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Österreich: Geld und beim Zoll

Währungsinformationen und Geld

Währungsinformationen

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.

Kreditkarten

Werden in allen größeren Städten und Urlaubsregionen von zahlreichen Hotels, Restaurants, Geschäften und Tankstellen akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Am Geldautomat

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Österreich zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Österreich nur in den Großstädten in wenigen Banken und in Wechselstuben eingelöst werden.

Öffnungszeiten der Banken

Im Allgemeinen: Mo-Fr 08.30-12.30 und 13.30-16.00/17.00 Uhr (Zentralen sind teils durchgehend und abends länger geöffnet). Zum Teil unterschiedliche Öffnungszeiten in den einzelnen Bundesländern. Die Wechselstuben in Flughäfen und Bahnhöfen öffnen täglich 08.00-22.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen.

Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck))) mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden (ausgefülltes Formular ZA 292 bereit halten, herunterladbar auf www.bmf.gv.at).

Geldwechsel

Fremdwährungen und Reiseschecks werden von allen Banken, Sparkassen und Wechselstuben in Flughäfen und Bahnhöfen umgetauscht. Fast alle Reisebüros und Hotels nehmen ebenfalls Fremdwährungen an.

Österreich Einfuhrbestimmungen

Überblick

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Österreich eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (ohne aufgedruckte Warnhinweise in Deutsch);
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22 % oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt bis höchstens 22 %;
4 l Wein (kein Schaumwein);
16 l Bier;
 
Medikamente für den persönlichen Bedarf während der Reise.
 
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.
Anmerkung: 
(a) Die Zollfreiheit der Waren hat zur Bedingung, dass sie im persönlichen Gepäck des Reisenden mitgeführt werden. 
(b) Tabakwaren und alkoholische Getränke dürfen nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.

Einfuhrbestimmungen

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

Verbotene Importe

Frisches Fleisch und konserviertes Fleisch, Milch und Milchprodukte (siehe auch Einfuhrbestimmungen), bestimmte Waffen. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Import/Export EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. 

Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);

Tabak zum Erhitzen: 800 Tabaksticks oder bei anderer Aufmachung 250 g enthaltener Tabak;

10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.

Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
 

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Hinweise

Weitere Informationen sind vom österreichischen Bundesministerium Finanzen erhältlich.