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Tuvalu: Geld und beim Zoll

Währungsinformationen und Geld

Währungsinformationen

Australische und tuvaluische Währungen sind gesetzliche Zahlungsmittel, wobei Beträge über 1 Dollar stets in australischen Dollar bezahlt werden.

1 Australischer Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: A$, AUD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10 und 5 AS, Münzen in den Nennwerten 2 und 1 A$ sowie 50, 20, 10 und 5 Cents.

Tuvaluischer Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: TW$. Münzen sind im Wert von 1 TV$ sowie 50, 20, 10 und 5 Cents im Umlauf.

Kreditkarten

Kreditkarten werden generell nicht akzeptiert. Reisende sollten über ausreichend Bargeld für ihren Aufenthalt verfügen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Am Geldautomat

Geldautomaten sind nicht vorhanden.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können auf Tuvalu bei der Wechselstube No1 Currency eingelöst werden.

Öffnungszeiten der Banken

Mo-Do 10.00-14.00 Uhr, Fr 09.00-13.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Keine Beschränkungen für die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen. Es besteht Deklarationspflicht ab einem Betrag im Gegenwert von 2.000 A$.

Geldwechsel

Es empfiehlt sich die Mitnahme von australischen Dollar in bar.

Tuvalu Einfuhrbestimmungen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Tuvalu eingeführt werden:

200 Zigaretten (Personen über 18 J.);
1 l Spirituosen oder Wein (Personen über 18 J.).

Anmerkung: Folgende Artikel können ebenfalls zollfrei eingeführt werden, müssen bei der Einreise aber deklariert werden:
1 Fernglas,
1 Videokamera,
1 Filmkamera mit 200 m Film,
1 Fotoapparat mit 6 Rollen Film,
1 MP3-Player,
1 Kofferradio,
1 Laptop/Schreibmaschine,
Sportausrüstung für den persönlichen Bedarf.

Verbotene Importe

Pornografische Erzeugnisse, reiner Alkohol, Drogen und Rauschmittel, Waffen und Munition, Tiere. Deklarationspflicht für Pflanzen und Tierprodukte (diese unterliegen Quarantänebestimmungen).