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Guatemala: Gesundheit und Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Pflichtimpfungen
Essen & Trinken 5 -
Malaria 4 -
Typhus & Polio 3 -
Cholera 2
Gelbfieber 1

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende in Guatemala.

[2] Eine Cholera-Schutzimpfung ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in den Bezirken Baja Verapaz, Chimaltenango, Chiquimula, El Progreso, Escuintla, Guatemala, Huehuetenango, Izabal, Jalapa, Jutiapa, Petén, Quetzaltenango, Quiché, Retalhuleu, Sacatepéquez, San Marcos, Santa Rosa, Sololá, Suchitepéquez, Totonicapán, Zacapa. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Entgegen offiziellen Bestimmungen kann jedoch gelegentlich ein Cholera-Impfzertifikat verlangt werden; dies ist besonders dann der Fall, wenn die Einreise aus einem Land mit Cholerainfektionen erfolgt bzw. außerhalb des internationalen Flughafens der Hauptstadt eingereist wird. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

[3]
Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.

[4]
Malaria kommt ganzjährig in Höhen unter 1500 m vor, v.a. in Alta Verapaz, Baja Verapaz, Petén, Esquintla, Huehuetenango, Izabal, Quiché und Retalhuleu. Guatemala-Stadt ist malariafrei. Die weniger gefährliche Form Plasmodium vivax (Malaria tertiana) überwiegt. Ein ausreichenden Schutz bietet langärmelige Kleidung, Mosquitonetze und Insektenschutzmittel. Bei den Risikogebieten empfiehlt sich eine Notfallmedikation.

[5] Landesweit besteht eine erhöhte Gefahr für Magen- und Darminfektionen. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Abgefülltes Wasser ist überall erhältlich.

Milch ist nicht pasteurisiert, Trocken- und Dosenmilch sind vorhanden. Trockenmilch sollte nur mit keimfreiem Wasser angerührt werden. Vermeiden Sie einheimische Milchprodukte. Nur gut durchgekochte und heiß servierte Fleisch- und Fischgerichte verzehren. Rohe Salate sollten nur in Restaurants mit gutem hygienischem Standard verzehrt werden. Ansonsten sollte Schweinefleisch, rohe Salate, rohes Gemüse und Mayonnaise unbedingt vermieden werden. Obst sollte geschält werden.

Medizinische Versorgung und Gesundheitswesen

In Guatemala-Stadt ist die Krankenversorgung gut. Größere Hotels haben einen hauseigenen Arzt. Im Landesinneren ist die medizinische Versorgung unzulänglich.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Sonstige Risiken

Chagas-Erkrankungen werden durch Raubwanzen herbeigeführt. Es besteht ein geringes Infektionsrisiko. Reisenden, die in einfachen Hütten und im Freien übernachten, empfiehlt sich ein Insektenschutz mit Moskitonetzen.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor.  Bis Ende November 2023 gilt in Guatemala wegen eines massiven Dengue-Ausbruchs der Gesundheitsnotstand. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz und bei Langzeitaufenthalt sowie bei besonderer Exposition eine Impfung gegen Dengue-Fieber.

Die durch Insekten verursachte Filariose tritt vereinzelt auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt über drei Monaten und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vereinzelt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt vor. Bei Bisswunden, insbesondere von Hunden oder Fledermäusen, so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Das Zika-Virus wird durch Stechmücken auf den Menschen übertragen. Zu den Symptomen gehören u.a. Fieber, Gelenkschmerzen und eine Bindehautentzündung. Häufig bleibt die Infektion unbemerkt oder verläuft nur mit milden Symptomen. Bisher dokumentierte, vereinzelte Todesfälle standen überwiegend mit anderen Vorerkrankungen in Zusammenhang. Das Auswärtige Amt rät Schwangeren von nicht zwingend notwendigen Reisen in Gebiete mit aktuellen Zika-Ausbrüchen ab, weil das Virus im Verdacht steht, bei Ungeborenen Mikrozephalie zu verursachen.
Es existiert weder eine Impfung noch eine medikamentöse Prophylaxe. Eine konsequente Einhaltung persönlicher Mückenschutzmaßnahmen wird empfohlen.