Sudan: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 (neues) Sudanesisches Pfund = 100 Piaster. Währungskürzel: SDG (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 50, 20, 10, 5, 2 und 1 SDG. Münzen sind im Wert von 50, 20, 10, 5 und 1 Piaster in Umlauf.
Das (neue) sudanesische Pfund ersetzte den sudanesischen Dinar.
Kreditkarten
Kreditkarten werden im Sudan derzeit nicht akzeptiert.
Am Geldautomat
Bankkarten
Ausländische Bankkarten jeglicher Art werden nicht von sudanesischen Geldautomaten angenommen.
Reiseschecks
Reiseschecks werden im Sudan nicht akzeptiert.
Öffnungszeiten der Banken
Sa-Do 08.00-14.00 Uhr.
Devisenbestimmungen
Keine Ein- und Ausfuhrbeschränkungen für Fremdwährungen, Deklarationspflicht für alle Summen bei der Einfuhr. Die Ausfuhr ist auf die bei der Einfuhr deklarierte Summe beschränkt. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist nicht gestattet.
Sudan Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Artikel können zollfrei in den Sudan eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
Waren für den persönlichen Bedarf (jedoch kein Alkohol).
Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.
Einfuhrbestimmungen
Für die Einfuhr von Schusswaffen wird eine Einfuhrgenehmigung benötigt.
Verbotene Importe
Israelische Waren, Alkohol, Drogen, Gift, Waffen, Munition, Obst und Gemüse, Glücksspiele, Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse, unmoralisches und pornografisches Material und Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen (praktisch jede westliche Zeitschrift).
Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
Ausfuhverbot
Funde aus antiken Grabungsstätten, geschützte Pflanzen und Tiere (u.a. Elfenbein).
Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
Ausfuhrbeschränkungen
Gold darf nur mit offizieller Genehmigung ausgeführt werden.
Hinweise
Weitere Informationen sind vom sudanesischen Zoll erhältlich.