Djibouti: Länderinfos
Überblick
Djibouti war ursprünglich die Heimat von Nomadenstämmen, deren Hauptvertreter, die Afar und die Issa, eng mit Äthiopien und Somalia verbunden sind. Im Jahr 1862 unterschrieben die französischen Besatzer einen Vertrag, in dem sie den Afar-Anführern Land an der nördlichen Küste übertrugen. Während der folgenden Jahrzehnte wurde die Beziehung zu Frankreich immer enger.
Französisch-Somaliland, wie Djibouti damals hieß, wurde 1945 zum Französischen Überseegebiet und 1967 zum Französisches Afar- und Issa-Territorium. Unabhängigkeit von Frankreich erlangte Djibouti im Jahr 1977.
Da Djibouti den Zugang zum Roten Meer kontrolliert, ist es von großer strategischer Bedeutung. Während des Golfkrieges war hier die französische Armee stationiert, die nach wie vor in der Region präsent ist und direkt und indirekt mehr als die Hälfte des Bruttoinlandsproduktes von Djibouti erzeugt.
Wichtige Fakten
23.200 qkm.
Republik Djibouti.
988.000 (UNO Schätzung 2020).
35 pro qkm.
Djibouti.
Präsidialrepublik seit 1977. Verfassung von 1992. Nationalversammlung (Assemblée Nationale) mit 65 Mitgliedern (33 Issa, 32 Afar), auf fünf Jahre gewählt. Unabhängig seit 1977 (ehemalige französische Kolonie).
Ismail Omar Guelleh, seit 1999.
Abdoulkader Kamil Mohamed, seit März 2013.
220 V, 50 Hz.
Djibouti: Reise- und Sicherheitsinformationen
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Dschibuti: Reise- und Sicherheitshinweise
03.03.2026
Letzte Änderungen:
Aktuelles – Sicherheitslage
Gesundheit - Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter https://www.auswaertiges-amt.d
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. https://krisenvorsorgeliste.di
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. https://www.bbk.bund.de/DE/War
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.d
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschut
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes https://www.auswaertiges-amt.d
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss https://www.auswaertiges-amt.d
Aktuelles
Sicherheitslage
Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt. Auch weitere Luftraumsperrungen sind möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen.
• Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die lokalen Medien.
• Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
• Halten Sie sich von US-amerikanischen und militärischen Einrichtungen fern.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf.
• Bei Fragen zu gebuchten Flügen/Reisen kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
• Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich auf die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.
Sicherheit
Von nicht erforderlichen Einzelreisen in entlegene Gebiete Dschibutis wie insbesondere die Grenzgebiete zu Eritrea und zu Somalia wird abgeraten.
Die Grenzregionen zu Eritrea und Äthiopien sind nicht zugänglich.
Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer https://www.auswaertiges-amt.d
Terrorismus
Zuletzt kam es 2014 zu einem terroristischen Anschlag auf ein auch von Ausländern besuchtes Restaurant in Dschibuti-Stadt. Dabei wurden mehrere Menschen getötet und zahlreiche verletzt.
Durch die exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika, die Beteiligung eines dschibutischen Kontingents an der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AUSSOM) und die starke internationale Truppenpräsenz in Dschibuti sind terroristische Anschläge sowie gezielte kriminelle Übergriffe nicht auszuschließen. Hotels, Bars und Restaurants, Einkaufszentren, kirchliche Einrichtungen, Regierungsgebäude, öffentliche Verkehrsmittel (auch Busse, Kleinbusse, Fähren), Flughäfen und andere stark frequentierte Einrichtungen zählen zu den Orten mit erhöhter Gefährdung.
• Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
• Meiden Sie größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In der Grenzregion zu Eritrea ist die Sicherheitslage wegen des ungelösten Grenzkonflikts instabil, weite Teile sind nicht zugänglich. Die Landgrenze von Dschibuti nach Eritrea ist geschlossen. Die Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Äthiopien ist instabil und auch dort sind Regionen teilweise nicht zugänglich. Im Grenzgebiet zu Somalia und Äthiopien bestehen für Ausländer erhöhte Risiken, durch Unfälle zu Schaden zu kommen. Auch Raubüberfälle sind möglich.
Demonstrationen sind nicht auszuschließen und können vereinzelt zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen.
• Meiden Sie alle Grenzgebiete, insbesondere jedoch in Richtung Eritrea.
• Verlassen Sie nicht die Küstenstraße nach Obock und andere Pisten.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Piraterie
Bei der Schifffahrt östlich von Dschibuti entlang der somalischen Küste besteht die Gefahr von Piratenüberfällen.
• Als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern sollten Sie besonders vorsichtig sein und unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Centre vornehmen.
• Beachten Sie die Reisewarnung für Somalia und den Golf von Aden.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle sowie Fahrzeugdiebstähle kommen vor.
• Seien Sie außerhalb von Hotels, Restaurants oder öffentlichen Gebäuden besonders aufmerksam.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
• Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Dschibuti liegt in einer seismisch aktiven Zone, (insbesondere im Golf von Tadjourah), weshalb es regelmäßig zu leichten, kaum spürbaren Erdbeben kommt (im April 2023 auch zwei stärkere Beben von 5,1 und 4,9 in der Hauptstadt).
Das Klima ist semi-arid tropisch mit gemäßigten Temperaturen von November bis März. Von April bis Oktober ist es sehr heiß und teilweise feucht.
In den Sommermonaten können vereinzelt tropische Zyklonen auf die Küsten Dschibutis treffen.
Auch in der Haupstadt Dschibuti können, infolge des Klimawandels, starke Regenfälle, zu Überflutungen und in der Folge zu beschädigten Straßen und Gebäuden führen.
• Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
• Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Internationale Flüge (Air France, Ethiopian Airlines, Turkish Airlines, Qatar Airways) operieren ab Flughafen Djibouti Ambouli. Eine Zugverbindung zwischen Dschibuti und Äthiopien (Dire Dawa und Addis Abeba) besteht einmal täglich.
Die Sicherheitskontrollen (Personen, Gepäck, Fracht) des Internationalen Flughafens Mogadischu bei Abflug von kommerziellen Fluggesellschaften entsprechen nicht europäischen Standards. Dies birgt ein Sicherheitsrisiko für dort abfliegende Maschinen von Fluglinien, die auf ihrem Zwischenstopp in Dschibuti Passagiere nach Europa aufnehmen.
Informationen der nationalen Tourismusbehörde von Dschibuti können unter
+253 21 35 28 00 erfragt werden.
Im Straßenverkehr besteht auch für Fußgänger Unfallgefahr aufgrund mangelnden Sicherheitsbewusstseins und unangepasster Fahrweise. Das gilt insbesondere bei Überlandfahrten (schlechte Straßenverhältnisse, Khat-Konsum der Fahrer, übermüdete Lkw-Fahrer, überhöhte Geschwindigkeit, riskante Überholmanöver, Personen und Tiere auf der Fahrbahn).
• Vermeiden Sie unbedingt Nachtfahrten über Land.
• Fahren Sie auf wenig befahrenen Straßen stets im Konvoi.
• Nehmen Sie umfangreiche Wasser- und Treibstoffreserven mit.
• Informieren Sie bei einem Unfall unbedingt die Polizei (Notfalltelefonnummer 17) und lassen Sie einen Unfallbericht anfertigen.
Führerschein
Ein deutscher Führerschein oder ein internationaler Führerschein ist erforderlich.
Besondere Verhaltenshinweise
Von Reisenden wird erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Es dürfen keine öffentlichen Gebäude einschließlich Flughafen und Häfen, Militäreinrichtungen und –angehörige, sowie religiöse Stätten wie Moscheen fotografiert werden. Vorsicht ist auch beim Fotografieren von Personen ohne deren ausdrückliche Erlaubnis geboten. Fotoausrüstungen können beschlagnahmt; Reisende verhaftet werden.
Der Gebrauch der Droge Khat ist besonders unter der männlichen Bevölkerung weit verbreitet und wird ab mittags konsumiert. Sie hat zunächst aufputschende, dann ermüdende Wirkung. Dies sollte bei ungewohnt erscheinenden Verhaltensweisen, vor allem nachmittags und abends, berücksichtigt werden.
Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen.
LGBTIQ
Konkrete Fälle von strafrechtlicher Verfolgung homosexueller Handlungen sind nicht bekannt geworden. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden in Dschibuti jedoch gesellschaftlich nicht toleriert.
• Verhalten Sie sich in der Öffentlichkeit sehr zurückhaltend.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Hafenanlagen, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren.
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet. Der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit, außer in Restaurants mit Ausschanklizenz, ist verboten.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Dschibuti Franc (DJF). Der Umtausch von Bargeld (EUR oder USD) ist nur in den großen Hotels (Achtung: bedeutender Abschlag), Banken und Wechselstuben der Hauptstadt möglich.
US-D-Noten werden nur ab dem Druckjahr 2000 akzeptiert, und selbst dann nicht, wenn sie zu zerknittert oder beschädigt sind.
Bankautomaten sind in der Hauptstadt vorhanden, funktionieren aber nicht überall zuverlässig.
Kreditkarten (vorzugsweise VISA oder Mastercard) werden selten akzeptiert und können nur in der Hauptstadt genutzt werden. In vielen Geschäften ist keine Kartenzahlung möglich. Bargeld sollte daher stets mitgeführt werden.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.d
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Nein
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Dschibuti ein Visum, das vor Reiseantritt bei der dschibutischen Botschaft in Berlin http://www.dschibuti-botschaft
Darüber hinaus kann ein E-Visum https://www.evisa.gouv.dj/ beantragt werden. Bei Problemen können die zuständigen dschibutischen Behörden unter support@evisa.dj mailto:support@evisa.dj kontaktiert werden.
Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung https://www.auswaertiges-amt.d
Einfuhrbestimmungen
Gegenstände des täglichen Bedarfs, u.a. auch Fotoapparate, Camcorder, Radios und ausländische Publikationen können in der Regel problemlos eingeführt werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden und müssen bei Einreise nicht deklariert werden. Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt untersagt.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten. Die Einfuhr von Alkohol ist auf 1 l pro Person begrenzt.
Gesundheit
Impfschutz
Pflichtimpfungen:
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets ist ab dem Alter von 12 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Entsprechend WHO-Vorgaben muss aufgrund von Nachweisen von Poliomyelitis (cVDPV1) bei Ausreise aus Dschibuti die letzte Poliomyelitis-Impfung https://www.auswaertiges-amt.d
Reiseimpfungen:
Es wird eine Impfung gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig.
Standardimpfungen:
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO https://www.rki.de/DE/Themen/I
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Dschibuti ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
• Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
• Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
• Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Malaria https://www.auswaertiges-amt.d
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunya-Fieber, https://www.auswaertiges-amt.d
• Schützen Sie sich tagsüber, in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
• Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
• Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera https://www.auswaertiges-amt.d
• Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
• Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
• Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen muss laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung. Die Nachweispflicht entsprechend der WHO-Vorgaben wird aktuell nicht umgesetzt.
• Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
In Dschibuti besteht ein Risiko für Tuberkulose. https://www.auswaertiges-amt.d
• Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
• Beachten Sie lokale Warnungen.
HIV-Infektionen, https://www.auswaertiges-amt.d
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
• Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Eine Ansteckung mit Tollwut https://www.auswaertiges-amt.d
• Sollten Sie von einem Hund, einer Giftschlange, Giftspinne oder von einem Skorpion gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
• Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und insbesondere Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sind.
• Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.
Weitere Gesundheitsgefahren
Schistosomiasis https://www.auswaertiges-amt.d
• Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Tageszeitabhängig können durch den Straßenverkehr besondere Belastungen entstehen.
• Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
• Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen. Vorsicht ist auch beim Baden im Meer geboten, da Vernesselungen durch giftige Quallen beschrieben wurden.
• Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
• Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
• Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss https://www.auswaertiges-amt.d
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mehr https://www.auswaertiges-amt.d
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort. Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial. Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden. Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen. Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen. Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
• Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
• Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
• Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
• Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste "Elefand" des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste https://krisenvorsorgeliste.di
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden. Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungss
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Denken Sie an Ihre Reisekrankenversicherung!
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren. Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Reisemedizinische Hinweise
Informationen über häufige Infektions- und Tropenkrankheiten https://www.auswaertiges-amt.d
Vorsicht bei exotischen Souvenirs
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig! Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen. Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub https://www.artenschutz-online