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Tunesien: Länderinfos

Überblick

Tunesien ist ein vielseitiges Land, das das Beste von Nordafrika in sich vereint, denn es begeistert Sonnenanbeter, Hobbyhistoriker und Abenteuerlustige gleichermaßen.

Tunesien ist allgemein als der lockerste Ort Arabiens bekannt: Frauen haben Rechte, Alkohol ist frei erhältlich und Staat und Religion sind getrennt. Das bedeutet jedoch nicht, dass man die faszinierenden Rhythmen der islamischen Welt hier nicht hautnah erleben kann.

Besucher können die Küste und die Sahara erkunden und Landschaften kennen lernen, die nicht von diesem Planeten zu stammen scheinen, aber auch die Kolonialstädte sind einen Besuch wert. Über allem hängt der verführerische Duft verschiedener exotischer Gewürze, und das einzige Problem, das man bei der Vielzahl von Freizeitangeboten hat, ist zu entscheiden, was man als nächstes unternehmen soll.

Wichtige Fakten

Fläche:

163.610 qkm.

Offizieller Name:

Tunesische Republik.

Bevölkerung:

11.818.619 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte:

66 pro qkm.

Hauptstadt:

Tunis.

Staatsform:

Parlamentarische Republik seit 2014. Verfassung von 2014. Parlament mit 217 Mitgliedern. Unabhängig seit 1956 (ehemaliges französisches Protektorat).

Staatsoberhaupt:

Kaïs Saïed, seit Oktober 2019.

Regierungschef:

Ahmed Hachani seit August 2023.

Elektrizität:

230 V, 50 Hz.

Tunesien: Reise- und Sicherheitsinformationen

Stand - Tue, 13 Feb 2024 15:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Tue, 13 Feb 2024 15:13:29 +0100)

Letzte Änderungen:

Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten

Einreise und Zoll – Visum; Einfuhrbestimmungen

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Aufgrund der aktuellen Situation im Nahen Osten kann es in Tunesien verstärkt zu Demonstrationen kommen.

  • Vermeiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und sozialen Medien.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Sicherheit

Von Reisen
- in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur/Nafta - Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt,
- in das unmittelbare Grenzgebiet zu Algerien
und insbesondere in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis und einschließlich der Provinz Kasserine und
- individuellen, nicht organisierten Wüstentouren 

wird abgeraten.

Terrorismus

In Tunesien besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge. In der Vergangenheit wurden zum Teil schwere terroristische Anschläge verübt, bei denen auch ausländische Reisende unter den Opfern waren, wie 2015 vor dem Bardo-Museum in Tunis und auf ein Strandhotel in Sousse. Zwischen 2018 und 2020 kam es in einem Vorort sowie in der Innenstadt von Tunis zu Anschlägen, zuletzt am 9. Mai 2023 auf der Insel Djerba an der Synagoge La Ghriba.

Die tunesischen Sicherheitskräfte verstärken ihre Präsenz saisonbedingt in den Touristengebieten. Das tunesische Innenministerium hat mobile Sicherheitsposten eingerichtet, die in den Sommermonaten an touristischen Anlaufpunkten, Stränden und öffentlichen Plätzen im Einsatz sind.

In den Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine, besonders in den Bergen des Jebel Chaambi, Jebel Selloum und Jebel Mrhila in der Provinz Kasserine sind bewaffnete Auseinandersetzungen mit dort operierenden Terrorgruppen möglich. Gebiete sind dort teilweise vermint.
Die Sicherheitslage ist in der Stadt und in der Region um Ben Guerdane nahe der libyschen Grenze besonders angespannt.
Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.

Südlich bzw. südöstlich der Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur/Nafta - Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt sowie abseits der Touristenzentren am Rande der Sahara und insbesondere in Grenzgebieten besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko.

  • Halten Sie sich über die Medien informiert und achten Sie auf Informationen der Reiseveranstalter.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen und Moscheen bzw. seien Sie dort besonders aufmerksam.
  • Seien Sie bei Reisen in westliche Landesteile besonders vorsichtig und meiden Sie die Gebirgsregion nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine.
  • Vermeiden Sie touristische und andere, nicht erforderlichen Reisen in das Gebiet südlich der touristisch erschlossenen Gebiete von Touzeur/Nafta, Douz, Ksar Ghilane, Tataouine und Zarzis.
  • Seien Sie bei notwendigen Reisen in der Region um Ben Guerdane ganz besonders vorsichtig.
  • Unternehmen Sie Ausflüge und Offroad-Touren in die Wüstengebiete grundsätzlich nur organisiert in einer Gruppe und mit landeskundigen Reiseführern.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Nach der 2021 erfolgten Suspendierung und späteren Auflösung des Parlaments durch Staatspräsident Saied wurde im Juli 2022 per Referendum eine neue Verfassung angenommen, die nahezu alle Macht in die Hände des Staatspräsidenten legt und die Kompetenzen des Parlaments stark einschränkt.

Aufgrund der politischen Lage finden regelmäßig angemeldete Demonstrationen und Protestkundgebungen statt, insbesondere am Wochenende im Stadtzentrum von Tunis, das dann für den Autoverkehr weiträumig gesperrt wird. Zudem kommt es immer wieder zu spontanen, lokal begrenzte Demonstrationen in Tunis und anderen Landesteilen. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden.

Auch die Stimmung gegenüber Ausländern hat sich in jüngster Zeit verschlechtert. In Sfax hat es im Juli 2023 gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Anwohnern und Migranten gegeben.

  • Informieren Sie sich über geplante Demonstrationen und Protestkundgebungen in den lokalen und sozialen Medien oder bei Ihrem Reiseveranstalter.
  • Meiden Sie angekündigte Demonstrationen und spontane, größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Führen Sie stets Ihre Ausweisdokumente mit sich, um jederzeit nachweisen zu können, dass Sie sich legal im Land aufhalten.

Der seit Ende 2015 verhängte Ausnahmezustand mit erweiterten Befugnissen für Sicherheitskräfte wurde regelmäßig verlängert und gilt seitdem landesweit fort. Mit vermehrten Polizeikontrollen ist landesweit weiterhin zu rechnen.

Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden.

Der tunesisch-libysche Grenzübergang Ras Jedir ist für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg zeitweise vollständig geschlossen. Es kann zu sicherheitsrelevanten Vorfällen auf libyscher Seite kommen.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihre Reiseveranstalter und verfolgen Sie aufmerksam die politische Lage.
  • Beachten Sie Sperrzonen sowie bei beabsichtigten Reisen in Nachbarländer sorgfältig die aktuelle Sicherheitslage und die Reise- und Sicherheitshinweise Algerien bzw. die Reisewarnung für Libyen.

Kriminalität

Es kann u.a. zu Einbruchs- und Diebstahldelikten kommen, z.B. Entreißen von Handtaschen, Taschendiebstahl, Debit- und Kreditkartenkriminalität.

In Hotels bieten häufig neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Ausflüge und Aktivitäten an, die oft keine ausreichende rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen.

  • Achten Sie insbesondere bei Besuchen in Altstädten und Märkten („Souk") sowie an Bahnhöfen und in Verkehrsmitteln auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie besonders aufmerksam, wenn Sie alleine reisen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Nehmen Sie vom Reisedokument nur eine Kopie mit.
  • Seien Sie wachsam, wenn Sie nach dem Weg fragen und Geldautomaten benutzen. „False Guides" und aggressives Betteln sind weitverbreitet.
  • Vergewissern Sie sich bei Ausflügen ggf. des technischen Zustands von Fahrzeugen und des Versicherungsschutzes.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Das Klima ist im Norden mediterran; im Süden herrscht Wüstenklima.

Die Sahara kann sehr heiß werden. Staub- und Sandstürme sind möglich.

Insbesondere in den Wintermonaten können landesweit Überflutungen auftreten.

Tunesien liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben und ggf. Tsunamis kommen kann.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Tunesien verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur mit Inlandsflügen, teilweise Bahnverbindungen und vor allem Überlandbussen.

Reisen auf dem Landweg, insbesondere im Landesinneren, sollten aus Sicherheitsgründen so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann.

Im Straßenverkehr besteht eine erhöhte Unfallgefahr. Autofahrer wie Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Selbst Ampeln werden nicht immer beachtet. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren zu rechnen.

Die Promillegrenze beträgt 0,3. Für Fahranfänger und Fahrer in der Tourismusbranche besteht absolutes Alkoholverbot. Die Benutzung der Autobahn ist mautpflichtig und wird in bar entrichtet.

  • Seien Sie im Straßenverkehr besonders vorsichtig und fahren Sie defensiv.
  • Vermeiden Sie Nachtfahrten, insbesondere auf Nebenstrecken.
  • Achten Sie auf ausreichenden Versicherungsschutz, möglichst Vollkasko und Insassenschutz.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist bei touristischen Aufenthalten ausreichend. 

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Die Mehrheit der Bevölkerung ist muslimisch. Auch wenn viele Tunesierinnen berufstätig sind, bleibt das Rollenverständnis insbesondere in ländlichen Gebieten von traditionellen Mustern bestimmt. Frauen sollten sich außerhalb der Touristenzentren daher zurückhaltend verhalten und gesundes Misstrauen zeigen.

Alkohol kann in bestimmten Geschäften gekauft werden. Er wird in Städten auch in einigen Hotels und Restaurants serviert. Allerdings ist es nicht erlaubt, Alkohol auf der Straße und an anderen Orten als in einem zugelassenen Restaurant oder einer Bar zu trinken.

Während des Fastenmonats Ramadan ist außerhalb der Touristenzentren mit Einschränkungen im Alltag wie z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.

  • Vermeiden Sie das Essen, Trinken oder Rauchen in der Öffentlichkeit.

LGBTIQ

Gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind verboten und können in Tunesien strafverfolgt werden.

Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgiftes bzw. der öffentliche Konsum von Marihuana/Haschisch wird in Tunesien mit mindestens einem Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Das Strafmaß für Drogendelikte kann sich auf bis zu 20 Jahre Freiheitsstrafe belaufen. Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) ist untersagt. Ehebruch und homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar, siehe auch LGBTIQ.

Das Fotografieren militärischer Anlagen und öffentlicher Gebäude und der Einsatz von Drohnen sind nicht erlaubt.

Öffentliche Zuneigungsbekundungen, insbesondere zwischen nicht-verheirateten Paaren, können je nach Art und Ausmaß wegen Unzucht oder Erregung öffentlichen Ärgernisses strafrechtlich verfolgt werden.

Prostitution ist mit äußerst wenigen Ausnahmen in Tunesien verboten. Wer entsprechende Dienstleistungen ohne Genehmigung anbietet, aber auch wer sie in Anspruch nimmt, kann zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Gerichtsverfahren und damit verbundene Untersuchungshaftzeiten können lang andauern. Haftbedingungen sind nicht mit Bedingungen in Deutschland vergleichbar. In dem Zusammenhang verhängte Ausreisesperren können zu monatelangen Zwangsaufenthalten in Tunesien führen - mit weitreichenden Konsequenzen für die berufliche, familiäre und gesundheitliche Lage der Betroffenen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Tunesische Dinar (TND). Es ist eine Tausenderwährung, d.h. 1 TND entspricht 1.000 Millimes.
Geld kann bei jeder größeren Bank während der üblichen Geschäftsstunden von Montag bis Freitag umgetauscht werden. Weitere Umtauschmöglichkeiten bestehen in den größeren Hotels. Geldumtausch auf der Straße ist verboten. Geldabhebungen am Automaten sind mit gängigen internationalen Kreditkarten (Mastercard, Visa) und auch mit der Debitkarte (Girocard) möglich (nicht jedoch V-Pay).

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich bei den offiziellen Stellen Tunesiens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja, mit Einschränkungen, siehe Anmerkungen
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Die Einreise mit lediglich einem deutschen Personalausweis ist nur möglich, wenn eine Pauschalreise gebucht wurde und die Einreise auf dem Luftweg erfolgt. Hierfür müssen Buchungsunterlagen für Hin- und Rückflug sowie die Hotelbuchungsbestätigung für die gesamte Dauer des Aufenthalts mitgeführt werden.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise zu touristischen und geschäftlichen Zwecken und einem Aufenthalt von bis zu vier Monaten kein Visum.

Der von den tunesischen Grenzbehörden an manchen Flughäfen ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des viermonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 20 TND pro Fünf-Tages-Periode erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.

Bei Einreise auf dem Seeweg – insbesondere mit Campingfahrzeugen – kann es aufgrund mangelnder einschlägiger Vorschriften von tunesischer Seite zu Schwierigkeiten (beispielsweise zur Verweigerung der Einreise ohne Hotelbuchung und Rückfahrticket) kommen.

Hinweis für Doppelstaater

Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit). Deutsch-tunesische Doppelstaater werden entsprechend der internationalen Praxis in Tunesien ausschließlich als Tunesier behandelt und unterliegen uneingeschränkt den tunesischen Gesetzen.

Minderjährige

Minderjährige, die nicht vom tunesischen Elternteil begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation parentale, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass lässt die tunesischen Behörden vermuten, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Elternteil besitzt und daher die Ausreise aus Tunesien auch von dessen schriftlichem Einverständnis abhängig ist.

Einfuhrbestimmungen

In Tunesien gelten sehr strenge Devisenbestimmungen. TND dürfen weder ein- noch ausgeführt werden.
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen, Gold o.Ä. ist ohne Begrenzung möglich, ab einem Gegenwert von 10.000 TND (ca. 2.900 EUR) muss jedoch eine Einfuhr- bzw. Ausfuhrdeklaration beim Zoll erfolgen. Eine Nichtbeachtung der Einfuhrbestimmungen kann die Beschlagnahme und ggf. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Reisende ohne permanenten Aufenthalt in Tunesien, die die Absicht haben, eine Restsumme der Devisen im Wert von 5.000 TND (ca. 1.450 EUR) oder mehr wieder auszuführen, müssen bereits bei der Einfuhr den Wert der mitgeführten Devisen deklarieren. Die Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel beschlagnahmt werden und eine Geldstrafe verhängt wird. Bei der Ausreise müssen Devisen mündlich angegeben werden. Devisengeschäfte sind nach tunesischem Recht nicht zulässig.

Beim Erwerb von teureren Souvenirs wie Teppichen, aber auch bei tierischen und pflanzlichen Produkten, sollten Reisende besonders vorsichtig sein. Solche Käufe sollten nur bei vertrauensvollen oder vom Tourismusbüro (Office National du Tourisme Tunisien) bzw. bei von Reiseleitern empfohlenen Geschäften und Händlern getätigt werden. Zusätzlich sollte man sich stets der Zollbestimmungen vergewissern.

Einfuhr eines Fahrzeugs

Bei der Einreise mit einem Kfz wird eine Verkehrserlaubnis für das Fahrzeug von drei Monaten erteilt. Die Fahrzeugdaten werden in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit dem Fahrzeug wird der Eintrag wieder gelöscht.

Vor der Einfuhr eines Kfz für mehr als drei Monate sollte unbedingt vorab Kontakt mit den zuständigen tunesischen Auslandsvertretungen in Deutschland aufgenommen werden.

Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt und das Fahrzeug zolltechnisch abgewickelt/verzollt werden, damit das Land ohne das Fahrzeug verlassen werden kann. Bei einer evtl. notwendigen Verschrottung des Fahrzeugs ist mit hohen Zollgebühren zu rechnen.

Auch im Falle eines Fahrzeugdiebstahls sind grundsätzlich erhebliche Zollgebühren zu entrichten. Der Abschluss von Versicherungen, die die o.a. Risiken abdecken, wird dringend empfohlen.

Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. zwei Monaten zu rechnen. Sollte das Auto wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sein, so kann es gegen Entrichtung einer Gebühr bei der "Fourrière" ausgelöst werden.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) ist eine Tollwutimpfung erforderlich, die z.B. mittels EU-Heimtierausweis nachgewiesen werden kann.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A; bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Weitere Infektionskrankheiten

Vereinzelt kommen jedes Jahr menschliche Tollwutfälle vor. Außerdem finden sich einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten, diese sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nil-Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).

Die Gefahr der Übertragung einer Bilharziose besteht herdförmig in Gafsa und Schott Djerit beim Baden im Süßwasser.

Sonstige Gesundheitsgefahren

Gefahren durch Schlangen und Skorpione.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau ist zumindest in Tunis gut. Viele gut ausgestattete Privatkliniken (Clinique International Hannibal, Polyclinique Les Berges du Lac, Clinique de la Soukra u.a.) sind auch Ziel von Patienten aus benachbarten afrikanischen Ländern. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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