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Kuba: Länderinfos

Überblick

Kuba mit seinen zahllosen unberührten Stränden, Bergwäldern und lebhaften Städten ist alles andere als eine gewöhnliche Insel.
Seit der Revolution vor mehr als 50 Jahren ist zwar in vielerlei Hinsicht die Zeit stehen geblieben, aber die Kontraste des sonnigen Kuba sind faszinierend. Die historischen Städte Havanna und Trinidad sind detailgetreu restauriert worden; ein Spaziergang durch ihre Straßen mutet wie eine Reise in die Vergangenheit an.
Wer in einer Casa Particular übernachtet (einem Privathaus mit Gästezimmern), bekommt einen interessanten Einblick in das Leben des ganz normalen Kubaners. Viele luxuriöse Hotelanlagen an der prachtvollen Küste Kubas laden dagegen zur totalen Entspannung in tropischer Kulisse ein. Und natürlich ist überall auf Kuba das im Überfluss finden, wofür die Karibikinsel international berühmt geworden ist: mitreißende Musik, ausgelassener Tanz und, natürlich, Rum-Cocktails.

Wichtige Fakten

Fläche:

110.860 qkm.

Offizieller Name:

Republik Kuba.

Bevölkerung:

11.326.616 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte:

103 pro qkm.

Hauptstadt:

La Habana (Havanna).

Staatsform:

Sozialistische Republik seit 1959. Verfassung von 2018. Die 609 Mitglieder des Volkskongresses (Asemblea Nacional del Poder Popular) werden alle 5 Jahre gewählt. Staatsrat mit 31 Mitgliedern; neben dem Präsidenten gibt es ab 2024 das Amt des Ministerpräsidenten. Die Amtszeit des Präsidenten ist auf zehn Jahre beschränkt.  Unabhängig seit 1898 (ehemalige spanische Kolonie unter US-Verwaltung von 1898-1902).

Staatsoberhaupt:

Miguel Díaz-Canel, seit April 2018.

Regierungschef:

Manuel Marrero Cruz, seit Dezember 2019.

Elektrizität:

110/230 V, 60 Hz; zweipolige amerikanische Stecker. Bestimmte Hotels haben europäische Stecker. Die Mitnahme eines Adapters ist empfehlenswert.

Kuba: Reise- und Sicherheitsinformationen

Stand - Wed, 18 Oct 2023 07:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 28 Nov 2023 15:52:07 +0100)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

Die Gefahr terroristischer Anschläge in Kuba wird als sehr niedrig eingeschätzt.

Innenpolitische Lage

Kuba ist ein sozialistischer Einparteienstaat. Meinungs- und Pressefreiheit sind nicht gewährleistet.

  • Vermeiden Sie politische Diskussionen insbesondere zu Fragen der jüngeren kubanischen Vergangenheit oder des Verhältnisses zu den USA.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Fotografieren Sie keine Menschenansammlungen, militärischen Anlagen, Polizisten oder sonstige Uniformierte.

Kriminalität

Auch in Kuba können Reisende Opfer von Eigentumsdelikten, Körperverletzungen, in seltenen Fällen auch von Gewaltverbrechen werden. Allein reisende Frauen können in Einzelfällen auch Opfer von Sexualstraftaten werden. Es ist vereinzelt von exhibitionistischen Handlungen sowie von versuchten Vergewaltigungen berichtet worden.

In letzter Zeit kam es vermehrt zu Diebstählen von Taschen und anderen persönlichen Gegenständen an den Stränden (z.B. an den Playas del Este in der Nähe von Havanna sowie an anderen Stränden in der Nähe von Touristenorten, wie Trinidad oder Cienfuegos).

Ausländische Personen müssen jederzeit in der Lage sein, sich auszuweisen (Passkopie genügt in der Regel). Reisende, die ohne Ausweise und/oder Geldmittel angetroffen werden, werden von der kubanischen Einreisebehörde ggf. für mehrere Tage in einer kostenpflichtigen Unterkunft festgesetzt, bis ihr Status geklärt und die Finanzierung des Aufenthalts gesichert ist – selbst dann, wenn Reisende Opfer einer Straftat wurden.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Lassen Sie Taschen, Wertgegenstände und anderen persönlichen Besitz nie unbeaufsichtigt.
  • Nehmen Sie keine unnötigen Wertsachen und nur das für den Tag benötigte Bargeld, verteilt an mehreren Stellen am Körper, mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt.
  • Transportieren Sie wertvolle Gegenstände im Handgepäck.
  • Weisen Sie als Frau ungewollte Flirtversuche deutlich zurück und seien Sie nachts grundsätzlich nur in Begleitung unterwegs.
  • Vermeiden Sie Überlandfahrten mit Taxis bei Dunkelheit.
  • Seien Sie bei Reifenpannen und an Tankstellen sowie bei der Mitnahme von Anhaltern im Mietwagen besonders vorsichtig.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht tropisch-feuchtheißes Meeresklima.
Von Mai bis November ist Hurrikan-Saison. In dieser Zeit ist mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen, die zu Überschwemmungen und Erdrutschen führen können.

Kuba liegt in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommen kann.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Auf innerkubanischen Flügen kommt es immer wieder zu zum Teil großen Verspätungen (teilweise über mehrere Tage) oder auch Streichungen von Flügen.

Für Rundreisen im Land kommen in erster Linie Busse (Viazul), organisierte Bustouren und Mietwagen in Betracht, wobei Busfahrten hinsichtlich der Verkehrssicherheit weniger problematisch sind.

Es kann zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs und Medikamenten kommen.

Aufgrund von Benzinknappheit können Tankstellen geschlossen sein bzw. kann es zu sehr langen Wartezeiten kommen. Für Mietwagen gibt es i.d.R. gesonderte Tankstellen.

Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Kuba außerhalb der touristischen Zentren immer wieder zu teils mehrstündigen, in der Regel vorab angekündigten, Stromausfällen aufgrund von Brennstoffknappheit, was auch zu Beeinträchtigungen der Wasserversorgung und Kommunikation führen kann. Währenddessen sind Geschäfte und Tankstellen in der Regel nicht geöffnet.

Kubanische Staatsangehörige benötigen für jegliche Art privater Geschäfte einer Genehmigung der Behörden. Vor Unterbringung in Privathaushalten sollte nach der erforderlichen behördlichen Genehmigung gefragt werden, da sonst für beide Teile (Gastgeber und Gast) Schwierigkeiten mit der Polizei zu befürchten sind.

Im Straßenverkehr besteht eine erhöhte Unfallgefahr aufgrund des schlechten Straßenzustandes, mangelnder Straßenbeleuchtung, Tieren auf der Fahrbahn, unvorhersehbaren Fahrverhaltens sowie technischer Unzulänglichkeiten (keine Beleuchtung, Bremsversagen etc.). Kubanische Verkehrsteilnehmende verständigen sich im Straßenverkehr zum Teil durch ein System von Handzeichen, die für ausländische Personen zunächst nicht verständlich sind. Hier ist besondere Vorsicht geboten.

Es herrscht Alkoholverbot am Steuer. Ferner ist der Konsum von Alkohol im Passagierraum eines Autos, also auch für Mitfahrende verboten. Es darf darüber hinaus auch kein Alkohol im Personenraum des Autos mitgeführt werden, wenn der Konsum offensichtlich ist.

Bei Unfällen mit Personenschäden unter Beteiligung von ausländischen Reisenden kann es zu einer mehrwöchigen Ausreisesperre, evtl. auch zu Untersuchungshaft kommen. Wenn Personen verletzt oder getötet wurden, werden gegen ausländische Fahrer und Fahrerinnen zum Teil drakonische Haftstrafen verhängt.

Mietwagen sind in Kuba häufig nicht mit deutschem Standard vergleichbar. Es sind Fälle von Reisenden bekannt, die mit offenbar unberechtigten Schadensforderungen bei der Rückgabe des Fahrzeugs konfrontiert wurden. Der in Kuba angebotene gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz für Mietwagen entspricht nicht europäischen Standards. Dies gilt insbesondere für die geringe Deckungssumme bei Personenschäden.

  • Planen Sie ausreichend Zeit zwischen innerkubanischen und internationalen Anschlussflügen ein. Treffen Sie Vorsorge, falls Sie wegen Streichung oder Verspätung Ihres Fluges länger in Kuba bleiben müssen.
  • Übernachten Sie nur in Hotels und privaten Pensionen (sog. „casas particulares"), die über eine staatliche Erlaubnis verfügen.
  • Fahrten außerhalb der Städte sollten nur bei Tageslicht erfolgen, vermeiden Sie unbedingt Nachtfahrten. Fahren Sie immer defensiv, stellen Sie sich auf unerwartete Verkehrssituationen ein.
  • Beobachten Sie die Benzinversorgungslage entlang Ihrer Reiseroute mit der Mietwagenfirma und/oder Ihren Unterkünften.
  • Kontrollieren und dokumentieren Sie den Zustand Ihres Leihwagens bei Vorschäden (ggf. mit Fotos). Sorgen Sie für ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere auch bei Personenschäden, ggfls. durch Zusatzversicherungen.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird für touristische Aufenthalte anerkannt. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten muss der deutsche in einen kubanischen Führerschein umgeschrieben werden.

LGBTIQ

Homosexualität steht nicht unter Strafe. Die Toleranz in der Bevölkerung, vor allem im ländlichen Raum, ist gering.

Rechtliche Besonderheiten

Schon beim Fund geringer Mengen Drogen ist mit drastischen Strafen zu rechnen. Der Besitz von Kleinmengen wird bei ausländischen Personen zudem als Drogenschmuggel geahndet. Das Strafmaß hierfür beträgt vier bis 30 Jahre Haft, auf besonders schwere Fälle steht die Todesstrafe. Zur strafrechtlichen Verfolgung nach Verkehrsunfällen siehe Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr. Wirtschaftliche Aktivitäten unterliegen in Kuba einer Vielzahl von Regulierungen und Beschränkungen. Insbesondere der Erwerb von Eigentum ist für ausländische Personen mit Touristenstatus nicht möglich. Verstöße gegen diese Vorschriften werden von den kubanischen Behörden mit zum Teil empfindlichen Haftstrafen geahndet. Dazu zählt auch der Erwerb von Eigentum über kubanische Mittler oder Familienangehörige. Politische Betätigung ist ausländischen Personen nicht gestattet.

  • Beachten Sie genau die lokalen Gesetze, insbesondere hinsichtlich Drogen und wirtschaftlicher und/oder politischer Betätigung.

Geld/Kreditkarten

Es kann immer wieder zu Einschränkungen bei der Bargeldversorgung an Geldautomaten kommen, da diese entweder gerade nicht Betrieb sind oder keine Verbindung zum internationalen Zahlungsverkehrsnetz haben.

Der staatliche inländische Zahlungsverkehr wird mit CUP (Peso Cubano, oft auch „Moneda Nacional" genannt) in bar abgewickelt. Daneben kann vielerorts mit ausländischen Kreditkarten oder mit sog. Prepaid-Geldkarten (s. jeweils Hinweise unten) unbar in Devisen bezahlt werden.

In der Praxis werden Zahlungen für Dienstleistungen, Unterkünfte oder Restaurantbesuche vielfach in bar in EUR akzeptiert. An Bankautomaten und bei Zahlungen mit ausländischer Kreditkarte wird der offizielle Wechselkurs der kubanischen Zentralbank zugrunde gelegt. Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, muss aber ab einem Wert von 5.000 USD deklariert werden. Bei Ausfuhr von mehr als 5.000 USD ist vorab eine Genehmigung der kubanischen Zentralbank einzuholen. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Der Deutschen Botschaft Havanna sind mehrere Fälle bekannt, bei denen der Umtausch von nicht benutzten CUP in Euro am Flughafen vor Ausreise nicht möglich war.

Bankkarten deutscher Bankinstitute (Debit-, Girocard, Maestro, V-Pay) werden in Kuba nicht angenommen; auch eine Bargeldbeschaffung an Geldautomaten und in Wechselstuben (CADECA – „Casa de cambio") ist mit diesen Karten nicht möglich.

Kreditkarten deutscher Bankinstitute werden in der Regel in allen größeren Hotels zur Bezahlung akzeptiert, nicht jedoch die von US-amerikanischen Instituten (American Express, Diners Club). Dies schließt die deutschen Tochtergesellschaften US-amerikanischer Institute ein. An Geldautomaten kann mit Visa/Mastercard Bargeld in CUP abgehoben werden. Dies gilt jedoch nicht flächendeckend für das ganze Land und ist aufgrund gelegentlicher technischer Störungen nicht immer gewährleistet.

In den sogenannten Devisenläden kann neben einer zuvor beschafften Geldkarte (siehe Hinweise unten) i.d.R. auch mit einer ausländischen Kreditkarte bezahlt werden. Es wird empfohlen, vor Reiseantritt bei der eigenen Bank in Erfahrung zu bringen, ob Geldabhebung/Bezahlung in Kuba problemlos möglich sind.

Touristen können auch sog. Prepaid-Geldkarten erwerben, mit der Waren und Dienstleistungen in frei konvertibler Währung (MLC) erworben werden können. Die Karten können am Flughafen oder in den Wechselstuben CADECA beschafft werden und ausschließlich mit Bargeld in ausländischer Währung (keine USD) aufgeladen werden. Weitere Informationen bietet das kubanische Tourismus-Portal.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kubas sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise

Alle Einreisenden müssen eine Erklärung zum Gesundheitszustand (Declaración Jurada de Salud) abgeben, siehe Einreise und Zoll - Reisedokumente.

PCR- oder Antigen-Tests können stichprobenartig bei Einreise vorgenommen werden. Einreisende, die Symptome zeigen, werden in eine Gesundheitseinrichtung gebracht. Dort wird ein PCR-Test auf Kosten der Reisenden durchgeführt. In den Hotels werden sanitäre Kontrollen durchgeführt. Inhaber von Privatunterkünften sind verpflichtet, Gäste mit Symptomen an die Gesundheitsbehörden zu melden.

Positiv auf eine COVID-19-Infektion getestete Reisende werden in dafür vorgesehenen Einrichtungen auf eigene Kosten isoliert. Alle Kontaktpersonen müssen damit rechnen, zur Isolation und weiteren Untersuchung in dafür vorgesehene Einrichtungen (ebenfalls kostenpflichtig) gebracht zu werden.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Alle Einreisenden müssen eine Erklärung zum Gesundheitszustand (Declaración Jurada de Salud) abgeben. Diese ist, zusammen mit weiteren Informationen zu Einreise und Zollangaben, verpflichtend online innerhalb von 48 Stunden vor dem Checkin über das System D'Viajeros abzugeben.

Visum

Eine Einreise nach Kuba zu touristischen Zwecken mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist nur mit Visum in Form einer sogenannten "Touristenkarte" möglich. Touristenkarten müssen vor Einreise erworben werden und sind bei der kubanischen Botschaft in Deutschland, einigen Fluggesellschaften am Flughafen sowie bei kommerziellen Anbietern im Internet erhältlich. Verschiedene Reiseveranstalter bieten den Verkauf der Touristenkarte ebenfalls an, jedoch ggf. nur zusammen mit anderen touristischen Leistungen. Die Verlängerung der Touristenkarte um weitere 90 Tage ist grundsätzlich möglich. Ob dem Antrag stattgegeben wird, liegt im Einzelfall jedoch im Ermessen der kubanischen Behörden.

Bei beabsichtigten längeren Aufenthalten oder solchen zu nicht-touristischen Zwecken ist ein Visum erforderlich, welches bei der kubanischen Auslandsvertretung im Herkunftsland zu beantragen ist. Hierfür ist unter Umständen eine Einladung erforderlich. Die Bearbeitungsdauer kann sich auf mehrere Wochen belaufen. Visa beziehungsweise Touristenkarten werden grundsätzlich nicht an der Grenze ausgestellt; darüber hinaus kontrollieren die Fluggesellschaften vor Abflug aus Deutschland ob Visum oder Touristenkarte vorhanden sind und verweigern u. U. die Mitnahme.

Minderjährige

Probleme bei der Ein- und Ausreise ausländischer minderjähriger Reisende, wenn diese nicht von beiden Erziehungsberechtigten begleitet werden, konnten bis jetzt nicht beobachtet werden. Minderjährige Reisende, die auch die kubanische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen dagegen zur Ausreise eine notarielle Genehmigung, wenn sie nicht von beiden Sorgeberechtigten auf ihrer Reise begleitet werden.

Erfassung biometrischer Daten

Bei der Einreise nach Kuba werden am Flughafen im Rahmen der Kontrolle des Visums bzw. der Touristenkarte Gesichtsfotografien der Einreisenden gefertigt.

Krankenversicherungspflicht

Reisende sind verpflichtet, bei der Einreise nach Kuba einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen.

Eine Gewähr für die tatsächliche Akzeptanz durch die kubanischen Behörden bei Einreise kann nicht übernommen werden. Versicherungspolicen US-amerikanischer Versicherungen sowie deutsche gesetzliche Versicherungen werden nicht anerkannt.

Zum Nachweis genügen in der Regel Versicherungspolice, Versicherungsschein oder Versicherungskarte der jeweiligen Reisekrankenversicherung. In Fällen von bereits länger existierenden Versicherungsverträgen (älteren Policen) erscheint die Mitnahme einer zusätzlichen aktuellen Bestätigung des Versicherungsunternehmens angeraten. Reisende sollten die Versicherungen bitten, Begleitpolicen in spanischer Sprache auszustellen. In Zweifelsfällen wird empfohlen sich vor der Abreise an die Botschaft von Kuba zu wenden.

Sofern eine Versicherung im Heimatland nicht abgeschlossen werden kann bzw. ein Nachweis nicht vorliegt, muss an den kubanischen Flug- und Seehäfen bei Einreise eine Krankenversicherung für die Dauer des Kubaaufenthalts abgeschlossen werden. Es werden Zuschläge bei Vorerkrankungen, bei Personen über 70 Jahren sowie bei Personen, die eine Risikosportart ausüben, erhoben.

Einzelheiten zu den Versicherungsangeboten bieten Asistur bzw. CubaInfo.

Ein- und Ausreise über die USA

Achtung: Reisende, auch zu touristischen Zwecken, die sich am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben, können nicht mehr mit ESTA in die USA einreisen, sondern müssen vor Reisebeginn ein Visum beantragen. Dies gilt auch für Transitreisende, deutsch-kubanische Doppelstaater und Personen, die einen Wohnsitz oder langfristigen Aufenthaltstitel in Kuba haben/hatten. Reisende sollten rechtzeitig vor Reisebeginn zu diesem Thema mit der zuständigen US-Vertretung Kontakt aufnehmen.

Touristische Reisen direkt von den USA nach Kuba sind nach geltenden US-Bestimmungen untersagt, dies betrifft auch Kreuzfahrten von den USA nach Kuba. Dies gilt auch für deutsche Reisende. Direkte Reisen von den USA nach Kuba sind nur erlaubt, wenn sie unter eine der 11 von den US-Behörden festgelegten Kategorien fallen, wie etwa kulturelle, wirtschaftliche, wissenschaftliche und religiöse Aktivitäten. Zur Kontrolle des von den Reisenden angegebenen Reisezwecks liegen bisher keine Erfahrungswerte vor. Änderungen können sich kurzfristig ergeben.
Kubareisende sind nach amerikanischen Recht verpflichtet, über ihre Reise, ihre Aktivitäten, Ansprechpartner usw. genau Buch zu führen und entsprechende Belege zu sammeln, diese fünf Jahre aufzubewahren und den US-amerikanischen Behörden auf Verlangen vorzulegen, um diesen die Prüfung der Einhaltung der genannten Bestimmungen zu ermöglichen.
Außerdem haben die US-amerikanischen Behörden eine umfangreiche Liste von im Tourismusbereich tätigen kubanischen Staatsfirmen, auch Hotels, veröffentlicht, mit denen aus den USA kommende Reisende keine Geschäfte machen dürfen. 
US-amerikanische Fluggesellschaften wenden zum Teil die o.g. Pflichten zum Nachweis des erlaubten Reisezwecks auch bei Reisen von Kuba in die USA an.

Nähere Informationen können nur die zuständigen US-Behörden erteilen. Dazu wird auf die Webseiten der zuständigen US-amerikanischen Behörden Customs and Border Protection (CBP), des Department of the Treasury – Office of Foreign Assets Control (OFAC) und der US-Botschaft in Havanna hingewiesen.
Auch einige US-amerikanische Fluglinien haben inzwischen entsprechende Hinweise veröffentlicht, so z. B. American Airlines

  • Informieren Sie sich über die aktuellen US-Bestimmungen zur Ein- und Ausreise nach/von Kuba, diese können sich auch kurzfristig ändern.

Reisende mit doppelter Staatsangehörigkeit

Reisende, die sowohl die deutsche und kubanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen beachten, dass sie beim Aufenthalt in Kuba von den Behörden ausschließlich als kubanische Staatsangehörige behandelt werden und kubanischen Maßnahmen wie z.B. der Wehrpflicht und der Einberufung von Reservisten unterliegen können. Die Benutzung von kubanischen Reisepässen bei Ein- und Ausreise ist für diesen Personenkreis Pflicht. Eine konsularische Betreuung durch die deutsche Botschaft bei evtl. Haftfällen ist nicht möglich.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, muss ab einem Wert von 5.000 USD aber deklariert werden. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.

Es sollten stets nur Gegenstände zum persönlichen Bedarf mitgeführt werden. Übermengen können beschlagnahmt werden, weil sie als unerlaubte Geschenke angesehen werden.

Elektrogeräte dürfen ebenfalls nur in dem Maß eingeführt werden, in dem sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind, nicht als Geschenke für kubanische Staatsangehörige. Für Geschenke (nicht-kommerzielle Einfuhr) können Zollabgaben erhoben werden. Nähere Auskünfte dazu erteilt die zuständige kubanische Auslandsvertretung. Die Einfuhr von Funksprechgeräten, Satellitentelefonen und GPS-Geräten ist nicht gestattet bzw. bedarf der vorherigen Genehmigung der zuständigen kubanischen Behörden. Laptops, Kameras und Mobiltelefone mit GPS-Funktion sind hiervon nicht betroffen. Die Einfuhr von Drohnen ist verboten. Auch E-Zigaretten dürfen nicht eingeführt werden.

Die Einfuhr frischer Lebensmittel (z.B. frische Wurst-, Milchprodukte, Gemüse, Obst) ist aus gesundheitspolizeilichen Gründen verboten.

Ausfuhrbestimmungen

Es können bis zu 20 lose Zigarren ausgeführt werden, ohne Nachweise über Herkunft und Kauf vorlegen zu müssen. Bis zu 50 Zigarren können unter der Bedingung ausgeführt werden, dass sie sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden. Mehr als 50 Zigarren können nur unter Vorlage einer Originalrechnung, die von den offiziell dazu genehmigten staatlichen Geschäften ausgestellt werden muss, ausgeführt werden. In dieser Rechnung muss die gesamte Tabakmenge erfasst sein, deren Ausfuhr beabsichtigt ist. Es ist auch in diesen Fällen unabdingbar, dass die Zigarren sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden.

Detaillierte Informationen über die kubanischen Ein- und Ausfuhrbestimmungen sind auf der Webseite des kubanischen Zolls erhältlich.

  • Nehmen Sie keine Gegenstände aus Kuba mit, bei denen es sich um kubanisches Kulturgut handeln könnte. Dies kann auch auf Münzen älterer Prägung zutreffen. Auskünfte hierzu sowie Ausfuhrgenehmigungen erteilt: Bienes Culturales, Calle 17 #1009, entre10 y 12, Vedado, Telefon: 839658. Die Genehmigung kostet nur wenige CUP, erspart aber möglichen Ärger bei der Ausreise.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden ganzjährig, insbesondere jedoch während der Regenzeit, durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Bislang werden, ausgehend von der Antillen-Insel St. Martin, nur importierte Fälle von Chikungunya-Virusinfektionen in Kuba gemeldet. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und wird seit 2012 v.a. aus den Provinzen Havanna, Guantanamo, Santiago de Cuba, Granma, Camaguey sowie Cienfuegos vereinzelt auch bei Touristen gemeldet. Eine Erkrankung kann gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Ciguatera

Ciguatera ist eine Fischvergiftung, die nach dem Verzehr von Meeresfischen in tropischen Gewässern auftreten kann. Insbesondere von April bis September besteht die Gefahr, dass Fische giftige Algen aufnehmen, die auch bei Menschen zu schweren Vergiftungen führen können. Den Fischen selbst sind keinerlei Veränderungen anzumerken, siehe Ciguatera.

  • Beachten Sie lokale Warnungen.

Tollwut

Tollwut ist eine Viruserkrankung, die eine Gehirnhautentzündung verursacht. In Kuba kann Tollwut zumeist von Hunden, Katzen oder Fledermäusen übertragen werden. Ohne Schutzimpfung oder Postexpositionsprophylaxe nach Ansteckung verläuft eine Tollwutinfektion fast immer tödlich, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt zu streunenden Tieren.
  • Suchen Sie bei Biss- und Kratzverletzungen sowie Kontakt von Schleimhäuten oder Wunden mit Speichel eines potenziell infizierten Tieres umgehend einen Arzt auf.
  • Lassen Sie sich bei Langzeitaufenthalten hinsichtlich einer Tollwutimpfung beraten.

Medizinische Versorgung

Es gibt in Kuba kein verlässliches Rettungssystem, d.h. es kann weder davon ausgegangen werden, dass eine wie in Deutschland übliche maximale Alarmierungszeit eingehalten wird, noch, dass sich an Bord des Rettungsfahrzeuges immer ausreichend qualifizierte Rettungsassistenten bzw. Ärzte befinden.

Medizinische Behandlung für Ausländer ist in Kuba nur in speziellen Ausländerkrankenhäusern bzw. Ausländerabteilungen von Krankenhäusern vorgesehen. Bei akuten Notfällen wird prinzipiell auch in anderen Krankhäusern eine (kostenpflichtige) Erstbehandlung vorgenommen. Die Kosten können die in Deutschland üblichen übersteigen.

Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist insbesondere in vielen ländlichen Gebieten häufig nicht mit europäischen Standards vergleichbar.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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