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Russische Föderation: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Türkei Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über die Ausreise hinaus gültig sein.

In der Praxis werden nach Informationen des Auswärtigen Amtes z. T. auch geringere Restgültigkeiten (mindestens aber 3 Monate) akzeptiert. Verbindliche Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen.

Der Reisepass muss in einwandfreiem Zustand sein.

Hinweis zum Reisepass

Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.

Visa werden nicht an der Grenze ausgestellt, sondern müssen rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der zuständigen konsularischen Vertretung beantragt werden. Eine Ausreise aus der Russischen Föderation ohne gültiges Visum ist nur in Ausnahmefällen möglich ( z.B. Passverlust). Dies bedeutet bei Pass- und Visaverlust während der Reise, dass nicht nur ein Passersatz, sondern auch ein neues russisches Visum bei den örtlichen russischen Pass- und Visadiensten beantragt werden muss.

Mitglieder von Reisegruppen (Standard-Pauschalreisen, Busreisen und Kreuzfahrten) sowie Teilnehmer internationaler Sportveranstaltungen sollten ihre Unterlagen dem Reiseveranstalter geben, der die Anträge an das nächste Reisebüro weiterleitet.

Reisepass- und Visa Hinweise

Für ausländische Staatsangehörige sowie für Doppelstaatler, die auch die russische Staatsangehörigkeit besitzen besteht das Risiko für willkürliche Festnahmen.

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich, u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder sind visumpflichtig und müssen für geschäftliche und touristische Aufenthalte (bis zu 30 Tage) sowie für Besuchszwecke ein Online-Visum beantragen. Die Einreise kann nur über bestimmte Grenzübergänge und Flughäfen erfolgen. 

a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;

b) Schweiz;

c) Türkei.


Hinweis: Fährschifftouristen unterliegen einer 72-stündigen Visafreiheit.

Anmerkung: Bei der Einreise ist eine zweiteilige Migrationskarte auszufüllen; ein Teil wird von den Grenzkontrollorganen (nicht Zollbehörden) bei der Einreise, der andere Teil von den Grenzkontrollorganen anlässlich der Ausreise einbehalten. Die Migrationskarte ist gut aufzubewahren.

Kosten

E-Visum:

einmalige Einreise für touristische, private und geschäftliche Aufenthalte: 4 Monate (120 Tage) gültig, max. 30 Tage Aufenthalt inklusive An- und Abreisetage: ca. 65 US$ (238 AED, ca. 58 €). Kostenlos für Kinder unter 6 Jahren.

 

Deutschland und Österreich:
Touristen-/Privat-/Geschäfts- und Transitvisum:

Einmalige Einreise: 

80 € (Bearbeitung in 4-20 Tagen), 320 € (Bearbeitung in 1-3 Arbeitstagen).

Zweimalige Einreise:

128 € (Bearbeitung in 4-20 Tagen), 512 € (Bearbeitung in 1-3 Arbeitstagen).

Mehrmalige Einreise:

240 € (Bearbeitung in 4-20 Tagen), 960 € (Bearbeitung in 1-3 Arbeitstagen).


Touristenvisa werden zur ein- oder zweimaligen Einreise ausgestellt. Staatsangehörige von Österreich, Griechenland, Spanien und Ungarn können auch ein Touristenvisum beantragen, das zu mehrmaligen Einreisen berechtigt und eine Gültigkeit von 6 Monaten hat. 



Schweiz:
Touristen-/Privat-/Geschäfts- und Transitvisum:
Einmalige oder zweimalige Einreise:

45 CHF (Bearbeitung in 4-20 Arbeitstagen),

90 CHF (Bearbeitung in 1-3 Arbeitstagen).

Die Preise enthalten keine Versandgebühren und keine Gebühren der Visazentren.

Staatsbürger der Türkei müssen die für sie geltenden Visumgebühren im zuständigen Konsulat erfragen.

Visaarten und kosten

Touristen-, Geschäfts-, Privat-/Besucher-, Mehrfach-, Dauer- und Transitvisum, E-Visum.

Gültigkeit

Online-Visum: 120 Tage gültig, max. 30 Tage Aufenthalt (An- und Abreisetag zählen als Aufenthaltstage). Verlängerungen, die beim Innenministerium beantragt werden können, sind möglich.

 

Transit

Transitvisa sind allgemein erforderlich; ausgenommen sind Transitreisende mit mindestens 6 Monate über den Aufenthalt gültigem Reisepass, die den Transitraum nicht verlassen, innerhalb des Flughafens einmalig umsteigen und innerhalb von 24 Std. weiterreisen sowie im Besitz bestätigter Rück- bzw. Weiterflugtickets und gültiger Einreisedokumente für das Zielland sind.

Ist für die Weiterreise ein Flughafenwechsel nötig, ist ein Transitvisum erforderlich.

 

Antragstellung an

Das Visum muss online beantragt werden. Auf der Website des russischen Außenministeriums kann das Visum auch über eine APP beantragt werden. Die Visum-Beantragung muss in diesem Fall maximal 40 Tage und mindestens 4 Tage vor der Abreise eingereicht werden.

Deutschland

Antragsteller sind weiterhin berechtigt, Visa bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu beantragen.

Termine nach Vereinbarung bei der zuständigen diplomatischen Vertretung. Anträge können auch durch ein Reisebüro oder einen bevollmächtigten Vertreter gestellt werden.

Österreich

Antragsteller sind weiterhin berechtigt, Visa bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu beantragen.

Termine nach Vereinbarung bei der zuständigen diplomatischen Vertretung. Anträge können auch durch ein Reisebüro oder einen bevollmächtigten Vertreter gestellt werden.

Schweiz

Antragsteller sind weiterhin berechtigt, Visa bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu beantragen.
 
Termine nach Vereinbarung bei der zuständigen diplomatischen Vertretung. Anträge können auch durch ein Reisebüro oder einen bevollmächtigten Vertreter gestellt werden.
 

Türkische Antragsteller 

U.a. Türkische Staatsbürger mit Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz können ihren Visumantrag online oder bei einem zuständigen Konsularprovider bzw. bei der zuständigen diplomatischen Vertretung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz einreichen.
 
Termine nach Vereinbarung bei der zuständigen diplomatischen Vertretung. Anträge können auch durch ein Reisebüro oder einen bevollmächtigten Vertreter gestellt werden.
 
U.a. Türkische Staatsbürger können für den Fernen Osten Russlands ein kostenloses E-Visum für eine einmalige Einreise für einen touristischen, geschäftlichen, humanitären oder kulturellen Aufenthalt von bis zu 8 Tagen beantragen. 

Antragsunterlagen

E-Visum (elektronisches Visum):

Das E-Visum wird vollständig online beantragt. Erforderlich sind:

(a) Online-Antragsformular (auf der offiziellen Website des russischen Außenministeriums auszufüllen).

(b) Digitales Passfoto in Farbe (JPG-Format, weißer Hintergrund, nicht älter als 6 Monate).

(c) Maschinenlesbarer Reisepass (Gültigkeit: mindestens 6 Monate ab Antragsdatum) sowie ein Scan/Foto der Datenseite.

(d) Kreditkarte zur Bezahlung der Konsulargebühr (ca. 65 US$ / 238 AED). Kinder unter 6 Jahren sind befreit.

(e) Aktueller Krankenversicherungsnachweis, der für Russland gültig ist.

Hinweis: Beim E-Visum werden keine Einladungen, Hotelbuchungsbelege, Rückflugtickets oder Nachweise der Rückkehrwilligkeit verlangt.

 

Konsularvisum (im Pass eingetragenes Visum via Botschaft / Visazentrum):

Für Visa, die über eine russische Auslandsvertretung oder ein Visazentrum beantragt werden, werden folgende Unterlagen benötigt:

(a) 1 Antragsformular (online auszufüllen, ausgedruckt und im Original unterzeichnet).

(b) 1 aktuelles biometrisches Passfoto (3,5 x 4,5 cm, weißer Hintergrund, maximal 6 Monate alt).

(c) Maschinenlesbarer Reisepass mit mindestens einer freien Seite (bei Mehrfachvisa mindestens zwei freie Seiten); Restgültigkeit: mindestens 6 Monate über das Visumsende hinaus.

(d) Nachweis einer für Russland gültigen Reisekrankenversicherung.

(e) Rückflugticket (Fotokopie).

(f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz (für Drittstaatsangehörige).

(g) Nachweis der Rückkehrwilligkeit (Kontoauszug, Verdienstbescheinigung der letzten drei Monate, Nachweis von Wohneigentum oder Gewerbeanmeldung bei Selbständigen).

(h) Kopie des zuletzt erteilten russischen Visums (falls vorhanden).

 

Zusätzliche Nachweise je nach Visumkategorie (Konsularvisum):

Touristenvisum:

- Touristische Referenz

Bearbeitungsdauer

In der Regel bis zu 4 Kalendertage 

Anmeldepflicht

Alle Reisenden, müssen sich innerhalb von einem Tag durch ihr Hotel bzw. innerhalb von sieben Tagen von einem russischen Bürgen (Gastfamilie bzw. Geschäftspartner) bei der örtlichen Polizei bzw. bei der zuständigen Migrationsbehörde (UWM) des Innenministeriums der Russischen Föderation registrieren lassen. Dazu sind der Reisepass mit Visum und die Migrationskarte (s. Visum) notwendig. Möglich ist auch die postalische Registrierung in Post-Filialen, was gebührenpflichtig ist.

Bei jedem Ortswechsel mit einem Aufenthalt von mehr als 7 Tagen muss der Meldepflicht, die streng kontrolliert wird, erneut nachgekommen werden. Registrierungen können auch durch den russischen Partner des dt., öster. oder schweizer Reisebüros erfolgen, welches das Visum beschafft hat.

Bei Arbeitsaufenthalten kann die Meldeanschrift der Sitz der russischen Firma/Organisation sein.

Es empfiehlt sich, den Reisepass samt Visum, Migrationskarte und den abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars zu fotokopieren und sicher aufzubewahren. 

Aufenthaltsverlängerung

Anträge zur Visumverlängerungen können beim Innenministerium der Russischen Föderation gestellt werden.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis, das einen amtlichen Stempel des Herkunftslands trägt und das max. 10 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde, sowie ein Heimtierausweis benötigt. Hunde und Katzen müssen mindestens 30 Tage, aber nicht länger als 1 Jahr vor Abreise gegen Tollwut geimpf worden sein (Nachweis).

Tauben dürfen nicht eingeführt werden.

Anmerkung: Haustiere sind in russischen Hotels nicht gestattet


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Botschaft der Russischen Föderation

Generalkonsulate mit Visumerteilung in Genf. Honorarkonsulate in Zürich und Lausanne.

Anmerkung: Der Eingang zur Konsularabteilung befindet sich an der Hauptstraße, Brunnadernstr. 53.


Telefon: +41 (31) 352 05 66/68 und +41 (31) 352 64 65. Konsularabteilung: +41 (31) 352 05 67 und +41 (31) 352 04 25.
Website: https://switzerland.mid.ru/de/botschaft/
Adresse: Brunnadernrain 37, 3006 Bern
Geschäftszeiten:

Mo-Do 08.00-12.30, Fr 08.00-14.00 Uhr.

Konsularabteilung der Botschaft


Telefon: +49 (30) 22 65 11 84.
Website: https://germany.mid.ru/de/
Adresse: Behrenstraße 66, 10117 Berlin
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.

Abgabe von Visaanträgen Mo-Fr 09.30-12.30 Uhr, Dokumentenausgabe Mo-Fr 12.30-13.00 Uhr.

Botschaft der Russischen Föderation

Generalkonsulat mit Visumerteilung in Salzburg, Tel. +43 (662) 62 41 84. Honorarkonsulate in Innsbruck und Bludenz.


Telefon: +43 (1) 713 86 22 und +43 (1) 712 12 29. Konsularabteilung: +43 (1) 712 32 33 und +43 (1) 713 97 70.
Website: https://austria.mid.ru/de/botschaft/
Adresse: Reisnerstraße 45-47, 1030 Wien
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 08.30-12.15 und 13.15-17.30 Uhr. Konsularabteilung: Mo, Mi, Fr 09.00-12.00 Uhr.

Botschaft der Russischen Föderation

Generalkonsulate in Bonn, Frankfurt/M., Hamburg, Leipzig und München. Honorarkonsulate in Hannover, Nürnberg und Stuttgart.


Telefon: +49 (30) 229 11 10.
Website: https://germany.mid.ru/de/
Adresse: Unter den Linden 63-65, 10117 Berlin
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 08.30-18.00 Uhr.