Costa Rica: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Nein |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Reisepässe
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise und am Folgetag der Einreise gültig sein. Bei Transit/Weiterreise über andere Länder wird eine Gültigkeit des Reisepasses von mindestens einem halben Jahr dringend empfohlen. Türkische Reisepässe müssen bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Visa
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben) u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) Türkei.
Da die meisten Flüge von Deutschland nach Costa Rica in den USA zwischenlanden, müssen auch die Einreisebestimmungen für die USA beachtet werden (siehe auch Reisepass/Visum USA).
Visa Note
In Einzelfällen erhalten EU-Bürger, Schweizer und Türken eine Aufenthaltsgenehmigung nur für 30 oder 60 Tage für einen touristischen Aufenthalt. Diese Entscheidung obliegt im Ermessen des Beamten bei der Einreise).
Kosten
Gebühren ändern sich häufig und sind von Nationalität und Dauer des geplanten Aufenthalts abhängig. Reisenden wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der zuständigen Botschaft (s. Kontaktadressen) zu erkundigen. Die aktuellen Visumgebühren werden in US$ auf der Internetseite der Botschaft der Republik Costa Rica in Berlin zusammen mit dem aktuellen Wechselkurs ausgewiesen.
Visaarten und kosten
Touristenvisum, Transitvisum.
Gültigkeit
Visa: bis zu 30 Tage Aufenthalt. Verlängerungsanträge sollten vor Ort eingereicht werden.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit demselben oder dem nächsten Flugzeug innerhalb von 12 Stunden weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Antragstellung an
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Die nötigen Formulare können telefonisch oder postalisch angefordert werden, die Antragstellung muss jedoch persönlich erfolgen. Für Staatsangehörige mancher Länder muss vor der Beantragung eines Visums eine Einreisegenehmigung vom Immigration Department in San José eingeholt werden.
Antragsunterlagen
(a) Antragsformular.
(b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(c) Ggf. Aufenthaltstitel für Deutschland/Österreich/Schweiz, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt.
(e) Rück-/Weiterreiseticket.
(f) Zahlungsbeleg über die Visumgebühren, (in Berlin: der aus dem gleichen Monat stammen muss, in dem das Antragsgespräch stattfindet).
Ja nach Nationalität und Reisezweck sind noch weitere Unterlagen (Passfotos, etc.) sowie Gebühren notwendig, die im Einzelfall bei der zuständigen Botschaft zu erfragen sind.
Aufenthaltsgenehmigung
Informationen zu Aufenthaltsgenehmigungen zwecks Arbeitsaufnahme oder Einwanderung erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 2 - 3 Wochen; ist eine Genehmigung der Einwanderungsbehörde in Costa Rica erforderlich, dauert die Beantragung bis zu 2 Monate.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (Nachweis durch Kreditkarten, Reiseschecks oder Bargeld).
Einreisedokumente
Rück- oder Weiterreiseticket,
gültiger Reisepass und
Nachweis über die Finanzierung des Aufenthalts (mindestens 100 US$ pro Monat).
Ggf. Impfnachweis gegen Gelbfieber nach Aufenthalt in einem Gelbfiebergebiet.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass. Achtung: Bei Anreise über die USA besteht mit Kinderreisepass Visumpflicht, nur der eigene Reisepass berechtigt zur visumfreien Einreise.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Ausländische Minderjährige können grundsätzlich allein nach Costa Rica ein- und ausreisen. In der Praxis verlangen Grenzbeamte bei der Ein- und Ausreise von Minderjährigen, die allein reisen bzw. sich lediglich in Begleitung eines Sorgeberechtigten befinden, jedoch gelegentlich eine notarielle Einwilligungserklärung in spanischer Sprache beider bzw. des abwesenden Sorgeberechtigten ("permiso de salida"). Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig sind, sollte vor der Reise mit der zuständigen costaricanischen Vertretung geklärt werden.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Einreise mit Haustieren
Für die Einfuhr von Katzen und Hunden werden eine internationale tierärztliche Bescheinigung und ein Heimtierausweis benötigt. Die internationale tierärztliche Bescheinigung muss im Original und in Kopie vorliegen sowie entweder ins Spanische oder Englische übersetzt worden sein. Außerdem muss sie bestätigen, dass das Tier gesund und ohne Anzeichen einer ansteckenden Krankheit ist. Dieser Test darf nicht früher als zwei Wochen vor der Abreise durchgeführt worden sein. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass Hunde gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirus und Tollwut geimpft sind und gegen Tollwut geimpft sind.
Die Tollwutimpfung darf nicht weniger als 30 Tage und nicht mehr als 3 Monate zurückliegen. Der Impfausweis und die Gesundheitsbescheinigung (nicht früher als 2 Wochen vor der Reise) müssen von einem Amtstierarzt überbeglaubigt und danach von der zuständigen konsularischen Vertretung legalisiert werden.
Papageien benötigen immer eine Einfuhrgenehmigung vom Landwirtschaftsministerium in San José. Die Vögel müssen mindestens 6 Monate ihrem Besitzer gehört haben. Zusätzlich wird für Papageien ein Gesundheitszeugnis, ausgestellt von einem Konsulat von Costa Rica, verlangt, das bescheinigt, dass das Tier frei ist von der Papageienseuche, Salmonellen, Ornithose und anderen ansteckenden Krankheiten.
Weitere Informationen erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Botschaft der Republik Costa Rica
Generalkonsulat in Lausanne.
Telefon: +41 (31) 372 78 87.
Website: http://www.rree.go.cr
Adresse: Marktgasse 51, 3011 Bern
Geschäftszeiten:
Bürozeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr, Publikumsverkehr: Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.
Botschaft der Republik Costa Rica
Honorargeneralkonsulat in Salzburg.
Telefon: +43 (1) 263 38 24.
Website: http://www.rree.go.cr
Adresse: Floßgasse 7/1/3-4, 1020 Wien
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.
Botschaft der Republik Costa Rica
Honorargeneralkonsulat in Hamburg. Honorarkonsulate in Frankfurt/M., Hannover, Lahr und Leipzig.
Telefon: +49 (30) 26 39 89 90.
Website: http://www.botschaft-costarica.de
Adresse: Reinhardtstraße 47A, 10117 Berlin
Geschäftszeiten:
Mo-Do 09.30-13.00, 14.00-17.30 Uhr, Fr 09.30-13.00, 14.00-16.30 Uhr.