Brasilien: Länderinfos
Überblick
Brasilien ist ein verlockendes Land mit schimmernden Sandstränden, tropischen Inseln und malerischen Kolonialstädten. In seinen grünen Regenwäldern gibt es eine unglaubliche Vielfalt von Tierarten, während in den energiegeladenen Großstädten zahlreiche ethnische Gruppen leben.
Brasilien ist vor allem für guten Fußball und seine Musik bekannt, und der leidenschaftliche Geist des Karnevals lebt in jedem Brasilianer. In Rio de Janeiro und Salvador können Besucher alljährlich in das Karnevalsgetümmel und die vielen Samba-Partys eintauchen. Die brasilianische Landschaft ist ebenso vielgestaltig wie ihre Einwohner.
Eine Reise in das Landesinnere offenbart ein gänzlich anderes, doch nicht weniger faszinierendes Brasilien. Nur wenige Touristen wagen dieses Abenteuer, aber was sie erwartet, ist u.a. der größte Regenwald der Erde im Amazonasgebiet, das riesige Binnenland-Feuchtgebiet von Pantanal, die Schluchten und Höhlen der Chapada Diamantina und die Berge von Minas Gerais.
Rio de Janeiro war einer der Austragungsorte für die Fußball-Weltmeisterschaft 2014 und Hauptaustragungsort für die Olympischen Sommerspiele 2016.
Wichtige Fakten
8.514.215 qkm.
Föderative Republik Brasilien.
212.559.417 (UNO Schätzung 2020).
22,4 pro qkm.
Brasília.
Präsidiale föderative Republik seit 1988. Verfassung von 1988, letzte Änderung 2010. Zweikammern-Bundesparlament: Abgeordnetenhaus (513 Mitglieder) und Senat (81 Mitglieder). Direktwahl des Staatsoberhauptes alle 4 Jahre (einmalige Wiederwahl). Die 26 Bundesstaaten haben eigene Länderparlamente, denen jeweils ein Gouverneur vorsteht. Unabhängig seit 1822 (ehemalige portugiesische Kolonie). Mitglied in den Vereinten Nationen.
Luiz Inácio Lula da Silva, seit Januar 2023.
Luiz Inácio Lula da Silva, seit Januar 2023.
Salvador (Bahia) und Manaus: 127 V / 60 Hz;
Brasília und Recife: 220 V, 60 Hz;
Rio de Janeiro und São Paulo 110-120 V, 60 Hz.
Meist zwei- oder dreipolige Stecker. Adapter notwendig.
Die meisten größeren Hotels verfügen über 110 und 220 V-Steckdosen.
Brasilien: Reise- und Sicherheitsinformationen
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Stand - Mon, 12 Jan 2026 12:00:00 +0100(Unverändert gültig seit: Mon, 12 Jan 2026 11:55:29 +0100)
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Sicherheit
Von Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Venezuela wird abgeraten.
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Aufgrund der andauernden Krise in Venezuela und damit verbundener Bandenkriminalität, Schmuggel und Flüchtlingen sowie begrenzter Präsenz von Sicherheitskräften wird von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet abgeraten. Es kann zu kurzfristigen Grenzschließungen kommen.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Vermeiden Sie Reisen und Aufenthalte im unmittelbaren Grenzgebiet zu Venezuela.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate und die Gefahr, Opfer eines Raubüberfalls oder eines anderen Gewaltverbrechens zu werden, sind in Brasilien hoch, besonders in den Großstädten wie Belém, Fortaleza, Maceio, Porto Alegre, Recife, Rio de Janeiro, Salvador, São Luiz und São Paulo. Dort wiederum sind Armensiedlungen (Favelas) besonders stark betroffen. Die Favelas von Rio de Janeiro waren zuletzt immer wieder von Gewaltakten, z.T. mit Todesfolge betroffen. Favelas werden teilweise von Kriminellen und Drogenbanden kontrolliert. Bewaffneten Auseinandersetzungen, auch mit der Polizei, fallen häufig auch Unbeteiligte zum Opfer.
Eine Häufung krimineller Zwischenfälle ist vor allem in weniger belebten Straßen der Innenstädte, an Stränden sowie auf Zubringerautobahnen zu den Flughäfen zu verzeichnen. In größeren Flughäfen können Taxis bereits im Flughafengebäude gebucht und bezahlt werden, was mit höherer Sicherheit verbunden ist.
Auf Straftaten im Umfeld der Prostitution (Diebstähle, Raub, Überfälle etc.) wird besonders hingewiesen. Verbreitet ist die Verabreichung von Getränken mit Schlaf- bzw. willensverändernden Mitteln.
Über Dating-Apps arrangierte Treffen werden zunehmend auch für Überfälle bzw. Straftaten missbraucht.
Vereinzelt wird auch von Überfällen bei geführten Bootsfahrten im Amazonasgebiet berichtet.
Täter sind häufig bewaffnet und stehen oft unter Drogeneinfluss, sodass vor dem Gebrauch von Waffen, auch aus nichtigem Grund, nicht zurückgeschreckt wird.
Zur Hauptverkehrszeit kommt es in überfüllten Bussen und Zügen häufiger zu Taschendiebstählen.
Reisende werden gegen ihren Willen und in Unkenntnis als „Drogenschmuggler" missbraucht.
Wanderungen in den Naturparks in und außerhalb der Städte sollten aufgrund der Gefahr von Überfällen nach Möglichkeit nur in Gruppen und auf markierten und belebten Wegen unternommen werden.
Bei Fahrten mit dem Pkw sollten Navigations-Apps mit Vorsicht genutzt werden. Einige Apps haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass Touristen über vermeintliche Abkürzungen unwissentlich in von bewaffneten Gruppen kontrollierte Stadtteile gelangten. Aus Sicherheitsgründen sollten daher bevorzugt die Hauptverkehrsstraßen genutzt werden.
Es kommt immer wieder vor, dass Kreditkarten kopiert werden, um im Anschluss missbräuchlich hohe Beträge abzubuchen.
- Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kreditkartenabbuchungen und lassen Sie bei Verdacht auf Missbrauch die Karte sofort (temporär) sperren.
- Nehmen Sie nach Möglichkeit noch eine weitere funktionierende Kreditkarte mit auf die Reise und bewahren Sie diese aus Sicherheitsgründen nicht am selben Ort auf.
- Achten Sie vor der Zahlung mit Kredit- oder Debitkarten (Girocard) darauf, dass der zu zahlende Betrag korrekt auf dem Display des Kartenterminals erscheint und bestehen Sie stets auf die Aushändigung des Zahlungsbelegs.
- Seien Sie in allen Landes- und Stadtteilen stets besonders vorsichtig.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Verstauen Sie mobile Geräte unauffällig, z.B. in einer verschließbaren Reisetasche, oder legen Sie diese in einen Safe.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Verzichten Sie auf auffällige Kleidung, Uhren und (Mode-)Schmuck und tragen Sie in der Öffentlichkeit Uhren und Smartphones nicht sichtbar.
- Führen Sie stets einen geringeren Geldbetrag zur widerstandslosen Herausgabe mit.
- Leisten Sie bei Überfällen keinen Widerstand.
- Lassen Sie vor allem in Bars und anderen Lokalitäten Getränke nie unbeaufsichtigt.
- Kaufen Sie Alkohol nur in lizenzierten Fachgeschäften. Achten Sie auf ungeöffnete Originalverpackungen und offizielle Lizenzierung (Steuerbanderole); schlechte Druckqualität (auf der Banderole) bzw. falsche Schreibweisen können auf Fälschungen hindeuten. Meiden Sie selbstgebrannten bzw. gepanschten Alkohol (Gefahr der Methanolvergiftung).
- Nehmen Sie keine Prostituierten oder flüchtige Bekannte in das eigene Hotelzimmer mit.
- Sehen Sie zur Verringerung des Risikos, Opfer eines – nicht selten auch vorgetäuschten - Verkehrsunfalls oder Fahrzeugraubs zu werden von Überlandfahrten in der Nacht ab.
- Bestehen Sie nicht auf Ihr Vorfahrtsrecht.
- Halten Sie im Stadtverkehr die Fenster des Fahrzeugs geschlossen, die Türen verriegelt und verstauen Sie Wertgegenstände außer Sichtweite.
- Seien Sie besonders vorsichtig an Ampeln und im stockenden Verkehr.
- Benutzen Sie auf drei- oder mehrspurigen Straßen die mittlere Spur.
- Ziehen Sie nachts Taxis öffentlichen Verkehrsmitteln vor.
- Seien Sie vorsichtig bei Lockangeboten z.B. über das Internet, um auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen.
- Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit, kontrollieren Sie Ihr eigenes Gepäck.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Rio de Janeiro
Die Stadt Rio informiert über die App COR-Rio rundum über die aktuelle Lage in der Stadt, gibt Wetter- und Unfallwarnungen heraus und informiert z.B. über Großereignisse oder Straßensperrungen, Polizeiaktionen, etc.
In ganz Rio de Janeiro, auch in den beliebten Stadtvierteln Copacabana, Ipanema, Leblon, Botafogo, Santa Teresa und im Ausgehviertel Lapa ereignen sich immer wieder Diebstähle und Überfälle, auch tagsüber. Die Täter, die teilweise in Gruppen agieren, haben es insbesondere auf Mobiltelefone, Schmuck, Debit- und Kreditkarten und Bargeld abgesehen. Nach Einbruch der Dunkelheit ist nochmals gesteigerte Wachsamkeit geboten.
Außerdem ist eine Häufung von Fällen zu beobachten, bei denen Strandverkäufer oder Taxifahrer mithilfe manipulierter Kartenleseterminals (z.B. Displays ohne Anzeige des Betrags), durch gezieltes Ablenken (z.B. Display wird gegen das Sonnenlicht gehalten oder das Gerät funktioniert angeblich nicht und andere Verkäufer bieten ihres an) ein Vielfaches des vereinbarten Betrags abbuchen.
- Informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen in englischer Sprache in der App COR-Rio, wenn Sie sich in Rio de Janeiro aufhalten.
- Zahlen Sie in Taxis und bei Standverkäufern bevorzugt in bar. Führen Sie nur kleinere Beträge bzw. das für den Tag benötigte Bargeld mit.
- Beachten Sie darüber hinaus die obenstehenden weitergehenden Hinweise zu Kredit-/Debitkarten.
- Leisten Sie bei Überfällen keinen Widerstand.
- Verzichten Sie auf nächtliche Strandspaziergänge.
Im Ausgehviertel Lapa sowie bei der häufig von Touristinnen und Touristen besuchten Veranstaltung „Pedra do Sal" ereigneten sich zuletzt mehrere Fälle von durch Gelegenheits- bzw. vermeintlich romantischen Bekanntschaften verabreichten Getränken mit Schlaf- bzw. willensverändernden Mitteln („K.-o.-Tropfen"), um die Opfer anschließend in deren Hotelzimmern bzw. Airbnb- oder ähnlichen Unterkünften auszurauben.
- Nehmen Sie keine Prostituierten oder flüchtige Bekannte in das eigene Hotelzimmer bzw. die Ferienwohnung mit.
Das Zentrum (Centro) Rios ist nach Geschäftsschluss, am Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen unbelebt und nicht sicher. Die teils menschenleeren Straßen der Innenstadt sollten daher zu diesen Zeiten gemieden werden.
Insbesondere in den informellen Armensiedlungen (sogenannte „Favelas"), die von bewaffneten kriminellen Gruppen kontrolliert werden, kommt es immer wieder zu Schusswechseln, bei denen oft auch Unbeteiligte zu Schaden kommen.
- Verzichten Sie auf den Besuch jeglicher „Favelas" von Rio de Janeiro, auch derjenigen im Bereich der Südzone und des Zentrums.
- Nehmen Sie nicht an geführten Touren oder „Party-Touren" dorthin teil, auch wenn sie als sicher beworben werden.
São Paulo
In São Paulo ist das historische Stadtzentrum um die Praça da Sé (vor der Kathedrale) unter der Woche nachts sowie nach Geschäftsschluss am Wochenende unbelebt und nicht sicher. Gleiches gilt für die Gegend um die belebte Metro-Station „Estaçao da Luz", die zu den genannten Zeiten gemieden werden sollte. Im Stadtzentrum gibt es viele Obdachlose, die zum Teil drogensüchtig sind und Passanten belästigen.
Auch bewaffnete Überfälle und Blitzentführungen in bevorzugten, besseren Wohngegenden haben zugenommen und führen, auch tagsüber, nicht selten zu Schusswechseln mit privaten Sicherheitskräften oder Polizisten (häufig auch in Zivil).
- Seien Sie im gesamten Stadtgebiet, auch in besseren Gegenden, besonders vorsichtig.
Der Nordosten Brasiliens
Der Nordosten leidet unter der höchsten Gewaltkriminalität in Brasilien. Besonders betroffen ist der Bundesstaat Bahia (der gewalttätigste in Brasilien) und seine Hauptstadt Salvador. Es gibt dort viele Drogenbanden und Milizen, die sich gegenseitig und die Polizei bekämpfen.
Daneben gehören auch Fortaleza, Natal und Recife zu den gefährlichsten Städten der Welt.
Bewaffnete Überfälle auf Touristen sowie auf Pkw und Überlandbusse sind keine Seltenheit.
- Seien Sie auch tagsüber vorsichtig, tragen Sie keine Wertgegenstände sichtbar bei sich.
- Seien Sie bei Reisen in das Landesinnere besonders wachsam.
- Meiden Sie öffentliche Verkehrsmittel und benutzen Sie grundsätzlich Taxis oder andere Fahrdienste. Vermeiden Sie Fußwege bei Dunkelheit und Nachtfahrten in Überlandbussen.
Natur und Klima
Das Klima ist im Norden und Zentrum tropisch und im Süden subtropisch.
In der Regenzeit, die im Süden und Südosten von November bis Anfang April und im Nordosten von April bis Juli andauert, kommt es regelmäßig zu Überschwemmungen und Erdrutschen. Dies führt zu erheblichen Verkehrsbehinderungen durch unpassierbare Straßen und Brücken.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich regelmäßig über die Wetter- und Straßenlage, insbesondere, wenn Reisen auf dem Landweg anstehen.
- Beachten Sie die Hinweise lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz, zahlreiche Überlandbusverbindungen und einige wenige Eisenbahnverbindungen. In den Metropolen gibt es außerdem U- und Straßenbahnen.
Aus Deutschland kommend muss Fluggepäck am brasilianischen Eingangsflughafen (Rio de Janeiro, São Paulo, Salvador, Recife, Brasilia etc.) entgegengenommen und für eine eventuelle Weiterreise zum Reiseziel innerhalb Brasiliens erneut aufgegeben werden. Eine Durchbeförderung erfolgt nicht.
Bei Autofahrten ist aufgrund des zum Teil schlechten Zustands vieler Straßen äußerste Vorsicht geboten. Auf manchen Autobahnen besteht Mautpflicht, die in bar an Mautstationen entrichtet werden kann.
In den Städten empfiehlt sich in der Regel die Benutzung der relativ preiswerten Taxis oder anderer Fahrdienste.
Eine Verständigung in deutscher Sprache ist in der Regel nicht möglich. Auch englische Sprachkenntnisse sind außerhalb der großen Hotels und Touristenschwerpunkte wenig verbreitet. Spanisch wird im Süden Brasiliens teilweise verstanden. Auch nur rudimentäre Portugiesisch-Kenntnisse werden dankbar angenommen und sind in jedem Falle hilfreich.
- Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
- Vermeiden Sie Nachtfahrten.
- Für Fahrzeugführer gilt absolutes Alkoholverbot. Verstöße werden mit hohen Strafen geahndet.
Führerschein
Für das Führen von Fahrzeugen in Brasilien bei touristischen Aufenthalten genügen grundsätzlich ein deutscher Führerschein sowie ein zusätzlicher Identitätsnachweis (Reisepass). Zur Vermeidung von Missverständnissen und Verständigungsproblemen wird jedoch empfohlen, neben dem nationalen deutschen Führerschein einen internationalen Führerschein oder eine beglaubigte portugiesische Übersetzung des deutschen nationalen Führerscheins, mitzuführen.
Lediglich für die alten grauen Führerscheine ist das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung zwingend vorgeschrieben. Für Inhaber der Führerscheine der Klassen C (alle), D und DE gilt in Brasilien ein Mindestalter von 21 Jahren.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Reisehinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Drogen
Von jeglichem Kontakt mit Drogen wird nachdrücklich abgeraten. Drogendelikte, auch die Beförderung von Drogen über die Landesgrenzen, werden in Brasilien streng geahndet. Es drohen hohe Strafen, auch für Drogenkuriere, und auch dann, wenn Reisegepäck, Pakete, Geschenke, Warenproben o.ä. für Dritte transportiert werden sollen. Haftstrafen müssen regelmäßig - oft unter schwer erträglichen Bedingungen - in Brasilien verbüßt werden.
- Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen die Reise Finanzierung einer Reise angeboten wird.
- Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt und befördern Sie keine Pakete für Fremde.
Sexualstraftaten
Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird in Brasilien mit Freiheitsstrafe zwischen vier und zehn Jahren geahndet. Die Täter müssen regelmäßig mit Inhaftierung und Bloßstellung in der Presse rechnen. Darüber hinaus werden solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt.
Auch einvernehmliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind nach brasilianischem Recht strafbar. In der Vergangenheit führte bereits das Fotografieren von Kindern und Jugendlichen in Badebekleidung am Strand zum Einschreiten der brasilianischen Behörden. Zu besonderer Zurückhaltung in diesem Bereich wird deshalb dringend geraten.
Baden „oben ohne"/Wechseln der Kleidung in der Öffentlichkeit
Baden „oben ohne" gilt in Brasilien als Erregung öffentlichen Ärgernisses; ebenso das Wechseln der Kleidung in der Öffentlichkeit, z. B. am Strand. Beides kann zur Festnahme bzw. einem Gerichtsverfahren führen.
- Suchen Sie zum Kleidungswechsel daher stets Umkleidekabinen oder andere geeignete Räumlichkeiten auf.
Tier- und Pflanzenschutz
Brasilien verfügt über strenge Strafvorschriften zum Schutz von Flora und Fauna. Verstöße werden von den brasilianischen Behörden konsequent verfolgt und auch mit Haftstrafen geahndet. Besonders streng werden Versuche verfolgt, freilebende und geschützte Pflanzen und Tiere aus Brasilien zu exportieren. Das gilt für nahezu alle Zierfischarten aus dem Amazonasbecken, für Pflanzensetzlinge und –samen sowie für Insekten und Spinnen (Vogelspinne). Bereits der Transport geschützter Tiere oder Pflanzen aus einem brasilianischen Bundesstaat in einen anderen ist – sofern keine ausdrückliche staatliche Genehmigung vorliegt – strafbar. Es gibt einen umfangreichen Katalog in Brasilien geschützter Tiere und Pflanzen.
- Kaufen und sammeln Sie daher keine Tiere oder Pflanzen/Pflanzensamen und versuchen Sie auch nicht, diese auszuführen.
Besuch von Indigenenschutzgebieten
Für Reisen in Indigenenschutzgebiete wird eine vorher bei der FUNAI (Nationale Indigenenstiftung) einzuholende Genehmigung benötigt. Wer ohne eine solche Autorisierung in einem Schutzgebiet angetroffen wird, muss mit Beschlagnahmung seiner Ausrüstung und empfindlichen Strafen rechnen.
- Informieren Sie sich zu Lebens-, Arbeits- und Reisebedingungen in Brasilien bei der brasilianischen Botschaft in Berlin.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Real (BRL). Die gängigen internationalen Kreditkarten werden landesweit akzeptiert. Bargeldabhebungen mit deutschen Kreditkarten oder Debitkarten (Girocard) mit Maestro-Symbol sind an entsprechend gekennzeichneten Automaten (u. a. Citibank, Banco24Horas, Banco do Brasil, Bradesco) grundsätzlich weiterhin möglich. Viele Reisende berichten jedoch von Schwierigkeiten.
Üblich sind Begrenzungen des täglich aus Bargeldautomaten ziehbaren Geldbetrages auf zwischen 500 oder 2.500 BRL (je nach Bank und Region Brasiliens). Alternative Möglichkeiten der Geldversorgung sollten in Betracht gezogen werden. V-Pay-Karten werden im außereuropäischen Ausland nicht akzeptiert.
Bei fehlgeschlagenen Barabhebungen an Bankautomaten ist unbedingt der ausgegebene Bankbeleg aufzubewahren, da manchmal trotzdem eine Belastung des deutschen Kontos erfolgt. Insbesondere ist auf Vorrichtungen zu achten, mit denen die Kartendaten kopiert oder das Eintippen der Geheimzahlen aufgezeichnet werden könnte.
- Erkundigen Sie sich vor Abreise bei Ihrer Bank, ob Bargeldabhebungen in Brasilien zugelassen sind.
- Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf eine Versorgung mit BRL an Geldautomaten.
- Seien Sie bei Barabhebungen an Geldautomaten besonders vorsichtig. Nutzen Sie zur Minimierung des Überfall- und Kartenbetrugsrisikos die Automaten tagsüber an Werktagen, möglichst innerhalb der Vorräume von Bankfilialen und nicht auf offener Straße.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige dürfen für touristische oder geschäftliche Zwecke nach Brasilien visumfrei ein- oder durch Brasilien durchreisen und sich höchstens 90 Tage während eines Sechs-Monats-Zeitraums dort aufhalten. Hierunter fallen:
- touristische Aktivitäten,
- Verwandtenbesuche,
- Erforschung kommerzieller Möglichkeiten, Teilnahme an Sitzungen, Vertragsunterzeichnungen sowie finanzielle, managementbezogene und administrative Tätigkeiten,
- Teilnahme an Konferenzen und Seminaren, vorausgesetzt, dass diese Tätigkeiten nicht aus brasilianischen Quellen entlohnt werden (außer der unmittelbaren Übernahme der Aufenthaltskosten oder der Zahlung eines Tagesgeldes),
- Beteiligung an Sport- und Künstlerwettbewerben, vorausgesetzt, dass die Teilnehmer nicht aus brasilianischen Quellen entlohnt werden, auch wenn bei dem Wettbewerb Preise, einschließlich Preisgelder, zu gewinnen sind.
Bei einem von vornherein beabsichtigten Aufenthalt über 90 Tagen ist unbedingt vor Ausreise ein Visum bei der für den Wohnort zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen.
Ebenso sollten diejenigen Personen, die beabsichtigen entlohnte Tätigkeiten auszuüben, einer Beschäftigung nachzugehen, in der Forschung tätig zu sein, ein Praktikum oder Studien zu absolvieren, Sozialarbeit zu verrichten, technische Hilfe zu leisten oder missionarisch, religiös oder künstlerisch tätig zu sein, grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Erfahrung bringen, ob für die geplante Reise ein Visum benötigt wird bzw. dort ein Visum beantragen. Die nachträgliche Erteilung eines Visums in Brasilien ist nicht möglich.
Minderjährige
Brasilianische Minderjährige (auch Doppelstaater), die nicht von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, bedürfen einer entsprechenden Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten. Die elterliche Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder vor einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat (Cartório) abgegebenen werden, sofern sie nicht im brasilianischen Reisepass des/der Minderjährigen vermerkt ist.
Zum Thema „Reisegenehmigung für Minderjährige" bietet die brasilianische Botschaft in Berlin ausführliche Hinweise.
Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor Einreise des Kindes in Brasilien bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung zu informieren und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.
Auch wenn die Pflicht zur Vorlage einer Reisegenehmigung nach Auskunft der brasilianischen Botschaft in Berlin auf nicht-brasilianische Minderjährige grundsätzlich nicht zutrifft, ist es dennoch empfehlenswert, dem ohne Begleitung durch die Eltern bzw. mit nur einem Elternteil ins Ausland reisenden Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben.
Deutsch-brasilianische Doppelstaater
Für Reisende, die neben der deutschen auch die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, gilt grundsätzlich, dass sie mit dem brasilianischen Reisepass nach Brasilien ein- und ausreisen müssen.
Um Probleme bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden, sollten deutsch-brasilianische Doppelstaater einen gültigen brasilianischen Reisepass mit sich führen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Polícia Federal (nur auf Portugiesisch) und bei der für Sie zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Deutschland.
Über die Ein- und Ausreise entscheiden die brasilianischen Grenzbeamten.
Die deutschen Auslandsvertretungen in Brasilien können in Problem-/Zweifelsfällen nicht weiterhelfen.
Reisen über Drittstaaten/Weiterreisen in Drittstaaten
Reisende, die beabsichtigen von Brasilien in einen Drittstaat oder mit Transit in einem Drittstaat nach Europa zu reisen, sollten sich informieren, ob für die Einreise in diesen Drittstaat bestimmte Voraussetzungen, wie z. B. die Vorlage einer Reisekrankenversicherung oder der Nachweis einer Gelbfieberimpfung zu erfüllen sind.
Besonders Südamerikareisende sollten sich über Einreisevoraussetzungen informieren, da einige Nachbarländer Brasiliens den Nachweis einer Gelbfieberimpfung (z. B. Ecuador) oder die Vorlage einer Reisekrankenversicherung (z. B. Argentinien) verlangen.
Eine Liste, welche Länder bei Einreise aus Brasilien eine Gelbfieberimpfung vorschreiben, finden Sie auf der Webseite der WHO.
Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung des Ziellandes. Weitere Hinweise bieten die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.
Sollte kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden können, kann kann bereits die Beförderung von Flughäfen in Brasilien abgelehnt werden. Impfausweise sollten immer im Original mitgeführt werden, da Kopien oftmals nicht anerkannt werden.
Die deutschen Auslandsvertretungen in Brasilien können in Problem-/Zweifelsfällen nicht weiterhelfen.
Einfuhrbestimmungen
Gegenstände für den persönlichen Bedarf des Einreisenden, die für die Fahrt oder den Aufenthalt vorgesehen sind, können zollfrei eingeführt werden.
Ein striktes Einfuhrverbot besteht für Drogen, frische Nahrungsmittel, bereits exportierten brasilianischen Alkohol und ausländische Zigarettenmarken, die nicht in Brasilien im Handel erhältlich sind. Die Einfuhr elektronischer Zigaretten und Verdampfer/Vaporisatoren, inklusive der Ersatzteile und E-Liquid, ist ebenfalls verboten.
Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt werden.
Allerdings müssen Beträge, die den Gegenwert von 10.000 USD übersteigen, unabhängig von Währung und Form, bei der Einreise deklariert werden.
Verschreibungspflichtige Medikamente ebenso wie bestimmte Nahrungsergänzungsmittel können unter Vorlage des Arztrezeptes, welches den Namen des Patienten und des Medikaments/Ergänzungsmittels eindeutig erkennen lässt, eingeführt werden.
Detaillierte Einfuhrbestimmungen erteilt die brasilianische Receita Federal (Portugiesisch) und die brasilianische Botschaft in London (Englisch).
Nähere Informationen dazu sowie eventuell notwendige Formulare bietet die brasilianische Botschaft in Berlin.
Tiere
Insbesondere die Ausfuhr von (ggf. zuvor eingeführten) Haustieren aus Brasilien gestaltet sich als Herausforderung mit hohen bürokratischen Hürden. Es wird geraten, sich ggf. an die brasilianischen Behörden und/oder entsprechende brasilianische Dienstleister zu wenden. Eine Quarantänefrist für Haustiere bei der Einfuhr nach Brasilien besteht nicht. Die Einfuhr lebender Vögel nach Brasilien ist untersagt.
Gesundheit
Pflichtimpfungen:
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei anschließender Weiterreise in bestimmte Drittstaaten kann der Nachweis eines Gelbfieberimpfschutzes aus Brasilien kommend bei Einreise erforderlich sein. Es ist zu beobachten, dass die Länder in der Region Süd- und Mittelamerika verstärkte Kontrollen durchführen und sich Einreisebestimmungen ändern, siehe auch Einreise und Zoll - Reisen über Drittstaaten/Weiterreisen in Drittstaaten.
Reiseimpfungen:
Es sind Impfungen gegen Gelbfieber und Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B und Tollwut angeraten.
Standardimpfungen:
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Brasilien ist in großen Zentren im privaten Sektor in der Regel gut und entspricht dem Stand der Technik und Wissenschaft. Medizinische Dienstleistungen können hier jedoch sehr kostenintensiv werden. Der öffentliche Sektor (SUS) ist hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z.T. hygienischer Ressourcen je nach Region unterschiedlich, aber im Schnitt schlechter ausgestattet. Hier kann es zu erheblichen Wartezeiten kommen. Insbesondere in ländlichen Regionen nimmt die Qualität der Versorgung zum Teil stark ab. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie einigen Privatkliniken gewährleistet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor jeder Aufnahme und Behandlung in Privatkliniken, unabhängig von einer bestehenden Auslandskrankenversicherung, eine u.U. hohe Vorauszahlung in bar oder per Kreditkarte zu leisten ist.
- Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
- Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
- Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden.
Für Gelbfieber besteht ein hohes Risiko in den Bundesstaaten Acre, Amapá, Amazonas, Distrito Federal (inklusive der Hauptstadt Brasília), Espírito Santo, Goiás, Maranhão, Mato Grosso, Mato Grosso do Sul, Minas Gerais, Pará, Paraná, Piauí, Rio de Janeiro, Rio Grande do Sul, Rondônia, Roraima, Santa Catarina, São Paulo, Tocantins und bestimmten Teilen von Bahia. Auch die Iguaçu-Fälle zählen zum Risikogebiet.
Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) und Mischinfektionen beträgt 17 %, 83% entfallen auf die Malaria tertiana (Plasmodium vivax). Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich:
- Hohes Risiko: im Amazonasbecken (Teile der Bundesstaaten Acre, Amapá, Amazonas, Roraima, Teile des Nordostens und Südwestens von Pará)
- Mittleres Risiko: sofern nicht unter hohes Risiko erwähnt in den Bundesstaaten Amapá, Rondônia, Norden und Westen von Pará, Westen von Mato Grosso, Teile des Bundesstaates Amazonas; Stadtzentren von Boa Vista, Manaus und Porto Velho; Flusskreuzfahrten in Hochrisikoregionen auf großen Kreuzfahrtschiffen
- Geringes Risiko: im Rest der Bundesstaaten Pará inkl. der Stadt Belém und Mato Grosso; Teile von Mato Grosso do Sul inkl. Pantanal, Maranhão inkl. der Stadt Saõ Luis, Tocantins und in ländlichen bewaldeten Regionen der Bundesstaaten Alagoas, Bahía, Ceará, Espirito Santo, Goiás, Minas Gerais, Paraná, Piauí, Rio Grande do Sul, Rio de Janeiro, São Paulo, Santa Catarina (Ausnahmen s. o.)
- Malariafrei: Städte Brasilia, Rio de Janeiro, São Paulo, Recife, Fortaleza und Salvador; Iguaçu-Fälle
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniose, (insbesondere in ländlichen Regionen im Norden und Nordosten), lymphatische Filariosen, Oropouche-Fieber und Zikavirus-Infektionen.
- Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
- Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber, Chikungunya-Fieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
- Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
- Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
- Lassen Sie bei schlecht heilenden Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber Leishmaniose ausschließen.
Die Chagas-Krankheit wird über Raubwanzen und verunreinigte Frucht- oder Zuckerrohrsäfte („garapa") übertragen. Fleckfieber wird durch Läuse, Milben, Zecken und Flöhe übertragen. Im Bundesstaat São Paulo treten vereinzelte Fälle von Rocky Mountain Spotted Fever, einer saisonal durch Zecken übertragenen bakteriellen Infektionskrankheit, auf.
- Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien (adäquate Kleidung, Repellentien) und suchen Sie Ihren Körper anschließend sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten. Verwenden Sie vor allem in einfachen Unterkünften auf dem Land Bettnetze, um nächtliche Raubwanzenbisse zu vermeiden.
- Verzichten Sie auf den Genuss von nicht-industriell verarbeiteten Frucht- und Zuckerohrsäften, z.B. auch von Açaí-Saft.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) treten auch bei Reisenden auf.
- Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können auch durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Es kommen zahlreiche Schlangen vor, wobei die meisten ungiftig sind. Giftige Schlangen kommen insbesondere im Amazonasbecken vor.
- Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
- Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
- Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline in Großstädten i.d.R. verfügbar sind, es jedoch zu Versorgungsengpässen kommen kann.
- Sollten Sie von einem Hund oder einer Schlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
- Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.
Weitere Gesundheitsgefahren
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.
- Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
- Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
- Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.
Im Allgemeinen wird vor dem Genuss von alkoholhaltigen Produkten unbekannter Herkunft bzw. aus privater Herstellung gewarnt, da es dadurch zu Methanolvergiftungen mit teilweise letalem Ausgang kommen kann.
- Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.