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Aruba: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja 1

Reisepässe

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während des visumfreien Aufenthalts gültig sein und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein. Hinweis: Dennoch können Grenzbeamte verlangen, dass das Reisedokument noch für weitere sechs Monate nach der geplanten Ausreise gültig ist. Bei visumpflichtigen Aufenthalten muss der Reisepass bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein und über mindestens zwei freie Seite verfügen.

 

Achtung: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.

Reisepass- und Visa Hinweise

Staatsangehörige aller Länder, die in Aruba eine Arbeit aufnehmen wollen, benötigen eine vorherige Genehmigung der Directie Openbare Orde en Veiligheid (D.O.O.V.), Torenstraat M 11, San Nicolas (Tel: (8) 433 22).

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt:
 
(a) Deutschland, Österreich, die Schweiz und alle anderen Schengen-Länder für einen Aufenthalt in Aruba bis zu 180 Tage Gesamtaufenthaltsdauer in einem Zeitraum von 365 Tagen.
 
(b) EU-Länder und die Schweiz für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen pro Einreise und bis zu 90 Tage Gesamtaufenthaltsdauer bei Besuchen von mehreren karibischen Inseln der Niederlande in einem Zeitraum von 180 Tagen.
 
(c) [1] Türkische Staatsbürger mit einem Schengen-Visum, das mehrere Einreisen gestattet, oder mit einem gültigen Aufenthaltstitel oder mit einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen pro Einreise und bis zu 90 Tage Gesamtaufenthaltsdauer in einem Zeitraum von 180 Tagen.

Achtung: Allen Reisenden, die als Touristen nach Aruba einreisen, wird empfohlen online bis zu 48 Stunden vor Abreise die Embarkation-Disembarkation Card (ED-Card) ausfüllen. Reisende, die ohne ED Card nach Aruba fliegen, müssen das Ausfüllen der ED Card im Flugzeug nachholen.

Kosten

Türkische Antragsteller: Karibisches Visum (für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen, mehrfache Einreise): 80 €.

Visaarten und kosten

Es gibt ein gemeinsames karibisches Visum für alle in der Karibik gelegenen Teile des Königreichs der Niederlande (Inseln Aruba, Curaçao und Sint Maarten sowie Bonaire, Sint Eustatius und Saba):

- Visum für einen kurzen Aufenthalt von max. 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen. (Beispiel für einen maximalen Aufenthalt: erlaubt sind 30 aufeinanderfolgende Tage Aufenthalt in Aruba, Curaçao oder in Sint Maarten und 90 aufeinanderfolgende Tage in Bonaire, Saba und in St. Eustatius)

- Visum für einen Aufenthalt von über 90 Tagen. 

Gültigkeit

Das Kurzzeitvisum ist 6 Monate gültig und erlaubt mehrfache Einreisen. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 30 Tage pro Einreise. Die maximale Gesamtaufenthaltsdauer beträgt beim Insel-Hopping 90 Tage. 

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die Passagiere auf Kreuzfahrtschiffen sind und die innerhalb von 24 Stunden in ein Drittland weiterreisen, über gültige Papiere für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum. 

Ein visumfreier Flughafentransit ist nur zwischen 07:00-23:00 Uhr möglich. Übernachtungen sind nicht gestattet.

Antragstellung an

Zuständig für die Visumerteilung sind die konsularischen Vertretungen der Niederlande. Bei Visumpflicht soll der Visumantrag frühestens 3 Monate und spätestens 15 Tage vor der Reise gestellt werden.

Antragsunterlagen

(a) ein ausgefülltes Antragsformular.

(b) ein aktuelles farbiges Passbild.

(c) Nachweis über ein gebuchtes Rückreiseticket.

(d) Unterkunftsnachweis.

(e) Reisepass, der noch 3 Monate über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig ist, plus Kopie der relevanten Seiten.

(f) Erklärung eines Bürgen, dass es sich um einen Familienbesuch handelt oder dass der Antragsteller eine Einladung eines Einwohners oder einer Organisation erhalten hat.

(g) Nachweis über ausreichende Geldmittel, um den Aufenthalt und ggf. die Rückreise finanzieren zu können.

(h) Ggf. Nachweis über eine Aufenthaltserlaubnis für ein Schengen-Land, Großbritannien, Irland (Rep.), Kanada oder die USA.

(i) Auslandskrankenversicherung mit einer Deckung von mindestens 15.000 US$.

(j) Minderjährige: Geburtsurkunde und Nachweis über Elternschaft / Erziehungsberechtigung der mitreisenden Erwachsenen. Alleinreisende Minderjährige: Notariell beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht mitreisenden Elternteile / Erziehungsberechtigten. 

Bearbeitungsdauer

In der Regel maximal 1 Woche.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen (bei Unterkunft in einem Hotel: mindestens 75 US$ pro Person und pro Tag; bei Unterkünften bei Freunden / Verwandten: mindestens 150 US$ pro Tag und pro Person).

Einreisedokumente

(a) Rück-/Weiterreisetickets sowie Dokumente für die Weiterreise (ggf. Visa für Drittländer).

(b) Ausreichende Geldmittel: bei Unterkunft in einem Hotel: mindestens 75 US$ pro Person und pro Tag; bei Unterkünften bei Freunden / Verwandten: mindestens 150 US$ pro Tag und pro Person

(c) gültige Auslandreisekrankenversicherung mit einer Deckung von mindestens 15.000 US$, einschließlich Rückführung.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden). Achtung: Bei Einreise über die USA bitte die Einreisebestimmungen der USA beachten.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
 

Einreise mit Haustieren

Für Katzen, Hunde, Papageien und Sittiche wird ein maximal 14 Tage altes Gesundheitszeugnis des Herkunftslands benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist. Hunde und Katzen benötigen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat. Die Tollwutimpfung sollte mindestens 30 Tage, jedoch nicht länger als 1 Jahr vor der Ankunft vorgenommen worden sein.

Hunde, Katzen, Affen und Papageien aus Südamerika dürfen nicht nach Aruba verbracht werden. Auch die Durchreise von Hunden und Katzen aus Südamerika ist untersagt.

Anmerkung: Hotels akzeptieren i.d.R. keine Haustiere.

Ausreisegenehmigung

Je nach Flughafen und Reiseziel ist eine Ausreisegebühr von 5-30 US$ pro Person zu zahlen, die entweder schon im Ticketpreis enthalten ist oder am Flughafen in bar beglichen werden muss.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Büro des Generalbevollmächtigten Ministers von Aruba

Aruba hat keine eigenen diplomatischen Vertretungen außerhalb der Niederlande. Arubas Interessen werden von den niederländischen Botschaften und Konsulaten wahrgenommen (siehe Niederlande).


Telefon: +31 (70) 356 62 00.
Website: http://www.arubahuis.nl
Adresse: R. J. Schimmelpennincklaan 1, 2517 JN Den Haag