www.derreisefuehrer.com
'.$imageAlt.'

FOLGE UNS

Der Derreiseführer > Guides > Ozeanien > Papua-Neuguinea

Papua-Neuguinea: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Deutschland Ja Ja Ja/1
Österreich Ja Ja Ja/1
Andere EU-Länder Ja Ja Ja/1
Schweiz Ja Ja Ja/1
Türkei Ja Ja Ja

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visa

Allgemein erforderlich.

Visum bei der Einreise (Zurzeit ausgesetzt!):
[1]
Bei Einreise an den Flughäfen Port Moresby (Jacksons International Airport) und Tokua (Rabaul) International Airport kann ein kostenloses Touristenvisum mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Tagen für eine einmalige Einreise beantragt werden. Es wird jedoch empfohlen, ein Visum vor der Reise bei der der zuständigen diplomatischen Vertretung Papua-Neuguineas zu beantragen.

e-Visum:

Das Visum kann online als e-Visum für einen Aufenthalt für max. 60 Tage beantragt werden. Diese Regelung gilt u.a. für Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:

EU-Länder und Schweiz.

Kosten

Visum bei der Einreise:
Touristenvisum: kostenlos.

e-Visum

Migration-Service-Gebühr (nur für das Business-Visum): 200 US$ (wird gemäß des aktuellen Wechselkurses in Australische Dollar umgerechnet.)

Online-Lodgement-Gebühr (für das Besucher- und für das Business-Visum): 50 US$ (wird gemäß des aktuellen Wechselkurses in Australische Dollar umgerechnet.)

Beantragung in Brüssel:
Touristenvisum: kostenlos.
Geschäftsvisum (nur mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig): ca. 250 €.

Zusätzlich fallen 20 € Bearbeitungsgebühren an.

Visaarten und kosten

Touristen-, Geschäfts- und Einreisevisum (auch zum Transit).

Gültigkeit

Visum zur einmaligen Einreise: Gültigkeit 6 Monate.
Touristenvisum: Aufenthaltsdauer 60 Tage.
Geschäftsvisum: Gültigkeit 1 Jahr, mehrmalige Einreise, Aufenthaltsdauer jeweils bis zu 60 Tagen.

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung an

Konsularabteilung der zuständigen Botschaft oder e-Visum.

Antragsunterlagen

(a) 1 Antragsformular (bei der Papua New Guinea Immigration & Citizenship Authority unter ica.gov.pg/visa oder bei der Botschaft erhältlich).
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Nachweis eines Hin- und Rückflugtickets oder Bestätigung des Reisebüros über die bezahlte Reise.
(e) Gebühr (Überweisung mit Beleg).
(f) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.

(g) Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel.

(h) ggf. Nachweis über Impfung gegen Gelbfieber.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(i) Ausführliches Entsendungsschreiben mit Angaben über den Besuchsgrund, Geschäftskontakte und Bestätigung der Kostenübernahme, Lebenslauf, Beschreibung des Projekts im Land, Jahresbericht der Muttergesellschaft, sowie Einladungsschreiben der Firma aus Papua-Neuguinea.

(j) Negativer HIV-Test.

Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(c) 1 Passfoto.
(d) Ausreichende Geldmittel (300 K pro Monat und pro Person).

e-Visum:

(a) 1 ausgefülltes Antragsformular.

(b) Migration-Service-Gebühr und ggf. Online-Lodgement-Gebühr.

(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist.

(d) bei Dienstreisen: Brief des Geschäftspartners in Papua-Neuguinea.

Bearbeitungsdauer

4 Arbeitstage.

Ausreichende Geldmittel

Alle Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (300 K pro Monat).

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Botschaft von Papua-Neuguinea

(für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig).

Honorarkonsulat in Berlin.


Telefon: +32 (0)2 779 06 09.
Adresse: Avenue de Tervuren 430, 1150 Bruxelles