung eines Visums „on arrival" an den internationalen Flughäfen Somalias ist in der Regel möglich, wird jedoch aufgrund häufig fluktuierender Bestimmungen nicht empfohlen. In solchen Fällen wird eine Einladung als Nachweis des Aufenthaltszwecks, der geplanten Aufenthaltsdauer sowie zur Benennung eines Bürgen für die Dauer des Aufenthalts verlangt. Visagebühren müssen vor Ort in USD bar bezahlt werden.

In dem nach Unabhängigkeit strebenden „Somaliland" kann für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen ein Visum bei Einreise an den Flughäfen in Berbera, Borema, Burao, Erigavo und Hargeisa „on arrival" beantragt werden. Es wird hierfür in aller Regel eine Einladung als Nachweis des Aufenthaltszwecks verlangt, ohne die die Einreise verweigert werden kann. Visagebühren müssen vor Ort in USD bar bezahlt werden.

Somalische Auslandsvertretungen unterstehen der zentralen Bundesregierung von Somalia. Die Gültigkeit der von diesen Vertretungen ausgestellten Visa für nicht von der Bundesregierung kontrollierte Gebiete wie „Somaliland" ist nicht sichergestellt.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, muss aber deklariert werden. Die Wiederausfuhr ist auf den bei Einreise deklarierten Betrag beschränkt.

Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist auf 200 SOS beschränkt.

Gesundheit

Impfschutz

Pflichtimpfungen:

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Reiseimpfungen:

Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Gelbfieberimpfung ist nur für einige Reisende bei Reisen in die folgenden Gebiete empfohlen: Bakool, Banaadir, Bay, Gado, Galgadud, Hiran, Lower Juba, Middle Juba, Lower Shabelle und Middle Shabelle. Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig.

Standardimpfungen:

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern und Diphtherie sichergestellt werden.

 

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Somalia ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb und selbst innerhalb der großen Zentren fehlt medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie einigen Privatkliniken ggf. möglich. Entsprechende Einrichtungen ermöglichen politischem und humanitärem Personal eine Notversorgung. Die Apotheken haben allenfalls ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor. Es wird empfohlen, den gesamten Medikamentenbedarf bei Einreise mitzuführen.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für Gelbfieber existiert ein geringes Risiko nur in den folgenden Gebieten: Bakool, Banaadir, Bay, Gado, Galgadud, Hiran, Lower Juba, Middle Juba, Lower Shabelle and Middle Shabelle. Für Malaria besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt 84%, 16% entfallen auf die Malaria tertiana (P. vivax). Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.  

Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen und Rift-Valley-Fieber.

  • Schützen Sie sich tagsüber, in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Somalia wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung. 
  • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

In Somalia besteht ein Risiko für Tuberkulose. Diese Erkrankung wird durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen.

  • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
  • Beachten Sie lokale Warnungen.

HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. 
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Vermeiden Sie den Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.
  • Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht im Land erhältlich sind.   
  • Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.

Weitere Gesundheitsgefahren

Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.

  • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.

  • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden. 
  • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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