www.derreisefuehrer.com
'.$imageAlt.'

FOLGE UNS

Der Derreiseführer > Guides > Europa > Liechtenstein

Liechtenstein: Länderinfos

Überblick

Das winzige, aber wunderschöne Liechtenstein liegt versteckt zwischen der Schweiz und Österreich und wird oft übersehen, obwohl es mit seinen Nachbarn allemal mithalten kann.
Im Sommer tummeln sich Wanderer und Radfahrer in den atemberaubenden Bergen und Tälern, und im Winter laden dieselben Gebiete zum Skifahren, Schlittschuhlaufen oder Schlittenfahren ein.
Über das Land verstreut liegen hübsche Dörfer mit kleinen Kapellen. Das Wahrzeichen von Vaduz, der Hauptstadt Liechtensteins, ist Schloss Vaduz, der Sitz der Fürstenfamilie. Es liegt hoch oben auf einer Felsenterrasse, ist der Öffentlichkeit aber nicht zugänglich. Daneben gibt es geschichtsträchtige Gebäude und viele Geschäfte in Vaduz zu erkunden.
Durch seine enge Verbindung zur Schweiz und die niedrigen Steuersätze zählt die Bevölkerung von Liechtenstein zu den wohlhabendsten der Welt.
 

Wichtige Fakten

Fläche:

160 qkm.

Offizieller Name:

Fürstentum Liechtenstein.

Bevölkerung:

38.128 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte:

233 pro qkm.

Hauptstadt:

Vaduz.

Staatsform:

Parlamentarische Monarchie seit 1921. Verfassung von 1921, letzte Änderung 2003. Parlament (Landtag) mit 25 Mitgliedern.

Staatsoberhaupt:

Hans Adam II, seit 1989. (Sein Sohn, Prinz Alois, nimmt seit 2004 alle offiziellen Pflichten wahr.)

Regierungschef:

Daniel Risch, seit März 2021.

Elektrizität:

230 V, 50 Hz.

Liechtenstein: Reise- und Sicherheitsinformationen

Stand - Fri, 14 Oct 2022 14:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Fri, 14 Oct 2022 14:59:28 +0200)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

COVID-19

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen beim Amt für Gesundheit des Fürstentums Liechtenstein.

Bei der Einreise nach Liechtenstein gelten aktuell keine Einschränkungen.

Ausreise und Transit 

Es bestehen keine Beschränkungen für die Durchreise durch das Fürstentum Liechtenstein.

Beschränkungen im Land

Sämtliche Nachweispflichten wurden aufgehoben. In Abstimmung mit dem schweizerischen Bundesrat sind erneute Beschränkungen möglich. Die Regierung Liechtensteins bittet um eigenverantwortliche Selbstisolation im Falle einer Ansteckung mit dem COVID-19. Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen können in eigenem Ermessen eine Maskenpflicht verhängen.

Empfehlungen

  • Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile COVID-19-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten informieren Sie sich bitte ebenfalls beim Amt für Gesundheit des Fürstentums Liechtenstein.

Sicherheit

Terrorismus

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in Liechtenstein ist niedrig. Dennoch kann es an viel besuchten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Taschendiebstählen kommen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie an Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Naturkatastrophen

Im Gebirge kann es zu schwerem Schneefall, Lawinenabgängen und Erdrutschen kommen. Die Wetterlage kann sich sehr schnell ändern und zu Gefahren führen.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

In Liechtenstein gibt es keine berufskonsularische deutsche Auslandsvertretung. Zuständig ist die Deutsche Botschaft in Bern. In dringenden Notfällen können sich Reisende an den Deutschen Honorarkonsul in Balzers wenden.

Infrastruktur/Verkehr

Autoreisende nach Liechtenstein benötigen eine Vignette für die Schweiz oder Österreich.
Es gilt eine 0,8 Promille-Grenze; es finden viele Kontrollen statt.
Allgemeine touristische Auskünfte erteilt Liechtenstein Marketing.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten.

Strafrecht

Verkehrsverstöße werden zum Teil mit hohen Strafen geahndet.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der Schweizer Franken (CHF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten ist überall möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen auch seit weniger als einem Jahr abgelaufen sein. Die Einreise mit gültigen Dokumenten wird von den lokalen Behörden des Fürstentums Liechtenstein jedoch empfohlen.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz bestehen keine Zollgrenzen, sie verfügen über dieselben Einreise- und Einfuhrvorschriften. Es wird somit auf die Reise- und Sicherheitshinweise Schweiz verwiesen.

Heimtiere

Heimtiere können mit dem EU-Heimtierausweis als Nachweis entsprechender Identifizierung des Tieres mittels Mikrochip und gültiger Schutzimpfung gegen Tollwut eingeführt werden. Ausführliche Informationen bietet das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen des Fürstentums Liechtenstein.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Aktuelles

COVID-19

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die Einreise nach Liechtenstein sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen wird bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch eine Schutzimpfung gegen die durch Zecken übertragbare Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist sehr gut.

  • Lassen Sie sich bei besonderen Fragestellungen und Vorerkrankungen vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise