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Australien: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Deutschland Ja Nein Ja
Österreich Ja Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja
Türkei Ja Nein Ja
Andere EU-Länder Ja Nein Ja

Reisepässe

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während des Aufenthalts gültig sein.

Anmerkung: Zu beachten ist, dass bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land oft eine Mindestgültigkeit des Passes von 6 Monaten vorgeschrieben ist. Außerdem verlangen einige Fluggesellschaften eine Mindestgültigkeit des Reisepasses von mindestens Monaten. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis.

Hinweis zum Reisepass

Australische Werte
Alle volljährigen Antragsteller müssen eine Erklärung zur Anerkennung australischer Werte unterzeichnen, wenn sie einen Antrag auf bestimmte Visatypen stellen. Mit der Erklärung bestätigt ein Antragsteller vor dem Zeitpunkt der Visaerteilung, dass er die australische Lebensweise respektieren und das australische Recht befolgen wird.

Incoming Passenger Card: Ankommende Reisende sind in der Regel verpflichtet, eine Incoming Passenger Card auszufüllen.

Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich; ausgenommen sind Staatsangehörige Neuseelands. Es gibt neben den hier aufgeführten Visa eine Reihe von weiteren Visumarten, die sich je nach Zweck und Dauer des Aufenthalts unterscheiden. Antragsteller der folgenden Nationalitäten sind dazu berechtigt, die folgenden Visa zu beantragen:

eVisitor (Unterklasse 651)

Ein elektronisches Besuchervisum der Unterklasse 651 können u. a. Staatsbürger der folgenden Länder für touristische oder geschäftliche Aufenthalte (mehrfache Einreise) von jeweils bis zu drei Monaten innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten kostenlos online beantragen:

EU-Länder und Schweiz.

Electronic Travel Authority (ETA) (Unterklasse 601)

Ein ETA kann direkt über die offizielle Australian ETA App (im Apple App Store und Google Play Store) sowie über Reisebüros oder Visum-Agenturen beantragt werden. Es berechtigt zu touristischen und geschäftlichen Aufenthalten von bis zu 3 Monaten pro Einreise innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten (mehrfache Einreise). Antragsberechtigt sind u. a. Staatsbürger folgender Länder:

(a) EU-Länder (außer Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern);

(b) Schweiz.

Geschäftsreisende und Touristen aus den EU-Mitgliedsländern und der Schweiz müssen ein Formular ausfüllen und die Passdaten für alle mitreisenden Personen (auch für Kinder) sowie eine E-Mail-Adresse angeben.

Türkische Staatsbürger müssen ein Besucher- oder Geschäftsvisum (Unterklasse 600) direkt bei der zuständigen konsularischen Vertretung Australiens oder online beantragen.

Wichtiger Hinweis zu angekündigten Visareformen (Stand: September 2026):
Die australische Regierung hat umfassende Verschärfungen der Visabestimmungen angekündigt. Für klassische Urlaubsreisen (eVisitor / ETA) bleibt das bisherige Verfahren vorerst unverändert. Künftige Besucher- und Touristenvisa sollen jedoch vermehrt mit der Auflage „No Further Stay" (Condition 8503) versehen werden, die einen Wechsel des Visumstatus vor Ort in Australien unterbindet. Zudem ist für das 2. und 3. Jahr von Work-&-Travel-Visa (Working Holiday) eine Umstellung auf ein gedeckeltes Losverfahren (Ballot) angekündigt. Die genauen Termine für das Inkrafttreten der einzelnen Verordnungen stehen derzeit noch aus.

Kosten

Deutschland:
Für das online zu beantragende eVisitor (Unterklasse 651) und andere elektronische Visas werden keine Gebühren erhoben. Auch das Electronic Travel Authority (ETA) (Unterklasse 601) ist somit kostenlos. Es kann von Visum-Agenturen, Reisebüros, Fluggesellschaften etc. dafür jedoch eine Dienstleistungsgebühr in Höhe von 20 A$ erhoben werden.

Besuchervisum (Unterklasse 600): ab 150 A$ (außerhalb von Australien); ab 380 A$ (innerhalb von Australien).
Kurzfristiges Arbeitssvisum (Unterklasse 400): 325 A$ (außerhalb von Australien).


Das e-Visum selbst ist kostenlos. Viele Reisebüros in Deutschland erstellen das eVisitor für ihre Kunden kostenlos. Jedes Reisebüro bzw. jede Fluglinie entscheidet jedoch selbständig, ob eine Bearbeitungsgebühr erhoben wird oder nicht. Einige Reisebüros verlangen eine relativ hohe Bearbeitungsgebühr. Die Australische Botschaft in Berlin erhebt keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren.

Anmerkung
: Die Bezahlung von Visagebühren wird von der Botschaft in Berlin nur noch mit einer Kreditkarte in Australischen Dollars akzeptiert. Anträge innerhalb von Deutschland: Für die Rücksendung des Reisepasses per Einschreiben muss der Antragsteller 4 € per Kreditkarte zahlen. Der Rückumschlag wird von der Botschaft gestellt.

Österreich:
Für das im Internet zu beantragende eVisitor- und andere elektronische Visas werden keine Gebühren erhoben.

Besuchervisum (Unterklasse 600): 150 A$ (außerhalb von Australien).
Kurzfristiges Arbeitssvisum (Unterklasse 400): 325 A$.

Anmerkung: Die Bezahlung von Visagebühren wird von der Australischen Botschaft in Wien bar oder mit einer Kreditkarte in Euro akzeptiert (keine Schecks). Die Visagebühren unterliegen ständigen Änderungen. Maßgeblich ist die aktuelle Gebühr am Tag der Antragstellung.

Schweiz:
Für das im Internet zu beantragende eVisitor- und andere elektronische Visas werden keine Gebühren erhoben.
ETA: 30 CHF.
eVisitor (Tourist): 100 CHF.
langfristige Besuchervisa (bis 6 Monate): 260 CHF (zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 CHF) (beim Australian Immigration and Trade Service (AITS) in Interlaken.)

Anmerkung: Schweizer können ihre Visa auch bei der Australischen Botschaft in Berlin beantragen. Die Bezahlung von Visagebühren wird nur noch mit einer Kreditkarte in Euro akzeptiert. Anträge außerhalb von Deutschland: Für die Rücksendung des Reisepasses per Einschreiben muss der Antragsteller 5 € per Kreditkarte zahlen. Den Rückumschlag stellt die Botschaft. Die Australian Immigration and Trade Services (AITS) in Interlaken akzeptiert auch Barzahlung. 

Türkei:
Türkische Staatsbürger wenden sich an die zuständige australische Vertretung beantragen das Visum online.

Visaarten und kosten

eVisitor (Unterklasse 651) (Besuchervisum für Geschäftsreisende, Touristen und Besucher),
Electronic Travel Authority (Unterklasse 601) (Besuchervisum für Geschäftsreisende, Touristen und Besucher),
Besuchervisum (Unterklasse 600) (Touristen-, Besucher- und Geschäftsvisum),
Temporary Work Visa (Unterklasse 400) (kurzfristiges Arbeitsvisum),
Working Holiday Visum (Unterklasse 417 / 462), Studentenvisum (Unterklasse 500), Medical Treatment Visum (Unterklasse 602) u. a.

(Mit einem Working Holiday Visum können junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren – je nach Nationalität teils bis 35 Jahren – nach Australien reisen und Gelegenheitsjobs annehmen. Weitere Informationen unter www.homeaffairs.gov.au).

Hinweis zu angekündigten Reformen (Stand: September 2026):
Für die aufgeführten Visa-Kategorien wurden umfassende Anpassungen angekündigt: Für das 2. und 3. Jahr des Working Holiday Visums ist die Einführung eines kontingentierten Losverfahrens (Ballot) geplant. Bei Studentenvisa (Subclass 500) wird die Mitnahme von Familienangehörigen eingeschränkt, und bei Besuchervisa (Subclass 600) wird vermehrt die Auflage „No Further Stay" durchgesetzt, um Statuswechsel vor Ort zu unterbinden. Das genaue Inkrafttreten der einzelnen Regelungen steht derzeit noch aus.

Gültigkeit

Abhängig von der Art des Visums, dem Reisezweck und der Gültigkeitsdauer des Passes. Die eVisitor-Visa sind 1 Jahr ab Ausstellungstag für Aufenthalte von jeweils maximal 3 Monaten gültig.
Verlängerung ist gegen Gebühr beim Department of Immigration and Multicultural Affairs in Australien möglich.

Transit

Transitreisende, die mit dem Flugzeug ankommen und innerhalb von 8 Std. weiterfliegen, über gültige Weiterreisetickets verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nur für Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:

EU-Länder und Schweiz.

Anmerkung:
Manche Flughäfen sind über Nacht geschlossen. Man sollte sich deshalb bei der jeweiligen Fluggesellschaft vor Reiseantritt erkundigen.

Antragstellung an

eVisitor-Visum (Unterklasse 651): immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/evisitor-651

Online unter immi.homeaffairs.gov.au, persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung bzw. bei Visa-Dienstleistern (s. Kontaktadressen).

Das Electronic Travel Authority-Visum (Unterklasse 601) ist online, über die Australian ETA App (auch erhältlich im Apple Store sowie im Google Play Store) sowie bei Reisebüros, Reiseveranstaltern, Visa-Agenturen und bei einigen Fluggesellschaften beantragbar.

Besucher-Visum (Unterklasse 600): immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/visitor-600

 

Antragsunterlagen

Hinweis zum Reisepass: Reisende mit maschinenlesbaren Reisepässen müssen bei Antragstellung in Berlin nur noch eine Kopie der Reisepassseite mit den persönlichen Daten einreichen. Das Konsulat kann jedoch im Einzelfall den Original-Pass anfordern. Nicht maschinenlesbare Reisepässe sind wie bisher im Original einzureichen.

Unterlagen für ein elektronisches Visum eVisitor (Unterklasse 651)
(a) Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten.

(b) Personen, die 75 Jahre alt und älter sind: Krankenversicherung,

(c) digitales biometrisches Foto,

(d) beglaubigte Geburtsurkunde,

(e) alleinreisende Minderjährige: Formulare 1229 und 1257.


Geschäftsvisa (Subclass 400): Englischkenntnisse von einer Mindestpunktezahl von 4,5 Punkten in einem International English Language Testing System (IELTS) Test. In einigen Fällen müssen die Englischkenntnisse nachweislich noch besser sein, z.B. wenn eine Mitgliedschaft in einer beruflichen Vereinigung angestrebt wird.

Unterlagen für elektronisches Touristenvisum (Subclass 600) 
(a) Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten plus Kopie der Fotoseite.
(b) Ausgefülltes Antragsformular (downloadbar auf www.germany.embassy.gov.au/belngerman/visit_dt.html).
(c) Aktuelles Passfoto.
(d) Ggf. beglaubigte Geburtsurkunde für Kinder.
(e) Reisekrankenversicherung.
(f) Nachweis über ausreichende Geldmittel.
(g) Nachweis über überzeugende Rückkehrabsichten: Studien- oder Arbeitsnachweis.
(h) Ggf. Einladung von Verwandten oder Bekannten.

(i) Bearbeitungsgebühr pro Person.

(j) Ggf. Aufenthaltstitel.

(k) Ggf. Gesundheitliche Nachweise

 

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).

Bearbeitungsdauer

eVisitor (subclass 651), Besuchervisum (subclass 600): 19-27 Tage; Temporary Work Short Stay Visa (subclass 400): 20-23 Tage.
 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder elektronischer Reisepass.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Kinder benötigen ein eigenes eVisitor-Visum.

Achtung: Alleinreisende Minderjährige unter 18 Jahren benötigen das von ihren Erziehungsberechtigten unterschriebene Formular 1229 sowie eine Verpflichtungserklärung (Formular 1257).

 

Einreise mit Haustieren

Es bestehen strenge Einfuhrbestimmungen. Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Australische Botschaft


Telefon: +43 (0) 1 50 67 40.
Website: http://www.austria.embassy.gov.au
Adresse: Mattiellistraße 2, A-1040 Wien
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-12.30 und 14.00-16.00 Uhr.

Australische Botschaft

Generalkonsulat in Frankfurt/M.  

(Auch für die Schweiz zuständig.)


Telefon: +49 (0) 30 88 00 88-0.
Website: http://www.germany.embassy.gov.au
Adresse: Wallstraße 76-79, D-10179 Berlin
Geschäftszeiten:

Mo-Do 08.30-13.00 und 14.00-17.00 Uhr, Fr 08.30-13.00 und 14.00-16.15 Uhr.