Französisch-Guyana: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
Für die französischen Überseegebiete (Départements d'Outre-Mer) Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique und Réunion sowie für die Gebietskörperschaften (Collectivités Territoriales) Mayotte und St. Pierre und Miquelon ist seit 1999 der Euro die offizielle Währung. Nähere Informationen zur Verwendung des Euro im Kapitel Frankreich. In dem französischen Überseeland (Pays d'outre mer/P.O.M.) Französisch-Polynesien und in dem französischen Überseeterritorium (Territoires d'Outre-Mer/T.O.M) Neukaledonien ist die offizielle Währung der CFP Franc, der an den Euro gebunden ist.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Kreditkarten
Internationale Kreditkarten werden in den größeren Städten von vielen Hotels, Restaurants, Geschäften und Autoverleihfirmen akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte.
Am Geldautomat
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Reiseschecks werden in Französisch-Guyana nicht akzeptiert.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Fr 07.45-11.30 und 13.00-15.00 Uhr.
Devisenbestimmungen
s. Frankreich.
Französisch-Guyana Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Artikel dürfen bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern zollfrei nach Französisch-Guyana von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22 % oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von bis zu 22 %;
4 l Wein;
16 l Bier.
Geschenke / sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisende) bzw. 300 € (Über-Land-Reisende); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.
Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.
Import/Export EU
Folgende Artikel dürfen bei Einreise aus EU-Ländern zollfrei nach Französisch-Guyana von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden:
Hinweise
Weitere Informationen sind vom französischen Zoll erhältlich.