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Luxemburg: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Türkei Ja Ja 2
Andere EU-Länder Ja/1 Nein Nein
Schweiz Ja/1 Nein Nein
Österreich Ja/1 Nein Nein
Deutschland Ja/1 Nein Nein

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein, bei Flugreisen auch während der Ausreise gültig sein.
 

Personalausweise/Identitätskarten

[1] U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte ein- und ausreisen:

EU-Länder und Schweiz.

Hinweis zum Reisepass

Luxemburg ist Unterzeichner des Schengener Abkommens. Dementsprechend gelten an den Grenzen die einheitlichen Regelungen des Schengen-Raums.

Bürger der EU, des EWR und der Schweiz:
EU- und EWR-Bürger sowie Schweizer Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Luxemburg kein Visum und müssen beim Grenzübertritt innerhalb des Schengen-Raums in der Regel keinen Reisepass vorweisen. Dennoch sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzuführen, da Transportunternehmen (z. B. Fluggesellschaften oder Bahnunternehmen) zur Identitätsprüfung verpflichtet sind und Stichprobenkontrollen stattfinden können.

Wichtiger Hinweis zu EU-Ländern außerhalb des Schengen-Raums: Einige EU-Mitgliedstaaten (wie Irland oder Zypern) gehören nicht oder nur teilweise zum Schengen-Raum. Bei Fahrten oder Flügen von und zu diesen Ländern ist das Vorzeigen eines gültigen Ausweisdokuments Pflicht.

Nicht-EU-Bürger (Drittstaatsangehörige):
Drittstaatsangehörige benötigen für die Einreise nach Luxemburg und in den Schengen-Raum:

  • Einen gültigen **Reisepass**, der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde und ab dem geplanten Ausreisedatum noch **mindestens 3 Monate** gültig ist.
  • Ein **Rück- oder Weiterflugticket** (bzw. Nachweis der Weiterreise).
  • Ausreichende **finanzielle Mittel** für die Dauer des Aufenthalts sowie ein Visum (sofern für die jeweilige Nationalität erforderlich).

Rechtlicher Hinweis: Pass- und Visabestimmungen können sich kurzfristig ändern. Fluggesellschaften und Transportunternehmen können zudem eigene Beförderungsbestimmungen durchsetzen. Reisenden wird dringend empfohlen, sich vor der Abreise bei der zuständigen luxemburgischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) über die aktuellsten Bestimmungen zu informieren. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, wird keine Haftung übernommen.

Reisepass- und Visa Hinweise

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visa

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte bis zu 90 Tagen:

(a) EU-Länder und Schweiz.

(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.

Kosten

Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung.

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 90,00 €
Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 45,00 €
 

Visaarten und kosten

Visumgebühren (Schengen-Visum Typ C & Transit):

  • Erwachsene & Jugendliche ab 12 Jahren: 90 €
  • Kinder von 6 bis 11 Jahren: 45 €
  • Kinder unter 6 Jahren: Gebührenfrei (0 €)

Gebührenbefreiungen:
Von den Visumgebühren befreit sind unter anderem Schüler, Studierende, Forscher sowie Familienangehörige von EU-/EWR-Bürgern.

Hinweis: Bei einer Beantragung über externe Dienstleister (z. B. VFS Global, TLScontact) fällt zusätzlich eine Servicegebühr an.

Gültigkeit

Transitvisum: 5 Tage.

Einreisevisum: 90 Tage.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem selben Flugzeug oder dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung an

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers.

Antragsunterlagen

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrische Passfotos.

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Schengen-Visas

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den luxemburgischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur noch in Individualfällen ausgestellt.

Aufenthaltsgenehmigung

EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als drei Monate in Luxemburg aufhalten möchten, müssen entweder über ein Einkommen verfügen oder über ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit oder studieren sowie eine gültige Krankenversicherung vorweisen können. Außerdem müssen sie sich bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt melden.

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Ausreichende Geldmittel

Alle Ausländer mit Ausnahme von EU-Bürgern und Schweizern müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Ausländische Minderjährige, die ohne ihre Erziehungsberechtigten/ Eltern reisen, müssen bei der Einreise nach Luxemburg über eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten / Eltern verfügen.

Einreise mit Haustieren

Einreisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen:

Reisen aus EU-Ländern (sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt):

  • Mikrochip: Tiere müssen mit einem ISO-konformen Mikrochip (ISO 11784/11785) gekennzeichnet sein.
  • EU-Heimtierausweis: Ein von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellter EU-Heimtierausweis (Pet Passport) muss mitgeführt werden.
  • Tollwutimpfung: Eine gültige Tollwutimpfung ist Pflicht. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein.

Reisen aus Nicht-EU-Ländern (Drittstaaten):

  • Kennzeichnung & Zeugnis: Neben dem ISO-Mikrochip wird eine amtstierärztliche Veterinärbescheinigung (Health Certificate) benötigt.
  • Tollwut-Antikörpertest (Titerbestimmung): Bei der Einreise aus Staaten mit erhöhtem Tollwutrisiko (nicht gelistete Drittstaaten) ist zusätzlich ein Tollwut-Antikörpertest erforderlich. Die Blutentnahme muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise in einem zugelassenen Labor erfolgen. (Ausnahme: Tiere mit EU-Heimtierausweis, bei denen der erfolgreiche Test vor dem Verlassen der EU eingetragen wurde).

Allgemeine Hinweise: Die private Einfuhr ist auf maximal 5 Tiere pro Person beschränkt. Welpen unter 12 Wochen (ohne Tollwutimpfung) bzw. Tiere zwischen 12 und 16 Wochen ohne die vorgeschriebene 21-Tage-Wartezeit dürfen in der Regel nicht ohne Sondergenehmigung nach Luxemburg eingeführt werden.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Großherzoglich-Luxemburgische Botschaft

Generalkonsulat in Genf. Konsulate in Basel und Zürich.


Telefon: +41 (31) 311 47 32. Konsularabteilung: +41 (31) 311 68 76.
Website: http://berne.mae.lu/ge
Adresse: Kramgasse 45, 3011 Bern
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.30-12.00 Uhr.

Großherzoglich-Luxemburgische Botschaft

Honorarkonsulate in Graz, Innsbruck und Salzburg.


Telefon: +43 (1) 478 21 42.
Website: http://vienne.mae.lu/ge
Adresse: Sternwartestraße 81, 1180 Wien
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr.

Großherzoglich-Luxemburgische Botschaft

Honorarkonsulate in Bad Homburg, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Schäftlarn, Stuttgart, Trier und Saarbrücken.


Telefon: +49 (30) 26 39 57 0.
Website: http://berlin.mae.lu/ge
Adresse: Klingelhöferstraße 7, 10785 Berlin
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabteilung: 09.30-11.30 Uhr.