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Tschechische Republik: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Deutschland Nein Nein Nein
Österreich Nein Nein Nein
Schweiz Nein Nein Nein
Andere EU-Länder Nein Nein Nein
Türkei Ja Ja 1

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU/EFTA-Bürger ist. Reisepässe von EU/EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Personalausweise/Identitätskarten

U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem während des Aufenthalts gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen (alle Reisedokumente müssen mit einem Lichtbild versehen sein) für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen einreisen:

EU-Länder und Schweiz.

Hinweis zum Reisepass

Die Tschechische Republik ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende keine Ausweiskontrollen mehr.

Reisepass- und Visa Hinweise

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visa

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.

Kosten

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 80,00 €
Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 40,00 €
Bürger von Armenien, Aserbaidschan und Russland: 35,00 €

Visaarten und kosten

Einreisevisum (Kurzzeit- oder Langzeitvisum), Transitvisum, Flughafentransitvisum.

Gültigkeit

Kurzzeitvisum: Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Transitvisum: bis zu 5 Tage.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende benötigen kein Transitvisum, wenn sie am selben Tag von einem Nicht-Schengen-Land in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, ohne den Transitraum zu verlassen, und über gültige Weiterreisepapiere verfügen.

U.a. türkische Staatsangehörige können von dieser Transiterleichterung nur Gebrauch machen, wenn sie über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland oder die USA verfügen.

Antragstellung an

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antragsunterlagen

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
(a) Reisepass), der noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung. Kurzfristiges Schengenvisum: Für Aufenthalte von unter 30 Tagen liegt das Tagesminimum bei 1370 CZK, bei Aufenthalten über 30 Tagen bei 15 x 2740 CZK zuzüglich 2.740 CZK pro jeden vollen weiteren Aufenthaltsmonat.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder (3,5 x 4.5 cm).

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Schengen-Visas

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.

Aufenthaltsgenehmigung

EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 30 Tage in der Tschechischen Republik aufhalten möchten, müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft bei der zuständigen Dienststelle der Ausländerpolizei melden. Daraufhin können EU-/EFTA-Bürger und müssen Drittstaatler ein Registrierungszertifikat anfordern. Anträge auf eine "Aufenthaltserlaubnis-EU" können auf der Webseite des tschechischen Innenministeriums heruntergeladen werden.

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Ausreichende Geldmittel

(a) Auslandsreisekrankenversicherung (EU-Bürger: Europäische Krankenversicherungskarte. Zusätzliche Reiserückholversicherung empfohlen.)
(b) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt (Bargeld, Reiseschecks, Kreditkarten, Hotelvoucher, ggf. Bahn- oder Flugtickets etc.)

Anmeldepflicht

EU-Bürger, die sich länger als 90 Tage in der Tschechischen Republik aufhalten wollen, sind dazu berechtigt (nicht verpflichtet) sich ihr Aufenthaltsrecht von der zuständigen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen (Aufenthaltsgenehmigung). Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich.

EU-Bürger ohne oder mit einer Aufenthaltsgenehmigung, sind jedoch verpflichtet, ihren Aufenthaltsort innerhalb von 30 Tagen ab ihrer Einreise in die Tschechische Republik bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizei anzumelden. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die EU-Bürger, die in einem Hotel oder einer Pension wohnen.

Visumpflichtige Reisende müssen ihren Aufenthalt innerhalb von drei Tagen nach ihrer Ankunft polizeilich registrieren lassen. Visumpflichtige Reisende müssen Ortswechsel innerhalb von 30 Arbeitstagen polizeilich melden. 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

 

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Reisepass.

Hinweis: Alleinreisende Minderjährige, die ohne Begleitung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten bzw. ohne ein Elternteil/Erziehungsberechtigten einreisen, sollten neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie ihrer Geburtsurkunde und der Ausweisdatenseite des/der Sorgeberechtigten mitführen. Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Sorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache ist empfehlenswert.

Einreise mit Haustieren

Für Tiere aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis der staatlichen tierärztlichen Verwaltung benötigt, wenn das Tier länger als 3 Monate in der Tschechischen Republik bleibt.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Botschaft der Tschechischen Republik

Konsulate in Lugano und Basel.


Telefon: +41 (31) 350 40 70.
Website: http://www.mzv.cz/bern
Adresse: Muristrasse 53, 3006 Bern
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 07.45-16.15 Uhr. Konsularabteilung: Telefonauskunft: Mo-Fr 14.00-16.00 Uhr. Öffnungszeiten: Mo-Fr 10.00-12.00 Uhr.

Botschaft der Tschechischen Republik

Honorarkonsulate in Graz, Innsbruck-Wattens, Klagenfurt, Linz und Salzburg.


Telefon: +43 (1) 89 95 81 11. Konsularabteilung: +43 (1) 89 95 81 55. Visaabteilung: +43 (1) 89 95 81 48.
Website: http://www.mzv.cz/vienna
Adresse: Penzinger Straße 11-13, 1140 Wien
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 08.00-17.00 Uhr (Besuche nur nach Voranmeldung). Konsularabteilung: Mo-Fr 08.30-11.00 Uhr.

Botschaft der Tschechischen Republik

Generalkonsulate in Dresden und München. Konsulat in Düsseldorf. Honorarkonsulate in Dortmund, Frankfurt/M., Hamburg, Nürnberg und Rostock.


Telefon: +49 (30) 22 63 80.
Website: http://www.mzv.cz/berlin
Adresse: Wilhelmstraße 44, 10117 Berlin
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 08.00-16.30 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 08.30-11.00 Uhr.