Kuwait: Länderinfos
Überblick
Kuwait ist eine verblüffende Mischung aus westlichem Liberalismus und strengem Islam. Die Hauptstadt Kuwait City ist eine dynamische Metropole mit Wolkenkratzern und Luxushotels. Aber das Land verfügt auch über reich verzierte und prachtvolle Moscheen und Paläste, und die islamische Religion spielt eine zentrale Rolle in allen Aspekten des privaten und öffentlichen Lebens.
Kuwait grenzt an den Irak, Saudi-Arabien und den Persischen Golf. Im Jahr 1990 besetzte der Irak Kuwait aufgrund von Gebietsansprüchen. Nur mit Hilfe der US-Armee und der Unterstützung durch die UNO konnte sich Kuwait befreien.
Nach der anfänglichen Euphorie nach Kriegsende musste sich Kuwait einer Reihe von Problemen stellen. Die Sicherheit des Landes wurde schließlich durch Abkommen mit den USA, Großbritannien und den Alliierten im Persischen Golf gewährleistet. Kuwait war danach eines der ersten Länder, das sich an der US-Militäroffensive Operation Iraqi Freedom im Irak beteiligte und seit Ende der Kampfhandlungen Hilfe beim Wiederaufbau des Irak leistet.
Wichtige Fakten
17.818 qkm.
Staat Kuwait.
4.270.571 (UNO Schätzung 2020).
154 pro qkm.
Kuwait-Stadt.
Emirat (Erbmonarchie) seit 1962. Verfassung von 1962, letzte Änderung 1997. Nationalversammlung mit 50 gewählten Abgeordneten, Amtszeit 4 Jahre. Unabhängig seit 1961 (ehemaliges britisches Protektorat). Wahlberechtigt sind nur Männer ab 21 Jahren deren Väter seit mindestens 30 Jahren in Kuwait ansässig sind.
Emir Scheich Mishal Al Ahmad Al Jabir Al Sabah, seit Dezember 2023.
Kronprinz Sabah Al Khaled Al Hamad Al Sabah, seit Mai 2024.
240 V, 50 Hz; Adapter empfohlen. Flache 3-polige Stecker werden verwendet.
Kuwait: Reise- und Sicherheitsinformationen
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Stand - Fri, 17 Apr 2026 14:30:00 +0200(Unverändert gültig seit: Fri, 17 Apr 2026 14:38:50 +0200)
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
Eilmeldung
Vor allen Reisen in die folgenden Staaten bzw. Gebiete wird weiterhin gewarnt:
Israel/Palästinensische Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar, Jemen.
Reisewarnungen gelten auch für Transitaufenthalte zum Weiterflug in andere Staaten.
Ende Februar 2026 begannen militärische Auseinandersetzungen zwischen den USA/Israel und Iran. Seitdem kam es zu Angriffen von Iran und Iran-nahen Milizen auf verschiedene Ziele in der Region, u.a. auch auf zivile Einrichtungen wie Hotels, Flughäfen und Büro- und Wohngebäude.
Am 8. April 2026 gaben die Konfliktparteien eine zweiwöchige Waffenruhe bekannt. Israel teilte mit, Angriffe gegen Ziele der Hisbollah-Miliz in Libanon fortzusetzen. Die Sicherheitslage in der gesamten Region bleibt höchst volatil. Seit Bekanntgabe der Waffenruhe gab es weiterhin vereinzelte Angriffe auf Ziele in der Region. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage kann nicht ausgeschlossen werden. Es besteht weiterhin eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge.
Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region aufgrund von Luftraumsperrungen und Sicherheitsbedenken eingestellt oder stark eingeschränkt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze in den Golfstaaten betroffen. Auch wenn einige Staaten ihre Lufträume inzwischen unter strengen Sicherheitsvorkehrungen für ein eingeschränktes Flugangebot wieder geöffnet haben, können erneute Luftraumschließungen und sonstige Einschränkungen des Flugverkehrs nicht ausgeschlossen werden.
Falls Sie sich trotz der geltenden Reisewarnung in der Region aufhalten:
- Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND) und weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Dies gilt insbesondere, wenn Sie zwischenzeitlich in ein anderes Land weitergereist sind.
- Seien Sie sich des aktuell erhöhten Risikos im Umfeld US-amerikanischer, israelischer und jüdischer Einrichtungen sowie kritischer Infrastruktur bewusst. Meiden Sie diese möglichst weiträumig.
- Nehmen Sie Warnungen vor bevorstehenden Luftangriffen ernst. Suchen Sie bei Alarm umgehend nahegelegene Schutzräume oder das Innere eines Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern.
- Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
- Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
- Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten Flügen Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter. Wählen Sie für den Transit zu anderen Reisezielen möglichst Verbindungen außerhalb der vom Konflikt betroffenen Region.
- Beachten Sie bitte auch unsere FAQ zur aktuellen Lage im Nahen und Mittleren Osten.
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Vor Reisen nach Kuwait wird gewarnt.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, Kuwait unter Nutzung der verbliebenen Ausreisemöglichkeiten zu verlassen.
Sicherheitslage in der Region
Ende Februar 2026 begannen militärische Auseinandersetzungen zwischen den USA/Israel und Iran. Seitdem kam es zu Angriffen von Iran und Iran-nahen Milizen auf verschiedene Ziele in der Region, u.a. auch auf zivile Einrichtungen wie Hotels, Flughäfen und Büro- und Wohngebäude.
Am 8. April 2026 haben die USA, Israel und Iran eine zweiwöchige Waffenruhe bekannt gegeben.
Die Sicherheitslage in der gesamten Region bleibt höchst volatil.
Seit Bekanntgabe der Waffenruhe gab es weiterhin vereinzelte Angriffe auf Ziele in der Region.
Es besteht das Risiko einer erneuten Verschärfung der Sicherheitslage und erneuter Einschränkungen des Flugverkehrs. Es besteht weiterhin eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge.
Die kuwaitischen Behörden haben aktuell die Visumserteilung, unabhängig vom Reisezweck, ausgesetzt, siehe Einreise und Zoll - Visum.
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseempfehlung.
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste („ELEFAND") und halten Ihre Daten aktuell. Weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin.
- Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
- Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
- Seien Sie sich des aktuell erhöhten Risikos im Umfeld US-amerikanischer, israelischer und jüdischer Einrichtungen (z.B. auch Botschaften, Firmen, Banken, Hotels, Universitäten) sowie der kritischen Infrastruktur (z.B. Öl- und Gasanlagen) bewusst. Meiden Sie diese möglichst weiträumig.
- Meiden Sie Demonstrationen, größere Menschenansammlungen und Einrichtungen des Militärs/der Sicherheitskräfte weiträumig und machen Sie keine Fotos oder Filmaufnahmen.
- Beachten Sie, dass das Fotografieren und Filmen sowie der Einsatz von Hobbydrohnen, vor allem im Zusammenhang mit den aktuellen militärischen Auseinandersetzungen, streng verboten ist und strafrechtlich verfolgt wird.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam. Reduzieren Sie Fahrten und Bewegung im Freien auf das absolut notwendige Maß.
- Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf.
- Bei Fragen zu gebuchten Flügen/Reisen in die Region kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
Sicherheit - Reisewarnung
Vor Reisen nach Kuwait wird gewarnt.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, Kuwait unter Nutzung der verbliebenen Ausreisemöglichkeiten zu verlassen.
Siehe Aktuelles
Terrorismus
Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten kann auch in Kuwait eine erhöhte/abstrakte Bedrohung durch Terrorismus, insbesondere an in Gegenden und Einrichtungen, die mit den USA assoziiert bzw. die von US-Bürgern genutzt werden (z.B. Militärstützpunkte, Botschaften, Firmen, Banken, Hotels, Universitäten) sowie an kritischer Infrastruktur (Öl-, Gas- und Meerwasserentsalzungsanlagen, Umspannwerke) oder auch Moscheen und Kirchen sowie stark frequentierten Orten wie Supermärkten, Restaurants und Hotels nicht ausgeschlossen werden.
- Seien Sie insbesondere an strategisch wichtigen und belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Halten Sie sich über die Medien über die aktuelle Bedrohungslage informiert.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Siehe Aktuelles
Die politische Lage ist stabil. Vereinzelte friedliche Demonstrationen (meist direkt vor dem Parlament/Irada-Platz) bleiben die Ausnahme. Darüber hinaus sind die Verhältnisse in der Region insgesamt komplex, sodass immer die Möglichkeit rascher Lageveränderungen besteht.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Landminen
Eine Gefährdung durch Minen und andere Sprengkörper aus der Zeit der irakischen Invasion kann auf freien Flächen, insbesondere außerhalb geschlossener Ortschaften, in den Wüstengebieten sowie in abgelegenen Küstenbereichen nicht völlig ausgeschlossen werden. Die Munition kann im Herbst und Winter durch Regenfälle verlagert werden.
- Bleiben Sie außerhalb geschlossener Ortschaften auf asphaltierten Hauptwegen und beachten Sie Hinweise der Behörden.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist niedrig, variiert je nach Ortschaft und Stadtteil. Außerhalb des Stadtzentrums sind sehr vereinzelte Fälle von Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl bekannt. Gewaltkriminalität ist recht selten.
Alleinreisende Frauen sind bei der Benutzung von Taxis und bei Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit immer wieder Belästigungen ausgesetzt.
- Seien Sie insbesondere bei Spaziergängen in der Dunkelheit an weniger frequentierten Orten und besonders als alleinreisende Frau sehr vorsichtig und zurückhaltend.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie auf Märkten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht ein heißes, meist trockenes Wüstenklima. In der Regenzeit von Dezember bis Januar kann es zu Überschwemmungen kommen. Starke Sand- und Staubstürme sind ganzjährig möglich. Insbesondere ab Ende Mai bis Anfang September erreichen die Temperaturen Höchstwerte bis über 50° C; ein Aufenthalt im Freien ist dann tagsüber kaum noch möglich. Gesundheitsgefährdete Personen sollten Reisen nach Kuwait in dieser Jahreszeit generell vermeiden, siehe Gesundheit – Sonstige Gesundheitsgefahren.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Siehe Aktuelles
Infrastruktur/Verkehr
Der öffentliche Busverkehr wird ausgebaut; die Fahrpläne sind aber eher Richtwerte. Die Benutzung von Taxis und Mietwagen ist empfehlenswert. Bei Taxis besteht zum Teil die Gefahr überhöhter Preise.
Das Straßennetz ist sanierungsbedürftig, der Straßenverkehr für europäisches Empfinden oft unvorhersehbar (Raserei, keine Abstände, kein Blinken). Es gibt viele Unfälle.
Das Räumen der Unfallstelle vor Eintreffen der Polizei kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.
- Nutzen Sie nur offizielle Taxis und verhandeln Sie Preise vor Fahrtantritt.
- Fahren Sie defensiv und seien Sie insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig.
- Lassen Sie im Fall eines Unfalls die Positionen der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei unverändert.
- Bleiben Sie bei Fahrten außerhalb von Ortschaften stets auf den asphaltierten Hauptstrecken.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Weiterreise in Nachbarländer/Grenzübergänge
Eine Ausreise per Flugzeug ist auf Grund weiter anhaltender Luftraum- und Flughafensperrung nicht möglich.
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Irak.
Der Grenzübergang Abdali nach Irak kann ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden. Eine Rückkehr nach Kuwait wäre dann nur noch mit einer Sondergenehmigung der kuwaitischen Behörden möglich. Das Grenzgebiet zum Irak ist militärisches Sperrgebiet und kann ohne Sondererlaubnis nicht betreten werden, eine konsularische Unterstützung ist nur auf kuwaitischer Seite möglich.
Vor Reisen nach Saudi-Arabien wird gewarnt, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien.
Die Grenzübergänge zu Saudi-Arabien sind rund um die Uhr (24/7) geöffnet. Deutsche Staatsangehörige benötigen vorab ein Visum für Saudi-Arabien. Dies kann online bei den zuständigen saudi-arabischen Stellen beantragt werden. Zur Einreise ist ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass erforderlich. Der Zutritt zu den Flughäfen in Saudi-Arabien wird nur gewährt, wenn ein bestätigtes Flugticket vorliegt.
Der Grenzübertritt außerhalb offizieller Übergänge ist illegal.
- Entscheiden Sie in eigenverantwortlicher Abwägung Ihrer individuellen Situation, ob Sie aufgrund der angespannten Lage eine Ausreise über den Landweg in Erwägung ziehen wollen.
- Meiden Sie die Grenzgebiete zu Irak, die militärisches Sperrgebiet sind.
- Nutzen Sie nur offizielle Grenzübergänge.
Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
Kuwait ist ein islamisch geprägtes Land. Reisende sollten dies bei ihrem öffentlichen Auftreten und der Wahl ihrer Kleidung berücksichtigen. Es gibt allerdings keine Bekleidungsvorschriften für Frauen und auch keine sonstigen Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit. Erkennbar traditionell (muslimisch) gekleidete Personen sollten vor einer Foto- oder Videoaufnahme auf jeden Fall um ihr Einverständnis gebeten werden.
Während des Fastenmonats Ramadan gibt es erhebliche Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber – d.h. bis zum Fastenbrechen - Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden). Erhöhte Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie gegenüber islamischen Traditionen ist angezeigt. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch nichtmuslimischen Personen untersagt, siehe auch Abschnitt „Rechtliche Besonderheiten".
LGBTIQ
In Kuwait gelten strenge islamische Moralvorstellungen. Trotz des augenscheinlich liberalen Gesellschaftsklimas sind homosexuelle Handlungen und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten und können strafrechtlich geahndet werden.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Die Einfuhr, der Erwerb, der Besitz, der Konsum von und insbesondere der Handel mit Drogen sind verboten. Das am 15. Dezember 2025 in Kraft getretene Anti-Drogengesetz stellt die Nutzung, das öffentliche Tragen von Kleidungsstücken mit Abbildung von Drogen oder zum Konsum nötigen Utensilien und die Zurschaustellung von Gegenständen, die zur Einnahme von Drogen dienen oder dazu animieren, unter Strafe. Drogen- und Waffendelikte werden mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet und können in schwerwiegenden Fällen sogar zur Verhängung der Todesstrafe führen, die in Kuwait auch vollstreckt wird.
In Kuwait gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die auch ihren Niederschlag im Strafrecht finden. So werden u.a. Prostitution, Homosexualität, Geschlechtsverkehr zwischen Unverheirateten, „öffentliche Obszönität", öffentliches Glücksspiel und der Konsum von Alkohol strafrechtlich geahndet. Für Vergewaltigung und für sexuellen Missbrauch von Kindern unter 15 Jahren kann die Todesstrafe verhängt werden.
Im Fastenmonat Ramadan sind das öffentliche Essen, Trinken und Rauchen bis zum Fastenbrechen („Iftar") gesetzlich verboten.
Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen, z.B. durch Betreten des militärischen Sperrgebiets am Grenzgebiet zum Irak ohne Sondererlaubnis, das unerlaubte Betreten militärischer Anlagen oder von Anlagen der Erdöl- oder der petrochemischen Industrie können von den Behörden im Verdachtsfall strafrechtlich geahndet werden.
Aufnahmen von Militäranlagen, Regierungsgebäuden und Sicherheits- und/oder kritischer Infrastruktur sind verboten. Dies gilt auch für das Fotografieren und Filmen im Zusammenhang mit der aktuellen militärischen Auseinandersetzung mit Iran, insbesondere das Fotografieren von Einschlägen, Bränden, Raketenabschüssen oder Trümmerteilen. Auch das Verbreiten entsprechender Aufnahmen, insbesondere in den sozialen Medien, kann in Kuwait strafbar sein.
Ausreiseverbote durch die Polizei sind in vielen Fällen möglich, z.B. nach einem Unfall mit Todesfolge bis zur Verhandlung oder bei finanziellen Streitigkeiten, siehe Einreise und Zoll.
- Fotografieren oder filmen Sie keine offiziellen staatlichen Einrichtungen, militärische Aktionen oder Sicherheitskräfte. In Kuwait ist zudem aktuell die Nutzung von Hobby-Drohnen unter Strafe gestellt.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Kuwait-Dinar (KWT). Es empfiehlt sich die Mitnahme von USD oder EUR in bar zum Umtausch in lokale Währung. Mit gängigen Kreditkarten ist die Bezahlung in Hotels, Restaurants und Geschäften sowie das Abheben von Bargeld an Geldautomaten, besonders im Stadtzentrum, flächendeckend möglich.
Einreise und Zoll
Siehe Aktuelles
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Nein
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Nein
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Reisenden, deren Pässe israelische Visa oder Einreisestempel enthalten, wird die Ausstellung eines kuwaitischen Visums bzw. die Einreise nach Kuwait verweigert. Betroffene Passagiere werden wieder an ihren Abreiseort zurückgeschickt. Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die Deutsche Botschaft Kuwait ist erst nach der Einreise möglich, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs.
Inhaber mehrerer Staatsangehörigkeiten müssen mit dem bei Einreise benutzten Reisedokument auch ausreisen.
Einreisekontrolle und Erfassung biometrischer Daten
Bei Einreise werden durch die kuwaitischen Behörden biometrische Daten (Fingerabdrücke und Iris-Scan) aller Reisenden erfasst.
Personen mit vorherigem Aufenthalt in Kuwait müssen damit rechnen, durch die kuwaitischen Sicherheitsbehörden im Rahmen der Einreisekontrollen ausführlich befragt und im Einzelfall zurückgewiesen zu werden, sofern negative Erkenntnisse zur Person vorliegen. Eine eindeutige Feststellung der Identität ist über die erhobenen biometrischen Daten auch dann möglich, wenn die Person zwischenzeitlich eine andere Staatsangehörigkeit erworben hat und mit einem neuen Ausweisdokument einreist. Das Verfahren kann mit bis zu halbtägigen Wartezeiten verbunden sein; der Transitbereich darf währenddessen nicht verlassen werden. Rückfragen hierzu müssen unmittelbar mit den zuständigen kuwaitischen Behörden bzw. Auslandsvertretungen aufgenommen werden.
Visum
Die kuwaitischen Behörden haben aktuell die Visumserteilung, unabhängig vom Reisezweck, ausgesetzt. Eine Einreise nach Kuwait ist daher momentan nicht möglich, sofern kein anderer Aufenthaltstitel/Daueraufenthalt besteht.
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseempfehlung.
Ausreise
Für Ausländer ist die Ausreise aus Kuwait nur möglich, sofern Strafzettel und Betriebskostenrechnungen (seit September 2023) sowie Telefon- und Internetrechnungen (seit September 2023) bezahlt wurden. Bei Nichtzahlung kann die Ausreise verweigert werden.
Arbeitsaufnahme
Die Beantragung von Visa zur Wohnsitznahme und zur Arbeitsaufnahme bei den zuständigen kuwaitischen Behörden („immigration" im Innenministerium) ist möglich.
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor") veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre" (engl. „travel ban") auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Landes- und Fremdwährungen, Wertgegenstände und Gold über einem Wert von 3.000 KWD müssen bei der Einreise deklariert werden.
Die Einfuhr von Alkohol, Drogen, Waffen, pornografischem Material, Schweinefleisch und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei der Einreise finden Gepäckkontrollen statt.
Medikamente (wie Betäubungsmittel / psychoaktive Substanzen) dürfen nur zum Eigengebrauch mit ärztlichem Rezept und in kleinen Mengen eingeführt werden. Arztbriefe und Rezepte/Verordnungen der jeweiligen Medikamente müssen vor Reiseantritt von der zuständigen kuwaitischen Botschaft legalisiert, bei der Reise mitgeführt und bei Bedarf dem kuwaitischen Zoll zur Freigabe vorgelegt werden. Nach Einreise müssen die Unterlagen zudem dem kuwaitischen Außenministerium zur Beglaubigung vorgelegt werden.
- Kontaktieren Sie im Zweifelsfall und bei weiteren Fragen die zuständige kuwaitische Auslandsvertretung.
Tiere
Für die Einfuhr von Haustieren wird eine Importlizenz der Public Authority of Agriculture Affairs & Fish Resources benötigt. Kuwaitische Unternehmen, welche auf den Im- und Export von Tieren spezialisiert sind, können hierbei behilflich sein.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Meningokokken-ACWY und Tollwut empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
MERS (Middle East Respiratory Syndrome)
Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.
- Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Das Wüstenklima ist belastend und erfordert ausreichende Flüssigkeitsaufnahme. Herz-Kreislauf- oder Nierenerkrankte sollten besondere Vorsicht wahren.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt ist zufriedenstellend. Es existiert ein staatliches Ambulanzsystem, das nur zum Transport in öffentliche Krankenhäuser befugt ist.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
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