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Tadschikistan: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Deutschland Ja Ja Nein
Andere EU-Länder Ja Ja 1
Schweiz Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Ja

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Hinweis zum Reisepass

Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.

Visa

Im Allgemeinen erforderlich, ausgenommen sind u.a. die Staatsangehörigen, der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für visafreie Aufenthalte von bis zu 30 Tagen:

(a) Deutschland, Österreich und die meisten anderen EU-Länder ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für die Staatsangehörigen der folgenden EU-Länder: Bulgarien, Irland, Malta, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern.)

(b) Schweiz. 

 

E-Visum

Für Touristen und Geschäftsreisende besteht die Möglichkeit, das Visum als E-Visum für einen Aufenthalt von bis zu 45 Tagen (90 Tage Gültigkeit, nicht verlängerbar) zu beantragen, wenn sie Staatsangehörige eines der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder sind:

a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder,

b) Schweiz und

(c) die Türkei.

Hinweis: Sind längere Aufenthalte geplant, muss ein entsprechendes Visum bei der zuständigen diplomatischen Vertretung von Tadschikistan beantragt werden.

 

Visa Note

Für Reisen in das Hochgebirge im Osten des Landes (Gorno-Badachschan bzw. Pamir) ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die gleichzeitig mit dem Visum in Europa beantragt werden kann. Die Beantragung in Tadschikistan ist ebenfalls möglich, nimmt allerdings 2-3 Wochen in Anspruch.

Kosten

Deutschland
Die angegebenen Visumgebühren gelten u.a. für türkische Staatsbürger.
Einreisevisum:
- bis 7 Tage Aufenthalt: 35 € (einmalige Einreise);
- bis 15 Tage Aufenthalt: 40 € (einmalige Einreise);
- bis 30 Tage Aufenthalt: 50 € (einmalige Einreise, 90 € (mehrmalige Einreise);
- bis 45 Tage Aufenthalt: 70 € (einmalige Einreise);
- bis 60 Tage Aufenthalt: 80 € (einmalige Einreise), 130 € (mehrmalige Einreise).

Transitvisum:
bis 72 Stunden: 30 € (einmaliger Transit), 40 € (zweimaliger Transit).

Expressvisa kosten jeweils die doppelte Gebühr.

E-Visum (45 Tage Aufenthalt): 50 US$


Österreich und Schweiz
Die angegebenen Visumgebühren gelten u.a. für türkische Staatsbürger.

Touristenvisum:

bis 45 Tage Aufenthalt: 25 €.


Einreisevisum:
- bis 7 Tage Aufenthalt: 40 € (einmalige Einreise);
- bis 14 Tage Aufenthalt: 60 € (einmalige Einreise);
- bis 30 Tage Aufenthalt: 80 € (einmalige Einreise), 100 € (mehrmalige Einreise);

- bis 90 Tage Aufenthalt: 95 € (einmalige Einreise), 115 € (mehrmalige Einreise);
 

Transitvisum:
bis 72 Stunden: 30 € (einmaliger Transit).

E-Visum (45 Tage Aufenthalt), mehrfache Einreise: 50 US$

Visaarten und kosten

Touristen- und Geschäftsvisum (mehrmalige Einreise).

Gültigkeit

Im Normalfall bis zu 1 Monat, Verlängerung im Land möglich.

Antragstellung an

Ausschließlich Touristenvisa und Visa für Geschäftsreisende können online als E-Visum beantragt werden. Alle anderen Visaarten müssen postalisch oder persönlich bei der Konsularabteilung der zuständigen Botschaft (s. Kontaktadressen) beantragt werden.

Das E-Visum für bis zu 45 Tage Aufenthalt wird als E-Mail ausgestellt und muss während der Reise mitgeführt werden.

Für die Beantragung eines Visums für einen längeren Aufenthalt und das zu mehrmaligen Einreisen berechtigt, ist nach der Online-Beantragung beim Tajikistan Visa Electronic Application Center eine persönliche Vorsprache in der Botschaft nötig. Die Ausstellung des Visums ist im Falle des positiven Bescheids bei der Einreise ist bei einer vorher ausgewählten Behörde möglich. 

Staatsbürger von Ländern, in denen Tadschikistan keine konsularische Vertretung unterhält, können ihr Visum über eine der tadschikischen Vertretungen in folgenden Ländern beantragen: Deutschland, Österreich, China (VR), Iran und Türkei.

Antragsunterlagen

(a) 1 e-Visa-Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Gebühr (per Online-Überweisung).
(e) ausreichende Geldmittel.

(f) Buchungsbestätigung für das Hin- und Rück- bzw. Weiterflugticket.

 

Bei postalischer Beantragung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.

 

Aufenthaltsgenehmigung

Anträge an die Abteilung für Konsularangelegenheiten des Außenministeriums.

Bearbeitungsdauer

Derzeit 3 Arbeitstage (Deutschland, Österreich), mind. 2 Wochen (Schweiz). Expressvisa werden, wenn möglich, sofort, ansonsten innerhalb von 2-3 Tagen ausgestellt.

e-Visum: 2 Wochen.

Anmeldepflicht

Besucher sind verpflichtet, sich binnen drei Tagen nach Einreise bei den tadschikischen Innenbehörden registrieren zu lassen. Die zuständige Registrierungsstelle heißt OVIR (Abt. für Visa und Registrierung) und befindet sich meist in der Stadtverwaltung. Ohne Registrierung drohen Ausreiseverzögerungen und Strafgelder.

Ausnahmen: Touristen mit Visa der Kategorie "T" ("Touristitscheskaya") unterliegen erst nach 30 Tagen der Meldepflicht beim OVIR. Auch für Inhaber eines E-Visums, das für Aufenthalte von bis zu 45 Tagen berechtigt, besteht keine Registrierungspflicht innerhalb der 45 Tage Aufenthalt. 

Einreisedokumente

(a) Rück- oder Weiterreiseticket.

(b) Ausreichende Geldmittel.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Reiseerlaubnis der abwesenden Elternteile.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Botschaft der Republik Tadschikistan

Konsulat in Winterthur.


Telefon: +41 (0)22 734 11 40.
Website: http://www.tajikistanmission.ch
Adresse: Chemin William Barbey 37, 1292 Chambésy / Genf
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr.

Botschaft der Republik Tadschikistan


Telefon: +43 (0)1 409 82 66.
Website: http://tajikembassy.at
Adresse: Hutweidengasse 47, 1190 Wien
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 08.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mi und Fr 10.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr; an anderen Wochentagen nach vorheriger Absprache per Telefon oder E-Mail.

Botschaft der Republik Tadschikistan

Honorarkonsulat in Hamburg. 


Telefon: +49 (0)30 347 93 00.
Website: http://www.mfa.tj/de/berlin
Adresse: Perleberger Straße 43, 10559 Berlin
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Mi und Fr 10.00-12.00 Uhr und 15.00-17.00 Uhr. Telefonische Auskünfte: Mo-Fr 10.00-12.00 Uhr.