Dänemark: Länderinfos
Überblick
Dänemark ist mit seinen sauberen Städten und seiner malerischen Landschaft, seiner effizienten Infra- und lobenswerten öffentlichen Verwaltungsstruktur bis auf einen einzigen Punkt – die sonnenarmen Winter – eine wahr gewordene Fantasie.
In Bezug auf Unterhaltung hat Dänemark viel zu bieten. Museen, Festivals, Architektur und Einkaufsmöglichkeiten werden selbst die unternehmungslustigsten Besucher zufrieden stellen. Wer echte Erholung sucht, kann Dänemarks zahlreiche Wanderwege nutzen oder in den vielen Strandorten Wasserurlaub machen.
Familienurlauber finden hier natürlich den Traum eines jeden Kindes vor – Legoland – aber es gibt für Kinder auch einige viel gepriesene interaktive Museen und Erlebniszentren.
Dänemarks Hauptstadt Kopenhagen ist eine bemerkenswerte Stadt mit gut erhaltenen mittelalterlichen Straßen, renommierten Kunstgalerien, Michelinstern-gekrönten Restaurants und einem gut laufenden Geschäftszentrum.
Wichtige Fakten
43.094 qkm. (Grönland: 2,2 Mio. qkm. Faröer: 1.396 qkm.)
Königreich Dänemark.
5.792.202 (UNO Schätzung 2020).
130 pro qkm.
Kopenhagen (København).
Konstitutionelle Monarchie mit parlamentarisch-demokratischem Regierungssystem seit 1953. Verfassung von 1953. Einkammerparlament (Folketing) mit 179 Mitgliedern (je 2 Vertreter Grönlands und der Färöer-Inseln). Wahl alle 4 Jahre. Dänemark ist EU-Mitglied.
Königin Margrethe II., seit 1972.
Ministerpräsidentin Mette Frederiksen, seit Juni 2019.
220 V, 50 Hz. Flache Eurostecker sind kompatibel, für Schukostecker wird ein Adapter benötigt.
Dänemark: Reise- und Sicherheitsinformationen
Stand - Tue, 14 Feb 2023 16:45:00 +0100(Unverändert gültig seit: Tue, 14 Feb 2023 16:56:10 +0100)
Letzte Änderungen:
Sicherheit – Terrorismus
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Dänemark hat sämtliche Einreisebeschränkungen aufgehoben. Nähere Informationen sind auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht.
Das dänische Behördenportal bietet zudem eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen auch in deutscher Sprache.
An mehreren Standorten im Land sind öffentliche Testzentren eingerichtet, in denen kostenlose PCR-Tests möglich sind. Darüber hinaus können Antigen-Schnelltests bei kommerziellen Anbietern, z.B. Falck an den Flughäfen Kopenhagen und Billund, Copenhagen Medical, Carelink oder einigen Arztpraxen auf eigene Kosten vorgenommen werden.
Ausreise und Transit
Derzeit gelten keine pandiemiebedingten Beschränkungen. Weitere Informationen bieten die Reise- und Sicherheitshinweise.
Beschränkungen im Land
Von staatlicher Seite wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen für Personen empfohlen, die mit COVID-19 infiziert sind oder Symptome haben. Öffentliche Transportmittel sollen von mit COVID-19 Infizierten nicht genutzt werden.
Besonderheiten in den Regionen
Für Reisen auf die Färöer und nach Grönland können neben den dänischen Einreisebestimmungen zusätzliche Regelungen gelten.
Mehr Informationen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer und Grönland.
Empfehlungen
- Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden, insbesondere auch zu den für Touristen relevanten dänischen Corona-Regelungen, und befolgen Sie deren Anweisungen.
- Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Sicherheit
Terrorismus
Das zuständige dänische Zentrum für Terroranalyse stuft die terroristische Bedrohung für Dänemark weiterhin als „signifikant" ein.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei ungewöhnlichen, nicht alltäglichen Ereignissen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
Kleinkriminalität kommt insbesondere in den größeren Städten vor. In Kopenhagen steigt in den Sommermonaten das Risiko von Taschendiebstählen, insbesondere an beliebten Ausflugszielen und Orten mit naturgemäß hohen Besucherzahlen, wie z. B. Hauptbahnhof, Haltestelle der Fernbusse, Rathausplatz, Museen und bei der Wachablösung vor Schloss Amalienborg.
Im „Freistaat Christiania" verfolgt die dänische Polizei Vorfälle aufgrund der besonderen Situation nur ausnahmsweise. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass sich die Bewohner von Christiania das Fotografieren ausdrücklich verbitten und Geräte, mit denen fotografiert wird, ggf. einbehalten werden.
Im Stadtteil Nørrebro kam es in der Vergangenheit nachts des Öfteren zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Banden.
- Seien Sie in den Ortsteilen Christiania und Nørrebro von Kopenhagen besonders aufmerksam und zurückhaltend.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der S-Bahn, in der Metro, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher (zum Beispiel im Hotel-Safe) auf. Führen Sie eine Ausweiskopie mit sich oder speichern Sie eine Ausweiskopie elektronisch.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Lassen Sie an Raststätten oder Parkplätzen keine offen sichtbaren (Wert-)Gegenstände im Fahrzeug liegen und schließen Sie das Fahrzeug ab.
Grönland
Von Individualreisen außerhalb der größeren Städte wird abgeraten. Das wechselhafte arktische Extremklima, ausgedehnte unzugängliche Gebiete und eine sehr beschränkte Infrastruktur machen Such- und Rettungsaktionen außerhalb der Ortschaften an der Westküste Grönlands praktisch unmöglich.
Auch bei Kreuzfahrten besteht aufgrund der oben genannten beschränkten Infrastruktur ein erhöhtes Risiko, beispielsweise bei einem medizinischen Notfall.
- Machen Sie sich für Reisen außerhalb geschlossener Ortschaften vor Antritt der Reise mit den damit verbundenen Risiken vertraut.
- Nehmen Sie ein GPS-Gerät und Satellitentelefon mit.
- Achten Sie darauf, dass bei der Buchung einer Bootstour der Bootsführer über eine Genehmigung für den kommerziellen Passagiertransport verfügt.
Natur und Klima
In Dänemark und auf den Färöer herrscht atlantisches Klima.
Die Küsten Dänemarks können von Überflutungen betroffen sein.
Grönland hat ein arktisches Extremklima. An und vor den Küsten sind zudem seismische Aktivitäten wie Erd- und Seebeben und damit auch Flutwellen möglich.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich für Grönland mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Grenzkontrollen
Seit 2016 führt Dänemark stichprobenartige Grenzkontrollen an der deutsch-dänischen und seit 2019 auch verstärkte punktuelle Kontrollen an der dänisch-schwedischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.
Sofern Fahrzeuginsassen keine gültigen Ausweispapiere mit sich führen, die zum legalen Aufenthalt in Dänemark berechtigen, müssen Fahrer des Autos mit einer Inhaftierung und Anklage und Verurteilung zu einer Haftstrafe wegen Menschenschmuggels rechnen.
- Führen Sie auch bei Reisen nach Dänemark einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und ggf. einen Nachweis eines gültigen deutschen Aufenthaltstitels, der zum Aufenthalt in Dänemark berechtigt, mit.
- Nehmen Sie keine Anhalter oder andere Ihnen unbekannten Personen oder fremde Waren über die Grenze nach Dänemark mit.
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Fährverkehr. Der öffentliche Nahverkehr in Städten ist gut ausgebaut.
Auf Autobahnen in Dänemark dürfen PKW bis zu 130 km/h fahren. In vielen Fällen gilt jedoch eine Beschränkung auf 110 km/h. Auf dänischen Landstraßen gilt für PKWs eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h; innerorts liegt das Tempolimit bei 50 km/h.
Es muss ganzjährig tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5. Eine Überschreitung dieser Grenzen wird – ebenso wie falsches Parken – mit hohen Bußgeldern geahndet.
Jeweils geltende Parkregeln sind zu beachten. Falschparken wird mit hohen Bußgeldern (bei öffentlichen Parkplätzen) und Gebühren (bei privaten Parkplatzeignern) belegt.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt. Die deutsche Prüfbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 stellt keine gültige Fahrerlaubnis für Dänemark dar.
Besondere Verhaltenshinweise
Vorwiegend in den Sommermonaten finden auf den Färöer-Inseln traditionell Grindwaljagden statt, die gesetzlich strikt reglementiert sind. Der Verstoß gegen die Meldepflicht einer Grindwalsichtung allein ist nicht länger strafbewehrt. Personen, die in eine Grindwaljagd eingreifen und sich in diesem Zusammenhang nicht an die Anweisungen der färöischen Behörden halten, müssen weiterhin mit Geld- oder Haftstrafen rechnen.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Das Führen von Dolchen oder Messern ist in der Öffentlichkeit verboten. Daher sollte man z. B. darauf verzichten, an einem dänischen Rastplatz ein Messer bei sich zu tragen, sondern es vorschriftsgemäß im abgeschlossen Wagen aufbewahren.
Anders als in Deutschland sind auch das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengasspray verboten.
Vorwiegend in den Sommermonaten finden auf den Färöer traditionell Grindwaljagden statt, die gesetzlich strikt reglementiert sind. Personen, die in eine Grindwaljagd eingreifen und sich in diesem Zusammenhang nicht an die Anweisungen der färöischen Behörden halten, müssen mit Geld- oder Haftstrafen rechnen.
Seit 2018 gilt in Dänemark ein Bedeckungsverbot für den öffentlichen Raum. Wird an einem öffentlichen Ort ein Kleidungsstück getragen, das das Gesicht verhüllt, kann ein Bußgeld verhängt werden. Das Verbot gilt nicht für eine Verhüllung des Gesichts, die einem legitimen Zweck dient. Die Regelung richtet sich insbesondere gegen muslimische Frauenbekleidung, wie z. B. Burka oder Niqab.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist die Dänische Krone (DKK). In Dänemark werden auch Kleinstbeträge mit EC- oder Kreditkarte gezahlt. An Parkautomaten und im öffentlichen Nahverkehr wird regelmäßig keine Barzahlung akzeptiert. Die Mitnahme einer international üblichen Kredit- oder Bankkarte wird empfohlen. Die weit verbreitete Bezahlmöglichkeit mit der MobilePay-App kann nur von Inhabern einer dänischen Personenidentifikationsnummer (CPR-Nummer) genutzt werden. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Bank- und Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisende müssen im Besitz eines eigenen Reisedokuments sein. Die Mitnahme von Kopien ist nicht ausreichend. Alle Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Grönland und die Färöer sind nicht Mitglieder der EU und des Schengenraums, obwohl sie Teil der dänischen Reichsgemeinschaft sind. Für die Einreise nach Grönland ist daher ein gültiger Reisepass und für die Einreise in die Färöer ein gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich. Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis notwendig.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Waffen dürfen ohne vorherige Genehmigung durch die dänische Polizei oder das Dänische Justizministerium nicht eingeführt werden.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Nähere Informationen zu den Bestimmungen über Haustiere und eine Liste der in Dänemark verbotenen Hunderassen bieten die dänische Botschaft in Berlin und die dänische Behörde für Ernährung. "Fødevarestyrelsen".
Besondere Regelungen für die Färöer und für Grönland
Die kurz- oder mittelfristige Einfuhr von Haustieren auf die Färöer ist nicht gestattet. Die permanente Einfuhr von Haustieren auf die Färöer durch Personen, die ihren Wohnsitz dort haben, ist unter bestimmten Umständen erlaubt. Auch für Grönland gelten besondere Einfuhrbestimmungen in Bezug auf Haustiere. Weitere Informationen bietet die dänische Botschaft in Berlin.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
- Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen FSME bei Aufenthalt auf der Insel Bornholm und im Norden der Insel Seeland sowie gegen Hepatitis B bei Reisen nach Grönland empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Frühsommer-Meningoenzephalitis
In Dänemark kommt es vereinzelt auf der Insel Bornholm zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis durch Zeckenstiche.
- Lassen Sie sich vor Reisebeginn hinsichtlich einer möglichen FSME-Impfung beraten und ggf. impfen.
- Schützen Sie sich in den Sommermonaten im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Dänemark ist gut bis sehr gut. Dies gilt allerdings nicht für Grönland. Dort ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen.
Deutsche wie auch alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in Dänemark aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach dänischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis muss eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt werden.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
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