Kenia: Reisepass und Visum
| Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
|---|---|---|---|
| Türkei | Ja | Ja | Nein |
| Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
| Schweiz | Ja | Ja | Nein |
| Österreich | Ja | Ja | Nein |
| Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Reisepässe
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens 1 freie Seite verfügen. Hinweis: Ein vorläufiger Reisepass reicht für die Einreise nicht aus.
Hinweis zum Reisepass
Die Einreisebestimmungen können sich ändern. Die hier bereitgestellten Informationen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisenden wird jedoch empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Botschaft oder offiziellen Regierungsstellen zu informieren. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen.
Achtung: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.
Visa
Einreisebestimmungen & eTA-Pflicht für Kenia:
Seit Januar 2024 hat Kenia das traditionelle Visumsystem vollständig auf eine digitale Einreisegenehmigung, die Electronic Travel Authorisation (eTA), umgestellt. Sämtliche ausländischen Staatsangehörigen (einschließlich Urlauber aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Minderjährigen) benötigen für die Einreise zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken vorab eine genehmigte eTA.
Ausnahmen von der eTA-Pflicht:
Ausgenommen von der eTA-Pflicht sind lediglich Staatsangehörige der Partnerstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC: Burundi, Demokratische Republik Kongo, Ruanda, Südsudan, Tansania und Uganda). Zudem wurden Befreiungen für Bürger zahlreicher weiterer afrikanischer Staaten sowie ausgewählter Länder erlassen.
Wichtige Hinweise zur Beantragung der eTA:
- Offizielles Portal: Die Beantragung erfolgt ausschließlich online über das offizielle Portal www.etakenya.go.ke. Alternativ-Websites oder das alte eCitizen-eVisa-Portal sind nicht mehr für Touristenvisa gültig.
- Fristen & Bearbeitung: Der Antrag sollte idealerweise 2 Wochen, mindestens jedoch 3 Tage vor der Abreise eingereicht werden. Er kann frühestens 3 Monate vor Einreise gestellt werden. Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt meist bis zu 3 Werktage.
- Reisedokumente: Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und mindestens eine freie Seite enthalten. Wichtig: Ein vorläufiger Reisepass reicht für die eTA-Beantragung in der Regel nicht aus.
- Keine Einreisegarantie: Die eTA ist eine reine Flug-/Beförderungserlaubnis. Die finale Entscheidung über die Einreise treffen die Grenzbeamten vor Ort.
Gesundheitsformular & Einreisekontrollen:
Sofern bei der Einreise Symptome einer Infektions- oder Atemwegserkrankung (z. B. grippale Symptome) vorliegen oder spezielle gesundheitliche Notlagen deklariert werden müssen, ist vorab bzw. bei der Ankunft die International Travelers Health Surveillance Form des kenianischen Gesundheitsministeriums online auszufüllen.
Kosten
eTA elektronische Einreisegenehmigung: 32,50 US$ einfache Einreise; 160 US$ mehrfache Einreise. Hinzu kommen Bank- und Bearbeitungsgebühren.
Visaarten und kosten
Gemeinsames Visum für Kenia, Uganda und Ruanda.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Antragstellung an
Beantragung der elektronischen Einreisegenehmigung (eTA).
Antragsunterlagen
elektronische Einreisegenehmigung eTA:
- Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist
- aktuelles Passbild / Selfie
- Kontaktinformationen
- Reise- und Flugpan
- Touristen und Besucher: Reservierung der Unterkunft oder private Einladung; Geschäftsreisende: Einladungsschreiben der kenianischen Firma und Kopie der Unternehmenseintragung
- Zahlungsmittel wie z.B. Kreditkarte
- Bearbeitungsgebühr
- ggf. weitere Unterlagen
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an das Einwanderungsamt: The Principal Immigration Officer, PO Box 30191, Nairobi.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer & Antragsfristen:
Die reguläre Bearbeitungszeit für die elektronische Einreisegenehmigung (eTA) beträgt in der Regel 3 Werktage. Es wird jedoch dringend empfohlen, den Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Reise (sowie frühestens 3 Monate vor Abreise) über das offizielle Portal einzureichen, um Verzögerungen bei der Dokumentenprüfung vorzubeugen.
Gebühren & Zahlungsabwicklung:
Die Standard-Bearbeitungsgebühr für eine einfache eTA (Standard Single-Entry eTA) beträgt 30 USD (zzgl. geringer Bank-/Kartengebühren, gesamt ca. 34 USD). Die Zahlung erfolgt direkt im Online-Antragsprozess per Kredit- oder Debitkarte. Für sehr kurzfristige Reisen steht zudem eine kostenintensivere Express-Bearbeitung (*Expedited Processing*) zur Verfügung.
Ausreichende Geldmittel
Alle Reisenden müssen bei der Einreise über ein Rück-/Weiterreiseticket und über ausreichende Geldmittel (mind. 500 US$) verfügen.
Einreisedokumente
Erforderliche Dokumente bei der Einreise nach Kenia:
- Ausdruck bzw. digitale Vorweisung der eTA: Bestätigte elektronische Einreisegenehmigung (eTA) in gedruckter Form oder als Datei/App auf dem Mobiltelefon (inkl. QR-Code).
- Reisedokumente & Nachweise: Gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate Restgültigkeit ab Einreisedatum), Nachweis über Rück- oder Weiterreise (z. B. Flugtickets) sowie Bestätigungen der Unterkünfte / Hotelbuchungen.
- Ausreichende Geldmittel: Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts.
- Impfnachweis (Gelbfieber): Ein Gelbfieber-Impfnachweis (gelber Impfpass) ist verpflichtend bei der Einreise aus oder einer Transitreise (> 12 Stunden) durch Gelbfieber-Endemiegebiete.
Einreise mit Kindern
Einreisebestimmungen für Minderjährige in Kenia:
Für Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) gelten eigenständige und strenge Einreisevorschriften:
- Ausweispapiere: Alle Kinder und Säuglinge benötigst einen eigenen Reisepass (ein Eintrag in den Reisepass der Eltern ist ungültig). Der Pass muss ab dem Einreisedatum noch mindestens 6 Monate gültig sein.
- eTA-Pflicht: Unabhängig vom Alter (eingeschlossen Säuglinge und Kleinkinder) ist für jede Person eine separate, vorab genehmigte elektronische Einreisegenehmigung (eTA) zwingend erforderlich.
- Allein reisende Minderjährige: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne ihre Eltern oder nur mit einer erziehungsberechtigten Person bzw. Dritten reisen, müssen eine schriftliche, mehrsprachige Einverständniserklärung (Vollmacht) beider Sorgeberechtigter mitführen. Der Vollmacht sollten Kopien der Pässe der Eltern sowie die Geburtsurkunde des Kindes beigefügt werden.
- Abweichende Nachnamen: Trägt das Kind einen anderen Nachnamen als der begleitende Erwachsene, wird dringend empfohlen, das Verwandtschaftsverhältnis (z. B. durch eine internationale Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde) lückenlos nachzuweisen.
Einreise mit Haustieren
Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen:
Für die Mitnahme von Haustieren (Hunden und Katzen) nach Kenia sind ein internationaler Impfausweis (Heimtierausweis) mit gültigem Tollwutimpfzertifikat sowie ein amtliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage und darf maximal 12 Monate vor der Einreise verabreicht worden sein.
Zusätzliche Anforderungen & Mikrochip:
- Mikrochip: Das Tier muss eindeutig per Mikrochip (ISO-Standard 11784/11785) gekennzeichnet sein, und die Chipnummer muss in allen Dokumenten vermerkt sein.
- Einfuhrgenehmigung (Import Permit): Zwingend erforderlich ist eine vorab ausgestellte Einfuhrgenehmigung des kenianischen Landwirtschafts-/Veterinäramtes (Directorate of Veterinary Services), die über die diplomatischen Vertretungen (z. B. die Botschaft der Republik Kenia in Berlin) beantragt werden muss.
- Antragsmodalitäten: Für den Antrag sind ein formloses Anschreiben (mit persönlichen Daten, Telefonnummer sowie Name und Geschlecht des Tieres), eine Passkopie des Halters, der Impfausweis sowie das tierärztliche Gesundheitszeugnis einzureichen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt in der Regel 50 bis 57 EUR pro Tier.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Botschaft der Republik Kenia
Telefon: +41 (0)31 371 05 92.
Website: https://kenyaembassy-bern.ch
Adresse: Eigerstrasse 2, 3007 Bern
Botschaft der Republik Kenia
Honorarkonsulat in Linz.
Telefon: +43 (1) 712 39 19.
Website: http://www.kenyaembassyvienna.at
Adresse: Donau-City-Strasse 6, Andromeda Tower, 16th Floor, 1220 Wien
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 10.00-12.30 Uhr.
Botschaft der Republik Kenia
Honorarkonsulat in Hamburg.
Telefon: +49 (0)30 25 92 66 0.
Website: http://www.kenyaembassyberlin.de
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Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr, Mi 14.00-16.00 Uhr.