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Französische Überseegebiete: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich

Reisepässe

Hinweis zum Reisepass

Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

Visa

Einreise mit Kindern

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Anmerkung

Die französischen Départements, Territoires und Collectivités Territoriales sind über die ganze Welt verteilt. Die meisten Überseegebiete sind in separaten Kapiteln beschrieben. Auskünfte erteilen die französischen Botschaften und Fremdenverkehrsämter (Explore France), die in den Kontaktadressen von Frankreich zu finden sind.