Grönland: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 Dänische Krone = 100 Øre. Währungskürzel: dkr, DKK (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1.000, 500, 200, 100 und 50 dkr. Münzen in den Nennbeträgen 20, 10, 5, 2 und 1 dkr sowie 50 Øre.
Kreditkarten
Visa, Mastercard und Diners werden am meisten akzeptiert und sind als Zahlungsmittel in Hotels, Restaurants und Geschäften weit verbreitet. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Am Geldautomat
In großen Städten, wie in Ilulissat, sind Geldautomaten vorhanden. Zunehmend wird die Bezahlung mit Bankkarten in Geschäften und Tankstellen akzeptiert. Einige Bankautomaten können am Wochenende nicht genutzt werden.
Reiseschecks
Reiseschecks werden in Grönland nicht akzeptiert.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Do 09.30-15.30 Uhr und Fr 09.30-15.00 Uhr.
Devisenbestimmungen
Bestimmungen siehe Dänemark.
Geldwechsel
Bargeld, Reiseschecks und Schecks von dänischen Banken können umgetauscht werden. Postschecks können bei allen Postämtern eingelöst werden. Die grönländische Bank Grønlandsbanken hat Filialen in Nuuk, Sisimiut, Oaqortoq, Ilulissat und Maniitsoq. Die Fährgesellschaft KNI/POST vertritt die Bank in manchen Städten und Dörfern.
Grönland Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Artikel können zollfrei nach Grönland eingeführt werden:
- 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak (Personen ab 17 J.);
- 200 Stk. Zigarettenpapier oder Zigarettenhüllen;
- 1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% (Personen ab 18 J.);
- 2,25 l Wein (Personen ab 18 J.);
- 2 l Bier;
- 2 l Sodawasser;
- 50 g Parfüm und 250 ml Eau de Toilette;
- Geschenke und sonstige Waren bis zu einem Wert von 1.000 dkr;
Reisende haben bei der Einreise nach und Ausreise von Grönland die Möglichkeit, in den Flughäfen von Kangerlussuaq, Narsarsuaq, Kulusuk und Nuuk zollfrei einzukaufen.
Einfuhrbestimmungen
Pistolen, automatische oder halbautomatische Waffen, Rauschgift und Jagdgewehre benötigen eine Sondergenehmigung, die bei den Fluggesellschaften beantragt werden kann.
Verbotene Importe
Lebende Tiere (außer Blindenhunde), frische Lebensmittel und Rauschgift.