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Tunesien: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Schweiz Ja Ja Nein
Andere EU-Länder Ja Ja 1
Türkei Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. 

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):

(a) Deutschland (Aufenthalt von bis zu 4 Monaten), Bulgarien (2 Monate), Griechenland (1 Monat), übrige EU-Länder ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Zypern;).

(b) Schweiz;

(c) Türkei.

 

Visa Note

Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis Carte de visiteur non-résident ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Die erlaubte Aufenthaltsdauer darf nicht überschritten werden.

Kosten

Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Deutschland

Visum

einmalige Einreise (bis zu 90 Tage): 75 €

mehrmalige Einreise (bis zu 90 Tage): 150 €

Transitvisum (max. 7 Tage Aufenthalt): 25 €

 

Visaarten und kosten

Touristen- und Transitvisum.

Gültigkeit

Touristenvisum: Bis zu 3 Monate. Transitvisum: 2 Tage.

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige einiger, jedoch nicht in der obigen Tabelle erwähnten Länder, die immer ein Transitvisum benötigen. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Antragstellung an

Persönlich oder postalisch beim zuständigen Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft. Terminvereinbarung erforderlich.

Antragsunterlagen

(a) 1  (zwei in der Schweiz) ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (downloadbar auf der Website der zuständigen diplomatischen Vertretung).

(b) 2  Passfotos mit weißem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm).

(c) Reisepass, der nicht älter als 10 Jahre sein dard und der noch mindestens 6 Monate nach Ablauf des Visums bzw. bei der Ausreise gültig sein muss.

(d) Kopie des Passes (Seiten mit Identität und Gültigkeit).

(e) Ggf. Kopie der Aufenthaltsbewilligung in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz, die noch mindestens 6 Monate bei der Ausreise gültig ist.

(f) Visumgebühr in bar.

(g) 1 vorfrankiertes und eingeschriebener Rückumschlag an die Adresse des Absenders.

Touristen zusätzlich: Hotelreservierung oder Buchungbestätigung der Pauschalreise

Bearbeitungsdauer

Mindestens 4 Wochen.

Einreisedokumente

(a) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(b) Ausreichende Geldmittel oder Nachweis einer bezahlten Pauschalreise.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Reisepass.

Türken: Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Allein reisende Minderjährige (auch Doppelstaatler) müssen eine beglaubigte Vollmacht der/des Sorgeberechtigten mit sich führen. Führen Eltern und Kinder unterschiedliche Nachnahmen muss das Verwandtschaftsverhältnis z.B. mittels einer Geburtsurkunde nachgewiesen werden.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere wird ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslandes benötigt, das maximal 6 Wochen alt ist und bescheinigt, dass am Herkunftsort innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Abreise keine ansteckenden Tierkrankheiten vorkamen.

Katzen und Hunde benötigen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat (Hunde auch eine Staupe-Impfung). Die Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat und maximal 6 Monate vor der Abreise erfolgt sein.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Botschaft der Republik Tunesien


Telefon: +41 (0)31 352 82 26.
Adresse: Kirchenfeldstrasse 63, 3005 Bern
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.

Botschaft der Republik Tunesien

Generalkonsulat in Bonn, Konsulate in Hamburg und München.


Telefon: +49 (0)30 36 41 07 10.
Website: http://www.tunesien.tn
Adresse: Lindenallee 16, 14050 Berlin
Geschäftszeiten:

Mo-Do 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr, Fr 09.00-14.00 Uhr. Konsularabt.: Di-Sa 09.00-13.00 Uhr.

Botschaft der Republik Tunesien

Honorargeneralkonsulat in Wien, Honorarkonsulate in Eisenstadt, Graz und Salzburg.


Telefon: +43 (0)1 440 21 44.
Adresse: Sieverringerstr. 187, 1190 Wien
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr, Juli und August: Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr, Konsularabteilung: Di-Sa 09.00-13.00 Uhr.