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Uruguay: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visa

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen:

EU-Länder, Schweiz und Türkei.

 

Visaarten und kosten

Transit- und Touristenvisum.

Gültigkeit

3 Monate, Verlängerung um weitere 3 Monate vor Ort bei der Dirección Nacional de Migración möglich.

Transit

Die Möglichkeit des Transit without visa (TWOV) besteht nicht. Ein Transitvisum ist für alle visumpflichtigen Reisenden erforderlich.

Antragstellung an

Persönlich oder postalisch spätestens 4 Wochen vor der geplanten Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung.

Antragsunterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind je nach Nationalität unterschiedlich und sind bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Einzelfall zu erfragen. Unter Umständen ist eine Genehmigung aus Monetvideo notwendig.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.

Bearbeitungsdauer

3-4 Wochen.

Einreisedokumente

(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Ausreichende Geldmittel.
(c) Rück-/Weiterreisetickets.
(d) Ggf. Visa für Drittländer.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Allein oder mit nur einem Sorgeberechtigten reisende Minderjährige benötigen eine vom zuständigen Konsulat auf Spanisch ausgestellte und vom/von den Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Einreise mit Haustieren

Für Katzen, Hunde und andere Haustiere wird ein internationales Gesundheitszeugnis benötigt, das u.a. bescheinigt, dass das Tier frei von Parasiten ist. Zusätzlich wird ein internationaler Impfpass mit Nachweis einer Tollwutimpfung verlangt, der bestätigt, dass die Impfung maximal 30 Tage vor der Einreise vorgenommen wurde. Der Impfpass muss ein Foto des Tieres enthalten.

Bei Hunden zusätzlich: Impfung gegen „Tenia Echinococcus granulozus“ muss mit dem Mittel Praziquantel zwischen 72 Stunden bis 30 Tage vor Abreise verabreicht und im Impfpass vermerkt werden.


Für die Ausreise von Hunden und Katzen aus Uruguay, die sich länger als 30 Tage im Land aufgehalten haben, ist es innerhalb von 10 Tagen vor Ausreise aus Uruguay erforderlich, eine entsprechende Bescheinigung beim „Ministerio de Ganaderia Agricultura y Pesca“ (Tel: 23 08 86 53 -Anschrift: Millán 4741, Montevideo- oder 2412 63  38 -Anschrift: Constituyente 1476, Montevideo-) ausstellen zu lassen.
 

Achtung: Da es keine Quarantäneeinrichtung gibt, werden Tiere, die die nötigen Einfuhrbestimmungen nicht erfüllen, getötet. Detaillierte Informationen von den zuständigen diplomatischen Vertretungen.

Vögel dürfen nicht eingeführt werden.

Hinweis: Genaue Angaben zur Einfuhr von Haustieren sind auf der Webseite des Generalkonsulats von Uruguay in Hamburg (www.conuruale.de) erhältlich.

Ausreisegenehmigung

Reisende erhalten an der Grenzstelle einen Einreisezettel, der bei Ausreise wieder abgegeben werden muss. Dieser sollte gut aufbewahrt werden, da eine Neuausstellung zeitaufwändig ist.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Botschaft der Republik Uruguay

Generalkonsulat in Hamburg, Honorarkonsulate in Bremen, Frankfurt/M., Essen, München und Stuttgart.


Telefon: +49 (0)30 263 90 16.
Website: https://www.embajada-uruguay.de/
Adresse: Budapester Straße 39, 3. OG, 10787 Berlin
Geschäftszeiten:

Mo-Do 09.30-13.00 und 14.30-17.00 Uhr, Fr 09.00-14.00 Uhr.

Botschaft der Republik Uruguay

Konsulat in Basel.


Telefon: +41 (0)31 311 27 92 und 312 22 26. Konsularabt.: +41 (0)31 312 14 00.
Adresse: Kramgasse 63, 3011 Bern
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Konsularabtlg.: 08.00-14.00 Uhr.

Botschaft der Republik Uruguay

Honorarkonsulat in Salzburg.


Telefon: +43 (0)1 535 66 36.
Adresse: Mahlerstrasse 11/2/2, 1010 Wien
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.