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Ecuador: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Türkei Ja Ja Nein
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig und darf nicht beschädigt sein.

Reisepass- und Visa Hinweise

Reisepässe (bzw. beglaubigte Fotokopien) müssen in Ecuador stets mitgeführt werden.

Visa

Reisende fast aller Länder sind vom Visumzwang befreit und können sich bis zu 90 Tage innerhalb von einem Zeitraum von einem Jahr im Land aufhalten (Einreisestempel zählt).

Ausnahmen: Ein Visum benötigen u.a. Staatsangehörige von Äthiopien, Afghanistan, Bangladesch, Cuba, Eritrea, Haiti, Kenia, Nepal, Nigeria, Nord-Korea, Pakistan, Senegal und Somalia.

Eine Verlängerung des visumfreien Aufenthalts ist vor Ort beim Außenministerium möglich.

Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht drohen Geldstrafen sowie Zurück- und Ausweisungen. Auskünfte über die Visumbestimmungen für längerfristige Aufenthalte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Kosten

Je nach Nationalität unterschiedlich.

Visaarten und kosten

U.a. Touristen-, Arbeits- und Studentenvisum.

Gültigkeit

Je nach Aufenthaltszweck unterschiedlich.

Transit

Transitvisa werden nicht ausgestellt.

Antragstellung an

Postalisch (nur in Berlin möglich) oder persönlich beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft.

Antragsunterlagen

Einreisevisum (Aufenthalt bis zu 180 Tage):
(a) 1 Antragsformular (online oder bei den diplomatischen Vertretungen erhältlich),

(b) 1 Passbild mit weißem Hintergrund,
(c) Reisepass (bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültig) und eine Kopie des Reisepasses,
(d) Kopie des Hin- und Rückflugtickets oder der elektronischen Ticketreservierung,
(e) polizeiliches Führungszeugnis (Minderjährige: Bescheinigung einer Bildungseinrichtung über gutes Betragen),

(f) Auslandsreisekrankenversicherung, die für Ecuador und während des gesamten Aufenthalts gültig ist.

(h) (evtl. eine Masern-Impfung),
(i) Nachweis ausreichender Geldmittel (z.B. Bankbestätigung oder Einkommensbestätigung des Arbeitgebers),
(j) Briefmarken für die Rücksendung des visierten Reisepasses innerhalb Deutschlands.
 

Aufenthaltsgenehmigung

Auskünfte von der zuständigen konsularischen Vertretung.

Bearbeitungsdauer

3-4 Wochen. Spätestens 1 Monat vor der geplanten Reise sollte mit der zuständigen diplomatischen Vertretung Kontakt aufgenommen werden.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Anmeldepflicht

Jeder ausländische Bürger, der ein Visum für einen Aufenthalt über 90 Tage erhalten hat, muss dieses innerhalb von 30 Tagen ab seiner Einreise in Ecuador bei der Generaldirektion für Ausländerwesen des Innenministeriums registrieren lassen (Dirección de Extranjería, Ministerio de Relaciones Exteriores, Comercio y Integración, Carrión E1-76 y Avenida 10 de Agosto, Quito. Tel: (02) 299 32 00).

Einreisedokumente

(a) Rück- bzw. Weiterreisetickets.

(b) Bei der Einreise erhält jeder Besucher einen Einreisestempel.

(c) Ausreichende Geldmittel.

(d) Bei Ankunft noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass.

(e) Auslandsreisekrankenversicherung, die für Ecuador und während des gesamten Aufenthalts gültig ist.

Galapagos-Inseln:

Touristen benötigen ein Einreise-Formular (Transit Control Card oder Tarjeta de control de tránsito, TCT), auf dem u.a. Name und Passnummer angegeben werden müssen. Es kann bei der Einreise am Flughafenschalter ausgefüllt oder bisweilen auch über den Reiseveranstalter besorgt werden. Die Gebühr beträgt 10 US$. In jedem Fall muss eine in Ecuador gültige Krankenversicherung, ein gültiges Hin- und Rückreiseticket sowie alle Hotelreservierungen für die gesamte Aufenthaltsdauer vorgewiesen werden. Wer privat unterkommt, muss ein Einladungsschreiben vorlegen können. Weitere Infos unter www.ecuadorline.de.
 

Aufenthaltsverlängerung

Das Touristenvisum kann einmalig verlängert werden. Das verlängerte Visum hat eine Gültigkeit von einem Jahr. 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.


Achtung: Minderjährige, die allein oder nur mit einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen und die (auch) die ecuadorianische Staatsangehörigkeit oder einen ständigen Wohnsitz in Ecuador haben, benötigen eine gerichtliche, notariell oder konsularisch (ecuadorianisches Konsulat im Ausland) beglaubigte Einverständniserklärung, wenn sie allein oder in Begleitung nur eines Elternteils ausreisen.

 

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Botschaft der Republik Ecuador

Konsulate in Genf und Zürich. 


Telefon: +41 (31) 351 62 54. Konsularabteilung: +41 (31) 351 17 55.
Website: http://www.embajadaecuador.ch
Adresse: Kramgasse 54, 3011 Bern
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-13.00 und 15.00-17.00 Uhr.

Generalkonsulat der Republik Ecuador


Telefon: +43 (1) 890 44 34.
Adresse: Goldschmiedgasse 10/2/201+202, 1010 Wien
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 08.30-13.00 und 14.00-17.30 Uhr.

Botschaft der Republik Ecuador

Konsulat in Hamburg. Honorarkonsulate in Bremen, Königstein, Ludwigsburg, München und Stolberg.


Telefon: + 49 (0)30 800 96 95.
Adresse: Joachimsthaler Straße 12, 10719 Berlin
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.