Guinea-Bissau: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 CFA (Communauté Financiaire Africaine) Franc* = 100 Centimes. Währungskürzel: CFA Fr, XOF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000 CFA Fr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 500, 200, 100, 50, 25, 10, 5 und 1 CFA Fr.
Anmerkung: [*] Der CFA Franc (XOF) wird von der Banque des Etats de l'Afrique de l'Ouest (BCEAO, Staatsbank der Westafrikanischen Staaten) herausgegeben und von den 8 Mitgliedern der Afrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo benutzt. Der von der Banque des Etats de l'Afrique Centrale (BEAC, Staatsbank der Zentralafrikanischen Staaten) herausgegebene CFA Franc (XAF) ist kein gesetzliches Zahlungsmittel in Guinea-Bissau. Der CFA Franc ist an den Euro gebunden.
Kreditkarten
Kreditkarten werden nur von größeren Hotels akzeptiert. Kreditkarten von Mastercard werden in Guinea-Bissau nicht akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Am Geldautomat
Reiseschecks
Reiseschecks werden in der Regel in Guinea-Bissau nicht akzeptiert.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Fr 08.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr (Juli-Oktober: Mo-Fr 07.30-14.30 Uhr).
Devisenbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen ist für Beträge im Gegenwert von 2.000.000 CFA Fr. deklarationspflichtig. Die Ausfuhr ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt. Für die Einfuhr von Landes- und Fremdwährungen von Beträgen im Gegenwert von über 2.000.000 CFA Fr. muss im Voraus eine Genehmigung der BCEAO von Guinea-Bissau eingeholt werden.
Guinea-Bissau Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Artikel können zollfrei nach Guinea-Bissau eingeführt werden (Personen ab 17 Jahren):
200 Zigaretten bzw. 100 Zigarillos (max. 3 g pro Stück) oder 75 Zigarren bzw. 30 g Tabak oder eine entsprechende Mischung aus verschiedenen Tabakwaren.
1,5 l alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % und 5 l Wein (nur Nicht-Muslime);
75 g Parfüm und 0,375 l Eau de Toilette in geöffneten Flaschen für den persönlichen Gebrauch.
1kg Kaffee und 200 g Tee oder 80 g Teeessenz.
Medikamente für den persönlichen Gebrauch.
Reisende ab 17 Jahren dürfen zollfreie Waren bis zu einem max. Gesamtwert von 200.000 CFA Fr. nach Guinea-Bissau importieren. Reisende unter 17 Jahren dürfen zollfreie Waren ebenfalls bis zu einem max. Gesamtwert von 200.000 CFA Fr. nach Guinea-Bissau importieren, aber nicht alkoholische Getränke und Tabakwaren.
Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.
Hinweise
Weitere Informationen sind vom Zoll von Guinea-Bissau erhältlich.