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Kasachstan: Länderinfos

Überblick

Nur wenige Touristen kennen Kasachstan, ein faszinierendes und relativ unbekanntes Land mit riesigen Ebenen, fernen Gebirgsketten und einer bezaubernden Kultur.

Zentralasiatische Geschichte wurde im Süden Kasachstans geschrieben, wo noch heute viele Denkmäler Zeugen der Vergangenheit sind.
Die vielseitige Landschaft wird vor allem durch die schneebedeckten Berggipfel, Seen und Gletscher des Tian Schan-Gebirges bestimmt, die in Steppe und Wüste übergehen. Die ungewöhnliche, 3,2 km lange Singende Sanddüne Barkhan gibt bei ihrer Wanderung ein ungewöhnliches Geräusch von sich, das an Gesang erinnert.

Almaty war die Hauptstadt Kasachstans und liegt malerisch zwischen den Bergen und der Ebene. Es ist eine Großstadt mit moderner Architektur, interessanten Springbrunnen, Parks und einer spektakulären Sicht auf das Gebirge im Hintergrund.

2019 trat der Präsident Nursultan Nasarbajew nach 30-jähriger Amtszeit zurück. Mit seinem Rücktritt wurde die Hauptstadt Astana ihm zu Ehren in Nursultan umbenannt. 

Wichtige Fakten

Fläche:

2.724.900 qkm.

Offizieller Name:

Republik Kasachstan.

Bevölkerung:

18.776.707 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte:

6,5 pro qkm.

Hauptstadt:

Nursultan.

Staatsform:

Präsidialrepublik seit 1991. Neue Verfassung von 1995, letzte Änderung 2007. Laut Verfassung wird der Präsident alle fünf Jahre gewählt. Zweikammerparlament: Unterhaus (Madschlis) mit 107 Abgeordneten und Senat. Seit 1991 unabhängiger Teilstaat der GUS. Mitglied im OSZE und UNO.

Staatsoberhaupt:

Kasymzhomart Tokayew, seit 2019.

Regierungschef:

Olzhas Bektenov, seit Februar 2024.

Elektrizität:

220 V, 50 Hz. Runde, 2-polige Stecker.

Kasachstan: Reise- und Sicherheitsinformationen

Stand - Wed, 06 Dec 2023 17:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Wed, 06 Dec 2023 17:03:30 +0100)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

Auch in Kasachstan gibt es vereinzelt terroristische Angriffe, zuletzt im Sommer 2016 auf ein Waffengeschäft in Aktöbe und auf eine Polizeistation in Almaty.

Innenpolitische Lage

Die Sicherheitslage im gesamten Land ist stabil.

  • Meiden Sie jedoch Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräften.
  • Halten Sie sich soweit möglich zu aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.

Kriminalität

In Almaty und der Hauptstadt Astana (ehem. Nur-Sultan) muss mit der üblichen Großstadtkriminalität wie Taschendiebstahl, Raub, Trickbetrügerei und angeblichen Polizeikontrollen gerechnet werden.

  • Seien Sie nachts besonders vorsichtig und nicht ohne Begleitung unterwegs.
  • Seien Sie beim Besuch von Orten mit großer Menschenansammlung besonders vorsichtig.
  • Nutzen Sie keine inoffiziellen Taxis.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Kasachstan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und im Gebirge zu Erdrutschen kommen kann.

Es kommen extreme Wetterlagen vor, insbesondere im Winter, wenn Temperaturen unter -30°C fallen können, oft verbunden mit starken Winden.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Kasachstan verfügt über ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen und Busverbindungen. Die Straßen außerhalb der großen Städte sind wenig erschlossen und schwierig befahrbar. Für den Individualtourismus, gerade für Reisende, die mit dem Auto unterwegs sind, ist das Land noch wenig erschlossen. Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen schwierig sein.

Die Tankstellendichte ist in der Regel gut. Diesel und Benzin mit 80 bis 92 Oktan ist an fast allen Tankstellen verfügbar, in größeren Städten regelmäßig auch Benzin bis zu 98 Oktan.

Im Winter sinkt die Temperatur insbesondere in Nord- und Ostkasachstan häufig auf unter -25 Grad Celsius. Dieselkraftstoff gefriert bei diesen Temperaturen. Auch Hauptstrecken können dann aufgrund der extremen Kälte, Wind und Schnee gesperrt sein.

Die sanitäre Infrastruktur an Raststätten oder Parkplätzen ist einfach. Fließendes Wasser und/oder Trinkwasser ist nicht immer verfügbar.

  • Nehmen Sie insbesondere bei Reisen in entlegene Gebiete genügend Trinkwasser mit.
  • Meiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit, besonders im Süden Kasachstans.

Führerschein

Es ist entweder der Internationale Führerschein oder eine amtlich beglaubigte Übersetzung des nationalen Führerscheins ins Kasachische und Russische erforderlich. Der Internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Homosexualität ist in Kasachstan kein Straftatbestand. Für Personen der LGBTIQ-Community besteht jedoch kein gesetzlicher Schutz vor Diskriminierung. Die Gesellschaft lehnt gleichgeschlechtliche Partnerschaften überwiegend ab. Übergriffe, z.B. beim öffentlichen Zeigen gegenseitiger Zuneigung, können nicht ausgeschlossen werden.

Rechtliche Besonderheiten

Aufenthaltsrecht

Bei Verletzung des Aufenthaltsrechts muss in jedem Fall mit strafrechtlichen Konsequenzen wie Haft- oder Geldstrafe gerechnet werden. Dabei wäre der Grund der verspäteten Ausreise grundsätzlich unerheblich (z.B. auch bei Ausfall/Verspätung des Flugs). Ein entsprechendes strafrechtliches Verfahren kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. In dieser Zeit darf der betroffene Reisende das Land nicht verlassen.

  • Planen Sie bei den Reise- und Flugdaten großzügig Zeit ein.

Drogenbesitz

Schon der Besitz von geringen Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen. Auch eine Methadontherapie unterliegt strengen Regeln und erfordert die Zustimmung der Behörden.  

Fotografieren und soziale Medien

Militärische Gebäude und Anlagen, zivile Flughäfen, und Sicherheitskräfte (Polizisten, Soldaten) dürfen in der Regel nicht fotografiert werden. Vorsicht ist auch beim Fotografieren von Regierungsgebäuden, Bahnhöfen u. Ä. geboten.
Für die Veröffentlichung von Bildern in sozialen Netzwerken gelten weitere Einschränkungen. Bilder von Privatpersonen dürfen nur mit deren Zustimmung veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung von Bildern, die als Offenlegung von Staats-, Geschäfts-, Bank- oder medizinischen Geheimnissen gewertet werden können, sowie die Veröffentlichung von Pornografie oder Drogenpropaganda (z.B. auch in Form von Graffiti), sind strafbar.

Drohnen (UAVs)

Eigentümer von UAVs in Kasachstan sind verpflichtet, diese zu registrieren. Die Registrierung und Nutzung von UAVs unterliegt dem Gesetz über die Nutzung des Luftraums und der Luftfahrt.

  • Informieren Sie sich vor Einfuhr oder Nutzung einer Drohne unbedingt vorab bei den zuständigen kasachischen Behörden.

Missionarstätigkeit/Religion

Unerlaubte Missionarstätigkeit (Propagieren des eigenen Glaubens, auch: Anbieten zum Verkauf oder Verschenken von religiöser Literatur) kann – ungeachtet der Konfession – mit Geldstrafen geahndet werden.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist die Tenge (KZT). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind in Astana und Almaty vielerorts möglich. Für Reisen in entlegenere Regionen empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld in EUR oder USD, der Umtausch in die Landeswährung sollte möglichst in Banken erfolgen.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kasachstans sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum. Weitere Informationen zur visumfreien Einreise sind bei der Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin erhältlich.

Für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige nach wie vor ein Visum. Das Visum muss rechtzeitig bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen dauern. Weitere Hinweise zum Verfahren und zu den notwendigen Unterlagen erteilt die Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin. Nach Erhalt des Visums wird empfohlen, es auf Richtigkeit zu kontrollieren.

Benachrichtigung der Migrationspolizei

Die Einreise nach Kasachstan von allen ausländischen Staatsangehörigen muss bei der Migrationspolizei bzw. dem Migrationsdienst angezeigt werden. Zuständig für die Anzeige ist die einladende Partei (Privatperson, Firma, Hotel, Krankenhaus etc.) Die Benachrichtigung muss innerhalb von drei Arbeitstagen nach Einreise erfolgen und ist auch dann erforderlich, wenn Ausländer visumfrei eingereist sind. Die Dauer des Aufenthalts ist dabei unerheblich. Hinweise zum Verfahren bei den kasachischen Behörden finden sich auf dem Visa-Migrationsportal. Die Anzeige über das Portal ist nur dann möglich, wenn die einladende Partei eine elektronische Signatur besitzt.

  • Lassen Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit den Nachweis über die erfolgte Anzeige in ausgedruckter Form vorlegen und führen ihn bis zu Ihrer Ausreise mit.

Versäumt der Einlader es, die Migrationspolizei bzw. den Migrationsdienst über die Einreise zu benachrichtigen, drohen hohe Geldstrafen.

Wird der erlaubte Aufenthaltszeitraum ohne Erlaubnis der kasachischen Behörden überzogen, drohen hohe Geld- und ggfs. auch Haftstrafen sowie ein mehrwöchiges gerichtliches Verfahren, währenddessen das Land nicht verlassen werden darf. Der Grund für die verspätete Ausreise (z.B. auch bei Ausfall/Verspätung eines Flugs) ist dabei unerheblich.

Einreise über die Russische Föderation

Falls Sie auf dem Landweg (Auto, Zug) über die Russische Föderation einreisen oder bei Einreise mit dem Flugzeug die internationale Transitzone des Flughafens verlassen müssen, ist ein russisches Transitvisum erforderlich. Bei Einreise über die Russische Föderation mit dem Zug kann aufgrund des Verlaufs der Bahnstrecke die mehrfache Ein- und Ausreise aus Russland bzw. nach Kasachstan erforderlich sein. In einem solchen Fall ist ein Visum erforderlich, das die mehrfache Ein- und Ausreise erlaubt (Multivisa).

Ehemalige kasachische Staatsangehörige

Kasachstan akzeptiert grundsätzlich keine doppelte Staatsangehörigkeit. (Ehemaligen) kasachischen Staatsangehörigen, die auch deutsche Staatsangehörige sind (Eingebürgerte/Spätaussiedler), drohen bei Einreise nach Kasachstan mit dem kasachischen Reisepass der Einzug des Reisepasses und/oder eine Geldstrafe.

Minderjährige

Allein reisende Minderjährige sollten eine notariell beglaubigte Erklärung der Eltern mit Übersetzung ins Russische oder Kasachische mit sich führen, wonach sie ohne Begleitung (oder in Begleitung einer bestimmten Person) reisen dürfen.

Gemäß kasachischem Sorgerecht haben beide Eltern gemeinsames Sorgerecht für ein Kind, auch, wenn sie nicht miteinander verheiratet sind.

Einfuhrbestimmungen

Für die Ein- und Ausfuhr von Bargeld bzw. von Reisechecks ab einem Wert von 10.000 USD ist eine Zollerklärung erforderlich. Dies gilt ausschließlich für die Einfuhr aus einem Land außerhalb der EAWU (Eurasische Wirtschaftsunion) und die Ausfuhr in ein Land außerhalb der EAWU und betrifft alle Währungen.

Bei Einfuhr bestimmter Gegenstände (z.B. Einfuhr von mehr als nur einem technischen Gerät oder Antiquitäten) kann die Vorlage einer Zollerklärung (russisch/englisch oder russisch/deutsch, meist im Flugzeug erhältlich) verlangt werden.

Für bestimmte Waren existieren Einfuhrbeschränkungen und -verbote.

Heimtiere

Informationen über die Einfuhr von Heimtieren nach Kasachstan können vorab bei den kasachischen Auslandsvertretungen bzw. beim kasachischen Zoll erfragt werden. Nur dort können rechtsverbindliche Auskünfte gegeben werden.

Ein aktuelles internationales Gesundheitszertifikat und eine amtsärztliche Bestätigung mit russischer Übersetzung, dass das Tier gesund ist und nicht unter einer ansteckenden Krankheit leidet, müssen bei der Einreise mindestens vorgelegt werden.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus oder bei Transit durch ein Gelbfieberendemiegebiet ist eine Gelbfieberimpfung bei Einreise nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome.

Infektionskrankheiten

Tuberkulose

Tuberkulose stellt in Kasachstan ein relevantes Gesundheitsproblem dar. Es werden immer noch über 100 Neuerkrankungen pro 100 000 Einwohner pro Jahr erfasst. Die Resistenzrate des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente ist relativ hoch.

Bruzellose

In den letzten Jahren wurden pro Jahr zwischen ca. 2000 –3000 Bruzellosekrankungen erfasst.
Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung kann durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss von nicht ausreichend gekochten Tierprodukten übertragen werden. Vom Genuss von rohen Milchprodukten ist unbedingt abzuraten.

Tollwut

Jährlich sterben in Kasachstan immer noch vereinzelt Menschen an Tollwut. Ein gültiger Impfschutz und Vorsicht mit streunenden Hunden sind die beste Vorbeugung.

Milzbrand (Anthrax)

Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden. Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Vieh, oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte).

Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber

Diese hoch fieberhafte Virusinfektion tritt in Kasachstan sporadisch auf. Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen von April - Oktober zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen, auch mit tödlichen Verläufen. Übertragen wird das Virus durch Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.

Sonstige Gesundheitsgefahren

Bei Aufstieg in Höhen über 3.000 Meter kann es zur Ausbildung einer Höhenkrankheit kommen. Langsames Aufsteigen und bei Symptomen (z.B. Kopfschmerzen, Atemnot) sofortiger Abstieg sind dringend zu beachten.

Medizinische Versorgung

Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung in Kasachstan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Leichte Erkrankungen können in den größeren Städten des Landes behandelt werden. Inzwischen gibt es vor allem in Almaty und Astana vereinzelt kleinere Kliniken mit internationalem Standard (SOS International, IMC, Interteach). Schwerere oder absehbar längere Krankheiten sollte man in Deutschland behandeln lassen. Die Ausstattung der Apotheken in Kasachstan entspricht nicht europäischem Standard, jedoch sind in der Regel ausreichend Medikamente zur Behandlung unkomplizierter Krankheiten vorhanden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

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Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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