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Republik Nordmazedonien: Länderinfos

Überblick

Nordmazedonien ist ein bergiges Land im Herzen der Balkanregion, das über schöne Täler und Seen und eine reiche hellenische Geschichte verfügt. Mazedonien hat sich nach einem fast dreißigjährigen Streit um eine Namensänderung mit seinem griechischen Nachbarn geeinigt und sich im Februar 2019 in Republik Nordmazedonien umbenannt.

In der Hauptstadt Skopje gibt es zahlreiche Sehenswürdigkeiten zu entdecken, darunter die imposante Festung Kale aus dem 10. Jahrhundert, die einen großartigen Blick auf die Stadt offenbart, und die Osmanische Steinbrücke über dem Fluss Vardar aus dem sechsten Jahrhundert. Nordmazedoniens viele Kirchen und Moscheen enthalten wunderbare Beispiele byzantinischer und osmanischer Kunst und Architektur.

Auch die landschaftliche Schönheit macht einen Besuch in Nordmazedonien lohnenswert. Besonders zu empfehlen sind die großen Seen, die Pelister-Berge, der Shar Planina im Westen sowie im Osten die sanft geschwungenen Hügel und Berge mit ihren Reisfeldern.
Ohrid, eine der ältesten Städte Europas und UNESCO-Weltkulturerbe, liegt idyllisch am gleichnamigen See und ist ideal für eine stille Auszeit.
 

Wichtige Fakten

Fläche:

25.713 qkm.

Offizieller Name:

Republik Nordmazedonien.

Bevölkerung:

2.083.374 (Volkszählung 2020).

Bevölkerungsdichte:

81 pro qkm.

Hauptstadt:

Skopje.

Staatsform:

Republik seit 1991. Verfassung von 1991, letzte Änderung 2005. Einkammerparlament mit 120 Mitgliedern. Die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien erklärte 1991 ihre Unabhängigkeit. 2019 änderte die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien ihren Namen in Republik Nordmazedonien.

Staatsoberhaupt:

Stevo Pendarovski, seit Mai 2019.

Regierungschef:

Dimitar Kovacevski, seit Januar 2022.

Elektrizität:

220 V, 50 Hz.

Republik Nordmazedonien: Reise- und Sicherheitsinformationen

Stand - Fri, 16 Dec 2022 16:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Fri, 16 Dec 2022 16:17:03 +0100)

Letzte Änderungen: 

Aktuelles – Bombendrohungen gegen öffentliche Gebäude und Einrichtungen,

Reiseinfos – Geld/Kreditkarten,

redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. 

Aktuelles

Bombendrohungen gegen öffentliche Gebäude und Einrichtungen

Insbesondere in der Hauptstadt Skopje sind zuletzt wiederholt Bombendrohungen gegen öffentliche Gebäude und Einrichtungen registriert worden. Diese richteten sich zunächst gegen Schulen und Regierungsgebäude, inzwischen sind jedoch auch Hotels und andere nichtstaatliche Einrichtungen betroffen. Zuletzt musste der internationale Flughafen Skopje evakuiert und der dortige Flugbetrieb vorübergehend eingestellt werden. Mit Einschränkungen und Verkehrsbehinderungen ist zu rechnen. Bisher blieb es bei Drohungen.

  • Seien Sie insbesondere in Skopje wachsam und vorsichtig.
  • Informieren Sie sich in zuverlässigen lokalen und sozialen Medien über die aktuelle Situation.
  • Folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte.

COVID-19

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Nordmazedoniens.

Reisende benötigen zur Einreise keine Impf- oder Testnachweise.

Wenn die lokalen Gesundheitsbehörden Quarantäne- oder Isolationsmaßnahmen anordnen, müssen ausländische Staatsangehörige die Kosten selbst tragen.

Ausreise und Transit

Die Durch- und Weiterreise durch Nordmazedonien ist uneingeschränkt erlaubt.

Beschränkungen im Land

In gesundheitlichen Einrichtungen (z.B. Krankenhäusern, Kliniken, Arztpraxen und Apotheken, aber auch Altersheimen) und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, Flugzeug, Taxi) gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen.

Der Zutritt zu den Innenräumen von Restaurants, Hotels etc. ist für Erwachsene nur mit Nachweis einer vollständigen Impfung oder einem Genesenennachweis (ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache oder mit Übersetzung mit Genesungsdatum, welches nicht mehr als 180 Tage zurückliegen darf) erlaubt (vergleichbar 2G-Regel). Zwar wird diese Zutrittsbeschränkung aktuell praktisch nirgendwo durchgesetzt, dies kann sich aber je nach Infektionslage schnell ändern.

Empfehlungen

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die Lage im gesamten Land ist insgesamt ruhig. Es kann jedoch zu Protesten und Demonstrationen insbesondere in der Hauptstadt Skopje um die Regierungs- und Parlamentsgebäude und vereinzelt in anderen Städten kommen.
Die Behörden von Nordmazedonien haben in einigen Teilen des Landes weiterhin nicht immer rechtzeitige Hilfs- und Zugriffsmöglichkeit.

  • Seien Sie bei Reisen in die nördlichen und nordwestlichen Grenzgebiete zu Kosovo und zu Serbien abseits der Hauptverkehrsverbindungen besonders vorsichtig.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die allgemeine Kriminalitätsrate ist niedrig. In Städten wie insbesondere in der Innenstadt von Skopje besteht die Gefahr von Taschendiebstählen, Handtaschenraub und vereinzelt Autoaufbrüchen, auch durch Jugendbanden. Kreditkartenmissbrauch kommt vor.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in der Innenstadt von Skopje besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie keine Wertsachen in Fahrzeugen zurück.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Nordmazedonien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Das Klima ist kontinental mit sehr heißen Sommern und kalten und feuchten Wintern.
In den Sommermonaten kommt es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Grenzkontrollen

Die Kontrollen an den Grenzübergängen sind verstärkt worden. Deswegen muss an Grenzübergängen mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

  • Benutzen Sie nur die offiziellen Grenzübergänge.
  • Begleiten Sie keine Migranten über die Grenzen und nehmen Sie keine unbekannten Anhalter mit.

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Die Haupttransitstrecken sind gut ausgebaut. Viele Überlandstrecken haben jedoch tiefe Spurrillen. Bei Dunkelheit muss mit Pferdefuhrwerken und schlecht bzw. unbeleuchteten Fahrzeugen gerechnet werden. Die Gefahr für Unfälle ist erhöht.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger 0,1. Auch am Tag gilt Lichtpflicht.

Schnellstraßen und Autobahnen sind gebührenpflichtig. Die Autobahngebühr zur Durchfahrt durch Nordmazedonien von Norden nach Süden beträgt ca. 300 MKD für PKW und ca. 840 MKD für LKW und Busse. Die Gebühren können auch in EUR entrichtet werden, sind dann jedoch höher. Die Gebühren können sich kurzfristig ändern, sind aber an Mautstellen angezeigt.

Verstöße gegen das Verkehrsgesetz von Nordmazedonien können mit zum Teil erheblichen Geldbußen geahndet werden. Das Strafmandat darf nur von uniformierten Polizeibeamten erteilt werden. Im Falle einer Geldbuße ist diese in der nächstgelegenen Bank oder Post zu zahlen. Es ist nicht erlaubt, diese an Ort und Stelle bei dem Polizeibeamten zu zahlen.

Fahrer von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, die in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, sind nach den Vorschriften von Nordmazedonien verpflichtet, den Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen. Der Polizeinotruf ist 192. Ohne Vorlage eines Polizeiprotokolls können Schadensersatzansprüche nicht geltend gemacht werden. Erfahrungsgemäß dauert die Erstellung eines solchen Protokolls durch die Polizei mehrere Wochen. Es muss nach Fertigstellung persönlich abgeholt werden.

Die Grüne Versicherungskarte für ein Kfz ist gültig, wenn Nordmazedonien (Abkürzung MK, MKD oder NMK) darin eingetragen ist. Ohne gültige Grüne Versicherungskarte ist bei Grenzübertritt eine Versicherung zu erwerben.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Fahranfänger, die noch nicht mindestens zwei Jahre im Besitz einer gültigen (auch deutschen) Fahrerlaubnis sind, dürfen nachts zwischen 23 und 5 Uhr kein Fahrzeug führen. Ausgenommen sind Fahrten, bei denen sie durch einen über 25 Jahre alten Beifahrer begleitet werden, der einen Führerschein der entsprechenden Kategorie besitzt und gegen den kein Fahrverbot verhängt worden ist.

LGBTIQ

Rechtliche Besonderheiten

Wer Migranten im eigenen Fahrzeug transportiert, oder ihnen auf sonstige Art und Weise dabei hilft, die Grenze illegal zu überqueren oder Nordmazedonien ohne gültiges Visum zu durchqueren, erfüllt den Straftatbestand der Schleusung. Diese wird mit Freiheitsstrafen von mindestens vier Jahren, bei Beteiligung Minderjähriger von mindestens acht Jahren, geahndet.

Das unbefugte Fotografieren oder sonstige Dokumentieren von militärischen und strategischen Einrichtungen wird strafrechtlich verfolgt.

Der Besitz sowie der Kauf und Verkauf von Drogen ist strafbar.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Denar (MKD). Die Bargeldversorgung mit Bank- oder Kreditkarten ist in Skopje und größeren Städten möglich, in kleinen Provinzstädten nur vereinzelt. Geldversorgung über die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister ist in den größeren Städten möglich. Nicht alle Hotels akzeptieren Kreditkarten. Es ist fast überall Barzahlung mit EUR bzw. Umtausch von EUR in MKD möglich. Für den Umtausch von MKD in EUR werden Gebühren erhoben.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Die Einreise mit einmal als verlustig gemeldeten Reisedokumenten wird regelmäßig verweigert, auch wenn diese Dokumente von innerdeutschen Behörden zurückgegeben und der entsprechende Vermerk in den Fahndungslisten gelöscht wurde.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen kein Visum.

Minderjährige

Minderjährige, die allein reisen, müssen eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung (in mazedonischer oder englischer Sprache) der Eltern mitführen..

Meldepflicht

Ausländische Staatsangehörige in Nordmazedonien sind laut dortigem Ausländerrecht verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der nächstgelegenen Polizeistation anzumelden. Sofern Betroffene in einem Hotel bzw. einer Pension untergebracht sind, übernimmt in der Regel das Hotel/die Pension die Anmeldung bei der Polizei. Falls Betroffene privat untergebracht sind, müssen sie sich selbst bei der nächstgelegenen Polizeistation anmelden, ggf. unter Beteiligung der Haus-/Wohnungseigentümer bzw. unter Vorlage einer Kopie des Mietvertrags, ggf. der Gastgeber. Bei Unterlassen der Anmeldung können sehr hohe Geldstrafen verhängt werden.

Einfuhrbestimmungen

Devisen können bis zu einem Gegenwert von max. 10.000 EUR ein- und ausgeführt werden, ohne sie zu deklarieren. Beträge über 10.000 EUR müssen bei der Ein- und Ausreise deklariert werden.

Auch Gegenstände ab diesem Wert müssen bei Einreise deklariert werden, um bei Wiederausreise eine Beschlagnahme und Strafe zu verhindern.

Sowohl bei touristischen Aufenthalten als auch bei der Durchreise müssen Waffen bei der Einreise deklariert werden. Grundsätzliche Voraussetzung für das Mitführen von Waffen ist ein gültiger Waffenschein. Daraufhin wird von der Polizei eine zeitlich für die Dauer des Aufenthalts beschränkte Genehmigung erteilt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Waffe für die Dauer des Aufenthalts an der Grenze zu deponieren.

Heimtiere

Die Einfuhrvorschriften für Heimtiere wurden der Europäischen Union angepasst, so dass ein EU-Heimtierausweis empfehlenswert ist. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Das Tier muss über einen Mikrochip und ein Identifikationsdokument verfügen.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Aktuelles

COVID-19

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut sowie ggf. FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Nordmazedonien zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Frühsommer-Meningoenzephalitis

Das Risiko für die durch Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist in Nordmazedonien aufgrund der schlechten Datenlage unklar, es ist jedoch mindestens von vereinzeltem Auftreten in den Monaten April bis Oktober auszugehen. Zecken können zudem auch weitere Krankheiten wie z.B. die Borreliose übertragen.

  • Suchen Sie Ihren Körper nach Aufenthalten im Freien sorgfältig nach Zecken ab und entfernen diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung bei besonderer Exposition beraten und ggf. impfen.

Prophylaxe

Durch die Beachtung grundsätzlicher Hygieneregeln beim Essen und Trinken sowie Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) kann das Risiko von Infektionserkrankungen verringert werden, siehe Merkblatt Krankheitsprävention und Hygiene und Merkblatt Expositionsprophylaxe.

Luftverschmutzung

Die Luftverschmutzung durch Feinstaub ist in den Wintermonaten November bis Januar in der Hauptstadt Skopje sehr hoch.

·         Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt Skopje ist im privaten Sektor sehr gut und auch im öffentlichen Sektor in vielen Bereichen gut oder sehr gut. Deutschsprachige Ärzte sind häufig anzutreffen. Außerhalb der Hauptstadt ist die medizinische Versorgung jedoch oft problematisch und vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch nicht auf dem neuesten Stand Personalmangel vor allem im Pflegebereich ist ein häufiges Problem.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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