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Guinea-Bissau: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Türkei Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Visa

Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.

Kosten

Deutschland, Österreich und Schweiz:
Die angegebenen Gebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten (ggf. mit Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Östereich oder die Schweiz).

Touristen- und Geschäftsvisum

(einfache Einreise, Aufenthalt von bis zu 30 Tagen): 60 €.

(Mehrfacheinreise): 100 €.

Hinzu kommt die Servicegebühr bei Bridge Corporation: 35 €. 

Gültigkeit

Das Touristen- oder Geschäftsvisum hat i.d.R. eine dreimonatige Gültigkeit ab Ausstellungsdatum und ist für eine Ein- oder Durchreise gültig. Die Aufenthaltsdauer ist auf 30 Tage beschränkt.

In Brüssel ist ein 360-Tage-Visum beantragbar. 

Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise sowie über reservierte Sitzplätze verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung an

Deutschland und Österreich: Persönlich oder postalisch bei Bridge Corporation in Berlin (s. Kontaktadressen). Schweiz: Bei der zuständigen diplomatischen Vertretung in Brüssel (s. Kontaktadressen).

Antragsunterlagen

Touristenvisum:
(a) 2 Antragsformulare (downloadbar auf www.bridge-corporation.com).
(b) 2 farbige Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist
(d) Kopie aller Reiseunterlagen (Tickets, Hotelbuchung bzw. eine Verpflichtungserklärung eines Gastgebers, etc.).
(e) Impfbescheinigung gegen Gelbfieber (bei der Einreise vorzulegen).
(f) Visum-Gebühr und Servicegebühr (per Überweisung an Bridge Corporation für Antragsteller aus Deutschland und Österreich).

(g) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

Geschäftsvisum:
(a)-(g).
(h) Ein auf Firmenpapier mit Schreibmaschine verfasstes und an das Honorarkonsulat der Republik Guinea-Bissau in Luxemburg, Visa Abteilung (s. Kontaktadressen) gerichtetes Schreiben mit folgendem Inhalt: Art der auszuübenden geschäftlichen Tätigkeit, Name und Anschrift der zu besuchenden Geschäftspartner, Nachweis einer garantierten Rückreise und ausreichend Mittel für die Zeit des Aufenthaltes. Der Brief muss von einem Mitglied der Geschäftsleitung unterschrieben sein, welches nicht der Antragsteller ist.

Der postalischen Antragstellung sind ein adressierter Einschreiben-Rückumschlag und die Gebühren bzw. ein Überweisungsbeleg beizufügen.

Bearbeitungsdauer

Ca. 5 Tage.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreisedokumente

(a) Rück- oder Weiterreisetickets.
(b) Gültige Papiere für die Weiterreise (ggf. Visa für Drittländer).
(c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher:
Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Minderjährige benötigen eine Reisebevollmächtigung der Eltern/ Erziehungsberechtigten. 


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Botschaft der Republik Guinea-Bissau

(Auch für die Schweiz zuständig).


Telefon: +32 (0)2 290 51 81.
Adresse: Boulevard whitlock 114, 1. Stock, 1200 Woluwe-Saint-Lambert
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 10.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr. 

Botschaft der Republik Guinea-Bissau

Ohne Visumerteilung.

(Auch für Österreich zuständig.)


Telefon: +49 (0)30 20 65 81 58.
Website: http://www.botschaft-guinea-bissau-berlin.de
Adresse: Kronenstraße 72, 10117 Berlin
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 10.00-16.00 Uhr. 

Visa Service Provider Bridge Corporation

Zuständig für Visum-Anträge aus Deutschland.


Telefon: +49 (0)30 809 203 22.
Website: http://www.bridge-corporation.com/de/
Adresse: Hüttenstr. 22, 10553 Berlin