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Tschad: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Türkei Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate ab der Ausreise gültig sein.

Hinweis zum Reisepass

Für Reisen außerhalb der Hauptstadt sind für alle Präfekturen Genehmigungen (Authorisation de circuler) vom Innenministerium des Tschad erforderlich, die am besten zusammen mit dem Visum beantragt werden sollten (Ausstellung im Land nicht garantiert). Bei Einreise auf dem Landweg muss die Genehmigung bereits zusammen mit dem Visum beantragt werden.

Visa

Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder. Zusätzlich zum Visum ist eine Reiseerlaubnis (Autorisation de circuler) erforderlich.

Kosten

Deutschland, Österreich

Touristen- und Geschäftsvisum:
100 € (Aufenthalt bis zu 30 Tagen, einmalige Einreise).

 

Schweiz

Touristen- und Geschäftsvisum:

110 CHF (einmalige Einreise)

160 CHF (mehrmalige Einreise)
 

Visaarten und kosten

Touristenvisum, Transitvisum (für einen Aufenthalt von max. 48 Stunden).

Gültigkeit

Maximal 3 Monate, Aufenthaltsdauer bis zu 30 Tagen.

Transit

Ein Transitvisum beantragen können Reisende, die innerhalb von 48 Std. mit demselben oder nächsten Flugzeug weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und ein bestätigtes Flugticket und gültige Reisedokumente für das Zielland vorlegen können. 

Antragstellung an

Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragsunterlagen

a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 identische Passfotos.
(c) Reisepass, der mindestens 6 Monate nach der Ausreise aus dem Tschad gültig ist und mit mindestens einer freien Seite.
(d) Reisedokumente, Hotelreservierung oder Besuchsadresse und Geldmittelnachweis.
(e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(f) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder per Verrechnungsscheck).
(g) Formulaire de Demande de l’Autorisation de Circuler.

Geschäftsreisen zusätzlich:
(g) Entsendungsschreiben der eigenen Firma auf Englisch oder Französisch mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme.
(h) Einladungsschreiben des tschadischen Unternehmens auf Englisch oder Französisch.

Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.

Bearbeitungsdauer

5 Werktage plus Postweg.

Transitvisum: 2-15 Werktage.

Anmeldepflicht

Touristen müssen vor der Einreise auf dem Landweg eine vom Visumantrag separate Reiseerlaubnis für die zu besuchenden Präfekturen bei der Botschaft beantragen. Nicht betroffen sind Mitglieder organisierter Gruppenreisen.

Bei der Einreise über den Flughafen N'Djamena ist außerdem darauf zu achten, ob die Passbehörden eine Aufforderung in den Pass stempeln, sich beim zuständigen Commissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist dann innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.

Viele Reisende werden dazu aufgefordert, sich in jeder Stadt des Landes, in der sie sich aufhalten, neu zu registrieren.

Einreisedokumente

(a) Nachweis einer Gelbfieberimpfung.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(c) Ausreichende Geldmittel.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Ausreisegenehmigung

Alle Reisenden, deren Aufenthalt im Land mehr als 24 Stunden beträgt, benötigen eine Ausreiseerlaubnis.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Botschaft der Republik Tschad


Telefon: +41 (0)22 340 59 20.
Website: http://www.ambassade-mission-tchad.ch
Adresse: Avenue d'Aïre 40, 1203 Genf
Geschäftszeiten:

Mo-Do 09.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr, Fr 09.00-12.00 Uhr.

Honorarkonsulat der Republik Tschad

(Mit Visumerteilung.)


Telefon: +43 (0)2755 72 20.
Adresse: Hauptplatz 10, 3150 Wilhelmsburg
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.

Botschaft der Republik Tschad

(Auch für Österreich zuständig.)


Telefon: +49 (0)30 31 99 16 20.
Website: http://www.ambatchadberlin.de
Adresse: Lepsiusstraße 114, 12165 Berlin
Geschäftszeiten:

Mo-Do 09.00-15.00 Uhr, Fr 09.00-13.00 Uhr.