Mali: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 CFA (Communauté Financiaire Africaine) Franc* = 100 Centimes. Währungskürzel: CFA Fr, XOF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000 und 500 CFA Fr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 500, 100, 50, 25, 10, 5, 2 und 1 CFA Fr.
Anmerkung: [*] Der CFA Franc (XOF) wird von der Banque des Etats de l'Afrique de l'Ouest (BCEAO, Staatsbank der Westafrikanischen Staaten) herausgegeben und von den 8 Mitgliedern der Afrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo benutzt. Der von der Banque des Etats de l'Afrique Centrale (BEAC, Staatsbank der Zentralafrikanischen Staaten) herausgegebene CFA Franc (XAF) ist kein gesetzliches Zahlungsmittel in Mali. Der CFA Franc ist an den Euro gebunden. Euro werden häufig als Zahlungsmittel akzeptiert, allerdings nicht für kleinere Einkäufe im Landesinneren.
Kreditkarten
Internationale Kreditkarten wie Visa, Mastercard und American Express werden von größere Banken, Fluggesellschaften, Hotels, Restaurants und von einigen Autovermietern akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Am Geldautomat
Reiseschecks
Reiseschecks werden in Mali nicht akzeptiert.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Do 07.30-12.00 und 13.15-15.00 Uhr, Fr 07.30-12.00 Uhr.
Devisenbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt und ab einem Wert bzw. Gegenwert von 25.000 CFA Fr deklarationspflichtig (Reiseschecks in Fremdwährungen sind hiervon ausgenommen). Ausfuhr der Fremdwährungen bis in Höhe der bei der Einreise deklarierten Beträge, abzüglich der Umtauschbeträge, erlaubt.
Geldwechsel
Fremdwährungen können in den folgenden Banken gewechselt werden: La Banque de Développement du Mali, la BCEAO, la Banque Malienne de Crédit et Dépôts. Man muss mit langen Wartezeiten rechnen. Nur in den größeren Städten gibt es Banken. Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar und Euro.
Mali Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Artikel können zollfrei nach Mali eingeführt werden:
1000 Zigaretten/Zigarillos oder 250 Zigarren oder 2 kg Tabak;
neue Kleidung und Bettwäsche; 2 Paar neue Schuhe;
elektronische Geräte und persönliche Gebrauchsgegenstände wie u.a.:
2 Fotoapparate (verschiedene Modelle);
1 Kamera;
1 Radio;
1 Fahrrad;
1 Stereoanlage;
1 Jagdgewehr mit Einfuhrerlaubnis;
1 PC;
1 Satz Spielkarte (Personen ab 18 Jahren);
Schmuck;
Lebensmittel wie u.a.:
5 Konserven;
5 Packungen Milch;
5 kg Zucker;
2 kg Tee;
1 Paket Kaffee;
2 kg andere Lebensmittel.
Der Wert der nach Mali zollfrei eingeführten Waren darf den Gegenwert von 250.000 XOF nicht übersteigen.
Verbotene Importe
alkoholische Getränke in Plastiktüten, Betäubungsmittel, Medikamente, Psychopharmaka, Waffen, Munition, Rindfleisch und Produkte daraus, Bromat und Kalium, das nicht für Laborzwecke bestimmt ist, Lebensmittel, die Bromat und Kalium enthalten, Fleischmehl und Produkte daraus, nicht zugelassene Pestizide, fremde Produkte jeglicher Art, die aus Mali stammen oder in Mali hergestellt wurden.
Hinweise
Weitere Informationen sind vom Hauptzollamt Malis erhältlich.