Guatemala: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Nein |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Reisepässe
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Visa
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen in Guatemala bzw. in der CA-4-Region (El Salvador, Guatemala, Honduras und Nicaragua):
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Kosten
50 € (einmalige Einreise), 150 € (mehrmalige Einreise).
Visaarten und kosten
Touristenvisa. Die Gültigkeitsdauer ist von den zuständigen diplomatischen Vertretungen zu erfragen.
Gültigkeit
Nach Ausstellung des Visums muss die Einreise innerhalb von 15 Tagen erfolgen.
Antragstellung an
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Die Abholung muss persönlich erfolgen.
Antragsunterlagen
Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass und Kopie der ersten zwei Seiten des Reisepasses, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (Original ist bei Abholung des Visums vorzulegen).
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel (internationale Kreditkarte, Bankauszug oder Sparkonto auf Deutsch, Englisch oder Spanisch (Original und Kopie)).
(e) Arbeitsbestätigung.
(f) Kopie des Hin- und Rückflugtickets bzw. Buchungsbestätigung.
(g) Gebühr (in bar bei Abholung des Visums zu zahlen).
(h) Polizeiliches Führungszeugnis (mit spanischer Übersetzung).
(i) Internationale Geburtsurkunde.
(j) Praktikanten: Brief oder Vertrag vom Unternehmen bzw. von der Institution, wo das Praktikum oder der Kurs absolviert wird.
(k) Für ein Praktikum wird eine Genehmigung vom Arbeitsministerium in Guatemala benötigt, die auch vor Ort beantragt und ausgestellt wird.
Bearbeitungsdauer
Ca. 1 Woche. Für ein Visum mit Sondergenehmigung der Einreisebehörden ca. 4-5 Wochen.
Hinweis: Der Visumantrag muss mindestens 15 Tage vor der Reise nach Guatemala eingereicht werden.
Ausreichende Geldmittel
Alle Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Einreisedokumente
(a) Rück-/Weiterreisetickets und gültige Dokumente für die Weiterreise.
(b) Ausreichende Geldmittel.
Aufenthaltsverlängerung
Eine Verlängerung des visumfreien Aufenthalts um 90 Tage kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige müssen eine beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich führen.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird ein zeitnah ausgestelltes Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands benötigt. Kommen die Tiere aus einem Land mit Tollwut, wird ein Tollwutimpfzertifikat verlangt, das bescheinigt, dass die Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und maximal 1 Jahr vor der Einreise durchgeführt wurde. Hunde müssen zudem gegen das Parvovirus geimpft sein. Gesundheitszeugnis und Tollwut-Impfzertifikat müssen von einem guatemaltekischen Konsulat beglaubigt sein.
Für die zollfreie Einfuhr kommen nur reinrassige Tiere infrage.
Alle Unterlagen müssen der Botschaft im Original vorgelegt werden. Eine Gebühr wird für die Beglaubigung fällig.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Generalkonsulat der Republik Guatemala
Konsulat in Wädenswil.
Telefon: +41 (31) 351 10 70 und +41 (31) 351 10 71.
Adresse: Jubiläumsstrasse 41, 3005 Bern
Botschaft der Republik Guatemala
Honorarkonsulate in Innsbruck, St. Pölten und Wien.
Telefon: +43 (1) 714 35 70.
Adresse: Prinz Eugen Straße 18 / Top 7, 1040 Wien
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.
Botschaft der Republik Guatemala
Honorarkonsulate in Düsseldorf, Hamburg und München.
Telefon: +49 (30) 206 43 63.
Website: http://www.botschaft-guatemala.de
Adresse: Joachim-Karnatz-Allee 47, 10557 Berlin
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.