www.derreisefuehrer.com
'.$imageAlt.'

FOLGE UNS

Der Derreiseführer > Guides > Asien > Afghanistan

Afghanistan: Länderinfos

Überblick

Das ehemals bei den Hippies auf ihren Rucksackreisen beliebte und landschaftlich schöne Afghanistan hat unter den Jahren des Krieges und der Vernachlässigung schwer gelitten.

Die unberührte Natur, das felsige Hindukusch-Gebirge mit der sauberen Bergluft sowie die gigantischen Buddha-Statuen von Bamiyan haben Reisende schon immer in ihren Bann gezogen.

Die Statuen und zahlreiche andere Monumente sind jedoch der erbarmungslosen Herrschaft der Taliban, einer Gruppe von militanten Islamisten, zum Opfer gefallen. Und durch schwere Bombardements durch die USA wurde die Infrastruktur des Landes zu großen Teilen zerstört.

Da gegenwärtig noch Tausende internationale Friedenstruppen in Kabul stationiert sind und im Süden immer wieder Kämpfe aufflammen, ist Afghanistan weit davon entfernt, seine ehemalige Schönheit wieder zu erlangen.

Vor Reisen nach Afghanistan wird nachdrücklich gewarnt, da die Gefahr von Anschlägen landesweit sehr groß ist. Besonders in Kabul kam es in letzter Zeit immer wieder zu schweren Anschlägen. Landminen sind ebenfalls ernst zu nehmende Risiken.

Wichtige Fakten

Fläche:

652.225 qkm.

Offizieller Name:

Islamisches Emirat Afghanistan (erklärt durch die Taliban).

Bevölkerung:

38.928.346 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte:

48,8 pro qkm.

Hauptstadt:

Kabul.

Staatsform:

1996 hatten die Taliban die Kontrolle über Afghanistan übernommen und führten ein fundamentalistisch-islamisches Regime ein, das von den Vereinten Nationen und den westlichen Staaten nicht anerkannt wurde. Nach monatelangen westlichen Militärschlägen wurde das Taliban-Regime gestürzt und im November 2001 eine UN-vermittelte Konferenz in Bonn (Deutschland) einberufen. Das Ergebnis der 'Petersbergkonferenz' war ein Rahmenabkommen zur Einsetzung einer Übergangsregierung mit provisorischen Regierungsinstitutionen. Eine United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) unterstützte die neue Regierung bei ihrer Arbeit und ist immer noch in Afghanistan tätig. Im Juni 2002 tagte die aufgrund des 'Petersberg-Abkommen' einberufene traditionelle Ratsversammlung aller afghanischen Stämme (Loya Dschirga), die den Chef der Übergangsregierung, Hamid Karzai, als Präsidenten des Landes für die nächsten 18 Monate wählte. Nationalversammlung mit 250 Mitgliedern und Ältestenrat. Verfassung von Januar 2004.

Im August 2021 gewannen die Taliban erneut die Macht über Afghanistan und erklärten das Land zum Islamischen Emirat Afghanistan. 

Regierungschef:

Regierungschef: Mullah Mohammad Hassan, seit September 2021.

Elektrizität:

220 V, 50 Hz. Schlechte Elektrizitätsversorgung, viele Stromausfälle.

Afghanistan: Reise- und Sicherheitsinformationen

Stand - Tue, 10 Jan 2023 16:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Wed, 08 Feb 2023 13:19:21 +0100)

Letzte Änderungen: Aktuelles – Sicherheitslage

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Afghanistan zu verlassen.

Sicherheitslage

Die Sicherheitslage hat sich drastisch verschlechtert. Die deutsche Botschaft Kabul ist geschlossen. Eine konsularische Unterstützung vor Ort ist derzeit nicht möglich.

Die Ausreise aus Afghanistan ist aktuell schwierig. Der internationale Flughafen (HKIA) Kabul ist zwar grundsätzlich geöffnet, verfügt jedoch nur über ein sehr eingeschränktes Flugangebot und wurde in der Vergangenheit bereits Ziel terroristischer Anschläge. Die Lage an den Grenzübergängen zu den Nachbarländern ist unübersichtlich. Es kommt immer wieder kurzfristig zu Schließungen. An Grenzübergängen zu Pakistan ereigneten sich vereinzelt auch bewaffnete Auseinandersetzungen.

Trotz Beendigung der landesweiten Kampfhandlungen bleibt die Sicherheitslage weiter volatil. Es besteht ein hohes Anschlagsrisiko.

  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Beachten Sie dabei, dass Personen, die seit der faktischen Übernahme der Regierungsgeschäfte durch die Taliban als Sicherheitskräfte der amtierenden Regierung bzw. als „Polizei" agieren, nicht immer durch Uniformen o.ä. erkennbar sind.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Beachten Sie die Hinweise zur Unterstützung bei der Ausreise aus Afghanistan.

COVID-19

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.

Sicherheit - Reisewarnung

Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Afghanistan zu verlassen. Die deutsche Botschaft ist seit dem 15. August 2021 geschlossen.

Terrorismus

In Kabul und anderen Landesteilen werden immer wieder schwere Anschläge verübt, die zahlreiche Todesopfer und Verletzte fordern. Bombenanschläge, bewaffnete Überfälle und Entführungen gehören seit Jahren in allen Teilen von Afghanistan zum Alltag. Das gilt nach der faktischen Machtübernahme durch die Taliban auch weiterhin. Anschläge richten sich auch gegen ausländische Staatsangehörige.

Die deutsche Botschaft Kabul ist seit dem 15. August 2021 geschlossen. Das Generalkonsulat Masar-e Sharif wurde Ende Mai 2021 geschlossen. Eine konsularische Unterstützung vor Ort ist derzeit nicht möglich.

  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung und Ausreiseaufforderung nach Afghanistan reisen, seien Sie sich der Gefährdung und der erheblichen Schwierigkeiten bei der Wiederausreise bewusst.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage hat sich durch Machtübernahme der Taliban in weiten Teilen des Landes und besonders in Kabul und den großen Städten fundamental verändert. Zwar sind die Kriegshandlungen weitestgehend beendet, doch bleibt die Sicherheitslage volatil.

Es gibt Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe durch Taliban-Vertreter, u.a. gegenüber Mitgliedern der bisherigen Sicherheitskräfte und Regierung, aber auch gegen Zivilisten. Es ist davon auszugehen, dass viele, zumindest in den Großstädten bisher vorhandene bürgerliche Freiheiten, stark eingeschränkt wurden und voraussichtlich weiter werden. Dies betrifft vor allem Frauen. Faktische Macht wird aktuell häufig auch von lokalen Taliban-Kontrolleuren ausgeübt. Nicht zuletzt aufgrund der sich dramatisch verschlechternden wirtschaftlichen und sozialen Lage kann es darüber hinaus zu (auch spontanen) Protesten und Repressionen kommen.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien, einschließlich sozialer Medien.
  • Informieren Sie sich  über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Vermeiden Sie Konflikte mit den lokalen Sicherheitskräften.

Kriminalität

Landesweit kommt es immer wieder zu Attentaten, Überfällen, Entführungen (auch von Ausländern) und anderen Gewaltverbrechen. Daneben gibt es ein hohes Maß an Alltagskriminalität und organisierter Kriminalität in den Städten. Auch deutsche Staatsangehörige waren bereits betroffen.
In ganz Afghanistan, auch in den Städten sowie in der Hauptstadt Kabul, besteht für Deutsche ein hohes Risiko, Opfer einer Entführung oder eines Gewaltverbrechens zu werden. Kriminelle Gruppen haben Ausländer als Ziel von Angriffen und Überfällen erklärt. Es gibt keine gänzlich sicheren Orte.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen, in der Nähe von durch Taliban genutzten Gebäuden, Schulen, Moscheen, Flughäfen und Busbahnhöfen, auf Märkten und allen anderen frequentierten Orten ganz besonders vorsichtig und achten Sie auf Ihre Umgebung und Ihre Wertsachen.
  • Übernachten Sie keinesfalls an ungesicherten Orten.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit.

Natur und Klima

Afghanistan liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, so dass es regelmäßig zu Erdbeben kommt, die Nachbeben, Erdrutsche und Überflutungen nach sich ziehen können.

Es herrscht trockenes, kontinentales Klima mit heißen Sommern und kalten Wintern.
Anhaltende Niederschläge von Regen und Schnee können an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen führen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

Die deutsche Botschaft Kabul ist seit 15. August 2021 geschlossen. Eine konsularische Unterstützung vor Ort ist derzeit nicht möglich.

Infrastruktur/Verkehr

Die Infrastruktur im Land hat unter den Kriegswirren erheblich gelitten, ein Großteil des Straßennetzes ist zerstört. Eisenbahnverkehr gibt es nicht.
Von Überlandfahrten wird dringend abgeraten. Afghanistan ist seit vielen Jahren Schauplatz militärischer Auseinandersetzungen und gilt als eines der Länder mit hoher Gefährdung durch Landminen. Wanderungen und Überlandfahrten, insbesondere abseits befestigter Straßen, können daher lebensgefährlich sein. Die Sicherheitslage auf der Strecke muss zeitnah zur Fahrt sorgfältig abgeklärt werden.

  • Meiden Sie Wanderungen und Überlandfahrten möglichst ganz.
  • Führen Sie zwingend notwendige Fahrten nur im Konvoi und möglichst in professioneller Begleitung durch.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

(Anmerkung: Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, welche rechtlichen Bestimmungen unter den neuen faktischen Machthabern in der Praxis angewandt werden.)

LGBTIQ

Homosexualität und Transsexualität sind gesellschaftlich geächtet. Gleichgeschlechtliche Handlungen und Transsexualität sind durch Bestimmungen des bislang gültigen afghanischen Rechts unter Strafe gestellt. Über die Durchführung von Strafverfahren wegen homosexueller Handlungen und Transsexualität unter den neuen faktischen Machthabern liegen keine Erkenntnisse vor. Heterosexuelle Handlungen außerhalb der Ehe sind gemäß Bestimmungen des bislang gültigen afghanischen Rechts ebenfalls strafbar.

(Anmerkung: Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, welche rechtlichen Bestimmungen unter den neuen faktischen Machthabern in der Praxis angewandt werden.)

Rechtliche Besonderheiten

Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, welche rechtlichen Bestimmungen unter den neuen faktischen Machthabern in der Praxis angewandt werden.

In der weiterhin volatilen Übergangsphase nach der faktischen Übernahme der Regierungsgeschäfte durch die Taliban sind Personen, die als Sicherheitskräfte der amtierenden Regierung bzw. als „Polizei" agieren, nicht immer durch Uniformen o.ä. erkennbar.

Die afghanischen Rechtsvorschriften gelten für alle sich in Afghanistan aufhaltenden Personen, unabhängig von ihrer Religion.

Alkoholverkauf und Alkoholgenuss sind untersagt und stehen unter Strafe.

Fotografieren von öffentlichen Einrichtungen, Militärgeländen, Flughäfen, Sicherheits- und von den Taliban genutzten Fahrzeugen, Polizisten und Sicherheitskräften ist verboten und kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mindestens mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für Botschaftsgebäude.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Afgani (AFN). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind allenfalls in Kabul vereinzelt möglich. Es kommt zu Engpässen bei der Bargeldversorgung und Auszahlungsbegrenzungen. Der USD wird vielerorts als Zahlungsmittel akzeptiert.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Im Folgenden stehende Angaben beziehen sich auf die bis August 2021 angewandten Regeln. Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, welche rechtlichen Bestimmungen unter den neuen faktischen Machthabern in der Praxis angewandt werden.

Reisedokumente

Die Einreise war bislang für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Nein

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente mussten noch mindestens sechs Monate über die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts hinaus gültig sein und noch mindestens eine freie Seite enthalten.

Der Pass sollte bei Einreise abgestempelt werden, insbesondere wenn Reisende nicht mit einem ordentlichen Verkehrsflugzeug unterwegs sind. Ohne Einreisestempel kann es bei der Wiederausreise zu Problemen kommen.

Es muss durch einen Impfpass eine frische Polio-Impfung nachgewiesen werden, die bei Ausreise aus Afghanistan nicht älter als ein Jahr sein darf. Dies kann bei Ausreise überprüft werden; ohne Impfnachweis kann die Ausreise untersagt werden. Hintergrund ist das Auftreten mehrerer Polio-Fälle in Afghanistan, siehe Gesundheit. Bei länger zurückliegender Impfung kann der Reisende die Krankheit zwar selbst nicht bekommen, aber dennoch übertragen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Afghanistan ein Visum, das vor der Einreise bei einer afghanischen Auslandsvertretung wie der Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan beantragt werden muss.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Fremdwährung kann uneingeschränkt eingeführt, muss aber bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährung darf den eingeführten und deklarierten Betrag nicht übersteigen.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 500 AFN beschränkt.

Gesundheit

Aktuelles

COVID-19

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Masern sind in Afghanistan endemisch. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gebiet mit Fällen von Poliomyelitis (Kinderlähmung) ist der Nachweis einer Polio-Impfung zu erbringen. Bei Ausreise aus Afghanistan ist für Personen, die länger als vier Wochen im Land waren, eine Polio-Impfung von der WHO empfohlen, siehe Poliomyelitis.

  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Merkblatt Poliomyelitis.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Typhus, Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In Afghanistan findet sich zu 95% Malaria vom Typ vivax. In den östlichen, an Pakistan grenzenden Provinzen unter 2.500m Höhe existiert von Mai bis November ein hohes sowie von Dezember bis April ein geringes Malariarisiko. Unter 2.500m Höhe besteht im übrigen Land, inklusive Kabul, ein geringes Malariarisiko, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Hierdurch wird auch das Risiko für seltene Erkrankungen wie Phlebotomen-Fieber (durch Stechmücken übertragen), Krim-Kongo-Hämorrhagischem Fieber und Rückfall-Fieber (beide durch Zecken übertragen) vermindert. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll (nicht für Kurzaufenthalte in Kabul und den militärischen Stützpunkten). Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Häusliche und gewerbliche Abwässer werden im Allgemeinen unbehandelt über offene Kanäle in Oberflächengewässer entsorgt. Diese sind daher meist stark mit fäkalen Keimen und chemischen Schadstoffen kontaminiert. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keinesfalls Trinkwasserqualität.
Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen besteht landesweit, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Poliomyelitis (Kinderlähmung)

Afghanistan gehört zu den wenigen Ländern weltweit, in denen noch Erkrankungen durch Polioviren gemeldet werden. Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel.

  • Bei Reisen unter vier Wochen Reisezeit achten Sie auf einen kompletten Impfschutz gegen Poliomyelitis. Alle zehn Jahre sind Auffrischungsimpfungen notwendig.
  • Bei Reisen und Langzeitaufenthalten über vier Wochen im Land lassen Sie sich zusätzlich vier Wochen bis 12 Monate vor Wiederausreise mit einer Dosis gegen Poliomyelitis impfen.

Die Impfung ist im Internationalen Impfzertifikat separat zu bescheinigen. Siehe auch das aktualisierte Merkblatt Polio-Impfung bei Auslandsreisen.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine immer tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in der Regel in Afghanistan nicht möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss, siehe Merkblatt Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf. 

Typhus

Typhus abdominalis wird durch Bakterien (sog. Salmonellen) verursacht. Typische Anfangsbeschwerden sind Fieber und Kopfschmerzen. Im weiteren Verlauf können u.a. wässrige Durchfälle oder Verstopfung, Husten und Hautrötungen auftreten. Die Erreger werden über verunreinigte Nahrungsmittel und Trinkwasser aufgenommen. In Afghanistan gab es in den letzten Jahren immer wieder schwer zu behandelnde Typhuserkrankungen aufgrund von Antibiotikaresistenzen. S. auch das Merkblatt Typhus.

  • Achten Sie auf eine gute Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Typhus-Impfung beraten und ggf. impfen.

Leishmaniasis

Insbesondere die Haut-Leishmaniasis (eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten) ist in ländlichen Gegenden weit verbreitet.

  • Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe adäquat vor Sandfliegen.
  • Suchen Sie bei nicht heilenden Hautgeschwüren nach einem Aufenthalt in Afghanistan einen Arzt auf.

Tuberkulose

Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen ist insbesondere die Gefahr einer resistenten Tuberkulose hoch. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung.

Grippe (Saisonale Influenza)

Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe"), zirkulieren in Afghanistan in den Wintermonaten. Genaue Angaben zu den Erkrankungszahlen sind nicht bekannt.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Impfung beraten, falls Sie zu den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen gehören.

Geographisch bedingte Erkrankungen

Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300 Metern (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn, siehe Merkblatt Höhenkrankheit.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 Metern) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Luftverschmutzung

In den Sommermonaten kann es zu einer hohen Belastung der Luft durch Staub kommen. Besonders in den westlichen Landesteilen treten dann häufig auch heiße Staubstürme („Shomal") auf. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern. Auch die Augen sollten entsprechend geschützt werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend, eine Notfallversorgung mit funktionierender Rettungskette meist nicht existent. Auch in Kabul entspricht die medizinische Versorgung nicht europäischem Standard. Aufgrund der angespannten Sicherheitslage ist es Ausländern kaum möglich, lokale Kliniken oder Krankenhäuser aufzusuchen.

Bei schweren Erkrankungen muss eine medizinische Evakuierung, z.B. nach Indien oder nach Dubai, erwogen werden.

Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind häufig nicht gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auf dem Land auch gefälschte Produkte statt ordnungsgemäß zugelassener Medikamente verkauft werden. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegen häufig eingesetzte Antibiotika auf.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Afghanistan mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke. Lassen Sie sich für die Einreise die Notwendigkeit von Ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise